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betrug - ankauftest autokauf

Themenstarteram 7. August 2008 um 19:58

hallo

kurze blöde frage.

mein kollege möchte sein auto verkaufen und hat - keine ahnung warum er das gemacht hat - einen blöden fehler gemacht.

ein interessent aus einem anderen bundesland hat nach einem ankauftest gefragt und diesen hat mein kollege gemacht ohne das geld vorher zu verlangen. nun hat er den test an die emailadresse des interessenten geschickt und bekommt keine rückmeldung mehr. (seit 3-4 Wochen)

weder ob er interessiert ist oder wie besprochen für die kosten des ankauftests aufkommt (ca. 50 euro). halt die gutmütigkeit meines kollegen wieder .... ;-(

nun möchte er eine anzeige machen und hat aber nur seine gmx-adresse und wer weiß ob die daten der wirklichkeit entsprechen oder ob die daten von gmx rausgerückt werden. geht das notfalls mit der IP-Adresse überhaupt was?

wird wohl nichts werden oder?

was denkt ihr?

16 Antworten
am 7. August 2008 um 21:13

wird nichts werden für den betrag...

selbst wenn du herausgabe der ip verlangt wird, hat derjenige mit der gmx adresse vielleicht einen ip filter...

Themenstarteram 7. August 2008 um 21:21

wenn kein ip filter und angenommen die daten wären echt?!

dann wird es sich wohl nicht lohnen ne anzeige wegen 50 euro zu machen oder?

oder hat gmx generell n ip-filter?

am 7. August 2008 um 21:23

ich würds mir überlegen... für 50 euro würde ich als lehrgeld abstempeln...

ich kann dir ehrlich nicht sagen ob da alles ermittelt wird wegen sowas, zumal es auch leichtsinnig war von deinem kollegen und kein großer schaden entstanden ist...

Themenstarteram 7. August 2008 um 21:29

stimmt ich versuch ihn auch irgendwie davon zu überzeugen. vielleicht hilfen ihm deine antworten.

danke vielmals

am 7. August 2008 um 21:36

überzeug ihn von nichts ;) vielleicht lieg ich ja falsch... aber ich meine das geld ist einfach zu wenig um das zu rechtfertigen... und den aufwandt, den ärger, das alles dafür, dass er zu unvorsichtig war? selbst wenn er recht bekommt...

Themenstarteram 7. August 2008 um 22:09

ok, danke für deine antwort.

werde es ihm selbst mal erklären. nur aus fehlern lernt man und

manche aus intelligenz manche aus irrtum, leider ;-)

Was heißt Lehrgeld? Das Gutachten ist aktuell und da, also kannst du den Wagen jetzt auch mit diesem Gutachten an einen beliebigen anderen Verkaufen, was sicherlich Verkaufspreis und Verkaufschancen erhöhen wird.

Themenstarteram 8. August 2008 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Was heißt Lehrgeld? Das Gutachten ist aktuell und da, also kannst du den Wagen jetzt auch mit diesem Gutachten an einen beliebigen anderen Verkaufen, was sicherlich Verkaufspreis und Verkaufschancen erhöhen wird.

stimmt auch wieder.

der name scheint da aber der wahrheit zu entsprechen und klingt nicht wie ein erfundener name.

würde mich nur mal so interessieren: könnte man wenn es sich um einen höheren betrag handelt was machen wenn beispielsweise vor und nachname des betrügers bekannt und der rest der daten nicht angegeben ist?

am 8. August 2008 um 11:53

Das ist alle snicht so einfach... schonmal im Bereich Sicherheit oder so nachgefragt?

Aber das ganze scheint mir ein bisschen theoretisch zu sein. Hat der Betroffene die schriftliche zusage vorliegen, dass der mögliche Käufer an dem Gutachten zu seinen lasten interssiert ist, dann vielleicht.

Es bleibt aber die frage bestehen, ob man das geld selbst vorlegen sollte, und warum der käufer wenn er schon so stark an dem wagen interessiert ist, nicht selbst den weg macht?? Oder zumindestens 50% des geld überweist...

Themenstarteram 8. August 2008 um 14:05

schriftlich nur per email, dass er für die kosten aufkommen würde

Moin,

Wo siehst Du oder dein Bekannter da einen Betrug?

Dein Bekannter ist gebeten worden ein Gutachten beizubringen. Dies hat er getan.

Wurde deinem Bekannten VERSICHERT, das das Auto gekauft wird ... sobald das Gutachten vorliegt (egal wie das Gutachten ausfällt?)? Wurde deinem Bekannten ZUGESICHERT, dass die Kosten für ihn in JEDEM FALL übernommen werden? Ist eine solche Aussage beweisbar?

Hier liegt schlicht kein Betrug vor, sondern Informationssammlung seitens des Interessenten. Dein Bekannter hätte einfach NEIN sagen können.

Wenn eurer Meinung eine Kostenübernahme durch den Interessent existiert ... könntet ihr den Betrag in Rechnung stellen ... aber die Kosten dafür dürften die 50 Euro locker übersteigen und ob diese Übernahmeverpflichtung mal durchsetzbar ist ... das sei mal dahingestellt ... aufgrund so dürftiger Rahmenumstände ... bezweifel ich es.

MFG Kester

Themenstarteram 8. August 2008 um 16:13

also klartext: nicht einmal mit der schriftlichen Bestätigung im gmx "ich würde auch für die kosten des ankauftests aufkommen" wird das wohl nichts werden!

Gilt sowas eigentlich als schriftlicher beweis?

lg

Grundsätzlich und zum Glück nein, weil sowas noch lange kein Vertrag ist. Sonst würden die ganzen Internet-Abzockkerfirmen die ganzen Gerichtssäle besetzen. Aber auch die haben sich in der deutschen Geschichte nur einmal erfolglos getraut zu klagen.

Ich würd die 50Euro als Lehrgeld ansehen und froh über nen Ankaufstest sein... Bei höheren Werten beim nächsten mal Geld im voraus verlangen. Weil wenn einer Geld überweist hat jeder vom anderen Namen, Nachnamen usw. damit isses dann problemloser.

Themenstarteram 9. August 2008 um 10:44

ok, danke

jetzt hat er es auch kapiert.

der fehler unterläuft ihm sicher nicht noch einmal;-)

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