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Besitzer meldet Auto nicht um, Jetzt Brief vom Ordnungsamt

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 8:26

Guten Morgen zusammen,

wir haben letzten Monat unseren PKW bei einem Vertraghändler in Zahlung gegeben. Das Fahrzeug war angemeldet und sollte dann auch vom Vertragspartner abgemeldet werden.

Heute bekamen wir Post vom Ordnungsamt mittels Zustellungsurkunde und folgendes wird gefordert:

"Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs binnen 3 Tagen wegen Erlöschung des Versicherungsschutzes"

Wie würdet Ihr reagieren?

LG vom Chris

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15 Antworten
am 4. Februar 2012 um 8:51

Gibt nur eines: Käufer unter Druck setzen und gegebenenfalls Rechtsanwalt einschalten.

Und für Zukunft draus lernen: man verkauft kein Fahrzeug das auf einen selbst noch zugelassen ist!

Öhm, und noch was gaaanz wichtiges:

Zulassungsstelle + Ordnungsamt informieren, wer Käufer ist und dass es nicht in Deiner Macht steht das Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen - ansonsten musst Du eventuell die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz mit tragen (sind glaube 600 € und 5 Punkte in Flensburg - bin mir da aber nicht sicher).

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 9:12

Also nach Rücksprache mit dem Autohaus liegt die Sache folgendermaßen:

Das Autohaus als Standort hat die Abmeldung selber nicht durchgeführt. Dies erfolgt immer durch die Zentrale die dann einen Schilderdienst beauftragt.

Warum hier etwas schiefgelaufen ist wird am Montag durch die Centerleitung geprüft.

Ich werde am Montag mit dem Straßenverkehrsamt telefonieren und denen mitteilen, dass der PKW bereits am 16.01.2012 verkauft wurde und ich die Versicherung ebenfalls Zeitnah unterrichtet habe.

Werde dann auch eine Kopie des Ankaufvertrages beifügen...

LG vom Chris

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 9:30

Reicht es denen eine Kopie über den Ankaufvertrag vorzulegen oder muss ich sonst noch etwas machen?

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Reicht es denen eine Kopie über den Ankaufvertrag vorzulegen oder muss ich sonst noch etwas machen?

nein, das dürfte genügen. Es ist absolut gängige Praxis, daß ein Inzahlung genommenes Auto vom Händler abgemeldet wird....das geschieht täglich 1000fach. Wenn Du nachweisen kannst, daß Du das Auto zum Tag x abgegeben hast, bist Du theoretisch aus dem Schneider.

Praktisch sieht es aber so aus, daß wenn mit dem Auto ein Unfall gebaut wird, und es noch immer auf Dich zugelassen ist, werden die Behörden, oder eine gegnerische Versicherung ggf. auf Dich zukommen.

Dann beginnt das Nachweisspiel von vorne. Da Du aber den Rücknahmevertrag hoffentlich in Deinen Händen hälst, kann Dir unterm Strich nichts angelastet werden.

Gruß Berti

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 9:47

Also Montag dann ab zum Straßenverkehrsamt und denen den Nachweis über den Verkauf des Autos beibringen.

Danke euch schonmal...

LG vom Chris

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 10:35

Habe gerade einen Anruf erhalten und bin aus allen Wolken gefallen!

Der Wagen wurde nicht abgemeldet.

Begründung:

Der Wagen ist noch in der Finanzierung und das Autohaus hat bisher die noch ausstehende Restsumme an die VW Bank nicht abgelöst!

Daher gab es auch keinen Brief und somit keine Abmeldung....

Sowas kann doch nicht sein...

am 4. Februar 2012 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Habe gerade einen Anruf erhalten und bin aus allen Wolken gefallen!

Der Wagen wurde nicht abgemeldet.

Begründung:

Der Wagen ist noch in der Finanzierung und das Autohaus hat bisher die noch ausstehende Restsumme an die VW Bank nicht abgelöst!

Daher gab es auch keinen Brief und somit keine Abmeldung....

Sowas kann doch nicht sein...

Ist dann verständlich.

Sollte eigentlich irgendwo im Kaufvertrag stehen. Damit ist das dann Fehler des Autohauses und Du kannst sie dann eigentlich in Regress nehmen.

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 11:16

Steht sogar gesondert im Vertrag....

Nebenvereinbarung: "Der Gebrauchtwagen VW Golf wird bei der VW Bank abgelöst"

Und genau das ist bisher nicht geschehen.....

Themenstarteram 4. Februar 2012 um 11:48

Ist es eigentlich für uns jetzt schädlich, dass wir keine Veräußerungsanzeige beim Straßenverkehrsamt hinterlegt haben?

Mach Dir keine Gedanken. Das Straßenverkehrsamt musste Dich zur Abmeldung auffordern, da die Mitteilung der Versicherung vorlag, dass diese erloschen ist. Wie hier schon geschrieben, ist es übliche Praxis, das neue Fahrzeug vom Händler zulassen zu lassen und das alte von ihm abmelden zu lassen. Ein Fachhändler wird hier keine krummen Sachen machen. Klar ist auch, dass das Fahrzeug ohne vollständige Unterlagen vom Autohaus nicht abgemeldet wird. Kläre mit dem Straßenverkehrsamt ab, ob eine Abmeldung auch ohne Fahrzeugbrief (heißt heute glaub ich anders) vorgenommen werden kann. Vielleciht reicht auch ein Vermerk in der Akte, dass das Fahrzeug verkauft ist, nicht mehr benutzt wird und bei Vorliegen des Briefes unverzüglich abgemeldet wird. Vielleicht übernimmt diese Klärung auch das Autohaus für Dich. Die haben sicherlich öfter mit dieser Behörde zu tun und das sollte auch ein Service für den Kunden sein.

am 5. Februar 2012 um 16:52

Wenn das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz ist, kann das Fahrzeug OHNE ZB II außer Betrieb gesetzt werden.

Ich nehme mal an, dass der Brief den du bekommen hast mit Gebühren war und das du 7 Tage Zeit hast dich darum zu kümmern.

Geh zum Autohaus und lass dir die ZB I und die Kennzeichen geben und melde das Fzg. dann ab. Ganz wichtig ist noch, dass du der Zulassungsstelle den Kaufvertrag zukommen lässt, denn sonst wirds teuer.

Die gebühren musste wohl selber zahlen aus dem Bescheid, da du die Pflicht hattest der Zulassungsbehörde den Verkauf unverzüglich mitzuteilen.

Hättest du das gleich gemacht, dann hätte das Autohaus den Bescheid bekommen :)

Zitat:

Original geschrieben von Kaynerda

 

Die gebühren musste wohl selber zahlen aus dem Bescheid, da du die Pflicht hattest der Zulassungsbehörde den Verkauf unverzüglich mitzuteilen.

Hättest du das gleich gemacht, dann hätte das Autohaus den Bescheid bekommen :)

siehe auch  FZV § 13 "Mitteilungspflichten bei Änderungen"

 

 

O.

Themenstarteram 6. Februar 2012 um 8:35

Ich war heute morgen bei der Stadt und die Sache läuft nun so ab:

1. Ich musste 28,50 € für die Ordnungsverfügung bezahlen

2. Es wurde eine Veräußerungsanzeige aufgenommen

3. Habe den Hinweis erhalten das die KFZ Steuer erst aufhört zu laufen wenn der Wagen abgemeldet wurde (Geld müsste ich mir auf dem Rechtsweg zurückholen)

4. Eine Zwangsstillegung durch das Amt wird nun dem Autohaus per Ordnungsverfügung mitgeteilt

5. Ein Amzshilfeersuchen wurde eingeleitet und die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben

 

Ist dieser Verwltungsweg für euch schlüssig und nachvollziehbar?

LG vom Chris

am 6. Februar 2012 um 11:12

ja ist es

die Steuer hört erst auf zu laufen wenn du von allen Rechten und Pflichten befreit bist.

Wie gesagt, hör auf meinen Rat, hol dir die Kennzeichen und die ZB I und setzte das Fzg. ohne ZB II auf Grund des fehlenden Versicherungsschutzes außer Betrieb.

So ginge das zumindest in München. Ich hab in der Abteilung mal gearbeitet.

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