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Benötige neue Scheibe über TK, HUK24 möchte nur bestimmte Sätze zahlen

Themenstarteram 26. Dezember 2019 um 20:13

Ich benötige eine neuen Frontscheibe, die HUK24 möchte jedoch nur bestimmte Stundensätze übernehmen.

Ich fahre jedoch eine VW Leasingfahrzeug und die geben vor es in einer VW Werkstatt reparieren zu lassen.

Wie handele ich in solch einem Fall korrekt?

Eine Werkstattbindung ist NICHT vorhanden.

Beste Antwort im Thema

Was die HUK möchte, ist absolut irrelevant.

Da Du keine Werkstattbindung vereinbart hast, kannst Du reparieren lassen, wo Du willst.

Die dort anfallende Rechnung ist in voller Höhe zu bezahlen.

Das hier versuchte kriminelle Spielchen ist eine altbekannte Masche, die immer wieder versucht wird, weil all zu viele darauf hereinfallen und sich einschüchtern lassen...

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Zitat:

@Goify schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:58:54 Uhr:

Deswegen muss man doch Harig58 nicht gleich auf ignore setzen.

Kann es sein, dass du den Beitrag nicht richtig gelesen, bzw. verstanden hast? :)

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:17:08 Uhr:

Jetzt versteige Dich mal nicht, zumal Du argumentativ gerade ein sehr schwaches Bild ablieferst.

Welchen Fachleuten habe ich denn hier Unwissenheit und Unfähigkeit unterstellt? Wo bzw. welche Textpassage soll das denn sein? Arbeitest Du immer so oberflächlich?

Und wenn Du meine Postings als flaches Gequatsche bezeichnest: bitte, gerne. Keiner zwingt Dich, es zu lesen oder gar darauf einzugehen. Verbieten lasse ich es mir aber von Klugschwätzern wie Dir sicher nicht.

Du weißt sicherlich selbst, dass Du häufig bemüht bist provokante Seitenhiebe in Richtung derer zu verteilen, die halt tatsächlich in der Materie sattelfest sind. Hier im Thema hast Du das z.B. hier gemacht: klick obwohl es hier darum geht, dass dem TE selbst bei so einem popeligen Glasschaden keine vertragsgerechte Regulierung angedient wird, sondern willkürliche Kostengrenzen eingezogen werden. Du träumst davon, dass die Versicherungen in aller Regel korrekt agieren. Dabei müsste selbst Dir auffallen, dass eben genau das nicht der Fall ist und selbst solche Kleinigkeiten wie hier durch den Versicherer systematisch zum Streitpunkt gemacht werden.

Die Empfehlung sich fachkundige Hilfe zur Seite zu nehmen, wenn man - wie der TE - das Rechtliche nicht durchschaut, ist auch in dieser Situation richtig wenn man Nachteile vermeiden möchte. Und genau deshalb fragt der TE hier.

Dem TE nützt es nichts, wenn andere von ihren Selbstversuchen in anderen Konstellationen und ihrem aus unvollständiger Kenntnis folgenden guten Gefühl berichten. Sowas geht grundsätzlich schonmal an der Fragestellung vorbei, ist eher dem Bereich der Trollerei zuzuordnen und das hilft letztlich niemandem.

Delle ist kein Klugschwätzer und ihn als solchen zu bezeichnen ist unangemessen. Er weiß es halt besser während der ein oder andere es nur zu wissen meint. Außerdem ist es müßig, immer wieder diese komplett überflüssige Anwalt+Gutachterdebatte erneut loszutreten. Da fällt dann aus Zeitgründen schonmal ein etwas härteres Wort. Dies lässt sich durch unterlassen der Sticheleien durchaus vermeiden. ;)

Ja, das es sehr einfach das zu vermeiden. Hat MT sogar n Funktion für :D

 

Wer nicht sachlich und mit vernünftiger Tonalität diskutieren will / kann, fliegt bei mir.

 

Solchen Leuten darf manfach kein Nehrboden geben, dann benehmen sie sich irgendwann oder sie verschwinden und es wieder cooler im Forum. :D

IMG_2019-12-31_12-42-43.jpeg

Ja, stimmt.

Hier gibt es den einen oder anderen Dummschwätzer, der kommt und wieder geht.

Da habe ich in den langen Jahren schon so einige erlebt.

Und wer selber mit einen D-Zug durch die Kinderstube gefahren ist, so wie dieser Huki, der sollte sich hier

nicht als Moralapostel aufschwingen und die lächerlichen Versuche unterlassen, anderen Benehmen beizubringen,

welches man selber nicht besitzt......:)

Cool ist es schon immer gewesen hier im Versicherungsforum.

Mit und ohne Dampfplauder

Wie ist das wenn der tüv einen geringen mangel wegen eines steinschlags am rand der scheibe erstellt. Greift dann da die teilkasko oder müsste man die scheibe komplett selber zahlen

Versichert ist der Bruch der Verglasung des Fahrzeugs, egal wodurch.

 

Also ja die TK zahlt.

Dankeschön

Themenstarteram 19. März 2020 um 9:53

So mal ein Update:

Austausch der Scheibe wurde im Februar durchgeführt (ich hatte den KVA bei meiner Versicherung eingericht mit dem Hinweis dass ich zu VW aufgrund der Bestimmungen im Leasing Vertrag muss wurde dann gesagt wird übernommen)

Heute in der Post finde ich ein Schreiben der Versicherung vor, dass bestimmte Posten gekürzt werden.

Gibt es da für mich derzeit eine Aktivität?

Die Abwicklung des Schadens wurde an die Werkstatt abgetreten, können die etwas von mir fordern?

Das machen die meistens so - sprich mal mit der Werkstatt!

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