Betriebserlaubnis wech *aahhhh*
Morgen...
Hatte da wochenende ein Problem mit nen Polizisten....
hab nen astra g mit 7,5J Felgen vorne und 9J Felgen hinten.
Keskin KT3.
Bereifung ist 215*40*16 auf allen 4.
Und die Federung ist von Eibach 40;30
gebördelt und alles gemacht.... sogar eingetargen von KÜS
soooo!!!!!
dann hielten sie mich an wollten das Gutachten was ich ja machen lassen habe bei KÜS
halt ein Kombinationsgutachten....
Nachweis gemäß §19 Abs 4 Satz 1 StVZO bei beiden!
Jedenfalls meinte der Bulle das kann nur Dekra und das ist einzelnd abgenommen alles und bla bla bla...
dabei ist alles auf ein Blatt vermerkt...Federn+Felgen...
und bei Bemerkung steht Felgen...."in verbindung"mit Federn....
was meint ihr???? hat der nicht durchgesehen??
hab jetzt keine BE mehr, 3 Punkte und 50 Euro...
Kann doch garnix dafür!!!!
Aso...von wem bekomme ich die BE eigentlich wieder???
mfg. jerry
12 Antworten
Also wenn steht Felgen in Verbindung mit Federn dann kann das ja nicht einzeln abgenommen sein, da sieht der schon mal nicht durch. Deine BE bekommst du entweder wenn du wieder zum TÜV/Dekra machst oder in dem Fall würd ich mal nen Anwalt einschalten da du ja ein gültiges Gutachten hast.
Hallo, mal ne Frage: Hast keine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, lass Dich doch einfach mal beraten. Das mit der Betriebserlaubnis ist eigentlich ganz einfach. Wenn die Polizei was beanstandet hat, müssten die zu Dir gesagt haben, 1. entweder Fahrzeug in den Originalzustand zurücksetzen (und dann bei der Polizei vorfahren, zum Besichtigen) oder 2. korrekt eintragen lassen (und dann der Polizei darüber den Nachweis erbrigen z.B. durch Vorfahren bei der Polizei, durch eine Bestätigung oder so was). Dich anzeigen und es dann "gut" sein lassen wäre aus Sicht der Polizei eigentlich doch nicht so konsequent, oder? Was ich nicht verstehe ist, wenn Du alles korrekt eintragen hast lassen/oder ein korrektes Gutachten von Deinen Fahrzeugteilen hast (und dieses Gutachten ausreichend wäre), wieso können die Dir dann ans Flensburger Konto und an den Geldbeutel? Versteh ich jetzt nicht so ganz. Aber wie gesagt, vielleicht hast ja nen Rechtschutz!
Gruß und viel Glück Dieter
BE
Sagt mal wenn ich das alles schon im Fahrzeugschein hätte eintragen lassen dann sehen die doch garnicht von wem das eingetragen ist (Dekra,Küs usw.) oder?also ist man doch da fein ausn schneider oder?
also heisst es jetzt das die bullen mir die BE widergeben ja?
Also, meines Wissens kann da nicht Hinz und Kunz was in den Fahrzeugschein eintragen, sondern die dafür bemächtigten Stellen, also TÜV oder Dekra. Die tragen Dir die Teile ein, wenn Du vorfährst, z.B. Deine (Teile-) Gutachten vorlegst. Ggf. werden die Dein Fahrzeug in Augenschein nehmen. Dann tragen die entsprechend ein. Lies mal bitte Deine Papiere, die Du zu Deinen Teilen hast, genau durch, ob Du die eintragen musst. Wenn Du eingetragen lassen hast (Fahrzeugschein), Du sogar die Papiere für die Fahrzeugteile vorlegen kannst, dürftest nicht Du, sondern eher der Polizist Ärger kriegen. Einfach mal ein Vorschlag: Getreu dem Slogan, "Die Polizei, Dein Freund und Helfer" rufst Du den Polizisten an und lässt Dir erklären, wie Du Dich hättest verhalten sollen bzw. was in seinen Augen nicht gepasst hat. Ebenfalls, wie es jetzt mit der erloschenen BE weitergeht, ob Du beim TÜV/Dekra vorfahren musst etc. Falls sich der Polizist geirrt hat, wäre das 1. doch peinlich und 2. hätte das zur Folge, dass Du von ihm rehabilitiert werden müsstest, das heisst, SORRY, werde nächstes mal besser nachschauen. Ich würde jetzt mal zunächst mal beim Polizisten anrufen und mir alles noch mal in aller Ruhe erklären lassen, was Du seiner Meinung nach "falsch" gemacht hast und was Du seiner Meinung nach an Deinem Fahrzeug veranlassen müsstest und dann könntest mal bei der Dekra/TÜV vorbeifahren und Dich schlau machen oder Dich anwaltschaftlich beraten lassen. Wenn Du z.B. alles eingetragen hast, die Gutachten für die Teile vorzeigen kannst und sonst auch an Deinem Fahrzeug alles seine Ordnung hatte, ja dann hätte der Polizist wohl ein Problem. Aber wie gesagt, genau nachschauen und von Deiner Seite aus alles gründlich im Vorfeld prüfen und dann angemessen reagieren.
Gruß Dieter
Hallo, zuletzt noch ein paar gutgemeinte Ratschläge: Wenn Du mit dem Polizisten telefonierst, schreib stichpunktartig mit, nicht, dass Du dann später was durcheinanderbringst oder seine Aussagen später nicht mehr so richtig auf die Reihe bringst. Die Fahrzeugteile hat Dir doch vielleicht jemand eingebaut (Kfz-Werkstatt etc.) oder? Halt mit denen unbedingt auch noch mal Rücksprache, was die dazu sagen. Und noch was: Wenn Deine BE erloschen ist, dürftest Du meiner Meinung nach mit Deinem Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr fahren. Bis festgestellt ist/wurde, was und wie oder die "Mängel" behoben wurden.
Gruß Dieter
BE
So ich nochmal...
hab gerade mit nen Dekra Menschen telefoniert und der meinte genau das gleiche was der bulle meint....
unszwar...
in den teilegutachten von den federn steht wohl nur drinne das die federn mit serienmäßiger bereifung getestet wurden und nicht mit der die ich drauf habe...
zwecks bremsverhalten usw...
er meinte auch das KÜS das nicht abnehmen darf nur im westen darf das tüv nord und so...meinte der bulle auch...
Hier das wohl wichtige aus dem Teilgutachten der Federn!!!
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
1. es bestehen keine techn. bedenken gegen die verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad/Reifenkombinationen in verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende bedingungen eingehalten sind:
-es liegen gesonderte ABE- Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.b. Auflage hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckung ausgenommen die Forderung nach serienmäßigen Fahrwerk.
2. Anstelle der serienmäßigen Stoßdämpfer können auch andere Stoßdämpfer verwendet werden, die keine Änderung des Dämpferverhaltens bewirken.
Ps hab aba keine anderen Stoßdämpfer...hab noch originale.
so was sagt ihr dazu????
in meiner ABE von den felgen steht z.b. das ich die radreifen kombination fahren darf...hmmm
ich peil nüschts mehr....
mfg jerry...will mein auto wieder... fahren können :-(
meine gutachten sind auch alle von küs...die sollen mal meckern...das is fein eingetragen...für jedes teil ne eintragung...pff...die spinnen...ich würde auch zum anwalt gehen
...
Hi,
was iss KÜS?
ich meine ich hab das schon im I-Net gefunden...aber was stellen die dar?
Warum seit ihr nicht gleich zum TÜV/ Dekra wo man weiß das es hier keine Probleme gibt?
MfG Markus
Also, um hier mal eins anzusprechen, wir reden hier von Polizisten, nicht von "Bullen".
Zweitens, lies immer die Auflagen in den vorhandenen Teilegutachten / ABE´s.
Denn wenn die Auflagen nicht erfüllt sind, dann ist das gesamte Gutachten/ABE nicht erfüllt und somit wertlos vor den Herren in Grün.
Bevor du irgendwelche Änderungen am Fahrzeug vornimmst, solltest du dich im Vorfeld vielleicht mal mit der Materie befassen, dann kommt so etwas nicht vor.
Denn du hast die Ursache dafür gesetzt, dass deine BE erloschen ist und nicht der Beamte.
Ach und übrigens, der Polizist bekommt keinen Ärger, wenn er im Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Fehler gemacht hat.
Weiterhin steht du in der Beweispflicht dafür, dass du nichts falsch gemacht hast.
Gruß Pascal
Da du anscheinend doch kein Gutachten für Fahrwerk + Felgen hast mußt du wohl nochmal ne Abnahme machen lassen und kannst gar nichts gegen die Stillegung tun. Kann es sein das du die Felgen noch gar nicht abnehmen lassen hast?
Meiner Meinung nach ist die Küs eh nicht so ganz koscher. Wenns Tüv oder Dekra abnimmt stimmts normal. Da Küs bei uns vor allem im Werkstätten die Abnahme macht würde ich den Werkstattmeister mal anrufen, der das verbaut hat. Was der zum Thema eintragen sagt.
mein tuner arbeitet seit 10 jahren mit küs...und nie gabs probleme...is genau son gutachten wie alle anderen auch 😉