Betriebserlaubnis nach Scheinwerfertausch?

Guten Morgen,

ich habe in 4 Wochen meinen TÜV Termin und ein Kumpel meinte ich käme nicht durch den TÜV.
Ich habe meine Frontscheinwerfer die Original waren ausgetauscht gegen Angel Eyes. Diese haben auch eine E-Kennzeichnung (sprich ich habe keine ABE). Sollte soweit ja auch alles gehen.
Jetzt ist es aber so, das ich davor ein Kurvenlicht hatte und dies nun nicht mehr da ist.
Wie sieht das genau aus? Komme ich damit durch den TÜV oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@torre01 schrieb am 3. Juli 2019 um 07:03:59 Uhr:


Ich drücke dem TE die Daumen, dass er mit seinen Scheinwerfern durch den TÜV kommt.

Spätestens wenn du nachts mal einem begegnest, der mit seinen nachträglich eingebauten Tuningscheinwerfern den Himmel beleuchtet, wirst du keine Daumen mehr drücken.

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Zitat:

@RunningSpider schrieb am 2. Juli 2019 um 14:42:31 Uhr:


Also, es handelt sich um einen Opel Corsa D. Aus Kostengründen hatte ich mich damals für Scheinwerfer ohne das Kurvenlicht entschieden (ich hatte einen Auffahrunfall). Die Störungsleuchte im Cockpit leuchtet.
Es war vorher Halogen und ist es jetzt auch noch.

Mein Warnmeldung das das Reifendruckkontrollsystem nicht funktioniert leuchtet seit 10 Jahren. (Felgen haben keine Sensoren) Da bei dem Baujahr noch kein Vorschrift gab es bisher nie Probleme bei der HU.

Störungsmeldung im Scheinwerfersystem wird mit Sicherheit vom TÜV bemängelt, da würde nur auscodieren helfen.
Wobei der Corsa D ja von 2006 bis 2014 gebaut worden ist, hätte es da nicht z.B. gebrauchte Scheinwerfer mit Kurvenlicht gegeben? Billigtuning-Scheinwerfer mit Angel Eyes auf einem Kleinwagen fände ich persönlich jetzt eher peinlich. Aber es ist natürlich die Entscheidung des Besitzers, was er sich in sein Auto einbaut.
Die einfachste Lösung wäre vorher den TÜV (oder die entsprechende Prüfstelle) zu kontaktieren und nachzufragen, ob die Scheinwerfer prinzipiell TÜV-fähig sind und dann das Kurvenlicht dauerhaft zu deaktivieren um die Warnleuchte los zu werden.
Ist halt etwas spät dafür wenn jetzt die TÜV-Abnahme ansteht. Das hätte man bereits vor dem Einbau der Scheinwerfer im Rahmen der Unfallreparatur tun sollen.
Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Scheinwerfer gar nicht zulässig wären, wäre der TE möglicherweise nochmal gezwungen andere zu kaufen. Und dann hätten es auch von Anfang an orginale mit Kurvenlicht sein können. Ist ja leider oft so, wer billig kauft, kauft zweimal.
Ich drücke dem TE die Daumen, dass er mit seinen Scheinwerfern durch den TÜV kommt.

Zitat:

@torre01 schrieb am 3. Juli 2019 um 07:03:59 Uhr:


Ich drücke dem TE die Daumen, dass er mit seinen Scheinwerfern durch den TÜV kommt.

Spätestens wenn du nachts mal einem begegnest, der mit seinen nachträglich eingebauten Tuningscheinwerfern den Himmel beleuchtet, wirst du keine Daumen mehr drücken.

Es geht ja hier nicht um nachträglich umgebaute Bastellösungen sondern um ordnungsgemäß bauartgenehmigt Zubehörscheinwerfer, die einfach nur eine (nicht vorgeschriebene) Funktion nicht haben, die bei den originalen vorhanden war.

Dass bei Arbeiten an den Scheinwerfern hinterher die Einstellung kontrolliert gehört ist natürlich richtig und nicht nur auf Zubehörscheinwerfer beschränkt!

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Naja, es gibt E-Kennzeichen und E-Kennzeichen. Man munkelt, das es auch Teile gibt, die ein gefaktes (die dritte Variante von E-Kennzeichen) haben...

Und wie soll der Käufer das beim Kauf der Teile unterscheiden?

Das muss der Käufer nicht machen, das erledigt der Tüv.

Wenn der Händler gut ist, und nicht zwingend der unseriöseste China-billig-ebay-Händler ist, dann sollte es damit ebenfalls eher selten Probleme geben 😉

Ich gehe jetzt davon aus, dass es genehmigte Scheinwerfer sind. Wenn man bei Opel die Abbiegelichtfunktion auscodiert, dann gibts auch beim TÜV keine Probleme. Den Corsa gab es ja schließlich serienmäßig auch mit und ohne die Funktion.
Wichtig ist dass keine Störungslampe an ist.

Zitat:

@8848 schrieb am 3. Juli 2019 um 18:19:21 Uhr:


Das muss der Käufer nicht machen, das erledigt der Tüv.

Da wäre ich mir nicht so sicher das das auffällt.

Moin Moin !

Zitat:

Wenn man bei Opel die Abbiegelichtfunktion auscodiert, dann gibts auch beim TÜV keine Probleme.

falsch! Anhand der Typ- und Ausführungsverschlüsselung wird die verbaute Abbiegelichteinrichtung gefordert , ist diese nicht vorhanden , so ist das ein EM.

siehe auch:https://www.t-online.de/.../...erungen-bei-der-hauptuntersuchung-.html

Mfg Volker

wobei das Abbiegelicht nicht zwangsweise gleich tüv-relevant sein muss wie das adaptive Kurvenlicht (wie im Link erwähnt).
Ist ja nicht dasselbe und wenn das eine sogar auscodierbar ist..?

Müsste ein TÜV-Experte beantworten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Juli 2019 um 10:45:47 Uhr:


falsch! Anhand der Typ- und Ausführungsverschlüsselung wird die verbaute Abbiegelichteinrichtung gefordert , ist diese nicht vorhanden , so ist das ein EM.

Anhand der Schlüsselnummern kann die serienmäßige und die maximal verbaute Technik benannt werden (Min- und Max- Verbau). Konkret das Abbiegelicht beim D-Corsa sollte Max-Verbau sein.

Allerdings kann unter Umständen (sprich: wenn die Daten vorhanden sind) an Hand der Fahrgestellnummer bekannt sein, mit welcher Technik das Fahrzeug vom Band gefallen ist (FIN-Verbau).

Liegen keine Angaben zum FIN-Verbau vor, sollten die Zubehör-Scheinwerfer keine Probleme machen. Liegt die Information "Fahrzeug war werkseitig mit Kurven-/Abbiegelicht ausgerüstet" vor, so gibt es immer noch in der HU-Richtlinie eine vorgesehene Verfahrensweise für die sogenannte "Rückrüstung", also den Ausbau der besagten Ausrüstung. Möglicherweise hat der eine oder andere HU-Prüfer das zugehörige Flussdiagramm sogar schonmal selbst gesehen (und möglicherweise die eine oder andere Unklarheit bei der Übereinstimmung mit StVZO und FZV gefunden) 😉

Jedenfalls steht §19 StVZO dem Umbau nicht entgegen, wenn nicht die Genehmigung der Zubehörscheinwerfer ausschließlich für Fahrzeuge ohne werkseitiges Kurven-/Abbiegelicht gilt. Was zu prüfen wäre.

Also ich habe diesen Umbau auch gemacht und ich mußte nichts nachweisen um den TÜV zu bekommen. Allerdings weiß ich, daß man dann bei einem Umbau alles genau prüfen wird und jegliche Veränderung an der Beleuchtungsanlage ist ohne Zulassung oder Ein / Austragen aus dem FZ Schein nicht zulässig und führt zum Nichterteilen der Plakette. Bei mir war es die nicht vorhandene Höhenregulierung der Scheinis, die ich weil Reimport nicht hatte und dementsprechend explizit aus dem Schein ausgetragen wurde.

HTC

Moin Moin !

Zitat:

Bei mir war es die nicht vorhandene Höhenregulierung der Scheinis, die ich weil Reimport nicht hatte und dementsprechend explizit aus dem Schein ausgetragen wurde.

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt und es wurde auch nicht "ausgetragen" sondern eine Ausnahmegen. für das Fehlen erteilt.

Zitat:

Anhand der Schlüsselnummern kann die serienmäßige und die maximal verbaute Technik benannt werden (Min- und Max- Verbau). Konkret das Abbiegelicht beim D-Corsa sollte Max-Verbau sein

Ohne jetzt speziell auf dieses Corsa eingehen zu können: Bei meiner software wird immer ein Soll-Verbau angezeigt , nur in manchen Fällen ein max. Verbau.

Zitat:

so gibt es immer noch in der HU-Richtlinie eine vorgesehene Verfahrensweise für die sogenannte "Rückrüstung", also den Ausbau der besagten Ausrüstung. Möglicherweise hat der eine oder andere HU-Prüfer das zugehörige Flussdiagramm sogar schonmal selbst gesehen

Dieses , sowie die mögliche Rückrüstung ist mir völlig unbekannt !

MfG Volker

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