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Bestellter Neuwagen hat Hagelschaden

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 1:53

Hallo liebe Motor-Talker,

 

ich habe mir anfang März einen Hyundai Tucson bestellt.

Der Tucson wird in Tschechien hergestellt, der Tucson wurde

nach Kelheim geliefert, dort stand er auf dem Hof einer riesigen Logistic Firma

von dort aus werden dann die Autohäuser beliefert.

Nunja in Kelheim gab es am 01.07.2019 ein starkes Unwetter mit Hagelkörner die bis zu 4cm

groß waren. Es wurden Tausende Autos beschädigt. Ich wurde gestern von meinem Verkäufer

angerufen und mir wurde mittgeteilt das mein Fahrzeug leider durch Hagel beschädigt wurde,

leider weis auch der Verkäufer aktuell nicht in welchem Ausmaß der Schaden ist, sicher ist nur das ein Schaden vorhanden ist.

Ja ist blöd für mich und für viele andere die eben so wie ich auf ihren Neuwagen warten.

Sicher ist das, dass Auto an Wert verliert egal ob da 3 Dellen oder 100 Dellen im Blech sind.

Jetzt meine Frage da ich das erste mal ein Neuwagen bestellt habe und somit in diesem Bereich keine Erfahrung habe.

Was für Optionen stehen mir zur Verfügung? Muss ich wenn der Schaden reparier wird das Auto abnehmen ?

Kann ich auf eine Ersatzlieferung bestehen, also das ein neues Bestellt wird und ich wieder 4 Monate warten muss ? Oder kann ich gar vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne das Finanzielle Probleme auf mich zukommen?

 

Denn auch wenn eine sogenannter Beulen-Doctor vielleicht die Schäden einwandfrei entfernen kann, könnte es ja auch Theoretisch sein das der Rostschutz unter dem Lack schaden genommen hat und mir irgendwann die Karre an allen ecken und Kanten zu rosten anfängt.

 

Ich hoffe mir kann hier von Erfahrenen geholfen werden, da ich jetzt wie der Ochs vorm Berg stehe und nicht weis wie es weiter geht. Bis ende nächster Woche hat der Verkäufer mir versichert bekomm ich ein detaliertes Schadengutachten.

Mit freundlichen Grüßen

SaschaK94

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. September 2019 um 13:46

Zitat:

Habt ihr schon ein neues Auto konfiguriert oder bekommt ihr automatisch ein neues? Oder müsst ihr sogar das Auto mit dem reparierten Hagelschaden nehmen? Wenn sich da noch 30% raushandeln würde, könnte es doch sehr attraktiv werden.

Hallo, ich hatte einen Termin mit dem Verkäufer vereinbart um eine schnelle Lösung zu finden, da ich ja schon 4 Monate gewarten habe.

Im Gespräch wurden mir dann mehrere Optionen genannt, diese werde ich mal auflisten vieleicht hilft es dem ein oder anderen der das selbe oder ähnliches Porblem hat.

 

Optionen:

 

- Einen neuen Bestellen & nochmals 4 Monate bzw. 6 Monate ( da insgesamt ca. 8.000 Tucson beschädigt wurden, verlängert sich die Lieferzeit um bis zu 2-3 Monaten )

 

- Ein Auto das bereits vor Ort beim Händler steht nehmen, entweder ein mit einer anderen Farbe / Austattung, oder sogar ein höherwertiges für einen kleinen Preisaufschlag oder eine oder mehrere Klassen unter dem was man bestellt hatte, natürlich mit Preisnachlass. Ich hatte einen Style in Micron Grey bestellt & hätte einen Trend haben können, dies kam für mich nicht in Frage.

 

-Vom Kaufvertrag zurück treten & eventuell einen anderen Händler in betracht ziehen oder nochmals alles überdenken und vieleicht doch eine andere Marke ?

 

-Warten bis der Schaden repariert ist und das Auto dann vergünstigt kaufen ( für mich Persönlich keine Option, ich würde jedes mal wenn ich zum Auto laufe immer alles genausten anschauen und fehler suchen usw... )

 

- Die letzt Option für die ich mich dann entschieden habe, war das der Händler ein Lagerfahrzeug beschaffen konnte, das glücklicherweise genau meinen zuvor bestellen Ansprrüchen entsprach.

Somit habe ich mit 5 Wochen Verspätung endlich meinen Neuen abholen können.

 

 

Zum Glück hatte ich mich für die Letzte genannte Option entschieden, da viele Händler wie auch meiner immer noch nicht wissen welche Fahrzeuge wie stark beschädigt sind, somit hätte ich heute noch darauf gewarten...

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Einen ähnlichen Fall hatten wir letzte Woche:

https://www.motor-talk.de/.../...durch-hagel-beschaedigt-t6655568.html

Bis Du weitere Infos zum Schaden hast, kannst Du dich dort einlesen.

Gruß Cokefreak

Bei sowas redet man am besten erst einmal mit dem Händler, als mit uns. ;) Ich würde erst mal das Gutachten abwarten, und mir in der zeit überlegen, was ich überhaupt will. Preisnachlass, neues Fahrzeug, oder vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten...

Macht der Händler dir ein Angebot kannst du sagen, dass du dich nicht sofort entscheiden willst, und später nochmal anrufst.

Zitat:

@SaschaK94 schrieb am 16. Juli 2019 um 03:53:12 Uhr:

Denn auch wenn eine sogenannter Beulen-Doctor vielleicht die Schäden einwandfrei entfernen kann, könnte es ja auch Theoretisch sein das der Rostschutz unter dem Lack schaden genommen hat und mir irgendwann die Karre an allen ecken und Kanten zu rosten anfängt.

Die Beulendoktoren arbeiten schon sehr gut. Vor Steinschlägern auf der Fahrzeugfront macht man sich ja sonst auch keine Gedanken, obwohl sie den Lack beschädigen, und auf der Autobahn sehr häufig vorkommen.

Ich würde bei leichten Beschädigungen einen möglichst guten Preisnachlass aushandeln, weil im Autoleben eh weitere Beschädigungen kommen werden. Aber ich fahre auch 30.000KM im Jahr...

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 9:44

Erstmal Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Wo ich den Anruf vom meinem Verkäufer erhalten habe mit der schlechten Nachricht, bin ich 2 Stunden später ins Autohaus gefahren und habe dem Verkäufer sozusagen gefragt welche Optionen mir den zustehen.

Der arme Mann war verständlicher Weise überfordert, weil vom dem Autohaus nicht nur meins sondern über 25 Autos beschädigt wurden. Der Verkäufer hat mir dann ehrlich gesagt das er so einen Fall noch nicht hatte und er sich selbst ein Bild verschaffen müsse wie..wo...was...

Habe ich dann auch aktzeptiert, für den Schaden kann auch keiner was für.

Also bin ich ohne erhoffte Antwort wieder Nachhause gefahren und wollte die Knapp 2 Wochen bis ich mehr erfahre nicht warten bis ich ungefähr weis, wie ich im Schlimmsten Falle handeln kann.

Zitat:

@MvM schrieb am 16. Juli 2019 um 09:51:34 Uhr:

Bei sowas redet man am besten erst einmal mit dem Händler, als mit uns. ;) Ich würde erst mal das Gutachten abwarten, und mir in der zeit überlegen, was ich überhaupt will. Preisnachlass, neues Fahrzeug, oder vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten...

Macht der Händler dir ein Angebot kannst du sagen, dass du dich nicht sofort entscheiden willst, und später nochmal anrufst.

Nein euer Ehren.

Bei sowas informiert man sich sinvollerweise zuerst mal über seine Rechte und redet erst dann mit dem Händler.

Wie soll man ein eventuelles "Angebot" sonst beurteilen können (sofern der Händler überhaupt dazu berechtigt ist bzw. schon/noch Zugriff auf das Fahrzeug hat)

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 10:39

Im Endeffekt ist es ja egal ob im Auto 1 oder 100 Dellen sind.

Als Fabrikneu gilt es sowieso nicht mehr, sehe ich das richtig ?

Ich hoffe das, dass Autohaus anstandslos mir einen neues Auto bestellt, wenn ich das verlange, weil ich mich unwohl fühle so ein Auto dann zu übernehmen.

Wirklich Schade, das 1. mal ein Neuwagen bestellt, dann wartet man schon 4 Monate & dann so etwas.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Juli 2019 um 12:27:04 Uhr:

Bei sowas informiert man sich sinvollerweise zuerst mal über seine Rechte und redet erst dann mit dem Händler.

Bei diesem Forum wird erst mal 5 Seiten Spekuliert, was an dem Wagen dran sein könnte. Manche äußern dabei ein wunschdenken, ohne überhaupt von den Rechten eines Autokäufers Ahnung zu haben. Welche Rechte der TE hat steht außerdem erst fest, wenn das Gutachten da ist. Muss ein Beulendoktor ran, hat man andere Ansprüche, als wenn Fahrzeugteile gegen Neuteile getauscht werden. Falls neu lackiert werden muss, hat man wieder andere Rechte, weil es dann kein Neuwagen mehr ist.

Bis dahin sollte man wissen, was man am liebsten will. Preisminderung mit/ohne Reparatur, weil man als Vielfahrer eh weitere Schäden abbekommt. Oder ein neues Fahrzeug, weil es immer schön in der Garage stehen wird, und nicht viel bewegt wird. Oder was anderes...

Am leichtesten ist es ein bestehendes Angebot zu besprechen. Der TE muss die Enscheidung schließlich nicht sofort am Telefon treffen, sondern kann sich noch Zeit lassen.

Zitat:

@SaschaK94 schrieb am 16. Juli 2019 um 12:39:29 Uhr:

Ich hoffe das, dass Autohaus anstandslos mir einen neues Auto bestellt, wenn ich das verlange, weil ich mich unwohl fühle so ein Auto dann zu übernehmen.

Wirklich Schade, das 1. mal ein Neuwagen bestellt, dann wartet man schon 4 Monate & dann so etwas.

Wenn du dich schon entschieden hast, würde ich jetzt schon mal anfragen, ob das Autohaus dir einen neuen Wagen bestellt, und das beschädigte anderweitig verkauft. Fragen kostet nix, und dir entstehen durch das Fragen keine Nachteile. Für den Händler würde sich dein Wunsch vielleicht lohnen, weil er das beschädigte Fahrzeug auf Kosten der versicherung des Spediteurs günstiger verkaufen kann. (Ich weiß nicht, wie die Transporte versichert sind.) Je früher er die Bestellung aufgibt, um so früher hast du den Wagen. Leider hast du kein Recht auf eine vorzeitige Belieferung, und musst wahrscheinlich wieder einige Monate warten.

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 11:17

Ja das Autohaus muss/will erst das ausmaß des Schadens wissen bevor weiter vorgegangen werden kann.

Mir wäre es auch am liebsten gewesen einen neuen zu Bestellen, hab ich mit etwas Verhandlungsgeschick eventuell die Möglichkeit etwas am Preis oder anderweitiges rauszuschlagen wie z.B. ein Satz Winterreifen? Oder hab ich in die Richtung 0 chance..?

Fragen kostet nichts. Probieren würde ich es einfach.

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 12:43

Ja ich werde es aufjedenfall versuchen, es kommt halt auch darauf an wie das Autohaus bzw. mein Verkäufer/Berater mit der ganzen Sache umgeht. Ob man um alles kämpfen muss oder von sich aus sagen wir können Ihnen dies und das bieten, hauptsache der Kunde ist zufrieden.

Verhandeln kannst du da in jedem Fall. Das Autohaus ist ja in der Bringschuld.

In welcher Ausmaß du verhandeln / ein neues Auto verlangen kannst, hängt leider maßgeblich vom Schaden ab. Um Art und Umfang des Schadens zu erfahren, bleibt dir (noch) leider(er) nur die Möglichkeit abzuwarten.

 

Ich kann deine Situation total verstehen, der erste eigene Neuwagen und dann sowas. Da wird jeder Tag Unwissenheit zur Tortur, wobei man sich schon so drauf gefreut und die Tage gezählt hat.

Ernsthaftes Mitleid meinerseits!

 

 

Nur BITTE: mach dich nicht aus ungeduld unglücklich. Wenn du den Wagen mit Schaden oder Spotrepair nimmst, etwas Rabatt oder Winterräder rausholst, um nicht warten zu müssen, solltest du mit dir selbst ausmachen, ob dich das nicht doch irgendwann ärgert ungeduldig gewesen zu sein.

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 12:57

Zitat:

@Bamako schrieb am 16. Juli 2019 um 14:54:05 Uhr:

Verhandeln kannst du da in jedem Fall. Das Autohaus ist ja in der Bringschuld.

In welcher Ausmaß du verhandeln / ein neues Auto verlangen kannst, hängt leider maßgeblich vom Schaden ab. Um Art und Umfang des Schadens zu erfahren, bleibt dir (noch) leider(er) nur die Möglichkeit abzuwarten.

Ich kann deine Situation total verstehen, der erste eigene Neuwagen und dann sowas. Da wird jeder Tag Unwissenheit zur Tortur, wobei man sich schon so drauf gefreut und die Tage gezählt hat.

Ernsthaftes Mitleid meinerseits!

Vielen Dank! Schön zu lesen das man mit seiner Gefühlslage hier verstanden wird, es ist ja Bekannt wahre Liebe gibt es nur Zwischen Mann & Auto.

( Kleiner Scherz )

Ja die Ungewissheit ist mit das Schlimmste aber da muss ich jetzt wohl oder Übel durch.

Ich kann von Glückreden das der Hagelschaden entstanden ist, bevor das Auto in meinem Besitz ist, so muss ich mir über Finanzielle aufkünfte oder Reperaturen keine sorgen machen.

Du kannst das Fahrzeug mit dem Hagelschaden, egal ob repariert oder nicht, zurückweisen und vom Kauf zurücktreten. Auch ist Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung denkbar.

Du hast Anspruch auf ein unbeschädigtes Fahrzeug und musst auch kein repariertes FZ akzeptieren. Tust Du es doch steht Dir eine Wertminderung zu, die sicher mehr als ein Satz Winterreifen ist. Der Wertverlust hängt aber natürlich vom Ausmaß der Beschädigung ab und sollte im Gutachten stehen. Ob Du bei einer Ersatzbestellung auch Schadenersatz wegen der Verzögerung verlangen kannst, weiß ich nicht. Da der Händler aber die Verzögerung nicht zu vertreten hat, kann es sein, dass dem nicht so ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juli 2019 um 15:51:12 Uhr:

Ob Du bei einer Ersatzbestellung auch Schadenersatz wegen der Verzögerung verlangen kannst, weiß ich nicht. Da der Händler aber die Verzögerung nicht zu vertreten hat, kann es sein, dass dem nicht so ist.

den Händler trifft ja kein Verschulden (Stichwort: höhere Gewalt).

Vielleicht steht dazu was im KV/Bestellbestätigung.

Dass dem TE aber ein angemessener Ausgleich zusteht, falls er den Wagen doch nimmt, ist auch klar.

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