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Betrug!?

Themenstarteram 10. April 2014 um 10:17

Hallo,

ich habe mir vor über einem Jahr einen VW Polo 6R gekauft.

Beim kauf wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug einen Schaden links und rechts hatte. Es sei ein kleiner Schaden gewesen der repariert wurde laut Kleinhändler.

Nun nach jetzt über einem Jahr löst sich der Lack an einigen stellen beide Türen links und rechts, am Radhaus links und rechts und an den Schwelllern.

Ich war nun bei VW und der Meister sagte mir so wie ihr Fahrzeug aussieht durfte es gar nicht repariert werden.

Ich habe nun das Gefühl das ich Betrogen wurden bin.

Könnt ihr mir einen Rat geben? Kann ich den Kleinhändler anklagen wegen dieser Sache? Im Kaufvertrag steht Seitenschaden links+rechts.

.......

Beste Antwort im Thema

damit bist Du über den Schaden informiert worden. Dass der Unfall bagatellisiert wurde, wirst Du nie beweisen können.

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Themenstarteram 12. April 2014 um 9:32

@John-Mac-Dee

Ja, die tragende Teile sind verzogen.

Ich kann leider nicht unter den Schauen aber lauft Messer wurde alles lackiert bis aufs Dach und Motorhaube soweit ich mich erinnern kann. Vielleicht wiegt der Wagen sogar 200kg mehr wegen der Spachtelmasse :).

....danke

Zitat:

Original geschrieben von Ipman63

 

Ich selber habe kein Rechtsschutz aber mein Vater über ihm der Wagen angemeldet ist hat Rechtsschutz.

Entscheidend ist nicht, auf wen das Fz. zugelassen ist, sondern wer im Kaufvertrag als Käufer bezeichnet ist.

Gruß

am 12. April 2014 um 15:00

Blöd gelaufen. Vielleicht hätte man beim Kauf darauf drängen müssen, den Schaden näher zu definieren. Denn belogen wurdest du ja nicht direkt, es hätte nur genauer definiert sein müssen...

am 12. April 2014 um 15:09

Wenn ich da so an meinen ESCORT denke dürfte das allerdings gängige Praxis sein nur die Teile in den Kaufvertrag zu schreiben, die erneuert wurden. Würde da definitiv UNFALLWAGEN stehen, kauft den doch keine Socke mehr. Und wenn da steht UNFALLWAGEN, will ich auch wissen WAS es für ein Unfall war.

Hier ist ja genau das eingetreten, was ich am Anfang vermutet habe. Da sind nicht nur Teile ausgetauscht worden sondern der Wagen hatte einen kapitalen Schaden, wahrscheinlich noch kurz vor dem Totalschaden.

Da wird nur ein Anwalt Klarheit schaffen können. Vielleicht steht ja der Papa als Käufer im Kaufvertrag??? Oder, andere Möglichkeit, es handelt sich um eine Familienrechtsschutz in der der TE auf Grund seines Alters noch mitversichert ist?

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961

...

(b) Wenn die Einschätzung Deiner Werkstatt "... <b>so wie ihr Fahrzeug aussieht durfte es gar nicht repariert werden ..."</i> zutreffend ist, sieht die Sache anders aus. Wobei es wohl ein Gutachten bräuchte, um zu belegen, dass das Fahrzeug einen so schwerwiegenden Schaden hatte, dass es nicht repariert hätte werden dürfen bzw nicht ausreichend repariert wurde.

...

Da müsste genau geklärt werden, was in der Werkstatt ausgesagt werden sollte:

 

- Die Reparatur war unsachgmäß  oder

- Eine Reparatur war nicht mehr zulässig :rolleyes:

 

Letzter Punkt ist zumindest fragwürdig; denn ich kann jedes Fahrzeug von Grund auf neu aufbauen und alles ersetzen. Wird auch mit Oldtimern gemacht, die nur noch ein Haufen Blech sind. Ob sich das rentiert (z.B. "130 %" - Regelung) steht auf einem anderen Blatt. Das tragende Teile verzogen sind, passiert bei vielen Unfällen. Tragende Teile rosten auch durch und werden getauscht.

 

Ich lasse mich aber gerne darüber aufklären, falls es eine Verordnung geben sollte, die ein Ersatz- bzw. Wiederaufbauverbot für bestimmte Komponenten regeln sollte.

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