@rioroy Vielen Dank deine Ausführungen haben mich bestätigt.
Wenn das Fahrzeug nun angeschafft wird und die <50gCO2/km greift besteht dann zukünftig auch Bestandsschutz bis 2030 selbst wenn Gesetzesänderungen in Kraft treten? In unserer Firma sind die Fahrzeugwechselzyklen ziemlich lang.