Bescheißt mich meine Versicherung?
Guten Abend,
ich hatte vergangenes Jahr, im September, einen "kleinen" Unfall. Wer schuld war, konnte am Unfallort nicht geklärt werden. Einige Tage später erhielt ich einen Unfallbogen, den ich ausfüllen sollte. Das hatte ich getan und dann passierte erst einmal gar nichts.
Im Dezember hatte ich mich bei meinem Versicherungsvertreter gemeldet und nachgefragt, was der Stand der Dinge ist. Er konnte mir keine Auskunft geben, da die Polizei entscheidet wer schuld hat und wer nicht.
Also hatte ich am selben Abend bei der Polizei Dienstelle angerufen, die den Unfall aufnahm und nachgefragt. Laut dem Beamten entscheidet die Polizei aber nicht und weder meine, noch die Versicherung meines Unfallgegners (wir sind beide bei der Selben) haben das Unfallprotokoll angefordert.
Kurz nach den Weihnachtstagen kam dann ein Brief meiner Versicherung, dass für dieses Jahr (2013) eine Hochstufung stattfindet in Höhe von ~200€ . Bis hier hin war aber immer noch nicht klar, wer schuld hat. Also rief ich nochmals meinen Versicherungsvertreter an und fragte nach, was das sollte. Er sagte mir, dass die Hochstufung jetzt schon mal vorgenommen wird, sollte ich Schuld bekommen. Wenn nicht, oder wenn ich den Schaden zahle, erhalte ich die 200€ zurück und werde zurückgestuft.
über 2 Monate sind mittlerweile vergangen und heute flatterte mir ein Brief ins Haus, dass die Schadenshöhe von 1600€ an den Unfallgegner gezahlt wurde!!!
Jetzt bin ich stink sauer, da ich den Betrag eigentlich selbst zahlen wollte, noch keinen Bescheid habe, ob ich überhaupt schuld habe und das kann aus 2 Gründen eigentlich gar nicht sein. Am Unfallort hatte mein Unfallgegner ein Bußgeld erhalten, da dieser einen oder mehrere Fehler gemacht hat und diese auch zugab. Damit dürfte es zumindest auf eine Teilschuld hinauslaufen, denn ich habe ein Verwarngeld im Nachhinein zahlen dürfen. Außerdem beläuft sich der Schaden am gegnerischen Fahrzeug niemals auf gerade mal 1600€. Außer die sollten den Schaden selbst behoben haben, was ich aber ausschließen kann.
Ich komme mir vor, als hätte meine Versicherung mich über den Tisch gezogen. Mein Versicherungsvertreter kann mir keine wirklich brauchbare Auskunft geben und in der Zentrale bekomme ich auch keine Antwort. Ist der Ablauf so normal oder mache ich mir berechtigt Sorgen? Wie soll es jetzt bloß weitergehen?
Beste Antwort im Thema
da niemand von uns den Polizeibericht kennt, können wir auch nicht sagen, wer den Unfall ganz oder zum Teil verursacht hat. Wir wissen auch nicht, ob die Zahlung bereits ein Mitverschulden des Gegners berücksichtigt oder ob Dir die volle Haftung auferlegt wurde.
Eigentlich kann man, trotz der ausführlichen Schilderung nichts zu der Sache sagen...
Ruf Deine Versicherung an und frag, was genau gelaufen ist. Zurückzahlen kannst du den Schaden immer noch, wenn es sich lohnt. Auch das sagt Dir Deine Versicherung.
10 Antworten
lass es dir von deiner Versicherung erklären.
Es heisst nicht, wenn der Gegner einen Bußgeldbescheid bekommen hat er dann auch die volle Schuld hat.
Davon gehe ich auch nicht unbedingt aus, dass er die volle Schuld bekommt. Aber demnach dürfte ich auch nicht die volle Schuld bekommen.
da niemand von uns den Polizeibericht kennt, können wir auch nicht sagen, wer den Unfall ganz oder zum Teil verursacht hat. Wir wissen auch nicht, ob die Zahlung bereits ein Mitverschulden des Gegners berücksichtigt oder ob Dir die volle Haftung auferlegt wurde.
Eigentlich kann man, trotz der ausführlichen Schilderung nichts zu der Sache sagen...
Ruf Deine Versicherung an und frag, was genau gelaufen ist. Zurückzahlen kannst du den Schaden immer noch, wenn es sich lohnt. Auch das sagt Dir Deine Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von badchoice
Ist der Ablauf so normal oder mache ich mir berechtigt Sorgen?
Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!
Deine Versicherung darf nur nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen lediglich bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.
Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden)
Zur Sache (Haftungsverteilung) selbst kann hier nichts gesagt werden, das hat Hafi schon zutreffend beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von badchoice
Wie soll es jetzt bloß weitergehen?
Die Rückstufung bleibt bestehen und der Vertrag läuft in der entsprechenden SFR-Klasse weiter, sofern eine (Teil-)Schuld deinerseits vorliegt und deswegen etwas reguliert wurde.
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Hallo,
bei den dürftigen Informationen ist eigentlich schon alles gesagt.
Trotzdem würde mich interessieren, ob nur am gegnerischen Fahrzeug Schäden vorhanden waren und reguliert wurden oder auch an Deinem.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo, das Problem ist ja, dass mir niemand etwas sagen kann.
Laut dem Anruf bei der Polizei Dienststelle gehen sie stark von einer Teilschuld aus aber darüber können sie nicht entscheiden.
An meinen, als auch an dem Fahrzeug des Unfallgegners entstanden Schäden. Ich habe meinen Schaden bereits reparieren lassen und vom Gegner habe ich keine Ahnung, ob der schon gehandelt hat. Telefonisch konnte ich bisher noch niemanden erreichen.
Zitat:
Original geschrieben von badchoice
Ich komme mir vor, als hätte meine Versicherung mich über den Tisch gezogen. Mein Versicherungsvertreter kann mir keine wirklich brauchbare Auskunft geben und in der Zentrale bekomme ich auch keine Antwort. Ist der Ablauf so normal oder mache ich mir berechtigt Sorgen? Wie soll es jetzt bloß weitergehen?
Du musst zu aller erstmal alle deine Ansprüche schriftlich geltend machen und Fristen setzen. Damit dokumentierst du für eine etwaige, folgende rechtliche Auseinnadersetzung was wann passiert ist und was du eingefordert hast. "Zwingen" kann mand ie Versicherung natürlich nicht um eine Reaktion, im Zweifel brauchst du eine Rechtsberatung (kriegst du hier nicht) und musst dich dann entscheiden ob du den Weg über einen Anwalt und in letzter KOnsequenz über die Gerichte gehen willst.
Einfach anrufen und verbal abklären ist zwar normalerweise eine super Idee, aber in bürokratischen Organisationen besteht eben immer die Gefahr, dass sich das verliert/verpufft. Eine Versicherung handelt natürlich innerhalb des ihr zu verfügung stehenden Spielraums natürlich erstmal immer so, dass sie ihre eigenen Interessen vertritt - wenn sie mit denen des Kunden zusammenfallen gut, aber wenn nicht muss man eben wie oben beschrieben dran bleiben...
Viel Glück.
Ich weiß jetzt nicht, wo da ein Problem mit der Versicherung liegt....
Es gab Schäden, die offensichtlich reguliert wurden, und die Schuldfrage ist schwer oder garnicht zu beurteilen, nichtmal von der Polizei. Ohne klare Sachlage, Zeugen etc dürfte eine Klärung deshalb auch kaum möglich sein.
Somit ist eine Schadensregulierung erfolgt und der Versicherer stuft entsprechend zurück. Hier gäbe es nun noch die Möglichkeit, den Schaden, der gezahlt wurde, im Nachhinein selbst zu begleichen, also das Geld für den Schaden an die Versicherung zu zahlen, um wieder in die alte SF-Klasse zu kommen. Ob das sinnvoll ist hängt von der Höhe des Betrages ab.
Ohne klare Sachlage vor Gericht zu gehen dürfte sinnlos sein und nur weitere Kosten verursachen, auf denen man bei einer erneuten Teilung des Schadens mit dem Unfallgegner auch noch sitzenbleibt.
Was dass jetzt mit "Beschiss" seitens der Versicherung zu tun hat bleibt mir schleierhaft....
Gruß, Jens
Hallo, entschuldigt bitte die späte Antwort. Ich hatte jetzt fast 2 Wochen kein Internet.😠
Wie dem auch sei...
@Badhunter: Die Polizei hatte ja eine Beurteilung erstellt im Unfallbericht. Diesen hatte die Versicherung aber noch nicht angefordert. Der Beamte am Telefon sagte mir ja bereits durch die Blume, dass es auf eine Teilschuld hinauslaufen wird.
Ich bin so verdutzt, da ich eben noch keinen Brief erhalten habe, dass ich Schuld habe. Ich hatte nochmal angerufen und nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist und wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Die Antwort meines Versicherungsvertreters: "Abwarten, ich warte auch noch auf eine Antwort."
Dass die 1600 Euro nur der halbe Betrag ist, kann schon eher sein. Aber warum habe ich denn noch nicht bekommen!?
Zum Unfall selbst: Das Fahrzeug hatte auf der Straße gehalten, ich bin langsam vorbei gefahren, der Unfallgegner hatte ohne zu blinken und gucken, vermutlich wenden wollen, und ist mir in die Beifahrertür gekracht. Das muss doch eine Teilschuld geben. Ich sehe schon von einer vollen Schuld des Unfallgegners ab, da ich natürlich noch 1 Minute hinter dem Fahrzeug hätte warten können oder nochmal hupen können, um auf meinen Überholvorgang hinzuweisen.
Aber eine volle Schuld? Never!
Zitat:
Original geschrieben von badchoice
Zum Unfall selbst: Das Fahrzeug hatte auf der Straße gehalten, ich bin langsam vorbei gefahren, der Unfallgegner hatte ohne zu blinken und gucken, vermutlich wenden wollen, und ist mir in die Beifahrertür gekracht. Das muss doch eine Teilschuld geben. Ich sehe schon von einer vollen Schuld des Unfallgegners ab, da ich natürlich noch 1 Minute hinter dem Fahrzeug hätte warten können oder nochmal hupen können, um auf meinen Überholvorgang hinzuweisen.
Aber eine volle Schuld? Never!
Hallo,
wenn es dafür Zeugen gibt bzw. wenn der Sachverhalt so wie beschrieben unstrittig ist, dann hättest Du höchstens eine sehr geringfügige Mitschuld.
Wenn der Vorfall innerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfand, dann hättest Du nicht hupen dürfen um den Überholvorgang anzuzeigen und warum sollte man warten, bevor man jemanden überholt der anhält, es sei denn, daß die Situation ein beabsichtigtes Wendemanöver erkennen läßt.
Vielleicht hast Du mit Deiner unsicheren Einstellung überhaupt erst Begehrlichkeiten der Gegenseite hervorgerufen.
Ich war nicht dabei und kann nur aus Deiner Beschreibung Rückschlüsse ziehen, aber ich würde vermutlich einen Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen.
Liebe Grüße
Herbert