Beschlagnahme
Plant ihr einen Urlaub in Italien? Wenn ja, lest weiter. Wenn nicht: trotzdem interessant.
Seit dem Sommer wird in Italien ein Gesetz zum Schutz der Zweiradfahrer umgesetzt. An sich nicht schlecht, aber der Nachteil ist: Beim kleinsten Verstoß wird die Maschine beschlagnahmt. Im Internet findet man viele gleich gelagerte Fälle (siehe unten). Das ist nationales Recht nicht europäisches. Es wird wohl so strikt umgesetzt, da sämtliche Ermahnungen bei den italienischen Zweiradfahrern in der Vergangenheit nichts gebracht haben. Wenn man sich mit den Gepflogenheiten des Urlaubslandes vertraut macht, überliest man sicher so einiges, oder nimmt es nicht für bare Münze. Aktuell sind wohl 2 Harleys beschlagnahmt worden, da die Fahrer mit Braincaps unterwegs waren. Die Maschinen konnten nach einiger Zeit gegen Bares ausgelöst werden, aber die Mopeds dürfen Italien bis zum Gerichtstermin in 2007 nicht verlassen. Bei dem Fall unten läuft es ähnlich. Trotzdem besch... für den Besitzer.
Noch ein Tip: Das Hinstellen während der Fahrt um seinen Allerwertesten zu lockern, ist auch nicht erlaubt.
Ein Beispiel, um zu zeigen was auf einen zukommt, wenn man den Carabinieri in die Hände fällt.
Helm vergessen – Motorrad weg!
Italienische Polizei rückt Maschine nicht mehr raus
Der Grund: Der Fahrer ist vom Hotel zur Tankstelle ohne Helm gefahre. Folge:
Beschlagnahme für 30 Tage. Nach den 30 Tagen, im September, wollte T. sein Motorrad abholen und fuhr mit einem Transporter nach Riva. Dort wartete auf ihn eine böse Überraschung: „Ich habe 150 Euro Abschleppkosten und 280 Euro Einstellgebühren bezahlt. Aber das Motorrad habe ich nicht bekommen. Die haben gesagt, die Maschine gehört mir nicht mehr!“ Verhandelt wird am 9. Februar 2007, seine Maschine hat er aber immer noch nicht. Noch unter S.Berlusconi wurde während der Sommerferien 2005 ein Dekret in Kraft gesetzt, das bei kleinen Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa, wenn man eine Hand vom Lenker nimmt. Zwar liefen die itaienischen Biker Sturm, aber es half nix.
Gruß Ulli
117 Antworten
@Quattro
bevor der thread hier zu den Akten gelegt wird...:
Klar sind wir auf der gleichen Welle, das meinte ich doch.
Ich weiß nicht wie es anderen geht. Ich persönlich ärgere mich nie über Kritik, sondern nehme sie dankbar als Verbesserungsvorschlag. 😉
Ich frotzele aber sehr gerne rum... - das ist meine Schwäche.
Gruß
Medman
Hi,
ein Thema wurde hier noch nicht angesprochen. Hat jemand schon einmal Erfahrung gemacht, wenn man mit einem nicht legalen Auspuff angehalten wird.
Wird das Mopped dann auch eingezogen ?
Gruß
Sportyman
geil ,jetzt gehts wieder von vorne los :-)
Mit illegalem Auspuff in Italien? Wenn Du nicht erschossen wirst, brechen sie dir mindestens die Beine!!!
Hier siehst Du das Wiedersehen zwischen Straightleg und SHABBES nach ihrem letzten Italientrip (Moppeds natürlich beschlagnahmt):
Gruß
Medman
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Ich möchte von euch ******* einen sehen, der noch ruhig bleibt wenn sein Bike weg is.
Ihr seit einfach *******, aber egal - ihr seit cool
Huhu Thunder....wenn ich Dich ansprechen dürfte:
Korrekt müsste es heissen: Ich möchte einen von Euch ****** sehen......
Nur damit man sich korrekt angemacht fühlt.
Nichts für ungut und vielen Dank das ich korrigieren durfte, Du
******!!
Irgendwie wusste ich wer aufheult
Vielleilcht sorry für nen Ausdruck da oben, aber ich wünsche keinen das er mit den Bike wegfährt und mit dem Zug heimkommt.
irgendwie musste das raus, bei dem coolen Gequatsche, kann vielleicht bloss wer verstehen, ders mitgemacht hat🙂
Servus
Zitat:
Original geschrieben von Thunderharley
Irgendwie wusste ich wer aufheult
Vielleilcht sorry für nen Ausdruck da oben, aber ich wünsche keinen das er mit den Bike wegfährt und mit dem Zug heimkommt.
irgendwie musste das raus, bei dem coolen Gequatsche, kann vielleicht bloss wer verstehen, ders mitgemacht hat🙂
Servus
Wünschen tue ich das auch niemandem: Aber die langen Gesichter der "italienischen Gesetzesversteher und Verfechter", wenn's genau die treffen würde, möchte ich dann aber mal sehen, wie die "ruhig und besonnen" bei ihrer Gesetzeskonformität bleiben und versuchen, wieder an ihr Bike zu kommen...
Sach ich doch die ganze Zeit-Thunderharley: kurz aber treffend, das isses!!!
Gruß an alle
Hallo Leutz,
hab jetzt nicht jeden Beitrag gelesen, weil doch ziemlich lang, aber diese Italiengeschickte klingt ja wie in einem Endzeitszenario der Zukunft !
OK, ich glaube dass schon, aber daß kann doch nicht rechtens sein.....
es kann doch nicht EU konform sein, dass wenn Du ein "minikleinen" vergehen begehst, einem sein Eigentum weggenommen wird, Quasi wird man da ja Enteignet.
... wann war dass gleich das letzte mal bei uns in Deutschland ?!
Außerdem, wo steht dass man beim Fahren nicht mal eine Hand vom Lenker nehmen darf ?
Also ich stehe dieser Geschichte(n) nur Kopfschütteln gegenüber. Ich bin auch ein großer Italienfan (bis jetzt), aber wenn dieses Gesetz bleibt, könnt es sein, dass ich da nicht mehr so oft hinfahre....schon aus Prinzip !
Zitat:
Original geschrieben von valderas
...es kann doch nicht EU konform sein, dass wenn Du ein "minikleinen" vergehen begehst, einem sein Eigentum weggenommen wird, Quasi wird man da ja Enteignet.
Spätestens wenn ein Betroffener bei der EU dagegen klagt, dürfte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auf den Prüfstand kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Spätestens wenn ein Betroffener bei der EU dagegen klagt, dürfte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auf den Prüfstand kommen.
Quod esset demonstrandum...
Zum Einen glaube ich nicht, dass der europäische Rechtsarm soweit in die Autonomie eines Staates eingreifen wird, was das "Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht" eines europäischen Staates betrifft...
Zum Anderen: Wieviel Jahre und beschlagnahmte Harleys müssen wir denn warten???-Da braucht man sicher viel Geduld und eine kulante Rechtsschutzversischerung! Da werden wir wohl erst einmal die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtes zu diesem Thema abwarten müssen.
Schade, dass wir keine tiefen Einblicke in die beiden letzten (aktuellen) Fälle erlangen können🙁
Gruß-David
Hallole,
hier ein Text aus der Homepage des ADAC über die Helmpflicht in Italien.
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Zitat anfang:
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05"😉 stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).
Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Zitat ende:
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mfg
Klaus
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie hoch die Kontrolldichte in den einzelnen Landesteilen ist und somit die Chance, daß sich überhaupt ein Ordnungshüter für die besagte Kennzeichnung interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von klaus-2.5tdi
Hallole,
hier ein Text aus der Homepage des ADAC über die Helmpflicht in Italien.
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Zitat anfang:Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Zitat ende:
_____________________________________________________mfg
Klaus
Also dass die Italiener die Strafe hoch ansetzen können ist mir klar, auch ein Verwahrung des Mopeds von 30 Tagen wäre ja irgenewie verkraftbar, obwohl dass ja schon extrem Heavy ist, aber eine Enteignung eines selbigen.....
Daß kann doch um Gottes Willen nicht rechtens sein !?!
Wenn dass durchgeht..... bin ich beleidigt ;-)
..... und dass wars dann auch mit Itaienurlauben mit dem Moped....
Das sollten dann eigetnlich alle tun, schon alleine des Protestes wegen !
Dass so ein Gesetz nicht verfassungskonform sein kann, liegt auf der Hand. Zumindest in Deutschland, vermutlich aber auch in Italien gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Vereinfacht dargestellt geht es darum, stets das mildeste Mittel anzuwenden. Es würde vollkommen ausreichen, einen Motorradfahrer nur dann die Weiterfahrt zu gestatten, wenn er einen EC-Norm geprüften Helm trägt. Soll er doch sehen wo er ihn her bekommt. Man kann das "Vergehen" auch mit einem hohen Verwarnungsgeld belegen. Falls eine Gefahr von einem abgestellten Motorrad ausgeht, z.B. auf einem Standstreifen auf der Autostrada, kann die Kiste abtransportiert werden. Alles nicht zu beanstanden. Aber eine Beschlagnahme von 30 Tagen mit anschließender Verwertung oder Verwurstung geht weit über das geringste Mittel hinaus. Es würde mich wundern, wenn das Gesetz noch lange Bestand haben sollte. Das Zustandekommen einer solchen Norm zeigt, nach welchem Gusto Herr Berlusconi die Dinge so regelt.
Gruß, Männerhort