Beschriftung Umweltplakette

Ich wollte jetzt einfach mal fragen wie so eine Umweltplakette (Feinstaubplakette) eigentlich beschriftet werden muss.

Ich persönlich habe eine, die mit einem Aufkleber versehen ist, genauer einem Schriftband aus einem Etikettendrucker. Schriftgröße geschätzt etwa 1 cm in der Höhe. Ausgedruckt und geklebt vom TÜV.

Ich habe das auch schon häufiger so gesehen, auch die Stadt macht das so, nur scheint dann noch ein Siegel der Stadt darüber geklebt zu werden und die Schrift ist eine Nummer größer.

Zwar war die Plakette natürlich fertig geklebt, ich habe also nicht Aufkleber und Blankoplakette erhalten, dennoch bezweifle ich die Fälschungssicherheit, könnte man dort doch jederzeit einen anderen Klebestreifen darüber kleben (natürlich nur vor der Anbringung an der Scheibe). Auch bei Plaketten, die beschrieben sind, eröffnen Aufkleber eine Fälschungsmöglichkeit. Ein Siegel wie bei der Stadt gibt es beim TÜV nämlich nicht.

Außerdem frage ich mich, ob die Schriftgröße ausreicht. So mancher Ordnungshüter benötigt sicherlich seine Brille und bei einer automatischen Kontrolle würden die Sensoren sicherlich an ihre Grenzen kommen.

Warum man da nicht einen UV-beständigen Filzstift nimmt, kann ich nicht verstehen, mir soll es aber recht sein so wie es ist.

Frage jetzt nur an das Forum: Ist das rechtens?

Darf man Plaketten mit Aufklebern, auf denen das Kennzeichen steht, versehen?

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Oder ist die im Endeffekt völlig wertlos, weil sie nicht der Vorgabe entspricht? 😁 😮

Wurde schon jemand deshalb belangt?

36 Antworten

oh Überwachungskräfte können schon stinkig werden wenn nicht die aktuelle drin ist.

Das artet ja in Arbeit aus. 😁

Und wenn der passende Amtsrichter da ist - nunja, dann muß das aktuelle drin sein.
(Sogar zu der Zeit wo der Verweis aus der StVO nur auf die Farbe gelaufen ist! Also eigentlich überhaupt keins drin sein müßte)

Und gleich 2 Plaketten? Geht ja gar nicht.
Fast schon grob vorsätzliche Verwirrung von Überwachungskräften.

Unsinn oder nicht Unsinn: Die maschinell beschriftete Palkette sieht einfach ordentlicher aus. Meine habe ich in Internet bei Gutschild bestellt. Die Richter haben sowiso keine Ahnung. Und in 3-5 Jahren werden die Plaketten werden abgeschaft, genauso wie die Kat Plaketten!

Zitat:

Original geschrieben von arbum


Unsinn oder nicht Unsinn: Die maschinell beschriftete Palkette sieht einfach ordentlicher aus. Meine habe ich in Internet bei Gutschild bestellt. Die Richter haben sowiso keine Ahnung. Und in 3-5 Jahren werden die Plaketten werden abgeschaft, genauso wie die Kat Plaketten!

Moin,

sind den die Kat-Plaketten wirklich abgeschafft?

Oder braucht die nur keiner mehr?

Moorteufelchen

Zitat:

@Rostlöser41411 schrieb am 16. Juli 2013 um 10:21:21 Uhr:


Unsinn oder nicht Unsinn: Die maschinell beschriftete Palkette sieht einfach ordentlicher aus. Meine habe ich in Internet bei Gutschild bestellt. Die Richter haben sowiso keine Ahnung. Und in 3-5 Jahren werden die Plaketten werden abgeschaft, genauso wie die Kat Plaketten!

Sorry, aber die Plaketten gibt es weiterhin. 😁

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Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Juli 2013 um 13:10:08 Uhr:


Moin, sind den die Kat-Plaketten wirklich abgeschafft?
Oder braucht die nur keiner mehr?
Moorteufelchen

Die sind seit 2007/2008 mit der 35. BImSchV abgeschafft.
Es hat während der Geltungsdauer nur 1x ein Ozon-Alarm stattgefunden, ich glaub in Hessen war das.

Nach neun Jahren gibt es die Umweltplaketten noch aber den Rostlöser nicht mehr.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 7. Februar 2022 um 12:20:14 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Juli 2013 um 13:10:08 Uhr:


Moin, sind den die Kat-Plaketten wirklich abgeschafft?
Oder braucht die nur keiner mehr?
Moorteufelchen

Die sind seit 2007/2008 mit der 35. BImSchV abgeschafft.
Es hat während der Geltungsdauer nur 1x ein Ozon-Alarm stattgefunden, ich glaub in Hessen war das.

Es gab Zeiten, da konnte man mit den Plaketten angeben ein Fahrzeug mit G-Kat zu führen.
Recht viel mehr wert waren sie aber nicht, das stimmt.

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