Beschlagnahme
Plant ihr einen Urlaub in Italien? Wenn ja, lest weiter. Wenn nicht: trotzdem interessant.
Seit dem Sommer wird in Italien ein Gesetz zum Schutz der Zweiradfahrer umgesetzt. An sich nicht schlecht, aber der Nachteil ist: Beim kleinsten Verstoß wird die Maschine beschlagnahmt. Im Internet findet man viele gleich gelagerte Fälle (siehe unten). Das ist nationales Recht nicht europäisches. Es wird wohl so strikt umgesetzt, da sämtliche Ermahnungen bei den italienischen Zweiradfahrern in der Vergangenheit nichts gebracht haben. Wenn man sich mit den Gepflogenheiten des Urlaubslandes vertraut macht, überliest man sicher so einiges, oder nimmt es nicht für bare Münze. Aktuell sind wohl 2 Harleys beschlagnahmt worden, da die Fahrer mit Braincaps unterwegs waren. Die Maschinen konnten nach einiger Zeit gegen Bares ausgelöst werden, aber die Mopeds dürfen Italien bis zum Gerichtstermin in 2007 nicht verlassen. Bei dem Fall unten läuft es ähnlich. Trotzdem besch... für den Besitzer.
Noch ein Tip: Das Hinstellen während der Fahrt um seinen Allerwertesten zu lockern, ist auch nicht erlaubt.
Ein Beispiel, um zu zeigen was auf einen zukommt, wenn man den Carabinieri in die Hände fällt.
Helm vergessen – Motorrad weg!
Italienische Polizei rückt Maschine nicht mehr raus
Der Grund: Der Fahrer ist vom Hotel zur Tankstelle ohne Helm gefahre. Folge:
Beschlagnahme für 30 Tage. Nach den 30 Tagen, im September, wollte T. sein Motorrad abholen und fuhr mit einem Transporter nach Riva. Dort wartete auf ihn eine böse Überraschung: „Ich habe 150 Euro Abschleppkosten und 280 Euro Einstellgebühren bezahlt. Aber das Motorrad habe ich nicht bekommen. Die haben gesagt, die Maschine gehört mir nicht mehr!“ Verhandelt wird am 9. Februar 2007, seine Maschine hat er aber immer noch nicht. Noch unter S.Berlusconi wurde während der Sommerferien 2005 ein Dekret in Kraft gesetzt, das bei kleinen Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa, wenn man eine Hand vom Lenker nimmt. Zwar liefen die itaienischen Biker Sturm, aber es half nix.
Gruß Ulli
117 Antworten
hallo an alle
seit dem 29.11.2006 werden in Italien Motorräder welche ohne homologierte Helme gefahren werden nicht mehr Konfisziert. Es erfolgt lediglich eine Verwaltungsstrafe welchen von einem Minimum von Euro 68,00 bis zu einem Maximum von Euro 275,00 geht. Ausländer müssen diese Verwaltungsstrafe an Ort und Stelle sofort bezahlen ansonsten wird der Führerschein abgenommen.
Als Zusatzstrafe erfolgt die amtliche Stilllegung des Fahrzeuges von 60 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug dem Eigentümer zurück gegeben.
Das gleiche gilt auch für die folgenden Übertretungen:
1) wenn auf dem Hinterrad gefahren wird (sog. "Wheelie"😉
2)unzulässig Passagiere oder Tiere (animali liberi) befördert werden
3)herausragende Gegenstände ohne sichere Befestigung transportiert werden.
Also Leutz könnt wieder beruhigt nach Italien (natürlich nur mit ECE genormten Helm) fahren.
ciao mokba
das ist ja mal eine schöne nachricht. frohe weihnachten :-)
gruß
harlelujah
Hi!
Das hört sich vernünftig an.
@mokba- Woher hast du die frohe Botschaft?
Gruß-David
GOOD NEWS!
Hoffentlich stimmt´s auch...
Greets
sunburn
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@Mokba - Kannst du die Quelle nennen, oder ist das eine "frohe" Botschaft zu Weihnachten?
Gruß
flhti
Hallo, Silent!
Zitat:
Anderer Blickwinkel: Die Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen steigen ob solcher zu regulierenden Schadenfälle ins unermessliche.
Was Du sagst, stimmt natuerlich. Aber gibt es da eigentlich offizielle Zahlen? Also wie hoch die Schaeden von nicht mit e-geprueften Helmen fahrenden Moppedfahrern z.B. im Vergleich zu denen von Fussballspielern?
BTW: Darf ich als privat Versicherter dann moralisch ganz ohne Helm fahren? ;-)
Schoene Gruesse...
Bjoern
die Nachricht hab ich von einer italienischen Internetseite (http://www.poliziaregionale.it) wo die ganzen Neuerungen hinsichtlich der ital. Strassenverkehrsordnung aufgefuehrt werden. Wer der italienischen Sprache nicht maechtig ist kann sich die Seite via Internet ins Deutsche Uebersetzen lassen.
Der Artikel bezueglich der ECE genormten Helmpflicht ist der Artikel nr. 171 (articolo 171 CdS).
ciao mokba
Hi!
Danke für die Info. Dann warten wir mal ab, ob es denn auch so gehandhabt wird und auch der letzte Carabinieri diese Verfahrensweise kennt...😉
Gruß-David
@streetbobber
Hi Achim,
da hast Du mich aber gründlich "Mistverstanden"!
Ich rede nicht der Obrigkeitshörigkeit oder dem absoluten Legalitätsdenken das Wort.
Ich sage lediglich: Hirn einschalten, überlegen, was man wo tut. Und wenns denn daneben geht, nicht andere dafür verantwortlich machen, sondern sich drüber im Klaren sein, daß man selber, durch illegales Verhalten, sich in die jeweilige Situation gebracht hat.
Über den Sinn oder Unsinn von Vorschriften zu streiten ist in erster Näherung müßig. Manche sind aus Sicht der Betroffenen unsinnig, aus Sicht der die Vorschrift Fordernden absolut notwendig (ich halte ein generelles Überholverbot für LKW über 3.5t für absolut notwendig, jeder Fahrer eines nur um 0.05km/h schneller (im Windschatten) seines Vordermannes fahrenden Trucks wird dagegen Sturm laufen und es für absolut unsinnig erklären).
@davidsonman
Hi David,
Den richtigen Richtigen sag ichs, den falschen Richtigen kannst sagen was Du willst, gibt immer 'nen paar auf's Maul.
Siehe meine comment an streetbobber: Hirn einschalten (das unter der Braincap hoffentlich vorhandene, aber damit fahren zu 99% sowieso Poser rum), abwägen was man wo tut, und welche Reaktion darauf zu erwarten ist.
Btw.: ich fahr seit 37 Jahren und bin ebensolange in der "Szene". Hab ausgeteilt und eingesteckt (noch mit Plus auf dem Konto 🙂). Und die nächsten (verbleibenden) Jahre, ich hoff' so um die zwanzig, irgendwann werd ich wohl 'nen Dreiread brauchen, werd ich auch überstehen.
Gruß aus H
Uli
@Uli G.
Moin Uli,
da hast Du mich aber auch gründlich, Du weisst schon, weil wenn ich alles bin, aber kein Braincapfahrer.
Nur leider bezieht sich diese Geschichte auf Normen, das heisst, selbst wenn der Helm den man trägt sicherer ist als ein ECE genormter, darfst Du ihn nicht tragen. Die ECE Norm bzgl. Zweiradschutzhelmen ist immerhin schon über 20 Jahre alt.
Weil, Deinen Spruch mit den "besseren Idioten" finde ich klasse, nur leider sitzen die "besseren Idioten" überwiegend in der Legislative.
Bezogen auf die Überholwut der von mir sehr geschätzten LKW Lenker, kann ich Dir nur beipflichten, ein Überholverbot zumindest auf 2 spurigen BAB`s wäre ein absolutes Plus an Verkehrssicherheit. Ich leide häufigst unter den 38 Tonner "Schumis", fahre selbst ca. 80000 km dienstlich im Jahr.
Deshalb und auch sonst Grüße
aus Bergkamen
Achim
Hi!
@Uli G.
Na ja, so formuliert sind wir ja wieder beisammen...
Das Leben ist voll von Missverständnissen 😉
Na klar hast du recht, wenn du sagst, dass man für sein eigenes Verhalten selbst verantwortlich ist. Bei dieser Italien-Geschichte ko... mich nur an, dass man eigentlich in eine Katastrophe reinrennt (Harley weg)- wegen eines vergleichbaren Mini-Verstoßes! Und das ist der Punkt, der Unbedarfte Unwissende rennt da hinein (und wundert sich).
Aber nun kam das Thema auf den Tisch der verschiedensten Moped-Foren, ist umfangreich diskutiert und jeder weiß, was ihn erwartet, wenn er sich an die gesetzlichen Regelungen in I nicht hält. Und jetzt kann jeder für sich die Schlüsse ziehen...
So, und jetzt mögen wir uns wieder😉
Gruß-David
Italienurlaub? Ne, ne. Ihr wisst shcon: Lieber dritter als ne Petze! 😉
Spaß beiseite. Gut dass die das moped nicht mehr für immer beshclagnahmen können. 60 Tage sind aber schon ärgerlich.
Zitat:
Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug dem Eigentümer zurück gegeben.
was heist zurückgeben? shcicken sie dir das? glaub ich nicht. da muss man ja nochmal runter. ich habs ja nicht sooo weit aber für einen zB aus Berlin schon ein ganzes Stück.
Dass dir das Motorrad nicht frei Haus geliefert wird, ist bzw. sollte ja klar sein.
Beim abholen deines Fahrzeuges fallen natürlich die Aufbewahrungsspesen an. Sing auch gleich wieder ein paar hunderter.
ciao mokba