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Berufskraftfahrerfortbildung 7,5t
Ein Führerscheininhaber der alten Klasse 3,der bereits umgeschrieben ist in Scheckkartenform,und auch die Klassen C1,C1E,CE enthält;was benötigt dieser,wenn er nach dem Alter 50 den 7,5t/C1 fahren will? Gesundheitsvorsorge,Berufskraftfahrerfortbildung/Module?
Was,wenn er bisher-ab 50- nichts von beidem absolviert hat?
Wäre die CE Klasse verfallen?
Müsste er den Gesundheitscheck und Fortbildung nachholen; bei dem Gesundheitscheck habe ich gehört,dass diese wegen Bestandsgarantie für Inhaber der alten Klasse 3 nicht erforderlich wären;
Fragen im Dschungel der Bestimmungen;
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 8. März 2018 um 19:09:48 Uhr:
.. auf Nachfrage in einer Fahrschule für Kl, A bis CE wurde mir gesagt, daß mit dem 50ten Geburtstag C+CE verfällt, wenn nicht vorher verlängert wurde. Wer die rechtzeitige Verlängerung verpennt hat, muß zur Fahrschule...
Diese Fahrschule ist auf dem Stand vor xxxJahren ... oder will nur Kohle scheffeln.
Mit dem 50. Geburtstag ist der CE nicht mehr gültig, kann aber nach diesem Stichtag wieder beantragt werden - ohne Fahrschule bzw. Prüfung.
So wie @Transportcampus geschrieben hat:
"die 5 >tage für die Weiterbildung machen und die 95 eintragen lassen. Eine ärztliche Untersuchung ist für den C1E (alter klasse 3) nicht nötig."
Erklärender Zusatz:
Nicht verwechseln: Mit alter Klasse 3 darf ja 7,5t+1,5fache Anhängelast (bei durchgehender Bremse) gefahren werden; über 12t ist die ärztliche Untersuchung nötig. Der C1E ist aber auf 12t beschränkt, deshalb gilt eine ärztliche Untersuchung nicht als Voraussetzung.
...oder sehe ich das falsch, Transportcampus?:rolleyes:
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13 Antworten
Gewerblich oder Privat??? gab es auch schon mal die 95 in der Karte??
für gewerbliche Fahrten;bisher keine Eintragung mit 95 unter Rubrik 12 im Führerschein;
Ob die Beschleunigte Grundqualifikation noch geht glaub ich nicht, da gab es mal ein Datum. Fahrschule fragen.
die 5 >tage für die Weiterbildung machen und die 95 eintragen lassen. Eine ärztliche Untersuchung ist für den C1E (alter klasse 3) nicht nötig.
Zitat:
@Transportcampus [url=https://www.motor-talk.de/.../...rerfortbildung-7-5t-t6290519.html?...]. Eine ärztliche Untersuchung ist für den C1E (alter klasse 3) nicht nötig.
kannst Du das belegen?
mit der Aussage aus einem Forum wird sich meine Zulassungsstelle nicht zufrieden geben bei der nächsten Verlängerung
Hallo in die Runde,
auf Nachfrage in einer Fahrschule für Kl, A bis CE wurde mir gesagt, daß mit dem 50ten Geburtstag C+CE verfällt, wenn nicht vorher verlängert wurde. Wer die rechtzeitige Verlängerung verpennt hat, muß zur Fahrschule. Stundenzahl ist mir nicht bekannt.
Zur Verlängerung gehören die fünf Module +augenärztliche, sowie allgemeinärztliche Untersuchung.
Die ärztliche Untersuchung gehört zu Kl. C1 , C1E wie auch zu CE, egal ob der C1E aus der alten Kl. 3 stammt.
Gruß,
Thomas
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 8. März 2018 um 19:09:48 Uhr:
.. auf Nachfrage in einer Fahrschule für Kl, A bis CE wurde mir gesagt, daß mit dem 50ten Geburtstag C+CE verfällt, wenn nicht vorher verlängert wurde. Wer die rechtzeitige Verlängerung verpennt hat, muß zur Fahrschule...
Diese Fahrschule ist auf dem Stand vor xxxJahren ... oder will nur Kohle scheffeln.
Mit dem 50. Geburtstag ist der CE nicht mehr gültig, kann aber nach diesem Stichtag wieder beantragt werden - ohne Fahrschule bzw. Prüfung.
So wie @Transportcampus geschrieben hat:
"die 5 >tage für die Weiterbildung machen und die 95 eintragen lassen. Eine ärztliche Untersuchung ist für den C1E (alter klasse 3) nicht nötig."
Erklärender Zusatz:
Nicht verwechseln: Mit alter Klasse 3 darf ja 7,5t+1,5fache Anhängelast (bei durchgehender Bremse) gefahren werden; über 12t ist die ärztliche Untersuchung nötig. Der C1E ist aber auf 12t beschränkt, deshalb gilt eine ärztliche Untersuchung nicht als Voraussetzung.
...oder sehe ich das falsch, Transportcampus?:rolleyes:
erst mal danke für die Antworten;meine derzeitigen Kenntnisse betreffs ärztlicher Untersuchung decken sich mit motorina&Transportcampus; wäre nur zur reaktivierung des CE erforderlich; die 5 Module der Weiterbildung wären klar erforderlich,also ein Eintrag 95 im Führerschein; müsste man eine neue Plastikkarte beantragen,oder wird das in die alte Plastikkarte eingetragen? noch eine spezielle Frage;kennt jemand im Raum Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckarkreis,eine günstiges&schnelles Kursangebot;notfalls auch im weiten Umkreis.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 7. März 2018 um 13:23:53 Uhr:
Ob die Beschleunigte Grundqualifikation noch geht glaub ich nicht, da gab es mal ein Datum. Fahrschule fragen.
Leute mit dem alten 3er Führerschein brauchen keine Grundqualifikation,nur die Weiterbildung/5 Module; damit ist aber die Besitzstandswahrung zum Teil aufgehoben durch EU Regelungen! Denn zuvor war der C1,C1E unbegrenzt gültig,auch gewerblich; jetzt nur noch für PRIVATFAHRTEN; er verfällt jedoch nicht;
aber sichergehen im Einzelfall immer die Führerscheinstelle fragen;
In den neuen Führerschein (Plastik) wird nichts nachgetragen.
Bei einer Änderungen, also bei einer Neu-/Zusatzeintragung, muss ein neuer Führerschein beantragt/ausgestellt werden.
Seit wann beinhaltet alte Kl.3 CE ? Ist doch eher alte Klasse 2 ?
Gruß Jürgen
Das hat niemand behauptet, tuttavista. Klar, CE ist alte Klasse 2.
Die gestrige Anmerkung vom TE ("... betreffs ärztlicher Untersuchung ... wäre nur zur Reaktivierung des CE erforderlich") war nur ein zusätzlicher Hinweis für eine erforderliche ärztliche Untersuchung.
...mit einer alten Klasse 3 hat man die "95" definitiv aufgrund der Besitzstandswahrung... also maximal 5 Module, ärztliche Untersuchung und fertig.
Selbst die Klasse BE, die vor dem 09.09.2009 erworben wurde reicht schon / noch aus um aufgrund von Besitzstandswahrung die "95" ohne Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation eingetragen zu bekommen.
BE erworben vor dem 09.09.2009 = Grundqualifikation
vgl. auch http://www.flvbw.de/.../...lifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html