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Bericht zur Hauptuntersuchung mitführen oder nicht?

War eben mit meinem Bock beim TÜV/DEKRA. Zum Schluss meinte der Mitarbeiter, dass ich den Wisch nicht zusammen mit den Papieren dabei haben muss. Die Daten der bestandenen Untersuchung werden jeden Abend ans KBA gemeldet und die melden dann an die Zulassungsstellen. Bei einer Polizeikontrolle muss ich den Bericht daher nicht mehr vorweisen können, denn er kann online abgefragt werden.
Nun musste ich bei zwei, drei Kontrollen in den letzten zig Jahren auch noch nie den Bericht zeigen. Allerdings würde ich gern wissen,
a) ob ich den tatsächlich zuhause lassen kann?
b) seit wann das so ist (kann ich auch einen Bericht von 2024 zuhause lassen)?
c) ob das auch beim Verkauf, also der Ummeldung auf einen neuen Halter gilt?
Meine Zulassungsstelle schreibt auf ihrer Seite, dass man den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beibringen muss.

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28 Antworten

Ich habe die gesammelten Vorschriften bei der Einführung der Untersuchugspflicht 1960/61.

Dort steht auch nur: der Sachverständige erstellt einen Bericht und unterzeichnet ihn.

Von Mitführen ist nicht die Rede.

Bild #211433694

Der Bericht der HU muss aber bis zur nächsten HU aufbewahrt werden.

Sach bloß! Erzähl, ich glaube du weißt mehr.:p

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. März 2025 um 17:28:07 Uhr:


Der Bericht der HU muss aber bis zur nächsten HU aufbewahrt werden.

Und was passiert wenn ich es nicht mache?

:D

Nicht falsch verstehen, ich hefte den HU Bericht im Autohefter ab, eher damit man ihn hat falls das Auto verkauft werden soll, ansonsten siehe meinen ersten Satz ...

:D

Dann musst du eine Zweitschrift anfordern.:)
Aber nur wenn du sie mal tatsächlich brauchen solltest.
Außer bei Anmeldungen habe ich die Berichte nie wieder benötigt, einige abgelegt und auch einige verlegt:)

Alles korrekt ... mehr als den aktuellen Prüfbericht braucht man eigentlich in der Realität nicht verwahren... außer man möchte später die History einem potenziellen Käufer präsentieren...:D

Zitat:

@tartra schrieb am 22. März 2025 um 17:36:13 Uhr:



Und was passiert wenn ich es nicht mache?

§ 29 Abs 10

. . . Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

Ich lege den Bericht immer in der Bordmappe ab. Was im Auto ist geht nicht verloren :)

Bordmappe gibt's bei modernen Autos häufig gar nicht mehr. Da müsste man den Bericht einscannen, damit er im Fahrzeug vorliegt. Ich meine, das ist bei aktuellen VW Modellen sogar möglich. Nur als ergänzende Info natürlich.

Ist es denn nicht so, dass bei bestandener HU ein Stempel in die ZB1 kommt? Das ist doch Nachweis genug, würde ich meinen. Und bei Neufahrzeugen wird der nächste HU-Termin sogar in der ZB1 mit abgedruckt. Wozu also den HU-Bericht mitschleppen?
Früher, als es noch ASU gab, musste man den ASU-Bericht dabei haben, daran kann ich mich noch erinnern.

Lies nochmal alles!
Von mitschleppen ist nie die Rede gewesen, noch nie!
Der Bericht ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Gesetzesgrundlage ist auch schon zitiert worden, plus was erforderlich ist, wenn der Bericht nicht vorgelegt werden kann

Der TE hat doch eingangs geschrieben, dass er "bei einer Polizeikontrolle nioch nie den Bericht vorlegen musste"... daraus schließe ich, dass sich der TE gefragt hat, ob der den HU-Bericht im Fahrzeug mitzuführen hat. Oder habe ich da was grundlegend falsch verstanden?
Außerdem steht diese Frage doch auch schon in der Überschrift dieses Threads...

Es wurde nun schon mehrfach alles richtige geschrieben.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 24. März 2025 um 12:28:10 Uhr:


Der TE hat doch eingangs geschrieben, dass er "bei einer Polizeikontrolle nioch nie den Bericht vorlegen musste"... daraus schließe ich, dass sich der TE gefragt hat, ob der den HU-Bericht im Fahrzeug mitzuführen hat.

Genau so ist es.

Aber meine Fragen wurden ja schon alle in den ersten Beiträgen vollumfänglich beantwortet. Meinetwegen kann das hier dann zugemacht werden.

;)
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