Betrachtung eines Firmenwagens vs- Gebrauchtwagenkauf – lohnt es sich für mich?

Aktuell stehe ich vor der Entscheidung, ob die Anschaffung eines Firmenwagens für meine Situation vorteilhaft ist. Mein jährliches Gehalt beträgt 70k (Steuerklasse 1) und meine jährliche Fahrleistung 7.000 km privat und Arbeits-Hin- und -Rück-Weg 3.000 km , was mich ins Grübeln bringt, ob dies eine rentable Option darstellt.

Bei der Option eines Eigenwagens würde ich mich für einen kleinen Gebrauchtwagen im Wert von 12.000 Euro entscheiden (Verbrauch 6L/100km), welcher dann vollständig mein Eigentum wäre. Hinzu kommen laufende Kosten wie Reparaturen, TÜV, Versicherung, Steuern und Kraftstoff die ich aus meinem bereits versteuerten Nettoeinkommen finanzieren müsste, ich denke das werden 2.500€ im Jahr.

Meine Kalkulation ergibt, dass der Unterhalt des Gebrauchtwagens über zwei Jahre hinweg 5.000 € betragen würde, zuzüglich eines Wertverlusts von 3.000 €, was zu Gesamtnettokosten von 8.000 € in den ersten zwei Jahren führt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf etwa 18.000 € (Unterhalt + Wertverlust).

Im Falle eines Firmenwagens erwäge ich einen BMW 2er Plug-In-Hybrid mit einem Listenpreis von 42.000 Euro. Die Leasingrate für eine Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern beläuft sich auf 370 Euro pro Monat, zuzüglich der Versteuerung von 0,5% des Listenpreises sowie einer pauschalen Berechnung für die Entfernung zur Arbeitsstätte von 10 Kilometern.

Kosten für Reparaturen, TÜV, Versicherung, Steuern und Kraftstoff beim Firmenwagen werden vom Arbeitgeber übernommen.

Listenpreis von 42.000€, dabei sind 0,5% vom Listenpreis: 210€
Arbeitsweg: 0,03% * 42000€ * 10km) 126€.
Ergibt einen geldwerten Vorteil von 210€ + 126€ = 336€.

Bruttojahresgehalt liegt bei ca. 70.000€, demnach Steuerlast 40%.

Könnte mir jemand helfen, die jährlichen Kosten für einen geleasten Firmenwagen zu ermitteln? Ich würde gerne verstehen, wie sich das Angebot eines Firmenwagens auf mein jährliches Nettoeinkommen auswirkt – sprich, wie viel weniger ich netto pro Jahr dadurch erhalten würde.

32 Antworten

@moto-tubby
So sollte man es machen, man kann sich vorher was informieren.
Aber letztendlich gibt es ein paar Stellschrauben, die anders sein können.
Von daher immer eine Probeabrechnung und man weiß Bescheid.

Ich habe das mit 24 und dem ersten Firmenwagen versäumt und bin umgefallen was mich der blöde 316ti Compakt kostet. Überall hieß es, Firmenwagen toll, günstig, mach das. Ich wäre lieber bei den 30 Cent pro km für Aussendienstfahrten geblieben.

Heutzutage spielt die Antriebsart auch eine wesentliche Rolle in der Kostenbetrachtung. Ob 1% GWV beim Verbrenner oder bestenfalls 0,25% beim BEV wirken sich bei den aktuellen Listenpreisen der Fahrzeuge schon ziemlich aus. Deshalb ist ein Netto-Vergleich mit und ohne Firmenwagen sehr hilfreich.

Man sollte bei dem Gesamtvergleich auch beachten, dass bei einer Gehaltsumwandlung - falls unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze - die Einzahlungen in die Rentenkasse, zu der ja auch der Arbeitgeberanteil gehört, entsprechend geringer ausfallen.

Im ersten Schritt würde ich mit dem Arbeitgeber klären, ob der Gehaltsverzicht über die gesamte Leasingrate erfolgt, oder nur einen Teilbetrag davon.

Dann hast Du konkrete Zahlen mit denen Du rechnen kannst.

Bei 10 tkm im Jahr würde ich alternativ auch mal ein E-Fahrzeug mit 0,25% Verteuerung durchrechnen. Gerade bei so einer geringen Laufleistung sollte auch ein E-Fahrzeug passen und zusätzlich Geld sparen. ID.3 und ID.4 werden zur Zeit auch mit recht günstigen Leasingraten angeboten.

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Frage ist wie das mit den restlichen Kosten ist. Normalerweise ist bei einem Firmenwagen all inklusive, Werkstatt, Treibstoffkosten ect. Bei einem anderen Thread hier hat der Arbeitnehmer einen längeren Arbeitweg nämlich 30 km einfache Strecke und Treibstoffkosten werden vom AG nicht übernommen. Wenn in deinem Fall das Fahrzeug in Gehalt umgewandelt wird und du dich um nichts mehr kümmern musst, bezüglich der Kosten. Wäre das eine Überlegung wert das Angebot anzunehmen. Ich würde dann an deiner Stelle keinen PHEV nehmen eher ein Batterie Auto, was dem entspricht was du dir gekauft hättest. Sowas vielleicht wie der Jeep Avenger, von der Größe her. Oder den neuen e-C3 von Citroen der ab 23300 Euro anfängt. Wenn der fertig Ausgestattet bei 30.000 wärst wäre der geldwerte Vorteil im Monat bei 75 Euro plus Fahrtkosten. Nur mal so ein Gedankenanstoss.

Ist es nicht auch so, dass die Übernahme der Leasingkosten den geldwerten Vorteil reduziert? Da sollte man mal mit einem Steuerberater sprechen.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 8. April 2024 um 08:39:56 Uhr:


Ist es nicht auch so, dass die Übernahme der Leasingkosten den geldwerten Vorteil reduziert? Da sollte man mal mit einem Steuerberater sprechen.

Nicht, wenn sie aus dem Bruttolohn bezahlt werden. Dann mindern sie ja sofort die Steuerlast (und das Gehalt). Selbst übernommene Spritkosten, Autowäschen etc. reduzieren den geldwerten Vorteil. Diese Kosten werden aber vom Nettolohn bezahlt.

Zitat:

@firfer schrieb am 3. April 2024 um 17:24:40 Uhr:


Im Falle eines Firmenwagens erwäge ich einen BMW 2er Plug-In-Hybrid mit einem Listenpreis von 42.000 Euro. Die Leasingrate für eine Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern beläuft sich auf 370 Euro pro Monat, zuzüglich der Versteuerung von 0,5% des Listenpreises sowie einer pauschalen Berechnung für die Entfernung zur Arbeitsstätte von 10 Kilometern.

Kosten für Reparaturen, TÜV, Versicherung, Steuern und Kraftstoff beim Firmenwagen werden vom Arbeitgeber übernommen.

Listenpreis von 42.000€, dabei sind 0,5% vom Listenpreis: 210€
Arbeitsweg: 0,03% * 42000€ * 10km) 126€.
Ergibt einen geldwerten Vorteil von 210€ + 126€ = 336€.

Bruttojahresgehalt liegt bei ca. 70.000€, demnach Steuerlast 40%.

Der Firmenwagenrechner von Handelsblatt und nettolohn.de liefert ein anderes Ergebnis. Bei einem Gehalt von 70.000 €, einer Entfernung von 7 km und einem Listenpreis des Hybrids von 42.000 € mit einem Satz von 0,5 % ergibt sich folgendes:

Laut nettolohn.de:
1. Geldwerter Vorteil nur 254,10€.
2. Zitat: "Für den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens im Wert von 42.000,00 € und den geldwerten Vorteil der Fahrkosten in Höhe von 44,10 € müssten Sie netto auf 115,94 € verzichten."

Ist ein monatlicher Betrag von 115,94 € realistisch?

Bei den km hast Du „*0,5“ vergessen. Zudem hast Du den Geldwerten Vorteil errechnet, der Rechner aber den Unterschied im Netto.

Vielen Dank für die Klarstellung. Jetzt verstehe ich meinen Fehler!

Im Firmenwagenrechner auf Nettolohn.de gibt es ein Feld für „Private Selbstbeteiligung“. Bezieht sich das auf die monatliche Leasingrate?

Vermutlich nur Beteiligungen aus dem netto.

Tatsächlich bezieht sich die Eigenbeteiligung auf den Betrag, den der Arbeitnehmer aus seinem Nettoeinkommen zahlt, um das Privileg der Nutzung des Firmenwagens zu erhalten.

Bisher habe ich keinen Firmenwagenrechner gefunden, der es ermöglicht, die monatlichen Leasingraten einzutragen. Sollten diese nicht auch für die Berechnung relevant sein?

Bei uns gibt es Leasingraten aber keine Eigenbeteiligung.

Was genau willst du berechnen?

Beteiligung lässt sich bei nettolohn.de eintragen.

Beteiligung aus dem Nettolohn: nimm dein (errechnetes) Nettogehalt und subtrahiere die Netto-Beteiligung (was in deinem Fall scheinbar die komplette Leasingrate sein soll?). Macht der nettolohn.de Rechner genau das? Probier's aus.
Ich frage mich nur in welchem Fall das für den AN finanziell sinnvoll sein kann. Dann kannst du den Wagen ja besser privat leasen, bist nicht an den AG gebunden und brauchst keinen geldwerten Vorteil versteuern.

Auf den halben Listenpreis als Bezugsgröße beim PHEV auch für die Entfernungs-KM hatte ich ja oben bereits hingewiesen.

@firfer
Wo ist jetzt das Verständnisproblem?

Alles was für das Auto vom Brutto abgezogen wird, wird ja auch nicht versteuert und kann daher steuerlich nicht noch einmal berücksichtigt werden. Ich kann ja keine Steuern für Gehalt zurückfordern, die ich nie bezahlt habe.

Alles was du für das Auto aus dem Netto zahlst oder vom Netto abgezogen bekommst, egal ob Eigenbeteiligung am Leasing, Autopflege, Kraftstoff etc. trägst Du unter die selbst getragenen Kosten ein und die werden dann vom geldwerten Vorteil abgezogen.

Zitat:

@firfer schrieb am 25. April 2024 um 20:15:15 Uhr:


Tatsächlich bezieht sich die Eigenbeteiligung auf den Betrag, den der Arbeitnehmer aus seinem Nettoeinkommen zahlt, um das Privileg der Nutzung des Firmenwagens zu erhalten.

Bisher habe ich keinen Firmenwagenrechner gefunden, der es ermöglicht, die monatlichen Leasingraten einzutragen. Sollten diese nicht auch für die Berechnung relevant sein?

Bei uns gibt es Leasingraten aber keine Eigenbeteiligung.

Bei uns ist Eigenanteil = Leasingsrate. Frag mal dein AG ob das so ist.

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