Beschädigtes Kennzeichen erneuern
Hallo zusammen,
mir ist letztens jemand auf dem Parkplatz gegen die Stoßstange gefahren. Das Kennzeichen wurde dabei verbeult und daher habe ich mir ein Neues prägen lassen.
Vorhin war ich beim Straßenverkehrsamt und wollte das Stadtsiegel auf dem neuen Kennzeichen anbringen lassen. Leider ohne Erfolg.
Die aktuellen Kennzeichen habe ich damals vor Ort beim Schildermacher prägen lassen. Das neue Kennzeichen habe ich online bestellt. Problematisch war für die Dame des Straßenverkehrsamtes, dass sich der Blauton im EU-Feld voneinander unterscheidet.
Beim Schildermacher verwendet man eher ein dunkles und online eher ein helles Blau. Zwar verfügen beide über eine gültige DIN-Norm, gemäß irgendwelcher Richtlinien muss das Erscheinungsbild der Kennzeichen aber identisch sein. Ich muss mir jetzt also auch noch für hinten ein neues Kennzeichen bestellen, bei dem dieses helles Blau verwendet wird.
Gibt es da wirklich so eine Richtlinie? Ich kann das jedenfalls nicht wirklich nachvollziehen. Der unterschiedliche Blauton fällt doch eh nur auf, wenn man die Kennzeichen direkt nebeneinander legt. Gibt es da sonst noch etwas, auf das ich achten muss?
109 Antworten
Jetzt fehlt nur noch eine Rückmeldung an die Sachbearbeiterin, die irgendwas von einer Richtlinie erzählte, nach der es keine Farbabweichungen geben dürfe. Die moniert vielleicht weiterhin fleißig solche zulässigen Schilder.
Du weißt doch - eine Krähe usw.
Der TE selber kann aber ruhig ein Schreiben aufsetzen. Von Amts wegen wird da nichts passieren.
Solche Leute vergessen immer, wer dort eigentlich für wen arbeitet, vor Allem wenn man denen ihre Arbeitsunterlagen auch noch mitbringen muss.🙁
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Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 14. Februar 2024 um 15:15:30 Uhr:
Es geht doch gar nicht um die Farbe an sich, sondern darum, dass sie vorne und hinten gleich sein sollte.
Wer, bitte, sieht denn beides gleichzeitig? Hier wird mal wieder aus einer Mücke eine Elefant gemacht.
Na sag ich doch. Din Norm gerecht und damit stempelfähig.
So, wer jetzt ganz böse ist würde jetzt Schadensersatz vom Amt fordern😉
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. Februar 2024 um 10:49:14 Uhr:
DIN hin oder her: Es lässt sich doch nicht sagen, ob das "Blau" in der Zeit am Fahrzeug nachgedunkelt ist. Am Fahrzeug angebracht, kann niemand beide Schilder (vorne/hinten) gleichzeitig sehen und vergleichen. Also was bitte sollte es bringen, eine geringe Abweichung der Farbe zu monieren?
Wenn ein Schild schon neu gegebenenfalls Grenzwertig ist braucht man nicht über den folgenden Zeitraum nachdenken. Es geht schlicht darum das die urkunde (das ist ein Kennzeichen9 mit der Austellung korrekt ist.
Hier stehen zwei Schilder zur Diskussion die mehr als gering voneinander abweichen ... es wurde nicht berichtet das ein einfriger Behördenmitarbeiter erst akribisch suchen mußte. Wir wissen auch nicht in welche Richtung das blau altert. Es ist auch egal ob man anschl. 1000x durch die Waschanlage fährt. Die Legislative gibt uns da Verschleißspielraum.
Ich frage mich gerade ob es richtig ist sich über die behörde aufzuregen oder ob man es nicht richtiger wäre sich den kopf über den Schildermacher zu zerbrechen.
Es gibt nicht nur Unterschiede bei den Rohlingen sondern auch bei den Farbbändern.
Unterschiede bei der Farbe des Euro Feld sind mir auch von Anbietern zu Anbietern aufgefallen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. Februar 2024 um 20:04:27 Uhr:
Ich frage mich gerade ob es richtig ist sich über die behörde aufzuregen oder ob man es nicht richtiger wäre sich den kopf über den Schildermacher zu zerbrechen.
Solange der Schildermacher normgerecht liefert, muss man sich um ihn keine Gedanken machen.
Und jetzt wird die Wahl, wer hier Anlass zur Aufregung gibt doch eng, oder?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. Februar 2024 um 20:11:38 Uhr:
Aber hat es schon ein Anbieter geschaft 2 deutlich verschiedenfarbige Schilder auszuhändigen?
Das liegt doch hier gar nicht vor. Die verschiedenfarbigen Schilder stammen auch von unterschiedlichen Anbietern.
Außerdem ist das Thema doch längst geklärt. Interessant wäre nur noch, auf welche "Richtlinie" sich die Sachbearbeiterin berufen hat. Eine solche existiert offenbar nicht.
Boah echt ey, wollt ihr jetzt wirklich noch nen Spielfilm raus drehen.
Alls die gesagt haben es hat DIN und damit zulässig haben/hatten Recht und jetzt ist der Drops auch gelutscht.
Schade nur um die vertane Zeit für den TE.
Daher Schaden geltend machen😉
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. Februar 2024 um 20:56:21 Uhr:
Boah echt ey, wollt ihr jetzt wirklich noch nen Spielfilm raus drehen.
Warum auch nicht?
Blue Field 1 - Die unbekannte Richtlinie
Blue Field 2 - Die Abstempelung (mit einem Cliffhanger, als am Ende jemand Carbon- und Standardkennzeichen kombinieren möchte)
Ist ja alles gutgegangen und ja, eigentlich nicht mehr der Rede wert.
Und dennoch frage ich mich, wie ein normierter Farbton so unterschiedlich ausfallen kann. Normen sind ja dazu gemacht, dass ich, unabhängig vom Lieferanten, immer das Gleiche innerhalb der festgelegten Parameter erhalte. Ein PANTONE reflex blue ist auf der ganzen Welt immer gleich und ein beispielsweise blaues PANTONE 18-4245 TN sehr weit vom Reflex blue entfernt.
Ergänzung: Das Reflex blue ist das Blau der Europaflagge, von der sich die Farben- so eben auch die EU-Nummernschilder und eben hier der blaue Balken- ableiten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 16. Februar 2024 um 21:12:20 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 16. Februar 2024 um 20:56:21 Uhr:
Boah echt ey, wollt ihr jetzt wirklich noch nen Spielfilm raus drehen.Warum auch nicht?
Blue Field 1 - Die unbekannte Richtlinie
Blue Field 2 - Die Abstempelung (mit einem Cliffhanger, als am Ende jemand Carbon- und Standardkennzeichen kombinieren möchte)
Warst du bei Quentin in der Schule?🙂🙂