Benutzung von Seitenstreifen

Hallo allerseits, bevor ich irgendjemandem einen Vorwurf mache, frage ich lieber mal nach. Ich fahre keinen LKW (mehr), aber recht oft PKW mit schwerem Anhänger. Wann immer es geht, weiche ich auf Seitenstreifen aus, um den folgenden Verkehr leichter überholen zu lassen. Ich wundere mich etwas, dass dies unter LKW-Fahrern absolut unüblich zu sein scheint. Es gibt natürlich Situationen, in denen das nicht sinnvoll ist, aber um diese geht es hier nicht. Gibt es vielleicht irgendwelche technischen Gründe, die mir nicht (mehr) geläufig sind?

Beste Antwort im Thema

Achherje, der liebe Herr Strassenfeger hat mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Nun zum Thema:

StVo §5:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.

Bitte nicht mit "langsamen" Fahrzeugen verwechseln! Diese sind solche bis 25 km/h.

"Langsame Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile, auch Mofas, dürfen (und sollten) durch Ausweichen auf den Seitenstreifen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Langsame Fahrzeuge, die den Seitenstreifen benutzen, dürfen sogar im Bereich von Überholverboten durch Fahrzeuge auf der Fahrbahn überholt werden, denn ein eigentliches Überholen liegt nicht vor, weil der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO)."

Nachzulesen auch im Hentschel, StVR, Beck Verlag, 36. Auflage, RZ 248 zu Z. 295 in § 41 StVO.

So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben. Somit solltest du unbedingt juristische Urteile bringen, nicht Meinungen von Polizisten.
Es gibt sogar Bußgelder dafür, wenn man NICHT den Seitenstreifen nutzt (10€).
Es gibt somit bei der Polizei keine einheitliche Meinung, aber bei den Juristen, also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann klärt sich das ganze.

Vielleicht hat er das ja mal bei Achtung Kontrolle gesehen und denkt jetzt: Das ist der Wahrheit?!

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Zitat:

Ich möchte hier nur "Helfen", Fragen zu Beantworten, die ich Lehre !!!

Hm, Gesetze kann man gerne erklären. Wenn aber der selbe Unsinn wie bei dem anderen raus kommt, verzichte ich doch besser auf diese Erklärungen.

Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150



Zitat:

Ich möchte hier nur "Helfen", Fragen zu Beantworten, die ich Lehre !!!

Hm, Gesetze kann man gerne erklären. Wenn aber der selbe Unsinn wie bei dem anderen raus kommt, verzichte ich doch besser auf diese Erklärungen.

@Strassenfeger

Dann mach, was Du für "Richtig" hälst. Egal was Dir jemand, auch mit Gesetzeszitaten erzählt, willst Du nicht wissen. Du gehörst zu den sogenannten "Besserwissern", für die ich meine "freie" Zeit nicht hergebe. Du kannst meine Aussagen gerne "gegen Bezahlung" buchen, und damit auch vor jedem Gericht gewinnen! Mach weiter so!!!
Den "anderen" empfehle ich nur, macht was Ihr wollt, aber macht es nicht so wie Strassenfeger!!!

Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Wenn aber der selbe Unsinn wie bei dem anderen raus kommt, ...

Mit dem anderen bin wohl ich gemeint, aber wo da der Unsinn heraus gekommen sein soll, sehe ich nicht. Ich habe mir doch besonders viel Mühe gegeben, keinen Unsinn zu schreiben. Daher bin ich gerne bereit, einen Fehler einzusehen, wenn Du ihn mir zeigst.

Zitat:

Original geschrieben von Prüfer BKrFQG



Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Hm, Gesetze kann man gerne erklären. Wenn aber der selbe Unsinn wie bei dem anderen raus kommt, verzichte ich doch besser auf diese Erklärungen.

@Strassenfeger

Dann mach, was Du für "Richtig" hälst. Egal was Dir jemand, auch mit Gesetzeszitaten erzählt, willst Du nicht wissen. Du gehörst zu den sogenannten "Besserwissern", für die ich meine "freie" Zeit nicht hergebe. Du kannst meine Aussagen gerne "gegen Bezahlung" buchen, und damit auch vor jedem Gericht gewinnen! Mach weiter so!!!
Den "anderen" empfehle ich nur, macht was Ihr wollt, aber macht es nicht so wie Strassenfeger!!!

ich mache nicht was ich für richtig halte, sonder was richtig ist.

Wie ich das schon in einem anderen Beitrag sagte, es wird viel Unsinn geschrieben, zum Teil kann dieser Unsinn, angewendet sehr teuer werden.

Der Seitenstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn und ein Lastwagen hat auf diesem ohne ein Panne nichts zu suchen.

Ich sollte mal ein einfacheres Beispiel nehmen, in Berlin qualmen 30% der Rauchen Zigaretten von Vietnamesen, machen also rund 1/3 der dort lebenden Raucher, ist natürlich eine Menge.

Aber deswegen ist es trotzdem verboten, nur weil es eine bestimmte Masse an Leuten so handhabt wird eine Tat nicht legal.

Wenn man wie Du Halbwissen verbreitet welches auch noch gegen Gesetze verstößt bitte nicht wundern das jemand dann sagt " das ist falsch!"

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Zitat:

Original geschrieben von kleinermars



Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Wenn aber der selbe Unsinn wie bei dem anderen raus kommt, ...
Mit dem anderen bin wohl ich gemeint, aber wo da der Unsinn heraus gekommen sein soll, sehe ich nicht. Ich habe mir doch besonders viel Mühe gegeben, keinen Unsinn zu schreiben. Daher bin ich gerne bereit, einen Fehler einzusehen, wenn Du ihn mir zeigst.

Dich hatte ich nicht gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von Prüfer BKrFQG


Das Fahren mit Lkw auf sogenannten Standstreifen bei einspurigen Landstrassen ist erlaubt und erwünscht. Dabei sollen/müssen einige Regeln eingehalten.

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1)

Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Das sagt das Gesetz. Punkt.

Klären wir jetzt mal WOHER Du den Rest Deiner Aussage her hast, im Gesetzestext steht etwas von langsamen Fahrzeugen. Ein LKW mit den erlaubten 60km/h ist nicht langsam und auf diesen bezieht sich diese Ausnahme nicht.

Der Gesetzgeber hat in der Ausnahme Fahrzeuge genannt auf die er sich bezieht, Fuhrwerke, Landwirtschaftliche Fahrzeuge und so weiter, kein Wort davon das er Fahrzeuge mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60km/h auf diesen Streckenabschnitt meinte.

Ich hatte Dich deswegen gebeten Deine Aussage mit Quellen zu untermauern, als Antwort habe ich bekommen, " Wir bilden LKW Fahrer aus, nehmen die Prüfung vor der IHK ab usw"

Schön, nur was hat das damit zu tun das diese Aussage falsch ist? Es ist weder erlaubt noch erwünscht den Seitenstreifen zu benutzen, fragt man "Euch" nach einer Quelle bekommt man Aussagen wie oben.

Deswegen habe ich gesagt, wenn nur dieser Unsinn kommt, kann ich darauf verzichten!

Zitat:

Ich hatte Dich deswegen gebeten Deine Aussage mit Quellen zu untermauern, als Antwort habe ich bekommen, " Wir bilden LKW Fahrer aus, nehmen die Prüfung vor der IHK ab usw"

Schön, nur was hat das damit zu tun das diese Aussage falsch ist? Es ist weder erlaubt noch erwünscht den Seitenstreifen zu benutzen, fragt man "Euch" nach einer Quelle bekommt man Aussagen wie oben.

Deswegen habe ich gesagt, wenn nur dieser Unsinn kommt, kann ich darauf verzichten!

@Strassenfeger

Für Dich hier die Quellenangabe:

Verlag Heinrich Vogel, Arbeits- und Lehrbuch, Modul 2, (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr, Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer,

Seite 21.

Die Autoren sind: Stephan Burgmann, Ludwig Jungwirth und Martin Strehl.
Hier einige Angaben zu einem der drei:
Martin Strehl, Jahrgang 1949, war 26 Jahre Leiter des Verkehrs-Instituts Bielefeld, das Fahrlehrerschulungen anbietet. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er über 3.000 junge Fahrlehrer ausgebildet und zahlreiche Fortbildungen für Fahrlehrer durchgeführt. Herr Strehl ist ausgebildeter Jurist (Assessor) mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und besitzt den Fahrlehrerschein.

Das zu dem Thema "falsch"!

Ich bleibe trotzdem dabei,die Standspur nicht zu benutzen.Wer hätte denn die Schuld gehabt wenn ich trotz Vollbremsung den Radfahrer vom Rad geholt hätte.
Denn wenn rechts gefahren wird und mehrere PKW überholen, dich keiner wieder reinlässt .Auch da sollte drüber gesprochen werden,das auch PKW Fahrer bei einem Blinkzeichen einmal etwas Rücksicht nehmen sollten.Und nicht der LKW ist jetzt einmal ganz rechts ,jetzt bin ich dran Mentalität.

Zitat:

Original geschrieben von opa111


Ich bleibe trotzdem dabei,die Standspur nicht zu benutzen.Wer hätte denn die Schuld gehabt wenn ich trotz Vollbremsung den Radfahrer vom Rad geholt hätte.

Also um diese Fälle ging es ja eigentlich gar nicht. Ich sprach ja nur von den Fällen, in denen die Strecke definitiv frei ist und bleibt. Dass man in einer Rechtskurve nicht ranfährt und auch nicht, wenn man auf einem Feldweg schon einen Traktor oder Radfahrer heran nahen sieht, ist ja klar.

Zitat:

Original geschrieben von opa111


Denn wenn rechts gefahren wird und mehrere PKW überholen, dich keiner wieder reinlässt .Auch da sollte drüber gesprochen werden,das auch PKW Fahrer bei einem Blinkzeichen einmal etwas Rücksicht nehmen sollten.Und nicht der LKW ist jetzt einmal ganz rechts ,jetzt bin ich dran Mentalität.

Das kann ich sogar verstehen. Aus demselben Grund fahren viele PKW-Fahrer auf dreispurigen Autobahnen konstant auf der mittleren Spur. Sie haben oft die Erfahrung gemacht, dass sie nicht wieder raus gelassen werden, wenn sie mal zwischen zwei LKW eingeschert sind. Aber soll man deswegen weiter den Mittelspurschleicher machen? Ich denke nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Prüfer BKrFQG


@Strassenfeger
Für Dich hier die Quellenangabe:
Verlag Heinrich Vogel, Arbeits- und Lehrbuch, Modul 2, (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr, Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer,
Seite 21.

Die Autoren sind: Stephan Burgmann, Ludwig Jungwirth und Martin Strehl.
Hier einige Angaben zu einem der drei:
Martin Strehl, Jahrgang 1949, war 26 Jahre Leiter des Verkehrs-Instituts Bielefeld, das Fahrlehrerschulungen anbietet. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er über 3.000 junge Fahrlehrer ausgebildet und zahlreiche Fortbildungen für Fahrlehrer durchgeführt. Herr Strehl ist ausgebildeter Jurist (Assessor) mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und besitzt den Fahrlehrerschein.

Das zu dem Thema "falsch"!

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2?...

Erschienen im Kirschbaum Verlag. In diesem Buch beschreibt Herr Koehler das er Fahrzeuge betreten kann. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 1994 in dem man in Karlsruhe festgelegt hat das AUTOS zum Transport von Menschen ist.

Stimmt.

Er bezog aber das Recht auf Lastwagen, wie bekannt, sind Lastwagen nicht zum Transport von Menschen gedacht, sondern von Waren.

Im weiterem Verlauf nimmt Herr Köhler an das ein Fahrer eine Kontrolle aktiv unterstützen muss. Rechtsgrundlage für diese Aussage blieb dem Leser von "meinem Kampf" aber verborgen. ER kann in diesem Machwerk von 250 Seiten dem Leser nicht vermitteln auf welche Grundlage seine Rechtsbrüche fußen.

Köhler gehört zu einer Trachtengruppe seit dem Jahr 2000 um den Berliner Ring, die in meinen Augen ( man verzeihe mir den Ausdruck) nicht alle Latten auf dem Zaun haben.

Zum Schluss, kam Köhler an einen Polen der Deutsch konnte und der sich gegen diesen Typen gewehrt hat. Was Köhler heute macht ist mir nicht bekannt, wahrscheinlich putzt der die Lampen der Berliner Ampeln.

Dieser kleine Ausflug zeig nur, nicht jeder der ein Buch schreibt, ist automatisch perfekt in Sachen (Verkehrs) Recht.

Zitat:

Original geschrieben von opa111


Ich bleibe trotzdem dabei,die Standspur nicht zu benutzen.Wer hätte denn die Schuld gehabt wenn ich trotz Vollbremsung den Radfahrer vom Rad geholt hätte.
Denn wenn rechts gefahren wird und mehrere PKW überholen, dich keiner wieder reinlässt .Auch da sollte drüber gesprochen werden,das auch PKW Fahrer bei einem Blinkzeichen einmal etwas Rücksicht nehmen sollten.Und nicht der LKW ist jetzt einmal ganz rechts ,jetzt bin ich dran Mentalität.

Das ist auch Dein gutes Recht, es handelt sich um einen Pannen Streifen, Lastwagen die mit 60km/h eine Straße befahren haben darauf nichts zu suchen.

Hier rennen Typen rum die meinen das ich ihnen für den Unsinn auch noch Geld zahlen soll, Sorry ihr lieben Buben, solche Tipps nehme ich nicht mal für Umme an.

Zitat:

Original geschrieben von Prüfer BKrFQG


Das Fahren mit Lkw auf sogenannten Standstreifen bei einspurigen Landstrassen ist erlaubt und erwünscht. Dabei sollen/müssen einige Regeln eingehalten.

Bei Modul 2 (Sozialvorschriften im Güterverkehr) lehren wir auch aktuelle Verkehrsregel/-zeichen.

Wichtig: niemand wird gefährdet, wenn der Lkw auf dem Standstreifen fährt.
Nur drauffahren, um einige deutlich schnellere Fahrzeuge vorbeifahren zu lassen, danach sofort wieder auf die normale Fahrbahn zurück.
Denn das durchgängige Befahren ist nur durch Bauart langsame Kfz erlaubt. (Ein beladener Lkw der voll beladen einen Berg mit 30km/h hochfährt, ist nicht bauart bedingt langsam, also darf nicht durchgängig auf dem Standstreifen gefahren werden!

Für die Besserwisser:
Rechtsgrundlage: §5 Abs. 6 StVO
....... Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Autobahnen.

Da steht drin; Du sollst auf dem Seitenstreifen nötigenfalls anhalten, um das überholen zu ermöglichen.

Ein LKW der mit 60 km über die Landstraße fährt zählt nicht als langsam fahrendes Fahrzeug. Du Schlaumeier!!^^

Außerdem hat kein LKW etwas hinter der durchgezogenen Linie zu suchen!!!

Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Das gilt nur für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge.

LKW haben darauf nichts zu suchen.

Erschreckend wie hartnäckig sich manche Stammtischweisheiten halten. 🙄

Pannenstreifen gibt´s nur auf der Autobahn, bei Landstraßen ist es ein Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen. Und der darf eindeutig von langsameren Fahrzeugen zum Überholenlassen genutzt werden. Von Traktoren, <40km/h, unter x km/h oder ähnlichem steht in der StVO nichts, dort steht lediglich das langsamer fahrende Fahrzeug.

"Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen"

Was gibt es an dem Satz der aus der aktuellen StVO kommt herumzudiskutieren? Dann geht der LKW halt von 61 auf 60 runter und nutzt den Seitenstreifen. Die Frage ist was ist langsamer? 99 statt 100? Wie weit muss er langsamer werden? Das steht da (leider) nicht.

@Meik's 190er

Du kannst gut lesen und denken, was bei nicht bei allen Truckern der Fall ist.

Deshalb bekommen "gute" Dozenten in der Weiterbildung zwischen Euro 50-100,- pro Stunde!
Und die bekommen wir nicht geschenkt. Bei den vielen "Besserwissern" ist das "harte" Arbeit, die angemessen bezahlt wird.

Die Frage hier war, ob es erlaubt ist oder nicht. Ob es Sinnvoll ist oder nicht, war nicht die Fragestellung.
Und diese Antwort habe ich hier gegeben!
Wie Du schon sagtest, "Stammtischweisheiten". Und davon höre ich mir fast jeden Samstag jede Menge an.

Das Thema "Standstreifen" nehme ich nun bei mir heraus, da ich ausreichend, auf Wunsch auch mit Quellenangaben dazu geschrieben habe.

Bei weiteren Fragen zu anderen Themen, werde ich mich dieser gerne annehmen!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Das gilt nur für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge.

LKW haben darauf nichts zu suchen.

Erschreckend wie hartnäckig sich manche Stammtischweisheiten halten. 🙄

Pannenstreifen gibt´s nur auf der Autobahn, bei Landstraßen ist es ein Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen. Und der darf eindeutig von langsameren Fahrzeugen zum Überholenlassen genutzt werden. Von Traktoren, <40km/h, unter x km/h oder ähnlichem steht in der StVO nichts, dort steht lediglich das langsamer fahrende Fahrzeug.

"Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen"

Was gibt es an dem Satz der aus der aktuellen StVO kommt herumzudiskutieren? Dann geht der LKW halt von 61 auf 60 runter und nutzt den Seitenstreifen. Die Frage ist was ist langsamer? 99 statt 100? Wie weit muss er langsamer werden? Das steht da (leider) nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Prüfer BKrFQG


@Meik's 190er

Du kannst gut lesen und denken, was bei nicht bei allen Truckern der Fall ist.

Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, die ausschließlich dem Schnellverkehr und dem Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. Sie besteht im Normalfall aus zwei Richtungsfahrbahnen mit jeweils mehreren Fahrstreifen. Deutsche Autobahnen sind seit längerem mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn versehen.

Meistens ist auch ein zusätzlicher Standstreifen (auch Seitenstreifen oder Pannenstreifen genannt) vorhanden.

Soviel dazu das es auf Autobahnen keinen Seitenstreifen gibt und dieser immer nur der Pannenstreifen ist. :-)

Im übrigen nutzt es nichts, wenn man ein Gesetz anders, als es gemeint ist interpretiert.

Um es besser zu Erklären:

Ein Auto legt bei 100 km/h 28m/s zurück
Ein LKW Legt bei 60 km/h 16m/s zurück
Ein Mensch legt bei 6Km/h 1,6m/s zurück

ich erspare mir hier weitere Vergleiche. Selbst ein sehr einfacher Mensch sollte an diesen Zahlen sehen was als langsamer der GG meinte.

Würde man diese Denkweise die hier gerade gehimmelt wird übernehmen, muss Mutti mit 80km/h irgendwann mal anhalten, Paul der einen Ausflug macht und sich mit seinem 1955 historischen Karren die Landschaft anschaut mal anhalten.

Was hier, wahrscheinlich mit Absicht, vergessen wurde, Autobahnen und Bundesstraßen sind Wirtschaftstransportwege.

Gebaut und unterhalten damit die Wirtschaft mit ihren Kräften funktioniert. Zu dieser Wirtschaft gehört natürlich auch der Mensch der von oder zur Arbeit kommt.

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