Benutzung von Seitenstreifen
Hallo allerseits, bevor ich irgendjemandem einen Vorwurf mache, frage ich lieber mal nach. Ich fahre keinen LKW (mehr), aber recht oft PKW mit schwerem Anhänger. Wann immer es geht, weiche ich auf Seitenstreifen aus, um den folgenden Verkehr leichter überholen zu lassen. Ich wundere mich etwas, dass dies unter LKW-Fahrern absolut unüblich zu sein scheint. Es gibt natürlich Situationen, in denen das nicht sinnvoll ist, aber um diese geht es hier nicht. Gibt es vielleicht irgendwelche technischen Gründe, die mir nicht (mehr) geläufig sind?
Beste Antwort im Thema
Achherje, der liebe Herr Strassenfeger hat mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Nun zum Thema:
StVo §5:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Hier wird von langsameren Fahrzeugen gesprochen. Das ist der einzige "schwammige" Teil an diesem Text. Bezugnehmend auf die derzeitige Rechtssprechung spricht man bei langsameren Fahrzeugen von 10 km/h langsameren Fahrzeugen.
Bitte nicht mit "langsamen" Fahrzeugen verwechseln! Diese sind solche bis 25 km/h.
"Langsame Fahrzeuge wie Lkw und Wohnmobile, auch Mofas, dürfen (und sollten) durch Ausweichen auf den Seitenstreifen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Langsame Fahrzeuge, die den Seitenstreifen benutzen, dürfen sogar im Bereich von Überholverboten durch Fahrzeuge auf der Fahrbahn überholt werden, denn ein eigentliches Überholen liegt nicht vor, weil der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO)."
Nachzulesen auch im Hentschel, StVR, Beck Verlag, 36. Auflage, RZ 248 zu Z. 295 in § 41 StVO.
So, lieber Strassenfeger, entweder du bringst jetzt mal Fakten, nicht nur deine eigenen Auslegungen, oder du bist widerlegt. Btw: Ich habe oben die juristische Meinung widergegeben. Somit solltest du unbedingt juristische Urteile bringen, nicht Meinungen von Polizisten.
Es gibt sogar Bußgelder dafür, wenn man NICHT den Seitenstreifen nutzt (10€).
Es gibt somit bei der Polizei keine einheitliche Meinung, aber bei den Juristen, also Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dann klärt sich das ganze.
Vielleicht hat er das ja mal bei Achtung Kontrolle gesehen und denkt jetzt: Das ist der Wahrheit?!
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Prüfer BKrFQG
Ich mache keine Gesetze, diskutiere auch nicht über Sinn/Unsinn. Das machen ANDERE.Zitat:
Original geschrieben von scion
Warum ist dann durchgezogene Linie? Durchgezogene Linie(Sperrlinie) heißt: überfahren verboten und gestrichelte Linie, überfahren erlaubt... das sagt eigentlich schon alles.
Entweder dran halten, oder ....Durchgezogene Linie:
Das gleiche gilt beim Einfädeln auf die Autobahn.
Bei hoher Verkehrsdichte und zügigem Verkehr ist das Anhalten am Ende des Einfädelungsstreifens gefährlich.
Also darfst Du, entgegen §2 StVO, ein kurzes Stück weiterfahren!
Das ist falsch.
Wer ist schon so blöd und riskiert sein Leben, um am Ende des Beschleunigungsstreifens zu parken? Wer dort zum Stehen kommt, steht oft länger als 3 min.
Zitat:
Für die Besserwisser:
Rechtsgrundlage: §5 Abs. 6 StVO
....... Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Autobahnen.
Ich hatte schon mal die Qualität der Weiterbildungen bemängelt, hier haben wir ein gutes Beispiel davon WAS alles für ein Unsinn berichtet wird.
Bitte etwas weniger Aggressivität, es geht mir nicht darum, wer Recht hat. Ich habe mal die einschlägigen Teile der StVO kopiert:
Zitat:
§ 2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
§ 5 (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Zeichen 295 1. c) Grenzt sie (die Fahrbahnbegrenzung) einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
Zeichen 295 2. a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
§2 (1) scheint die Benutzung von Seitenstreifen generell zu verbieten, aber wozu sind dann die anderen Sätze da? Ich denke, sie schränken das Verbot ein.
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Hallo,
Beuntzung des Seitenstreifens zum schnelleen vorankommens, 75€ 2 Punkte!
Von wegen bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt! Normalerweiße müsste bei denen der Führerschein für einen Monat eingezogen werden weil sie zudem "sehr schnell" unterwegs sind!!!!
Das befahren des Seitenstreifens nach einer Einfädelspur ist zwar verboten, das halten auf dem Seitenstreifen aber auch.
Es wird geduldet von der Polizei, wobei ich meine das es sogar ein Urteil wegen sowas gibt wo das befahren des Seitenstreifens nach einem Beschleunigungsstreifen, wenn dieser nicht ausreicht, erlaubt bzw duldet.
Gruß
Chris
Auf der B4 von Lüneburg nach Uelzen ist Streckenweise auch ein breiter Seitenstreifen. Um den PKWs das Überholen zu ermöglichen, ziehe ich auch auf den Seitenstreifen. Was haber auf diesem Stück "komisch" ist, weil ja eigentlich verboten, es stehen große Schilder dort wo der LKW mit nem Pfeil auf den Seitenstreifen zu sehen ist. Als Text: Nette LKW Fahrer fahren rechts
Obwohl, ich bin da lange nicht mehr langgefahren
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Bitte etwas weniger Aggressivität, es geht mir nicht darum, wer Recht hat. Ich habe mal die einschlägigen Teile der StVO kopiert:
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
§2 (1) scheint die Benutzung von Seitenstreifen generell zu verbieten, aber wozu sind dann die anderen Sätze da? Ich denke, sie schränken das Verbot ein.Zitat:
§ 2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
§ 5 (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Zeichen 295 1. c) Grenzt sie (die Fahrbahnbegrenzung) einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
Zeichen 295 2. a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
die Einschränkung bezieht sich darauf das man seine Geschwindigkeit auf diesen verringern soll oder gar halten muss.
Das gilt nur für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge.
LKW haben darauf nichts zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Das gilt nur für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge.
Rübentrecker und LKW sind doch mit jeweils 60 km/h ähnlich langsam. Schneller als 60 wird jedenfalls von den Teilnehmern hier sicher keiner fahren, denn wenn ich sie richtig verstehe, sind alle sehr bemüht, sich an die Regeln der StVO zu halten.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Rübentrecker und LKW sind doch mit jeweils 60 km/h ähnlich langsam. Schneller als 60 wird jedenfalls von den Teilnehmern hier sicher keiner fahren, denn wenn ich sie richtig verstehe, sind alle sehr bemüht, sich an die Regeln der StVO zu halten.Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Das gilt nur für landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge.
So verstehe ich das auch! 😁
Eben nicht, die meisten Traktoren haben eine 40km/h Zulassung damit sie nicht auch noch zur SP müssen.
Oben stand auch was von Fuhrwerken, gezogen von Pferden, Esel oder Ochsen, manchmal zieht der Bauer das auch selber.
Bei diesen Gespann habe ich noch nicht gesehen das die in der Ebene auf 60km/h kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
die meisten Traktoren haben eine 40km/h Zulassung
Auf die Menge kommt's nicht an. Rübentransporte laufen meist 60 und befahren die Seitenstreifen.
Komischer Beitrag, ich habe nichts vom Gewicht geschrieben.
Egal!
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Komischer Beitrag, ich habe nichts vom Gewicht geschrieben.
Ich auch nicht, Menge ist ja nicht Gewicht. Du schriebst nämlich:
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
die meisten Traktoren haben eine 40km/h Zulassung
... und ich antwortete:
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Auf die Menge kommt's nicht an.
Damit meinte ich, dass in der Erklärung zu Zeichen 295 nichts davon steht, wie schnell die meisten Trecker laufen. Sie gilt wohl eher für alle, also auch die 60 km/h Trecker. Und für alle ähnlich langsamen Fahrzeuge, also z.B. LKW, die von Leuten gefahren werden, denen die Regeln so wichtig sind wie Dir.
Aber ich denke, mit meinem PKW-Gespann könnte man mir vielleicht was anhaben, wenn ich dort fahre. Schließlich fahre ich 80. Aus der Sicht eines PKW-Fahrers bin ich damit aber auch noch ein langsameres Fahrzeug und daher wird es mir wohl nicht zur Last gelegt werden, wenn ich kooperativ bin. Ich meine mich auch zu erinnern, dass mich mal ein Streifenwagen dabei überholt hat. Angehalten wurde ich aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Ich auch nicht, Menge ist ja nicht Gewicht. Du schriebst nämlich:Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Komischer Beitrag, ich habe nichts vom Gewicht geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
... und ich antwortete:Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
die meisten Traktoren haben eine 40km/h Zulassung
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Damit meinte ich, dass in der Erklärung zu Zeichen 295 nichts davon steht, wie schnell die meisten Trecker laufen. Sie gilt wohl eher für alle, also auch die 60 km/h Trecker. Und für alle ähnlich langsamen Fahrzeuge, also z.B. LKW, die von Leuten gefahren werden, denen die Regeln so wichtig sind wie Dir.Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Auf die Menge kommt's nicht an.Aber ich denke, mit meinem PKW-Gespann könnte man mir vielleicht was anhaben, wenn ich dort fahre. Schließlich fahre ich 80. Aus der Sicht eines PKW-Fahrers bin ich damit aber auch noch ein langsameres Fahrzeug und daher wird es mir wohl nicht zur Last gelegt werden, wenn ich kooperativ bin. Ich meine mich auch zu erinnern, dass mich mal ein Streifenwagen dabei überholt hat. Angehalten wurde ich aber nicht.
Und genau "das" wollte ich den Usern hier erklären, aber leider wissen diese ja alles Besser!
Ich kann hier nur schreiben, was wir lehren, "aufgrund der Gesetze". Auch wenn einige "Besserwisser" dieses als Falsch ablegen.
P.S. Ich bin nicht nur Dozent aller Module Bus/Lkw incl. Tank und Silo, ausgebildeter Moderator der BG Verkehr sondern auch Prüfer bei der IHK für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer.
Wenn jemand "sachliche" Fragen hat, kann ich diese sehr gerne Beantworten.
Alles andere ignoriere ich !!!
Ich möchte hier nur "Helfen", Fragen zu Beantworten, die ich Lehre !!!
Da man im Alltag immer wieder, auch Dank der Besserwisser, unnötig im Stau stehen muss, kann man, wenn man ein höheres Auto fährt, immer wieder gut sehen, was die Ursache war, und warum sich der Stau nicht auflösen kann.