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Betriebserlaubnis nach Scheinwerfertausch?

Themenstarteram 30. Juni 2019 um 11:56

Guten Morgen,

ich habe in 4 Wochen meinen TÜV Termin und ein Kumpel meinte ich käme nicht durch den TÜV.

Ich habe meine Frontscheinwerfer die Original waren ausgetauscht gegen Angel Eyes. Diese haben auch eine E-Kennzeichnung (sprich ich habe keine ABE). Sollte soweit ja auch alles gehen.

Jetzt ist es aber so, das ich davor ein Kurvenlicht hatte und dies nun nicht mehr da ist.

Wie sieht das genau aus? Komme ich damit durch den TÜV oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@torre01 schrieb am 3. Juli 2019 um 07:03:59 Uhr:

Ich drücke dem TE die Daumen, dass er mit seinen Scheinwerfern durch den TÜV kommt.

Spätestens wenn du nachts mal einem begegnest, der mit seinen nachträglich eingebauten Tuningscheinwerfern den Himmel beleuchtet, wirst du keine Daumen mehr drücken.

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Mit anderen Scheinwerfern und ohne ABE sehe ich schwarz für die HU.

Sind denn nicht zulässige Standlichtringe wirklich wichtiger als ein Kurvenlicht und eine gültige Betriebserlaubnis?

Melde dich schnellstmöglich bei der Polizei. Die sagen dir, was zu tun ist.

Mit den Scheinwerfern sollte eine Einbauanleitung geliefert worden sein.

Gibt es da (in Text oder Bild) irgendeine Einschränkung bezüglich der Verwendung an Fahrzeugen mit Kurvenlicht?

Leuchtet eine Störungsleuchte für das Kurvenlicht?

Ist es denn eine echte E-Kennzeichnung?

Vielleichtt haben das die Chinesen einfach nur bei der Fertigung eingebracht oder die E-Kennzeichnung erlaubt den Einsatz als Klospülung im Kofferraum ... gerade bei den "billigen" Tuningartikeln ist sowas oft gang & gebe.

Zitat:

@RunningSpider schrieb am 30. Juni 2019 um 13:56:34 Uhr:

Komme ich damit durch den TÜV oder nicht?

Das wird dir der TÜV beantworten können. Frage vor der Untersuchung beim TÜV nach, wie sie das sehen.

Zitat:

@torre01 schrieb am 30. Juni 2019 um 17:46:06 Uhr:

Mit anderen Scheinwerfern und ohne ABE sehe ich schwarz für die HU.

Sind denn nicht zulässige Standlichtringe wirklich wichtiger als ein Kurvenlicht und eine gültige Betriebserlaubnis?

Angel-Eyes sind, solange weiß, nicht (per se) verboten. (Bei den ein oder anderen Marken sind die Scheinwerfer von Haus aus damit designt) Kurvenlicht und BE würde ich dafür aber auch nicht opfern. Wenn es das "richtige" E-Zeichen ist, braucht's imho auch keine ABE. Kann aber auch sein, das meine Blitzrecherche hier fehlerhaft ist.

Hätte man Interesse an der Regelkonformität gehabt, hätte man das aber auch zeitnah nach dem Einbau oder ggf. auch vor dem Kauf, beim TÜV/Dekra abklären können. So wird man es bei der Vorführung rausfinden ;) (Ohne weitere Details zu den Scheinwerfern lässt sich imho eh nicht wirklich weiter was dazu sagen)

Soweit mir bekannt, werden seit einigen Jahren die Assistenzsysteme per Diagnosegerät geprüft. Dazu gehört selbstverständlich auch die Funktion vom Kurven/Abbiegelicht.

Außerdem haben die Prüfer für so etwas einen Blick, die machen das jeden Tag. Optisch getunte BMWs sind für die immer ein Fest, da werden erstmal die Ärmel hochgekrempelt... :D

Wusste garnicht das Kurven-/ Abbiegelicht vorgeschrieben ist?

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 1. Juli 2019 um 19:32:34 Uhr:

Wusste garnicht das Kurven-/ Abbiegelicht vorgeschrieben ist?

Ist es eigentlich auch nicht. Kommt immer drauf an, wie das Fahrzeug vom Band gelaufen ist. Und da hier vor dem Umbau das Abbiegelicht funktionierte, muss es auch nachher funktionieren.

Vielleicht wäre es auch mal sinnvoll zu wissen um was für ein Fahrzeug es geht und was da für SW verbaut waren (Halogen, Xenon, LED).

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 1. Juli 2019 um 19:38:06 Uhr:

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 1. Juli 2019 um 19:32:34 Uhr:

Wusste garnicht das Kurven-/ Abbiegelicht vorgeschrieben ist?

Ist es eigentlich auch nicht. Kommt immer drauf an, wie das Fahrzeug vom Band gelaufen ist. Und da hier vor dem Umbau das Abbiegelicht funktionierte, muss es auch nachher funktionieren.

Nebelscheinwerfer kann ich auch problemlos entfernen. Was vorhanden ist muß funktionieren, bei einem Umbau der Scheinwerfer wäre das Kurvenlicht aber nicht mehr vorhanden.

Themenstarteram 2. Juli 2019 um 12:42

Also, es handelt sich um einen Opel Corsa D. Aus Kostengründen hatte ich mich damals für Scheinwerfer ohne das Kurvenlicht entschieden (ich hatte einen Auffahrunfall). Die Störungsleuchte im Cockpit leuchtet.

Es war vorher Halogen und ist es jetzt auch noch.

Dann ist die Sache doch klar, damit bestehst du die HU nicht.

Must das Kurvenlicht halt auscodieren, war ja nicht Serie und damit wärst du wieder TÜV-Fähig (sofern die Scheinwerfer an sich legal sind mit der E-Nummer).

Gruß Metalhead

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