Betriebserlaubnis nach Scheinwerfertausch?
Guten Morgen,
ich habe in 4 Wochen meinen TÜV Termin und ein Kumpel meinte ich käme nicht durch den TÜV.
Ich habe meine Frontscheinwerfer die Original waren ausgetauscht gegen Angel Eyes. Diese haben auch eine E-Kennzeichnung (sprich ich habe keine ABE). Sollte soweit ja auch alles gehen.
Jetzt ist es aber so, das ich davor ein Kurvenlicht hatte und dies nun nicht mehr da ist.
Wie sieht das genau aus? Komme ich damit durch den TÜV oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@torre01 schrieb am 3. Juli 2019 um 07:03:59 Uhr:
Ich drücke dem TE die Daumen, dass er mit seinen Scheinwerfern durch den TÜV kommt.
Spätestens wenn du nachts mal einem begegnest, der mit seinen nachträglich eingebauten Tuningscheinwerfern den Himmel beleuchtet, wirst du keine Daumen mehr drücken.
31 Antworten
Es wird die Anlage 1 der Nr.2.5 der HU Richtlinie gemeint sein, wo beschrieben steht, wie man in so einem Fall zu handeln hat.
Mfg der Blue