Benutzung von Seitenstreifen

Hallo allerseits, bevor ich irgendjemandem einen Vorwurf mache, frage ich lieber mal nach. Ich fahre keinen LKW (mehr), aber recht oft PKW mit schwerem Anhänger. Wann immer es geht, weiche ich auf Seitenstreifen aus, um den folgenden Verkehr leichter überholen zu lassen. Ich wundere mich etwas, dass dies unter LKW-Fahrern absolut unüblich zu sein scheint. Es gibt natürlich Situationen, in denen das nicht sinnvoll ist, aber um diese geht es hier nicht. Gibt es vielleicht irgendwelche technischen Gründe, die mir nicht (mehr) geläufig sind?

Beste Antwort im Thema

Achherje, der liebe Herr Strassenfeger hat mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Nun zum Thema:

StVo §5:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.

Bitte nicht mit "langsamen" Fahrzeugen verwechseln! Diese sind solche bis 25 km/h.

"Langsame Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile, auch Mofas, dürfen (und sollten) durch Ausweichen auf den Seitenstreifen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Langsame Fahrzeuge, die den Seitenstreifen benutzen, dürfen sogar im Bereich von Überholverboten durch Fahrzeuge auf der Fahrbahn überholt werden, denn ein eigentliches Überholen liegt nicht vor, weil der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO)."

Nachzulesen auch im Hentschel, StVR, Beck Verlag, 36. Auflage, RZ 248 zu Z. 295 in § 41 StVO.

So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben. Somit solltest du unbedingt juristische Urteile bringen, nicht Meinungen von Polizisten.
Es gibt sogar Bußgelder dafür, wenn man NICHT den Seitenstreifen nutzt (10€).
Es gibt somit bei der Polizei keine einheitliche Meinung, aber bei den Juristen, also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann klärt sich das ganze.

Vielleicht hat er das ja mal bei Achtung Kontrolle gesehen und denkt jetzt: Das ist der Wahrheit?!

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Meinst du jetzt den Seitenstreifen auf Landstraßen?

Den gibt ja teilweise in sehr breiter Ausführung (quasi wie eine zweite Spur)
Die B27 von Bad Hersfeld hoch nach Eschwege ist zum Beispiel auf weiten Teilen so gebaut.

Und jetzt die Antwort, warum ich das generell nicht mache, selbst wenn ich 100 Autos hinter mir habe:

Weil es verboten ist! Der Seitenstreifen darf nur von langsam fahrenden Fahrzeugen (Mofas, Krankenfahrstühle und langsamen Traktoren) befahren werden.

LKWs gehören nicht dazu, auch wenn die offiziell auf Landstraßen nur 60 fahren dürfen.

Desweiteren sehe ich das garnicht ein die Leute zum Überholen zu verleiten
Am Ende kollidiert einer mit dem Gegenverkehr, warum auch immer und dann bin ich noch Mitschuld, weil es dann heißt "Durch das Platzmachen, haben Sie ihm das Gefühl gegeben, es sei alles frei und er könne gefahrlos überholen" oder sowas..

Vor Jahren, habe ich das auch genacht. Wenn dann einmal ein Trecker aus eine Seitenstrasse angeflogen kommt, wo der Fronlader schon auf die Hauptfahrbahn ragt und du nicht ausweichen kannst weil du gerade überholt wirst, dann weißt du warum dieses Verhalten veboten ist.

"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen "

Ein LKW der tatsächlich nur die erlaubten 60 fährt ist ein langsameres Fahrzeug und MUSS sogar den Seitenstreifen benutzen. Anders wenn wie üblich mit 90 bei so breiten Straßen gefahren wird oder es Gründe gibt diesen nicht zu benutzen. Z.B. wenn sich ein Fahrzeug/Traktor aus einer Querstraße nähert, Fahrräder oder Fussgänger den Seitenstreifen benutzen, ... Da es viele Gründe gibt den Streifen nicht zu benutzen dürfte es schwer werden diese Pflicht des Überholenlassens tatsächlich durchsetzen zu können.

Langsamer ist als solches eben auch nicht genau definiert, in Zusammenhang mit Überholen als solchem schwankt die Auslegung bei Gerichten bei der genauen km/h-Zahl.

Ich mache es seit Jahren nicht mehr,
Und das ist der Grund.
Ich fahre auf Seitenstreifen,lasse PKW vorbei,es fährt ein Radfahrer auf Seitenstreifen und kein Pkw trotz Blinker lässt mich wieder auf Hauptfahrstreifen,ich konnte in letzter Sekunde einen zusammenstoss mit Radfahrer vermeiden.Seidem nicht wieder.

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Der Seitenstreifen ist nur für den Notfall da! Deswegen auch Pannenstreifen genannt. Auf 2-spurigen Land- oder Bundestraßen gibt´s sowieso keinen breiten Pannenstreifen ... wohl eher Bankette. Und auf vierspurigen und dazu noch mit baulich voneinander begrenzten Fahrstreifen ist es nunmal der Pannenstreifen.

Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat
...... macht 30 Euro
Bei Vorsatz wirds teurer und bringt mindestens 1 Punkt.

Zu Erst: Ich komme vom Land-
Ich befahre ebenfalls den/die Seitenstreifen-->aber nur:
A: Ich gut geladen habe-oder Anhänger drann
B: auf 2-Spurigen Strecken, die ich gut kenne
C: Kein Radfahrer, Mofa, Traktor, Zu-oder Abfahrt in Sicht

Sollte ich wieder zurück in meine Fahrspur wollen, einfach frühzeitig Blinken.
Gefahrensituationen bisher keine! Streifenwagen (VW-Bus) der mich ebenfalls überholte,
blickte zusätzlich auf meinen Sicherheitsgurt...und bekam dann "Daumen hoch" gezeigt.
80% von denen, die mich überholen-bedanken sich mit Hupen,Blinken oder Winken.

Was mich jedoch ärgert, sind PKW´s die den Überholenden zeitgleich überholen-
also mich LKW und zwei PKW gleichzeitig nebenmir in eine Fahrtrichtung😠
Und für Insider-es ist die B38 und die schlimmsten Rüpel haben meist ERB drauf.....

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen "

Ein LKW der tatsächlich nur die erlaubten 60 fährt ist ein langsameres Fahrzeug und MUSS sogar den Seitenstreifen benutzen. Anders wenn wie üblich mit 90 bei so breiten Straßen gefahren wird oder es Gründe gibt diesen nicht zu benutzen. Z.B. wenn sich ein Fahrzeug/Traktor aus einer Querstraße nähert, Fahrräder oder Fussgänger den Seitenstreifen benutzen, ... Da es viele Gründe gibt den Streifen nicht zu benutzen dürfte es schwer werden diese Pflicht des Überholenlassens tatsächlich durchsetzen zu können.

Langsamer ist als solches eben auch nicht genau definiert, in Zusammenhang mit Überholen als solchem schwankt die Auslegung bei Gerichten bei der genauen km/h-Zahl.

Absoluter Quatsch im Gesetzestext steht explizit drinn "bauart bedingt langsame Fahrzeuge"

Desweiteren einfach das hier mal lesen denn lesen bildet : www.ngz-online.de/.../...eifen-dient-nur-langsamen-fahrzeugen-1.118725

Der Artikel bestätigt mal wieder das Vorurteil, das die NRWler nicht in der Lage sind, weiter als bis zum Heck des Vordermanns zu schauen.
Drängeln auf Teufel komm raus, ohne zu sehen, was weiter vorn los ist.

Das Fahren mit Lkw auf sogenannten Standstreifen bei einspurigen Landstrassen ist erlaubt und erwünscht. Dabei sollen/müssen einige Regeln eingehalten.

Bei Modul 2 (Sozialvorschriften im Güterverkehr) lehren wir auch aktuelle Verkehrsregel/-zeichen.

Wichtig: niemand wird gefährdet, wenn der Lkw auf dem Standstreifen fährt.
Nur drauffahren, um einige deutlich schnellere Fahrzeuge vorbeifahren zu lassen, danach sofort wieder auf die normale Fahrbahn zurück.
Denn das durchgängige Befahren ist nur durch Bauart langsame Kfz erlaubt. (Ein beladener Lkw der voll beladen einen Berg mit 30km/h hochfährt, ist nicht bauart bedingt langsam, also darf nicht durchgängig auf dem Standstreifen gefahren werden!

Für die Besserwisser:
Rechtsgrundlage: §5 Abs. 6 StVO
....... Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Autobahnen.

Warum ist dann durchgezogene Linie? Durchgezogene Linie(Sperrlinie) heißt: überfahren verboten und gestrichelte Linie, überfahren erlaubt... das sagt eigentlich schon alles.

Die dicke Linie ist mit einem Kantstein vergleichbar, wer drüber heizt, hat den Reifenschaden, wer langsam drüber fährt, braucht nichts zu befürchten.

Zitat:

Original geschrieben von scion


Warum ist dann durchgezogene Linie? Durchgezogene Linie(Sperrlinie) heißt: überfahren verboten und gestrichelte Linie, überfahren erlaubt... das sagt eigentlich schon alles.

Ich mache keine Gesetze, diskutiere auch nicht über Sinn/Unsinn. Das machen ANDERE.

Entweder dran halten, oder ....

Durchgezogene Linie:
Das gleiche gilt beim Einfädeln auf die Autobahn.
Bei hoher Verkehrsdichte und zügigem Verkehr ist das Anhalten am Ende des Einfädelungsstreifens gefährlich.
Also darfst Du, entgegen §2 StVO, ein kurzes Stück weiterfahren!

Ja Nee ist klar weil es erlaubt ist kassieren die Herren mit den Silber blauen Autos im Landkreis HSK und PB zb.dafür reichlich Busgelder.Ausbilder die die Fortbildungen abhalten und so etwas behaupten braucht kein Mensch.Hatte selber so einen 12 ender der BW und jetzt großer Zampano bei der Dekra der behauptete steif und fest das ein Retarder gesetzlich vorgeschrieben sei.Als nächstes erzählte der Oberschlau man könnte bei jedem Digi Nen Geschwindigkeits Ausdruck machen.Als ich einfacher Hilfsarbeiter mit Klasse 2 im jeweils nachgewiesen habe das er falsch lag fing das grosse stottern an.

Warum soll ich eine Sperrlinie überfahren, am Ende Strafe dafür zahlen, nur das andere schneller vorwärtskommen, die mir dann an anderer Stelle dann wieder im Wege stehen?
Ich habe getrieft und blieb auf der Fahrspur, mein Kollege vor mir ist auf diesen ominösen "Mehrzweckstreifen" gefahren. 500 Meter weiter hat eine Zivilstreife ihn gestoppt. 30.-DM da seine Geschwindigkeit über 40 km/h lag. Geschehen im September 1991 bei Brakel.
PKWs fahren auch nicht rechts ran wenn sie mich vor einem Tunnel überholen und im selbigen statt der erlaubten 80 mit 60 fahren.
Wer halt hinter mir fährt hat vergessen früher los zu fahren.
Meine Meinung.

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