Betrieb eines e-Scooters unter 6 KM/h
Ich habe folgendes Problem.
Ich benötige für meinen Vater einen e-Scooter da er ein Bein nur mit Schmerzen bewegen kann.
Er hat einen Führerschein und fährt auch noch PKW.
Es ist für Ihn kein Problem einen e-Scooter mit Sitz zu fahren.
Jetzt das Problem:
e-Scooter MIT Straßenzulassung sind Bauartbedingt so wahnsinnig schwer das sie nicht einfach so in einen PKW geladen werden können.
Ich habe einen Scooter gefunden der nur 19 kg mit Akku wiegt.
Er fährt 20 km/h und hat keine Beleuchtung. Damit darf er nicht auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Wenn ich das Teil jetzt auf unter 6 Km/h drosseln würde dürfte er dann im Strassenverkehr benutzt werden?
Eine Betriebserlaubnis habe ich natürlich nicht.
Früher ging das ganze. Dieser Paragraph ist einfach weggefallen.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Beste Antwort im Thema
Ein einspuriges Gefährt mit 4 bis 6 km/h zu bewegen, dass dürfte eine extrem wacklige Sache werden. Ich könnte mir vorstellen, dass da sehr oft ein- oder beidseitig ein Fuß zum Abstützen auf den Boden muss (stoßartig).
Zu (Klapp)rollstühlen gibt es Nabenmotorreifen 24"-28" zum Nachrüsten und Akkufach zum Anbringen hinter der Lehne (unten ist ja das Kreuzgelenk). Intensiv im Netz suchen hilft da, die vergoldeten Mondpreise der Sanitätshäuser zu vermeiden.
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38 Antworten
Zitat:
@p.Altum schrieb am 19. Juni 2018 um 17:12:15 Uhr:
Ich habe folgendes Problem.
Ich benötige für meinen Vater einen e-Scooter da er ein Bein nur mit Schmerzen bewegen kann.
Er hat einen Führerschein und fährt auch noch PKW.
Es ist für Ihn kein Problem einen e-Scooter mit Sitz zu fahren.
Jetzt das Problem:
e-Scooter MIT Straßenzulassung sind Bauartbedingt so wahnsinnig schwer das sie nicht einfach so in einen PKW geladen werden können.
Ich habe einen Scooter gefunden der nur 19 kg mit Akku wiegt.
Er fährt 20 km/h und hat keine Beleuchtung. Damit darf er nicht auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Wenn ich das Teil jetzt auf unter 6 Km/h drosseln würde dürfte er dann im Strassenverkehr benutzt werden?
Eine Betriebserlaubnis habe ich natürlich nicht.
Früher ging das ganze. Dieser Paragraph ist einfach weggefallen.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Kannst du den 19-kg-Scooter mal verlinken? Nur rein interessehalber - kann mir nichts (sinnvolles) darunter vorstellen.
Ist wahrscheinlich am Ende dann die Frage, was wichtiger ist. Scooter mit Straßenzulassung oder das einfache Verlasten. Beides geht vermutlich nur schwer.
Edit: Er fährt noch selbst Auto. Automatik? (In welchem Bein hat er die Schmerzen? Frage wegen der Sicherheit im Straßenverkehr.)
19 kg Scooter? Also mein Tauch-Scooter wiegt schon 20 kg, davon allein 6 kg der Akku. Kann ich mir grad schwer vorstellen, insbesondere bei Vmax 20 km/h
Der Link würde mich auch interessieren.
Akkukapazität und Höchstgeschwindigkeit (Motorleistung) haben nicht direkt miteinander zu tun, da fehlt noch der Faktor Betriebszeit bzw. Wegstrecke. Wenn der Rollstuhl nur 2 km schaffen muss, also vom Supermarktparkplatz in den Supermarkt, dort drei Runden drehen und wieder raus, geht das auch mit einer recht kleinen Batterie.
Da hast Du recht, aber bei 20 km/h Vmax dürfte die Reichweite bei diesem Gesamtgewicht gering sein.
Hier der Scooter
http://www.sxt-scooters.de/Scooters/SXT300-Elektroroller.html
Der Preis ist super, Gewicht auch, Verarbeitung sollte auch passen.
Der Hersteller ist schon in Ordnung und kein Chinamüll.
Chinamüll bekommt man günstig sogar mit Zulassung.
Aber über die Sicherheit müssen wir da ja nicht reden.
Autofahren mit Automatik.
Bis vor kurzem noch Personenbeförderung mit OK vom Arzt.
Aber das tut ja nichts zur Sache.
Das Gerät soll nur entlasten. Wird also nur mit Schrittgeschwindigkeit genutzt und nicht als richtiges Fortbewegungsmittel. Meine Mutter soll ja noch mitkommen.
Ist halt die Frage wie man da rechtlich einen Dreh dran bekommt.
ACHTUNG!!! Das Modell SXT 300 ist im Bereich der StVZO in Deutschland nicht zugelassen!!!
Das Ding sieht für mich eher als ein Spielzeug aus, welches nicht in Kinderhände gehört.
Und bei dem Preis kann der Akku nicht viel können..
Das der Scooter nicht zugelassen ist war mir klar deshalb ja die Frage.
Ich kann das Gerät probehalber bekommen. Wenns nichts taugt dann geht er zurück.
Die Frage ist halt wenn er auf 6 km/h gedrosselt ist bekomme ich den dann irgendwie legal ?
Früher war das kein Problem nur ist der Paragraph weggefallen. ( §18 StVZO )
Pedelec ist erlaubt 25 km/h aber eine solche Hilfe macht Probleme.
Paragraph 18 StVZO ist nicht weggefallen. Das steht jetzt alles in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV).
Gruss Thomas
Das stimmt aber diese 6 Km/h Regelung finde ich nicht mehr.
Ich rufe morgen mal beim Strassenverkehrsamt an. Wirklich brauchbare Antworten erwarte ich zwar nicht aber wer weiß.
Was für ein Drama nur weil man einem Schwerbehinderten das Leben erleichtern möchte.
Sonst halt ohne Zulassung nur toll ist das nicht.
Jetzt keinen Zeigefinger Folgen sind mir klar.
Ein einspuriges Gefährt mit 4 bis 6 km/h zu bewegen, dass dürfte eine extrem wacklige Sache werden. Ich könnte mir vorstellen, dass da sehr oft ein- oder beidseitig ein Fuß zum Abstützen auf den Boden muss (stoßartig).
Zu (Klapp)rollstühlen gibt es Nabenmotorreifen 24"-28" zum Nachrüsten und Akkufach zum Anbringen hinter der Lehne (unten ist ja das Kreuzgelenk). Intensiv im Netz suchen hilft da, die vergoldeten Mondpreise der Sanitätshäuser zu vermeiden.
Wenn man hier die Seite runter zieht kommt schon info. Ich würd den auf 6km/h reduzieren und mir das vom TÜV bestätigen lassen. Diese dann halt mitführen.
Das ist tatsächlich ein Roller, ich hatte eher an so ein dreirädriges Fahrzeug gedacht.
Würde mich berlin-paul anschließen - kann mir nicht vorstellen, dass man das vernünftig fahren kann bei 6 km/h bzw. weniger, wenn, wie der TE schreibt, noch jemand nebenherlaufen soll. TE, das sollte wirklich vorher in der Praxis ausprobiert werden. Ganz unabhängig von der Zulassungsfrage.
Zitat:
@p.Altum schrieb am 19. Juni 2018 um 18:51:42 Uhr:
Der Hersteller ist schon in Ordnung und kein Chinamüll.
Chinamüll bekommt man günstig sogar mit Zulassung
Was glaubst Du denn, wo das verlinkte Gerät her kommt?
Zitat:
@p.Altum schrieb am 19. Juni 2018 um 20:41:02 Uhr:
Das stimmt aber diese 6 Km/h Regelung finde ich nicht mehr.
Steht hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__1.html