Beschädigtes Kennzeichen erneuern
Hallo zusammen,
mir ist letztens jemand auf dem Parkplatz gegen die Stoßstange gefahren. Das Kennzeichen wurde dabei verbeult und daher habe ich mir ein Neues prägen lassen.
Vorhin war ich beim Straßenverkehrsamt und wollte das Stadtsiegel auf dem neuen Kennzeichen anbringen lassen. Leider ohne Erfolg.
Die aktuellen Kennzeichen habe ich damals vor Ort beim Schildermacher prägen lassen. Das neue Kennzeichen habe ich online bestellt. Problematisch war für die Dame des Straßenverkehrsamtes, dass sich der Blauton im EU-Feld voneinander unterscheidet.
Beim Schildermacher verwendet man eher ein dunkles und online eher ein helles Blau. Zwar verfügen beide über eine gültige DIN-Norm, gemäß irgendwelcher Richtlinien muss das Erscheinungsbild der Kennzeichen aber identisch sein. Ich muss mir jetzt also auch noch für hinten ein neues Kennzeichen bestellen, bei dem dieses helles Blau verwendet wird.
Gibt es da wirklich so eine Richtlinie? Ich kann das jedenfalls nicht wirklich nachvollziehen. Der unterschiedliche Blauton fällt doch eh nur auf, wenn man die Kennzeichen direkt nebeneinander legt. Gibt es da sonst noch etwas, auf das ich achten muss?
109 Antworten
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Februar 2024 um 13:03:14 Uhr:
Der Logik dieser Sachbearbeiterin zur Folge müssten wir eher alle paar Jahre einen erheblichen Mangel bei der TÜV Prüfung kriegen wenn wir mit verblichenen Schilder vorfahren. 🙂
Wichtig ist das beide gleichermaßen verbleichen 😁
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. Februar 2024 um 11:53:31 Uhr:
Zitat:
@George 73 schrieb am 15. Februar 2024 um 11:27:45 Uhr:
Kannst du dazu bitte die/eine Quelle benennen?
Würde mich auch interessieren.
@TECCI6N ist doch eigentlich 'ne Frage für Dich. 😉
Gruß Metalhead
Genau, denn man betrachtet sie stets gleichzeitig, was das ästhetische Empfinden doch sehr stören kann..
Ich würde doch erwarten das der TÜV da (unverblichene) Norm-Farb-Karten hat.
Ich hab auch schon Mecker wegen verblichener Blinkerbirnen gekriegt, wenn die Zahlen und Ziffern auf dem Kennzeichen verblassen gibts auch Ärger, warum also nicht wegen dem Blauton des EU Feldes!? Ich finds lächerlich aber in Deutschland hätte ich eigentlich einen verschriftlichen Norm-Blau-Ton inkl. Toleranz erwartet.
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§ 12
Ein Kennzeichenschild muss reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Oktober 2022, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
Wenn auf der Rückseite die Nummer drauf ist,wie im meinem Beispiel,dann ist von auszugehen,dass das Kennzeichen vorschriftäßig ist.
Auch bei der schwarzen Beschriftung gibt's Unterschiede. Meine online bestellten sind erheblich kräftiger Schwarz als die vor Ort gekauften
Was ist mit dem TE, hat der mal den/die Vorgesetze/n angerufen oder sonst was gemacht?
Die Meinung scheint hier ja zu dem Thema ziemlich einig zu sein.
Würde mich mal über eine Reaktion vom TE freuen.
Der Rest hier ist ja nur noch Zeitvertreib😉
Zitat:
@George 73 schrieb am 15. Februar 2024 um 11:27:45 Uhr:
Fakt ist beide Kennzeichen müssen gleich sein, auch die Farbe eben.
Was du hier als Fakt verkaufst, ist nichts als eine unbewiesene Behauptung.
Zitat:
@George 73 schrieb am 15. Februar 2024 um 12:32:15 Uhr:
Hättest lieber sagen sollen das es von der Sonne verblasst worden ist, dann hätte sie nämlich beweisen müssen das es nicht so ist.
Dumm nur, dass das alte Kennzeichen den dunkleren Farbton hat. Beim "Verblassen" ist es in der Regel andersherum.
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. Februar 2024 um 18:27:41 Uhr:
Zitat:
@George 73 schrieb am 15. Februar 2024 um 11:27:45 Uhr:
Fakt ist beide Kennzeichen müssen gleich sein, auch die Farbe eben.Was du hier als Fakt verkaufst, ist nichts als eine unbewiesene Behauptung.
Ich verkaufe nix, und habe hier nix verkauft.
Zitat:
@George 73 schrieb am 15. Februar 2024 um 18:39:08 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. Februar 2024 um 18:27:41 Uhr:
Was du hier als Fakt verkaufst, ist nichts als eine unbewiesene Behauptung.
Ich verkaufe nix, und habe hier nix verkauft.
Du bist die Dame vom Straßenverkehrsamt ... 🙂
Ist es eigentlich zulässig, vorne und hinten unterschiedliche Kennzeichen zu verwenden, die sich viel deutlicher unterscheiden als es beim TE der Fall ist, bei denen aber jedes für sich normgerecht und zugelassen ist?
Also z.B. vorne Carbon-Optik, hinten normal. Oder vorne normal, hinten 3D-Optik.
Darf man denn vorne ein Münchner und hinten ein Kölner Kennzeichen haben? Nein.
Darf man vorne Carbon und hinten 3D? ...
Ich verstehe deine Belustigung gerade nicht.
Mir ist vor wenigen Monaten ein Kennzeichen abhanden gekommen. Habe dann aus dem Internet ein neuartiges Carbon-Kennzeichen geordert. Und das sieht schon gewaltig anders aus als das noch vorhandene. Ist problemlos abgestempelt worden. Allerdings hat die Sachbearbeiterin das noch vorhandene Kennzeichen nicht gesehen, aber es müsste ihr klar gewesen sein, das es bei meiner Erstzulassung noch keine zulässigen Carbonschilder gab und ich zwangsweise mit 2 etwas unterschiedlichen Schildern unterwegs bin.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Februar 2024 um 19:04:35 Uhr:
Scheiß Winterblues, wir drehen bald alle durch.
Also ich nicht. Ist es denn bei dir so schlimm?