Benutzung von Seitenstreifen
Hallo allerseits, bevor ich irgendjemandem einen Vorwurf mache, frage ich lieber mal nach. Ich fahre keinen LKW (mehr), aber recht oft PKW mit schwerem Anhänger. Wann immer es geht, weiche ich auf Seitenstreifen aus, um den folgenden Verkehr leichter überholen zu lassen. Ich wundere mich etwas, dass dies unter LKW-Fahrern absolut unüblich zu sein scheint. Es gibt natürlich Situationen, in denen das nicht sinnvoll ist, aber um diese geht es hier nicht. Gibt es vielleicht irgendwelche technischen Gründe, die mir nicht (mehr) geläufig sind?
Beste Antwort im Thema
Achherje, der liebe Herr Strassenfeger hat mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nun zum Thema:
StVo §5:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.
Bitte nicht mit "langsamen" Fahrzeugen verwechseln! Diese sind solche bis 25 km/h.
"Langsame Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile, auch Mofas, dürfen (und sollten) durch Ausweichen auf den Seitenstreifen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Langsame Fahrzeuge, die den Seitenstreifen benutzen, dürfen sogar im Bereich von Überholverboten durch Fahrzeuge auf der Fahrbahn überholt werden, denn ein eigentliches Überholen liegt nicht vor, weil der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO)."
Nachzulesen auch im Hentschel, StVR, Beck Verlag, 36. Auflage, RZ 248 zu Z. 295 in § 41 StVO.
So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben. Somit solltest du unbedingt juristische Urteile bringen, nicht Meinungen von Polizisten.
Es gibt sogar Bußgelder dafür, wenn man NICHT den Seitenstreifen nutzt (10€).
Es gibt somit bei der Polizei keine einheitliche Meinung, aber bei den Juristen, also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann klärt sich das ganze.
Vielleicht hat er das ja mal bei Achtung Kontrolle gesehen und denkt jetzt: Das ist der Wahrheit?!
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Prüfer BKrFQG
Die Frage hier war, ob es erlaubt ist oder nicht. Ob es Sinnvoll ist oder nicht, war nicht die Fragestellung.
Das war übrigens nicht die Frage, der TE wunderte sich darüber das es kaum einer macht.
Die Antwort ist relativ einfach zu beantworten, weil es nicht erlaubt ist.
Erklärungen die Du gebracht hast, man darf dann den Streifen nur über eine kurze Zeit benutzen, 5-7 Autos vorbei und gleich wieder auf die Fahrbahn zurück....
Bla bla alles erfunden. Der GG regelt diesen Fall an keine Stelle.
Diese Mumpe denken sich wahrscheinlich Dozenten aus wenn sie die 50-150/h Euro ausgeben.
Achherje, der liebe Herr Strassenfeger hat mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nun zum Thema:
StVo §5:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.
Bitte nicht mit "langsamen" Fahrzeugen verwechseln! Diese sind solche bis 25 km/h.
"Langsame Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile, auch Mofas, dürfen (und sollten) durch Ausweichen auf den Seitenstreifen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Langsame Fahrzeuge, die den Seitenstreifen benutzen, dürfen sogar im Bereich von Überholverboten durch Fahrzeuge auf der Fahrbahn überholt werden, denn ein eigentliches Überholen liegt nicht vor, weil der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO)."
Nachzulesen auch im Hentschel, StVR, Beck Verlag, 36. Auflage, RZ 248 zu Z. 295 in § 41 StVO.
So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben. Somit solltest du unbedingt juristische Urteile bringen, nicht Meinungen von Polizisten.
Es gibt sogar Bußgelder dafür, wenn man NICHT den Seitenstreifen nutzt (10€).
Es gibt somit bei der Polizei keine einheitliche Meinung, aber bei den Juristen, also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann klärt sich das ganze.
Vielleicht hat er das ja mal bei Achtung Kontrolle gesehen und denkt jetzt: Das ist der Wahrheit?!
Zitat:
Original geschrieben von Prüfer BKrFQG
Wie Du schon sagtest, "Stammtischweisheiten". Und davon höre ich mir fast jeden Samstag jede Menge an.
Kenn ich irgendwo her 🙄
Und verwirr die Leute hier doch nicht mit Fakten 😁 😁
Was ist denn ein geeigneter Seitenstreifen??? Der, mit durchgezogener Linie sicher nicht!!!
Es gibt auch Seitenstreifen mit Gestrichelter Linie. Die sind dafür da, um das Überholen zu ermöglichen. 🙄
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Jetzt ist soviel über Seitenstreifen geschrieben worden,das ich da auch einmal eine Frage stellen möchte.
Auf der B72 zwischen Scharrel und der Autobahn 28 sind beidseitig seitenstreifen,aber ohne vorwarnung kommt eine kleine Brücke,man sieht sie eigentllich nicht,kleiner Bach,aber dort ist der Seitenstreifen auf einmal ohne vorwarnung verschwunden um sofort danach als Seitenstreifen fortzulaufen.
Ich kenne die Strecke und weiss was dort kommt,aber was macht ein fremder Fahrer
Steht das auch irgendwo im Gesetz?
Zitat:
Original geschrieben von Omeganus
Was ist denn ein geeigneter Seitenstreifen??? Der, mit durchgezogener Linie sicher nicht!!!
aber natürlich! die durchgezogene linie,
die zwischen zwei fahrbahnen liegt, darf nicht überfahren werden. zum seitenstreifen hin selbstverständlich. es handelt sich hier lediglich um eine fahrbahnmarkierung.
Seitenstreifen hin, Standstreifen her.....
Ist mir völlig egal!!
Beide werde ich mit Sicherheit nicht befahren!
Fahre auf der Landstrasse 72km/h und wem das zu langsam ist, der kann mich gerne an geeigneter Stelle überholen.
Gruß
Eric
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.
Zeig mir mal ein Urteil dazu. 😁
Ein Autofahrer benutzt eine hüglige und kurvenreiche Bundesstraße. Da er die Straße kennt und im Laufbahn seiner Erfahrung er in der Dämmerung schon viele Wildunfälle erlebt hat, fährt dieser Autofahrer nur 90 km/h mit seinem Auto.
Von hinten nähert sich Bleifussxxx und will dieser Person überholen, jetzt muss der Autofahrer an geeigneter Stelle parken weil DU kommst.
Sorry wer so einen Mist schreibt muss Tinte saufen. Ich habe im Trucker schon viel Mist gelesen, aber einen solchen Unsinn hat noch keinen abgelassen.
Zitat:
Original geschrieben von frankhes
aber natürlich! die durchgezogene linie, die zwischen zwei fahrbahnen liegt, darf nicht überfahren werden. zum seitenstreifen hin selbstverständlich. es handelt sich hier lediglich um eine fahrbahnmarkierung.Zitat:
Original geschrieben von Omeganus
Was ist denn ein geeigneter Seitenstreifen??? Der, mit durchgezogener Linie sicher nicht!!!
Das erkenne ich im Dunkeln als Orts Unkundiger WIE?
Nur ein Narr fährt auf dem Seitenstreifen rum, der ist für Radfahrer Traktoren usw. gedacht.
Ich finde es voll witzig was sich Menschen alles ausdenken warum man den Seitenstreifen benutzen sollte.
Noch jemand mit ein paar Possen dabei?
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Von hinten nähert sich Bleifussxxx und will dieser Person überholen, jetzt muss der Autofahrer an geeigneter Stelle parken weil DU kommst.Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.
Mh, verstanden hast du es wohl nicht wirklich.
Parken müsste das Auto bestimmt nicht, nur ein wenig Platz machen, damit der Überholvorgang leichter fällt.
Ausserdem ist die Idee dahinter ja, dass nicht nur ein Auto überholen kann, sondern das sich hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug keine endlos lange Schlange bildet. Dies geschieht in der Regel ja eh nicht hinter einem PKW, sondern hinter ein 40km/h langsameren LKW oder einem als Bsp. gedachten 60km/h langsameren Trecker. Genau bei diesen Treckern sieht man das Verhalten sehr oft und freut sich, dass die wissen wozu der Streifen gedacht ist. Somit kann ein gefahrloses Überholen stattfinden.
Wenn du hier aber niemanden glauben schenken magst, dann frag doch mal deinen alten Fahrlehrer oder bei der örtlichen Polizei nach, wie man sich verhalten sollte. Was man selber daraus macht, muss jeder für sich entscheiden.
Und als negative Beispiele immer den schlimmsten anzunehmenden Zustand anzusprechen, hilft auch nicht wirklich weiter. Geht doch mal vom positiven Zustand aus, klarer Himmel, freie Sicht, eine gerade Strasse mit breiten Mehrzweckstreifen und etwas Gegenverkehr, dann fährt darauf ein Trecker mit 40km/h. Ein paar Autos mögen vorbei kommen, aber sobald ein LKW dahinter hängt wird es kritisch ... so und jetzt denkt sich jeder sein Teil dazu....
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Das erkenne ich im Dunkeln als Orts Unkundiger WIE?Zitat:
Original geschrieben von frankhes
aber natürlich! die durchgezogene linie, die zwischen zwei fahrbahnen liegt, darf nicht überfahren werden. zum seitenstreifen hin selbstverständlich. es handelt sich hier lediglich um eine fahrbahnmarkierung.
Nur ein Narr fährt auf dem Seitenstreifen rum, der ist für Radfahrer Traktoren usw. gedacht.
Traktor darf fahren? Wieso der und kein Anderer?
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben.
Ich habe Dir mal für Deine Sinn freie Meinung ein Danke geklickt, den meisten schwillt bei mehr als 5x Danke die Brust.
Übrigens war es Deine Auslegung der Fakten, mit rechtlicher oder gar juristischer Meinung hat Deine Ansicht der Dinge leider nich.ts, aber gar nicht zu tun.
Zum Fachwissen in Büchern habe ich ausreichend was geschrieben, wie mit meinem Beispiel dargestellt, Kriminelle in Uniform schreiben ein Buch, hat nichts damit zu tun das dessen Wissen, rechtlich auch so bestätigt wird.
Wie ausgeführt, ein B. Köhler hat das schmerzlich erfahren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Frada84
Mh, verstanden hast du es wohl nicht wirklich.Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Von hinten nähert sich Bleifussxxx und will dieser Person überholen, jetzt muss der Autofahrer an geeigneter Stelle parken weil DU kommst.
Parken müsste das Auto bestimmt nicht, nur ein wenig Platz machen, damit der Überholvorgang leichter fällt.Ausserdem ist die Idee dahinter ja, dass nicht nur ein Auto überholen kann, sondern das sich hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug keine endlos lange Schlange bildet. Dies geschieht in der Regel ja eh nicht hinter einem PKW, sondern hinter ein 40km/h langsameren LKW oder einem als Bsp. gedachten 60km/h langsameren Trecker. Genau bei diesen Treckern sieht man das Verhalten sehr oft und freut sich, dass die wissen wozu der Streifen gedacht ist. Somit kann ein gefahrloses Überholen stattfinden.
Wenn du hier aber niemanden glauben schenken magst, dann frag doch mal deinen alten Fahrlehrer oder bei der örtlichen Polizei nach, wie man sich verhalten sollte. Was man selber daraus macht, muss jeder für sich entscheiden.
Und als negative Beispiele immer den schlimmsten anzunehmenden Zustand anzusprechen, hilft auch nicht wirklich weiter. Geht doch mal vom positiven Zustand aus, klarer Himmel, freie Sicht, eine gerade Strasse mit breiten Mehrzweckstreifen und etwas Gegenverkehr, dann fährt darauf ein Trecker mit 40km/h. Ein paar Autos mögen vorbei kommen, aber sobald ein LKW dahinter hängt wird es kritisch ... so und jetzt denkt sich jeder sein Teil dazu....
Gegebenenfalls Anhalten. Lesen lernen.....
Zum Glauben, wenn ich Beten will, gehe ich in die Kirche, ich glaube Autofahrern gar nichts und schon gar keinem LKW Fahrer. In gut 22 Jahren habe ich fast jede Lüge schon gehört.
Zu Deinem schönen Wetter in gut 300 Tagen im Jahr haben wir schlechtes Wetter, Regen, Schnee verhangene Tage. Wenn also das Wetter und die Bedienungen mal optimal sind, sollte ein Autofahrer in der Lage sein mit einem Überschuss von 40km/h einen Lastwagen zu überholen.
Nun aber wieder zurück zu den Dichtern.............
Ja lieber Strassenfeger, da haben wir mal wieder die Situation: Du wirst gebeten, deinen Standpunkt durch Argumente fachlich zu unterlegen. Das du es nicht kannst, spricht dafür das du einfach nur deine festgefahrene Meinung dar legst.
Da man also spätestens jetzt weiß, das du keine Gegenargumente mehr bringen kannst, solltest du am besten einfach mal nicht mehr in die Tasten hauen, es kommt leider nichts vernünftiges bei rum.
Für alle anderen: Langsamer wurde durch gerichte definiert. regel: 10 km/h zum Beispiel bei Überholvorgängen von LKW. zum Beispiel: OLG Hamm, Az. 4 Ss Owi 629/08, ja bezieht sich auf Autobahnen, ist hier jedoch anwendbar da der in der StVo erwähnte Begriff "langsamer" definiert wird.
So, lieber Strassenfeger, ich gehe aufgrund deiner bisherigen Äußerungen davon aus, das ich über eine weitaus fundiertere Rechtsausbildung verfüge (ist in deinem Fall scheinbar auch nicht schwer).
Die von mir genannten Quellen, spiegeln ein juristisches Verständins der Sachlage dar (bitte erarbeite dir den Terminus "juristisches Verständins" selbst). Um dieses Verständins zu widerlegen, solltest du juristische Gegenmeinungen recherchieren, und diese hier darlegen.
Auch scheinst du eine Lesen-Verstehen-Schwäche zu haben, besonders im Bezug auf Rechtstexte. Ein wie in §5 Abs. 6 genanntes "notfalls warten" bedeutet nicht, dass der nachfolgende Text, rein einen Notfall beschreibt.
Da du wahrscheinlich wieder irgendwelche Ausflüchte findest, um eben keine widersprüchlichen Rechtsnormen zu nennen, gehe ich davon aus, dass du wie ein Kleinkind reagieren wirst, das einen Fehler nicht einsehen kann/will. Entweder keine reaktion, oder etwa: Bleifuss du schreibst sinnfreie Sachen.
Aber beharre auf deinem Standpunkt, das zeigt uns allen mehr als du denkst 🙂
Früher habe ich die Leute einfach vorbeigelassen. Es sieht aber so aus als ob das mit Einführung der 10 Jahres Schule und BKF nicht mehr möglich ist. 😉
Ganz früher konnte man sogar mit einem verärgerten Polizisten rechnen wenn man Bergauf so 20 Autos hinter sich angesammelt hatte. 😁