Beleuchtete Reklame im Auto?
Hallo,
Ist eine Led Anzeigetafel / Leuchtreklame an der Heckscheibe beim fahrenden / stehendem Auto erlaubt?
Antwort von Tüv siehe Bild: Zulässigkeit einer beleuchteten Reklame - Erläuterung 38 des §49a StVZO
Dort heißt es Sinngemäss:
Zusätzlich angebrachte Beleuchtungen am / im Auto, sowohl fahrend als auch stehend, wie LED-Leuchtreklametafeln sind unzulässig, weil sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ablenken.
Aber warum?
1. Reklame-Beleuchtungen gibt es auch an Hauswänden, in Schaufenstern, etc. Diese lenken auch ab, wenn man hinschaut. Warum sind diese erlaubt?
Über Reklame-Beleuchtungen in fahrenden Fahrzeugen kann man noch disskutieren, aber in parkenden Fahrzeuge, lenken diese nicht mehr oder weniger ab, als Reklame-Beleuchtungen an Hauswänden, in Schaufenstern, etc.
2. Blitzlicher von stehenden und mobilen Radaranlagen treffen einen meist völlig unvorbereitet und wirken wie ein Schock. Warum sind diese erlaubt?
Gerade die mobilen Radaranlagen werden ja getarnt und versteckt aufgestellt, damit man überrascht wird!!!
An denkt an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die völlig unerwartet mit grellen Licht "geschockt" werden?
3. Attraktive Bekleidungen wie Miniröcke lenken "extrem" die Aufmerksamkeit von den meisten Männern und vermutlich auch von so manchen Frauen ab.
Es ist an der Zeit eine Petition einzureichen!!!
20 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Dezember 2024 um 22:40:43 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 5. Dezember 2024 um 19:04:37 Uhr:
Gibt es in berlin schon länger müssten die car sharing Autos von bolt, sixt oder miles sein ...Genau die Kisten waren der Anlass für die Klarstellung von der MZ-ES-Freak schrieb. Derzeitiger Stand ist verboten. Punkt.
Scheint die Werbenden carsharing Betreiber nicht zu interessieren und das OA bzw. die Behörde die das Überwachen / ahnden soll haben wenns dunkel wird, eh Feierabend, oder sind hoffnungslos überlastet. Punkt.😁 Also leuchtet es hier weiter....
Zitat:
@bonetrip schrieb am 5. Dezember 2024 um 11:42:49 Uhr:
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1. Reklame-Beleuchtungen gibt es auch an Hauswänden, in Schaufenstern, etc. Diese lenken auch ab, wenn man hinschaut.
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2. Blitzlicher von stehenden und mobilen Radaranlagen treffen einen meist völlig unvorbereitet und wirken wie ein Schock.
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An denkt an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die völlig unerwartet mit grellen Licht "geschockt" werden?3. Attraktive Bekleidungen wie Miniröcke lenken "extrem" die Aufmerksamkeit von den meisten Männern und vermutlich auch von so manchen Frauen ab.
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Wenn Dich das alles ablenkt, solltest Du überlegen, ob du grundsätzlich für die Teilnahme am (Straßen-)Verkehr geeignet bist...