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Bekommt man durch Klasse D/DE mit Vorbesitz alt 3 (C1/C1E) auch die C//CE scheinbar JA :-)

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 22:56

Hallo,

ich hatte durch meinen alten Führerschein in DDR die 3 und darum die C und CE in der Kombi unter 12tKg bekommen.

2016 hatte ich den D und DE gemacht und die Fahrerlaubnis wie Bild1 bekommen.

Da ich nun wegen Corona nicht mehr Reisebus fahren kann, habe ich die 95 auch für C/CE beantragt (Habe nur die 5 Module der Weiterbildung eingereicht um jetzt beruflich normalen LKW zu fahren).

Zu meinem Erstaunen habe ich jetzt uneingeschrängt nicht nur C sondern auch CE bekommen.

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alfonsxp schrieb am 29. Mai 2020 um 00:56:14 Uhr:

Frage: Bekomme ich durch den Erwerb der DE auch den CE? Anders herum ist das so.

Warum wurde Klasse Traktor T von 1992 auf 2016 verändert?

Nein,

DE beinhaltet eigentlich nur BE D1E und C1E.

 

Ich vermutet mal...Glück gehabt. :)

Laut FS darfst du jetzt 40Tonner fahren :)

 

Klasse CE beinhaltet meine ich automatisch ua Klasse T. Da du ja jetzt "richtig" CE "eingetragen bekommen hast" hast schätze ich wurde das Datum von Klasse T automatisch angepasst.

Aber es wurde auch falsch eingetragen ... Von daher....

 

Ich vermute mal für beide Fälle : Hier ist ein Sachbearbeiter Fehler passiert.

 

Kenne es nur anderes herum.

Ich hatte erst D, habe dann C/CE gemacht und DE wurde vergessen einzutragen.

 

Appell ans eigene Gewissen:

Was jetzt richtig ist entscheidest du für dich selber!

Ein gang zu deinem StVA wäre meiner Ansicht nach dann sicher ratsam, wenn ich mich mit meinen oben gemachten Aussagen nicht irre. :)

 

Cheers,

Platte

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Wenn Dir die Führerscheinstelle diese Fahrerlaubnis bescheinigt dann hast Du die enthaltene Berechtigung auch offiziell und legal.

Das ist stumpf Verwaltungsrecht, mit der Übergabe der Pappe ist der Akt abgeschlossen und gültig.

Und wenn selbst auf Nachfrage das Ganze bestätigt wird - viola

Zitat:

@stromengl schrieb am 11. Juni 2020 um 13:46:04 Uhr:

Hallo,

Ich komme zwar aus Österreich und da gab es immer schon A, B, C ...

Auch gibt es noch immer kleine Unterschiede zwischen den Ländern, aber im Großen und Ganzen haben wir mittlerweile die gleichen Führerscheinklassen.

Wenn ich mir deine beiden Führerscheine ansehe, vermute ich, dass der neue Führerschein schon seine Richtigkeit hat.

Meiner Meinung nach gibt es keinen D ohne den C, ebenso keinen DE ohne CE.

Bei deinem alten Führerschein wurde das so noch nicht berücksichtigt, bzw. einfach deine alte Klasse 3 umgeschlüsselt und nicht beachtet, dass du ja DE dazu erworben hast.

Ein neues Datum beim Traktor könnte auch auf die Änderung beim Traktor hinweisen.

Zumindest in AT wurde die Klasse G = Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ersatzlos gestrichen und zur Klasse F hinzugefügt.

Gab es in DE früher auch eine eigene Klasse für selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Grüsse, stromengl

Bitte bringe keine zusätzliche Verwirrung hier rein, in D ist für die D-Klassen nur der Vorbesitz von B nötig, nicht C.

Nachzulesen hier: https://www.tuvsud.com/.../fuehrerschein-klassen

Auch mit selbstf. Arbeitsmaschinen hat das nichts zu tun, die werden von L und T erfaßt.

Und die Klassen F und G gab es nie.

Nur gut, dass das Führerschein Gesetz lebt, das für Klasse D nur noch B erforderlich ist, war mir neu, oder war das schon immer so? War da nicht mal C vorausgesetzt?

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 11. Juni 2020 um 14:03:38 Uhr:

Wenn Dir die Führerscheinstelle diese Fahrerlaubnis bescheinigt dann hast Du die enthaltene Berechtigung auch offiziell und legal.

das würde ich grundsätzlich auch so sehen, allerdings:

Zitat:

Das ist stumpf Verwaltungsrecht, mit der Übergabe der Pappe ist der Akt abgeschlossen und gültig.

Aufgrund der geschilderten Historie gehe ich davon aus, dass die Klassen C und CE zu unrecht erteilt wurden. Da es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt sind die Hürden für eine Rücknahme zwar etwas höher, aber ich fürchte falls das eines Tages doch mal auffallen sollte wird man die Fahrerlaubnis mindestens für die Zukunft zurücknehmen (müssen). Der TE sollte also besser keine berufliche Existenz darauf aufbauen...

Die Erteilung C/E hat was mit der Schlüsselzahl 79 zutun.

https://www.lra-ebe.de/dox/media.aspx?...

Zugfahrzeug 7,5t und Anhänger bis 11t macht zusammen 18,5 t Gesamtgewicht.

Stimmt...!

Das ist ja unstrittig.

Hier ist aber folgendes passiert:

 

Für Klasse C wurde SZ 95 beantragt. Dabei wurde bei CE die SZ 79 (C1E>12.000kg, L?3) nicht mehr eingetragen, dafür aber SZ 95.

 

Und zack, darf der TE 40t statt 18t auf drei Achsen fahren ohne dafür die erforderliche Prüfung gemacht zu haben ;)

 

Darüber steht die Frage:

Könnte das etwas mit DE zu tun haben?

und...

Ist das Richtig so?

 

Ich meine beides mal nein.

ABER, es wird wohl bei einer Kontrolle oä. nicht zu erkennen sein, weil es nun im ZFER eintragen ist.

 

Also...

Engel links / Teufel rechts und gute Fahrt ;)

 

Cheers,

Platte

Das hat was mit der Besitzstandswahrung zutun:

https://www.eu-bkf.de/de/home/fahrer/besitzstand.htm

auf der Seite unter "Alte Führerscheinklasse 3" kommt folgendes:

ich zitiere mal von dieser Seite

"Auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist, sind die Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätige Kraftfahrer regelmäßig eine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung absolvieren. Damit ihnen die "Schlüsselzahl 95" als Weiterbildungsnachweis eingetragen werden kann, benötigen sie den Kartenführerschein.

Von der Pflicht zur Grundqualifikation sind diese Fahrer jedoch befreit, da sie die Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10. September 2009 (Besitzstand) erworben haben."

 

Ist etwas schwammig formuliert: zwar davon betroffen, aber auch ausgeschlossen....

Ich sehe das so, weil eine entsprechende FS Klasse 3 vorlag, die vor dem Stichtag erworben wurde, wurde "vom Amts wegen" die SZ 95 erteilt.

Ich glaube Du hast die Problematik nicht verstanden. Es geht nicht um die Schlüssel Zahl 95, sondern um den Wegfall der Schlüssel Zahl 79, was seine Befugnisse nun plötzlich erweitert

Hast du meinen Link mal genauer angesehen?

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Juni 2020 um 19:39:53 Uhr:

Hast du meinen Link mal genauer angesehen?

Ja...

An welcher Stelle erklärt der Link / Text warum der TE plötzlich ein Recht auf die uneingeschränkte Klasse CE hat?

 

Cheers,

Platte

Vorbesitz CE 79, vor Stichtag 10.09.2009, bis dahin ohne Grundqualiifikation. Steht unter Klasse 3, woraus sich beim Umschreiben CE79 ergibt.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Juni 2020 um 22:25:41 Uhr:

woraus sich beim Umschreiben CE79 ergibt.

Aber nicht CE ohne 79.

 

Ich möchte dich bitte ganze Sätze zu formulieren. Ist ja kein Telegramm ;)

 

Cheers

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Juni 2020 um 13:49:38 Uhr:

 

Ich sehe das so, weil eine entsprechende FS Klasse 3 vorlag, die vor dem Stichtag erworben wurde, wurde "vom Amts wegen" die SZ 95 erteilt.

Es geht doch überhaupt nicht um die Schlüsselzahl 95, dass er die für alle Klassen bekommen hat ist klar und richtig. Die Module zählen immer für alle Klassen.

Es geht darum, dass er plötzlich die Klasse CE bekommen hat (LKW mit Anhänger bis 40t) obwohl er diesen nie gemacht hat, also auch keine Prüfung, er hatte zuvor den CE nur eingeschränkt bis 12t.

Daher ist auch meiner Meinung nach bei der Erteilung ein Fehler passiert. Es fehlt die Schlüsselzahl 79.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Juni 2020 um 22:25:41 Uhr:

Vorbesitz CE 79, vor Stichtag 10.09.2009, bis dahin ohne Grundqualiifikation. Steht unter Klasse 3, woraus sich beim Umschreiben CE79 ergibt.

Der Stichtag bezieht sich nur auf die Schlüsselzahl 95. Das hat nichts mit den Führerscheinklassen zu tun, du bringst da zwei Dinge völlig durcheinander.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Juni 2020 um 22:25:41 Uhr:

….. woraus sich beim Umschreiben CE79 ergibt.

Ganz genau, aber bei ihm fehlt die 79. Darum geht's ja.

gelöscht.

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