Betrieb eines e-Scooters unter 6 KM/h

Ich habe folgendes Problem.
Ich benötige für meinen Vater einen e-Scooter da er ein Bein nur mit Schmerzen bewegen kann.
Er hat einen Führerschein und fährt auch noch PKW.
Es ist für Ihn kein Problem einen e-Scooter mit Sitz zu fahren.
Jetzt das Problem:
e-Scooter MIT Straßenzulassung sind Bauartbedingt so wahnsinnig schwer das sie nicht einfach so in einen PKW geladen werden können.
Ich habe einen Scooter gefunden der nur 19 kg mit Akku wiegt.
Er fährt 20 km/h und hat keine Beleuchtung. Damit darf er nicht auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Wenn ich das Teil jetzt auf unter 6 Km/h drosseln würde dürfte er dann im Strassenverkehr benutzt werden?
Eine Betriebserlaubnis habe ich natürlich nicht.
Früher ging das ganze. Dieser Paragraph ist einfach weggefallen.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?

Beste Antwort im Thema

Ein einspuriges Gefährt mit 4 bis 6 km/h zu bewegen, dass dürfte eine extrem wacklige Sache werden. Ich könnte mir vorstellen, dass da sehr oft ein- oder beidseitig ein Fuß zum Abstützen auf den Boden muss (stoßartig).

Zu (Klapp)rollstühlen gibt es Nabenmotorreifen 24"-28" zum Nachrüsten und Akkufach zum Anbringen hinter der Lehne (unten ist ja das Kreuzgelenk). Intensiv im Netz suchen hilft da, die vergoldeten Mondpreise der Sanitätshäuser zu vermeiden.

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Anfang 2019 werden die E-Scooter ja endlich komplett legal bis 20 km/h siehe:
[url=Anfang 2019 werden die E-Scooter ja endlich komplett legal bis 20 km/h siehe:E Scooter Lega

Werbelink entfernt Moorteufelchen MT-Moderation

@p.altum

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wir, (Schlagheck Design), entwickeln solche Fahrzeuge für unsere Kunden.

Die Mindestanforderungen bei Fußwegen bis 6 km/h sind:

Eine Legaldefinition für motorisierte Krankenfahrstühle ist in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV enthalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html

Zusätzlich gilt:

1. Es muss ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis sein.

Der TÜV kann eine solche Einzelbetriebserlaubnis ausstellen, falls der Hersteller da nichts bietet. Falls der Hersteller da aber auch nach Rückfrage nichts bietet, ist davon auszugehen, dass der Tüv keine Betriebserlaubnis ohne Umbauten ausstellen würde.

oder

2. Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen. Das sind Elektromobile und motorisierte Krankenfahrstühle/Rollstühle.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

3. Sie benötigen Zulassung beim Landratsamt und Versicherungskennzeichen für Elektromobile erst ab 6 km/h.

Da unsere < 6km/h Fahrzeuge in coolem Design und Zusatzfunktionen für ältere Menschen im nächsten halben Jahr noch nicht erhältlich sind, muss ich sie leider derzeit an die Konkurrenz verweisen.

"Bingen" Sie mal Travelscoot... wenn Ihr Vater die Fussauflage gut nutzen kann, könnte das etwas ausreichend Leichtgewichtiges für Sie sein.

Ansonsten müssen Sie sich noch ca ein halbes Jahr gedulden, bis wir unsere patentierte Mobilitätshilfe mit Fussauflage vertreiben.

Elektromobile bis 15 km/
benötigen Betriebserlaubnis, Zulassung und Versicherungskennzeichen und dürfen auf Fusswegen bis 6 km/h und je nach Gemeinde auf Fahrradwegen auch innerorts und auf der Strasse gefahren werden. (Ab 15 Jahre, ohne Führerschein.)

E-Scooter
Es werden ab 2019 Gesetze erwartet, die zweirädrige Roller zwischen 12 und 20 km/h auf Fahrradwegen zulassen sollen.

Blamabel
Heute 9: 38 h angemeldet,
9:40 h Reklame geschwafel...
Bestimmt kein lebendiger User dahinter.

wieso Reklamegeschwafel? Da steckt mehr Substanz dahinter als in vielen V+S Beiträgen.

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Sehe ich auch so.

Es ist natürlich besserer Stil, wenn sich Profis bei der Eigenwerbung komplett zurücknehmen.

Sehr geehrte Forenmitglieder,

Travelscoot ist keine Eigenwerbung, sondern ein erprobtes/ausgereiftes Produkt der Konkurrenz. Der Erfinder bzw Entwickler dieses Produktes ist selbst eingeschränkt mobil.

@p.altum

Bitte beachten sie die Fußstützen des Travelscoot. Die sollten für Ihren Vater geeignet/gut sein.
Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe ja einen Vertriebsstützpunkt, den Sie besuchen und das Fahrzeug testen können.

Im Rehabereich ist es jedem Benutzer dringend anzuraten Testfahrten zu machen, da jedes Produkt, je nach Körpergröße, Behinderung und Einsatzzweck Vor- und Nachteile hat. Weiterhin rate ich jedem dazu ausschließlich beim Fachhändler zu kaufen, damit auch der Service garantiert ist. Viele Händler leisten keinen Service für Produkte, die Sie über das Internet im Discount erworben haben.

MfG

Was im eigenen Sortiment vertrieben wird, wird auch im stationären "Goldhandel" gewartet und repariert.

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