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Beschriftung Umweltplakette

Ich wollte jetzt einfach mal fragen wie so eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) eigentlich beschriftet werden muss.

Ich persönlich habe eine, die mit einem Aufkleber versehen ist, genauer einem Schriftband aus einem Etikettendrucker. Schriftgröße geschätzt etwa 1 cm in der Höhe. Ausgedruckt und geklebt vom TÜV.

Ich habe das auch schon häufiger so gesehen, auch die Stadt macht das so, nur scheint dann noch ein Siegel der Stadt darüber geklebt zu werden und die Schrift ist eine Nummer größer.

Zwar war die Plakette natürlich fertig geklebt, ich habe also nicht Aufkleber und Blankoplakette erhalten, dennoch bezweifle ich die Fälschungssicherheit, könnte man dort doch jederzeit einen anderen Klebestreifen darüber kleben (natürlich nur vor der Anbringung an der Scheibe). Auch bei Plaketten, die beschrieben sind, eröffnen Aufkleber eine Fälschungsmöglichkeit. Ein Siegel wie bei der Stadt gibt es beim TÜV nämlich nicht.

Außerdem frage ich mich, ob die Schriftgröße ausreicht. So mancher Ordnungshüter benötigt sicherlich seine Brille und bei einer automatischen Kontrolle würden die Sensoren sicherlich an ihre Grenzen kommen.

Warum man da nicht einen UV-beständigen Filzstift nimmt, kann ich nicht verstehen, mir soll es aber recht sein so wie es ist.

Frage jetzt nur an das Forum: Ist das rechtens?

Darf man Plaketten mit Aufklebern, auf denen das Kennzeichen steht, versehen?

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Oder ist die im Endeffekt völlig wertlos, weil sie nicht der Vorgabe entspricht? 😁 😮

Wurde schon jemand deshalb belangt?

36 Antworten

Nö, das hat schon seinen Sinn.

Ich hab schon viele ausgebleichte Plaketten gesehen.

Unsinn ist es aber vom Gesetzgeber jahrelang falsch zu verweisen.

Und zwar bewußt... Rampensau ist leider Parteigenosse...

Aber solange man sich auf Amtsrichter verlassen kann die entsprechend urteilen kann man das jahrelang machen. Traurig sowas. Für alle Beteiligten und vor allem den Bürger. Weder auf Politik noch auf Richter kann er sich verlassen. Und die da draußen tun wie immer nur ihre Pflicht ohne Folgenbewußtsein wie schon immer in Deutschland.

Ja, es macht Sinn die Plakette Lichtecht zu beschriften.
Warum das aber ausgerechnet mit einem Stift sein muss ist mir schleierhaft.
Einfach "Lichtecht" hätte doch gereicht.

Na dann versuch doch das ändern zu lassen. 🙂
Da hat man echt Spaß.

Übrigens gibt es noch einen Verweisfehler. Auf einen § der so nicht mehr existiert.
Aber wayn interessierts? 🙁

Es gibt einfach zu wenig Rechtverständnis (damit meine ich nicht Richter) in Deutschland, dank des imho elitären, restriktiven Ausbildungs und Aussortiermechanismus.
Die Jursitenquote pro Jahr die in Deutschland ausgebildet wird ist furchtbar niedrig.

In vielen Ländern gehört auch eine grundlegende Privatrechts- und Staatsrechts und Politikausbildung zur schulischen Bildung, oder zumindest zum fächerübergreifendem Kontextstudium.
Daher geb ich dir in der Hinsicht völlig recht. Niemand tut was dagegen/ niemand kann was dagegen tun.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und ich warte immer noch auf ein Urteil in dem ein Amtsrichter jemand verurteilt weil die Plakette nicht wie vorgesehen unten rechts geklebt ist. (was nicht vorgesehen ist - es ist eine Empfehlung... abgesehen davon, welches rechts? 😁 )

Ich warte auch noch. Mmeine kleben in beiden Autos hinter dem Rückspiegel, da stören sie am wenigsten. Beim großen Wagen hat das OA von Leipzig auch schon im Winter nen großen Teil der Frontscheibe von Schnee befreit bis sie fündig wurden. Strafzettel gab es (wahrscheinlich wegen kalter Finger😁) keinen.

Ich habe im vorigen Jahr bei einer Neuzulassung für Bekannte einen Aufkleber mit dem Kennzeichen zur Zulassungsstelle mitgenommen und die freundliche Dame hat mir den auf der Plakette angebracht. Hätte sie sicher nicht getan, wenns nicht zulässig wäre.
Auf meiner Plakette ist auch ein mit dem heimischen Laser gedruckter Aufkleber seit Jahren, und noch gut lesbar wie am ersten Tag.

also nix gegen die Damen, aber ob die alles wissen...

Und wenn du am heimischen PC das ganze druckst - wie ist da die Lichtechtheit gegeben?

Hast du vom Tonerhersteller eine Bestätigung?
(und ob das ausreicht?)

Und wo hat dann die ausgegebende Stelle das Kennzeichen eingetragen? Sehr dünnes Eis für die Dame.

Als Experiment könntest du dich (wenns keinen Punkt mehr gibt am besten) selbst anzeigen und mal sehen was passiert.
Oder gib mir dein Kennzeichen, dann mach ich das für dich. 😁
Deiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein...

Zitat:

Original geschrieben von josch47cgn


Ich habe im vorigen Jahr bei einer Neuzulassung für Bekannte einen Aufkleber mit dem Kennzeichen zur Zulassungsstelle mitgenommen und die freundliche Dame hat mir den auf der Plakette angebracht. Hätte sie sicher nicht getan, wenns nicht zulässig wäre.
Auf meiner Plakette ist auch ein mit dem heimischen Laser gedruckter Aufkleber seit Jahren, und noch gut lesbar wie am ersten Tag.

achso...du meinst DIE damen die mir schonmal eine grüne plakette für ein auto OHNE kat gegeben haben. die wissen sicherlich IMMER was sie da so treiben.

aber die frage ist doch eher was sich hinter "lichtecht" verbirgt. ich würde sagen: schwarze farbe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtechtheit

Noch etwas ausführlicher:

http://www.sylvialerch.de/de/lichtechtheit

Wieviele Sterne müssen es denn dann sein? Von geringer Lichtbeständigkeit (ein Stern) spricht man ab 20 Tagen, wenn man obigem Link Glauben schenkt.

hm, ob das noch irgendwo definiert ist in den Untiefen der BIMSCHV/G oder obs da eine extra Verordnung gibt für Behörden? 😁

Der Stift den die eine Handwerkskammer für diese Zwecke verkauft ist ein:

Staedtler permanent special Lumicolor F
319F-9-ST

Zitat:

Lichtbeständig
Extrem lichtbeständig (auf glatten Flächen: Schwarz 7 Jahre, Rot 1 Jahr; auf Papier erheblich länger), Schwarz zudem wetterfest.
Airplane safe
Automatischer Druckausgleich verhindert das Auslaufen des Stiftes im Flugzeug.

Nur sieben Jahre?
In der Norm steht aber nicht, dass der Stift nur eine gewisse Dauer haben darf.
Also nicht zugelassen der Stift.

Ansonsten kann ich ja auch meinen Filzstift nehmen, der ist auch Lichtecht, so 2 Monate.

... ist schon witzig. Der Gesetzgeber(!!!!) hat mindestens einen hochdotierten Mitarbeiter beschäftigt den Gesetzestext zur Umweltplakette auzuarbeiten und kein kontrollierender Mitarbeiter (Politesse, Politeur, Polizei) weiß eigentlich WIE die Plakette beschriftet werden MUSS. Dabei steht es doch ganz klar in dem entsprechenden Text, dass das Kennzeichen mit einem LICHTECHTEN Stift HANDSCHRIFTLICH aufzubringen ist. Auf deutsch: KEIN DRUCKER oder AUFKLEBER!!!
Was passiert? NIX!!! Ich würde sogar behaupten, dass selbst Verkehrsrichter nicht wissen was im Gesetz steht.

Der nächste Punkt: JEDER meint eine Umweltplakette haben zu müssen. QUATSCH!!!! Warum soll ich mir im tiefsten Bayern eine Umweltplakette ins Auto kleben, wenn in Hamburg eine Umweltzone existiert und ich NIE im Leben nach Hamburg komme?
Die Umweltplakette ist nur da sinnvoll und angebracht, wo ich in eine Umweltzone fahre. Auf dem platten Land ist das wohl eher selten der Fall.
Es ist auch nirgendwo vorgeschrieben WO die Plakette kleben muß. Sie MUSS nur gut sichtbar angebracht sein!
Woher ich Klugscheißerlein das weiß? Weil mich das vor Jahren mal masslos geärgert hat, das erst mal der TÜV Mann keinen Lichtechten Stift verwendet hat, die Schrift mit der Zeit verblasste. Es gab eine kostenlose NEUE Plakette und ich musste nicht noch mal 5 Öhre bezahlen.
Dann hat mich der Platz unten rechts gestört und ich habe recherchiert. Klar ist es von der Handhabung einfacher, die Plakette unten rechts zu kleben, muß aber nicht!

Hier vor der Türe steht ein PKW mit Umweltplakette, hier ist ja auch Umweltzone. Nur, die Plakette hat das falsche Kennzeichen, weil das von vor der Ummeldung auf den hiesigen Zulassungsbezirk. Die Politesse, die hier jeden Tag kontrolliert, hat das noch nicht bemerkt, weil der Anwohnerparkausweis im Auto liegt und das Auto deshalb auch nicht (mehr) kontrolliert wird. Kostet aber 40 Öhre und 1 Punkt!

Interessanter fände ich eine Antwort darauf, was passiert, wenn mal jemand wegen einer bedruckten, also vorschriftswidrigen, Umweltplakette vor dem Kadi steht, weil er ein Ticket erhalten hat. Wahrscheinlich nichts, weil niemand den Gesetzestext kennt. Selbst der ADAC wird auf die Frage "wie beschriften" eine falsche Antwort geben, behaupte ich jetzt mal.
Warum dieser Gesetzestext nicht einfach geändert wird und bedruckte Plaketten ebenso gülden wie handschriftliche, wird wohl eines der vielen ungelösten Rätsel bleiben, fürchte ich. Denn, wichtiger ist doch wohl, dass das Kennzeichen leserlich bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Für 5€ kann man die bedruckt auch im Internet bestellen, nachdem man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemailt hat. Inkl. Versand.
Da find ich die 20€, die der TüV bei uns für die bedruckte haben will einfach "Abzocke".

Woher hast du die Plakette denn her?

Die Internetadresse hätte ich gern mal !

Gib mal bei I-Bäh "Umweltplakette" ein. 😉

Hier, sogar noch günstiger.
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Gibt viele Angebote, bei eBay, bei Amazon, usw.usf.

Bootsmann, es gibt auch sowas wie Verhältnismässigkeit.
Keine Socke interessiert defacto wirklich wie die Plakette wirklich bedruckt oder beschriftet ist, hauptsache sie erfüllt ihren Zweck.

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