Belgisches Fahrzeug mit Umbauten in Deutschland zulassen. Worauf muss ich achten?

Seat Leon 3 (5F)

Hallo Zusammen,

ich plane, einen Gebrauchtwagen aus Belgien zu kaufen und ihn in Deutschland zuzulassen. Das Fahrzeug wurde bereits in Belgien abgemeldet.

Es handelt sich um einen Seat Leon mit mehreren Umbauten.

Konkret: Fahrwerk, Auspuffanlage, Sport-Ansaugung und Felgen.

Laut Verkäufer sind alle Umbauten in Belgien eingetragen.

Mir ist bewusst, dass ich in Deutschland eine gültige Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) benötige, um das Fahrzeug zulassen zu können. Dazu meine Fragen:

  1. Werden belgische Eintragungen (z. B. aus dem CT-Dokument oder belgischem Fahrzeugschein) von deutschen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ anerkannt?
  2. Muss ich mit einer Einzelabnahme oder zusätzlichen Prüfungen rechnen, obwohl die Umbauten in Belgien genehmigt wurden?
  3. Wie aufwendig oder teuer kann es im schlimmsten Fall werden, wenn eine Umbaukomponente in Deutschland nicht akzeptiert wird?

Mir geht es vor allem um eine realistische Einschätzung.
Ich habe mich bereits bei einigen Stellen (z. B. TÜV, Foren, Bekannten mit Erfahrung im Import(vor allem Polen)) informiert, aber leider keine eindeutige oder verlässliche Aussage bekommen. Die Infos widersprechen sich teilweise.

Ich danke Euch vorab vielmals

2 Antworten

Lass das Thema mal ins V&S-Forum verschieben, da sind die TÜV-Prüfer unterwegs.

Die Belgische Eintragung hat in Deutschland keinen Bestand. Solche Genehmigungen sind immer national.

Es gibt zwar Länder, die deutsche Eintragungen aufgrund der bei uns geltenden hohen Standards anerkennen, umgekehrt ist es aus dem selben Grund aber ungleich schwieriger.

Zu prüfen wäre, ob die der belgischen Eintragung zu Grunde liegenden Gutachten bzw. Genehmigungen auch in Deutschland anerkannt werden. Dann wäre ein Eintragung in Deutschland denkbar.

Wichtig ist:

Hat das Grundfahrzeug überhaupt eine EG-Typgenehmigung oder müsste es schon eine Vollabnahme bekommen?

Fahrwerk und Räder sowie Ansaugung und Abgasanlage sind jeweils Mehrfachänderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Gibt es für die Komponenten Gutachten oder Genehmigungen, die auch die Kombination umfassen?

Falls nicht, ist eine Einzelabnahme notwendig. Das ist bei der Kombination von Rädern und Fahrwerk eher einfach und alltäglich; entweder es passt oder es passt nicht. Bei der Kombination von Ansaugung und Abgasanlage braucht es dafür eine Fahrgeräuschmessung. Das ist aufwändig und teurer, die "Prüfstelle um die Ecke" kann das in der Regel nicht machen. Je nach der Genehmigung des Fahrzeugs zu Grunde liegender Geräuschvorschrift gibt es auch nur ganz wenige Stellen, die das können. Und: auch da weiß man erst hinterher, ob es passt oder nicht.

Wenn für eine der Komponenten kein in Deutschland gültiges Gutachten/Genehmigung vorliegt würde ich es gleich lassen.

Konkret zu den Fragen:

  1. nein
  2. ja
  3. Rückrüstung auf Serienstand oder genehmigungsfähige Tuningteile, die Kosten musst du selber recherchieren...
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