Beschuldigte Fluchtgefahr

Hallo alle .
Ich möchte, dass Sie Ihre Meinung zu einer Situation äußern.
Ich bin Mull Auto Fahrer .
Gestern Morgen erhielt ich einen Anruf vom Disponenten , dass meine Kollegen hinter dem LKW, der die Eimer leerte, ein Auto zerkratzt hatten.
Ich ging sofort zur Adresse, um nachzusehen, und unsere Chef had auch gekommen.
Meine Kollegen, die die Eimer leeren, behaupten, dass es nicht von ihnen sei.
Außerdem entsprechen die Kratzer am Auto nicht den Abmessungen des Eimers und sehen einzeln wie Kratzer von einem Schlüssel aus.
Wir haben die Polizei gerufen, um das zu beweisen. Sie kamen und begannen zu messen. und kam mit der Meinung heraus, dass es nicht von uns sein kann. Abgesehen davon, dass es den Abmessungen des Eimers entspricht, sind die Kratzer dünn und tief, wie von einem Schlüssel oder einem dünnen, spitzen Gegenstand.
Trotzdem behauptete der Besitzer des Autos weiterhin, dass wir schuld seien und dass er ein Geräusch aus dem Haus gehört habe, als wir das Auto rammten.
Das Entleeren der Eimer ist im Allgemeinen recht laut
Der Mann erstattete jedoch Anzeige gegen uns.
Jetzt muss er einen Zeugen finden, der gesehen hat, wie der Kollege mit dem Eimer auf das Auto einschlug.
Die beiden Kratzer messen 2,5 cm und 3 cm. Der Schaden wurde vom Besitzer des Auto auf 2000 Euro geschätzt.
Das war ich, und ich bin ehrlich, ich habe nicht gesehen, was passiert ist, weil ich nicht sehen kann, was der Kollege hinter den Autos macht.
Wenn mir der Kollege nicht gesagt hätte, dass er mit dem Eimer ein Auto zerkratzt hat, wäre es mir nicht aufgefallen

Meine Sorge ist jetzt folgendes
Die Polizei warnte mich, wenn der Besitzer des Autos einen Zeugen finden würde, der aussagte, er habe gesehen, wie der Kollege mit der Mülltonne auf das Auto einschlug.
Es besteht die Möglichkeit, dass ich in Fluchtgefahr beschuldigt werden wird ,und mir wird der Führerschein für ein paar Monate entzogen.
Und im Moment mache ich mir große Sorgen, dass ich für etwas so Unbedeutendes so große Probleme bekommen kann.
Ich verstehe nicht, warum mir der Führerschein entzogen werden sollte, da ich persönlich keinen Schaden an dem Fahrzeug verursacht habe, das ich gefahren habe.
Ich weiß, dass es meine Pflicht ist, das zu verfolgen, was meine Kollegen tun .
Aber seien wir mal ehrlich: In 90 % der Fälle kann ich nicht sehen, was sie hinter geparkten Autos in engen Straßen machen.

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28 Antworten

Achso, und was hat das mit Verkehr zu tun?

Das ist Sachbeschädigung.

Eine Mülltonne hat ein Auto beschädigt (vermutlich).
Weder die Tonne, noch das parkende Fahrzeug hat was mit Verkehr zu tun.

Vermutlich sind die Polizisten der Ansicht, dass das Beladen des Müllwagens zum Betrieb gehört und damit ein Verkehrsvorgang ist.

Also so ähnlich als wenn dir auf dem Supermarktparkplatz der Einkaufswagen bei Beladen deines Autos in ein anderes Auto rollt. Das ist dann ja ggf. auch ein Fall für deine kfz-HP...

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. August 2023 um 21:59:52 Uhr:


Vermutlich sind die Polizisten der Ansicht, dass das Beladen des Müllwagens zum Betrieb gehört und damit ein Verkehrsvorgang ist.

Also so ähnlich als wenn dir auf dem Supermarktparkplatz der Einkaufswagen bei Beladen deines Autos in ein anderes Auto rollt. Das ist dann ja ggf. auch ein Fall für deine kfz-HP...

Nein, das ist dann Privathaftpflicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 01. Aug. 2023 um 21:59:52 Uhr:


Also so ähnlich als wenn dir auf dem Supermarktparkplatz der Einkaufswagen bei Beladen deines Autos in ein anderes Auto rollt. Das ist dann ja ggf. auch ein Fall für deine kfz-HP...

Na, eher nicht.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 1. August 2023 um 21:59:52 Uhr:


Vermutlich sind die Polizisten der Ansicht, dass das Beladen des Müllwagens zum Betrieb gehört und damit ein Verkehrsvorgang ist.

Aus meiner beruflichen Praxis:
Wenn ein LKW-Fahrer mt Tankauflieger beim Abladen z.B. in der Chemiefabrik die Anschlüsse verwechselt und in den falschen Tank ablädt, zieht sich die KFZ-Haftpflicht den Schuh auch regelmäßig an. Zumindest wurde ich in solchen Fällen schon mehrfach von dieser beauftragt. Was draus geworden ist, weiß ich nicht.

Aber in dem Fall mit dem Müllwagen entstand der Schaden ja nicht durch den Fahrer und den Müllwagen, sondern durch den Beifahrer (der nicht mehr im Fahrzeug war) und eine Mülltonne. Welche Verbindung soll es denn da zur Haftpflichtversicherung des Lkw geben?

Ich denke für sowas ist die Betriebshaftpflicht da.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. August 2023 um 08:07:19 Uhr:


Ich denke für sowas ist die Betriebshaftpflicht da.

Genauso sehe ich das auch. Und die müsste auch in Hannes Beispiel mit dem Tankwagen greifen, das ist doch ganz klar ein Arbeitsunfall und kein Autounfall.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 1. August 2023 um 22:13:52 Uhr:


Nein, das ist dann Privathaftpflicht.

Wenn der Einkaufswagen beim Beladen des Autos wegrollt, ist es ein Fall für die Kfz-Haftpflicht. Hat mit dem Betrieb des Autos zu tun.

Passiert es vorher, ist es ein Fall für die Privathaftpflicht, kann ja sein, dass man ohne Auto dort ist.

Ja,wenn es in Verbindung mit dem KFZ ist greift die KFZ Haftpflicht.
War auch erstaunt als mein Versicherungsvertreter mir das so mitgeteilt hat.
Damit wäre das hier ein Fall für die KFZ Haftplicht.

Uiui hier steht aber viel Schwachsinn:

1. Verkehrsunfallflucht muß vom Fahrer auch bemerkt werden können und das ist hier, bei dem beschriebenen Schaden, schonmal ausgeschlossen. Selbst wenn der Schaden von euch verursacht wurde, ist dein Führerschein keinesfalls in Gefahr.

2. Du mußt überhaupt nicht zum Anwalt, das ist Sache deines Arbeitgebers. Aber selbst der sollte doch erst mal abwarten, daß die Staatsanwaltschaft hier ein Verfahren eröffnet geht meiner Ansicht nach gegen Null.

3. Ein Schaden beim Beladen eines Fahrzeugs (Supermarktparkplat), durch einen Einkaufswagen verursacht, ist definitiv ein Fall für die KFZ-Haftpflicht und NICHT für die Privathaftpflicht. Beim Müllauto? Vermutlich genauso, aber da kenne ich mich nicht genügend aus.

Gruß Metalhead

Genau, das Beladen eines Müllfahrzeuges ist eindeutig dem Betrieb des Fahrzeuges zuzuordnen.

Welche Versicherung hier eintritt ist nicht die Frage gewesen.
Da wird es mit 100% Sicherheit eine Betriebliche Haftpflicht geben....

Es geht hier um den Vorwurf, unerlaubtes entfernen vom Unfallort, und die Folgen wie bspw. Fahrverbot.
Und das wird hier nicht vorliegen.

Für den Vorwurf der sog. Fahrerflucht muss es sich aber u.A. um einen Verkehrsunfall handeln. Wenn das der Fall ist kommt halt auch die Kfz Haftpflicht ins Spiel (das hatte ich eigentlich nur zur Verdeutlichung erwähnt).

Dass hier trotzdem keine Fahrerflucht vorliegt glaube ich dagegen auch, weil schlichtweg kein Vorsatz bzgl der "Flucht" vorliegt. Jedenfalls nicht für den Fahrer, möglicherweise aber für den eigentlichen Verursacher. (ungeachtet der Frage der Nachweisbarkeit)

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