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Berufskraftfahrer im winterdienst

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 16:20

Mahlzeit.

Bin Berufskraftfahrer, von Montag bis Freitag unterwegs. Jetzt kommt wieder die kalte Jahreszeit und soll wieder im winterdienst eingesetzt werden. Meine Firma arbeitet als sub Unternehmen für die Stadt.

Ist es zulässig den fahrten schreiber auf out of scope zu stellen, und sozusagen seine Ruhezeit Samstags und Sonntags zu unterbrechen für 4h ca?

Die Karte muss nicht gesteckt werden bei winterdienst, sagt mein Disponent.

Die kommunalen Fahrzeuge haben ja keinen schreiber, ok. Aber ich bin ja berufskraftfahrer.

Vielen Dank für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Winterdienst Fahrzeuge sind generell von der aifzeichnunhspflicht befreit.

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Hallo

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3751

https://www.bussgeldkatalog.org/arbeitszeit-lkw-fahrer/

möchtest DU auch mal Feierabend haben?

mfg

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 4:47

Ja natürlich. Deswegen frag ich ja mal hier in die Runde.

Winterdienst Fahrzeuge sind generell von der aifzeichnunhspflicht befreit.

Themenstarteram 2. November 2019 um 8:57

Ok. Aber ich muss ja theoretisch ruhezeit einhalten. Heißt das ich darf trotzdem auf out fahren, ist ja hinterher nicht nachzuvollziehen in ner Kontrolle. Lenk und ruhezeit ist mir bewusst, aber so kann mein Disponent mir sozusagen Dienst zuteilen weil es ja auf out ist.

...bei einer Tachographenschulung (Modulschulung von der SVG) vor einigen Jahren hies es, dass man als angestellter Fahrer keinen einzigen Meter im "Out-of-scope"-Modus fahren darf.

Gut dabei waren Fahrten auf dem Betriebshof, Werkstattfahrten, Ladehof, etc. gemeint... hier darf nur jemand im "Out"-Modus fahren dessen Tätigkeit keine Fahrertätigkeit ist -also z.B. nur Mechaniker, Werkstattmeister, Disponent, Ladepersonal, usw.

Dabei ist zu beachten, dass beim Aktivieren des "Out-of-scope"-Modus ein Ausdruck anzufertigen ist, welcher mit Namen und Unterschrift desjenigen zu versehen ist der den "Out"-Modus nutzt. Anschließend beim Deaktivieren des "Out"-Modus ist erneut ein Ausdruck anzufertigen und wieder mit Name & Unterschrift zu versehen.

Außerdem sind entsprechende Personen vorab zur Nutzung des "Out-Modus vom Unternehmen schriftlich zu ermächtigen.

Entweder hab ich furchtbar schlecht aufgepasst, beim Thema Tachographenbedienung, oder das mit dem Ausdruck bei Out ist Quatsch.

Zumindest davon gehört hab ich noch nie.

...ich geb nur das wieder, was damals in der Tachographenschulung gesagt wurde.

Und wie schon geschrieben, das war nicht irgendein Hinz & Kunz mit insgesamt unterirdischem Niveau in einer Fahrschule, wie man das sonst so von den Modulschulungen kennt, sondern ein Referent der SVG.

Vorstellbar / plausibel / sinnvoll ist es durchaus zu dokumentieren wer das Fahrzeug "Out of scope" gefahren hat und wenn es im Falle einer Betriebskontrolle nur dazu dient einen Zeugen zu haben der im Einzelfall z.B. die rechtmäßige Nutzung des "Out"-Modus bestätigen kann.

Oder wurde dein "Fernverkehrszug" aufm Hof vom Disponenten mal eben per "Out" umgeparkt, dann wäre es für dich durchaus sinnvoll, wenn der Disponent das per Ausdruck bestätigt, dass du als Fahrer im Falle einer Kontrolle und einer entsprechenden Anschuldigung unerlaubt "ohne Karte" oder auf "Out" rumgefahren zu sein etwas in der Hand hast.

Out nutze ich immer bei Probefahrten in der Werke

mit Truck oder BUS!

bei einem Kraffahrer gibt es auch noch eine

wöchentliche Gesamtarbeitszeit die eingehalten werden muss,

egal ob Fahrerkarte oder Out !

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. November 2019 um 11:50:35 Uhr:

Gut dabei waren Fahrten auf dem Betriebshof, Werkstattfahrten, Ladehof, etc. gemeint... hier darf nur jemand im "Out"-Modus fahren dessen Tätigkeit keine Fahrertätigkeit ist -also z.B. nur Mechaniker, Werkstattmeister, Disponent, Ladepersonal, usw.

Das ist Quatsch!!

Auf Out fahren darf nur derjenige, der die ganze SChicht über das "abgeschlossene" Firmengelände nicht verlässt. Als was er angestellt ist, spielt dabei keine Rolle!

Was nicht geht ist wenn der Fahrer zuvor auf der öffentlichen Straße gefahren ist, dann auf dem Betriebshof auf Out stellt und danach wieder über öffentliche Straßen weg fährt.

Was aber geht, der LKW wird nur auf einer Baustelle bewegt, dann darf der Fahrer, sofern er mit dem LKW die Baustelle nicht verlässt, auf Out fahren.

...mußt mal genau lesen, genau das habe ich geschrieben... und einen Fahrer, der seine komplette Schicht aufm Betriebshof verbringt hab ich noch nicht gesehen bzw. das ist kein Fahrer in dem Sinne.

Was aber definitiv nicht geht ist, wie das in vielen Firmen läuft, wo jeder Hinz & Kunz auch Fahrer die Kisten aufm Betriebshof auf "Out" stellt und damit rumfährt wie er grad lustig ist. Teilweise wird nicht mal auf "Out" gestellt, sondern einfach ohne Karte gefahren... das sehe ich z.B. immer wieder, auch wenn z.B. reparierte LKWs von unserer LKW-Werkstatt über öffentliche Straßen zurück zu uns aufn Hof gebracht / gestellt werden.

Aber das ist wieder so ein Thema... wie es sie in der Transportbranche schon zu Hauf gibt. Sobald es eine Vergünstigung / eine Ausnahme gibt wird diese genutzt, ausgenutzt und mißbraucht bis... ja bis es derart überhand nimmt, dass durchgegriffen wird - dann ist das Geschrei über die "Totalüberwachung" wieder groß.

Wenn ich eins gelernt hab, dann dass Spediteure / die Transportbranche Meister darin ist Schlupflöcher, sowohl legale wie auch illegale auszunutzen... daher ist es kein Wunder, dass man inzwischen bei der DTCO 4.0 wirklich so weit ist, dass jeder Polizist nachgucken kann wann und wo der Fahrer "beim ScheiXXXen war"... wie ich das vor Jahren mal von einem entzürnten Spediteur als Beschwerde über den digitalen Tachographen gehört hab.

Zitat,gast

das sehe ich z.B. immer wieder,

auch wenn z.B. reparierte LKWs von unserer LKW-Werkstatt über öffentliche Straßen

zurück zu uns aufn Hof gebracht / gestellt werden.

Wenn man eine lange Probefahrt machen muß ,

kann auch das Verbringen zum Kunden auf Out passieren und

im Rahmen einer Probefahrt "nach" Mängelabstellung von der Werke passieren!

...dass die LKW´s vom Werkstattpersonal per "Out" gefahren werden, am besten von schriftlich autorisiertem Werkstattpersonal + entsprechenden Ausdrucken ist ja nix dagegen einzuwenden.

Aber immer wieder sehe ich LKWs, die mit blinkendem "Fahrt ohne Karte" aufm Hof stehen und wo man erst einmal diese Fehlermeldung wegquitieren muß... das kann´s normalerweise nicht sein.

Ich selbst -als Disponent, eigentlich für den "OUT-Modus authorisiert- bin inzwischen dazu übergegangen für solche Fahrten einfach meine Karte zu stecken... is ja auch kein Nachteil, wenn alle paar Wochen mal 2-3km Fahrt drauf sind.

PS: ...mal gucken, wie lange es den "Out"-Modus noch gibt, bis dieses letzte und in vielen Firmen gut genutze / hoch frequentierte Schlupfloch auch noch kassiert wird.

Ich kenne Out of Scope nur

- bei Fahrbewegungen auf privatem Gelände

- Probefahrten Werlstätten

- Linienbusse im Bereich von max 50 KM Linienlänge

- Fahrbewegungen auf Werkgelände,Terminals nach Erreichen des "ersten" Haltepunktes

die sonstigen Fahrbewegungen auf privatem Gelände, z.B. Aufsuchen verschiedener,

räumlich zum Teil weit auseinander liegender Rampen

zwecks Durchführung von Be- und Entladevorgängen,

stehen nicht mehr in unmittelbaren Zusammenhang mit der eigentlichen Fahrt und

können daher nicht als Fahrbewegungen betrachtet werden.

 

man kann auch mit Fahrerkarte und Out of Skope fahren

zunächst die Fahrerkarte stecken und erst dann auf Out of Scope geschaltet,

es bleibt dann bei dieser Einstellung Out of Scope und damit bei der Möglichkeit,

mit gesteckter Fahrerkarte im Modus Out of Scope zu fahren.

Hat der Fahrer also nach einer Fahrt im Modus Out of Scope mit

gesteckter Fahrerkarte diese Fahrerkarte entnommen,

schaltet sich Out of Scope zwar automatisch aus, der Fahrer kann dann aber

die Fahrerkarte neu stecken und anschließend auf Out of Scope stellen.

Dann geht die Out of Scope-Fahrt auch bei gesteckter Fahrerkarte !!!

..."Out of scope" mit gesteckter Karte ist ein absolutes NoGo... so hieß es jedenfall sogar in den beiden inzwischen absolvierten Modul-Tachographenschulungen... einmal bei der SVG und einmal bei der Hinz & Kunz-Fahrschule.

Und ein Fahrer, der vom öffentlichen Verkehr aufs Betriebsgelände kommt und im worst case später sogar wieder in den öffentlichen Straßenverkehr fährt... für den ist "Out of scope" ebenfalls nicht zulässig um auf dem Betriebsgelände Lenkzeit zu sparen - um das Ganze mal auf gut deutsch beim Namen zu nennen.

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