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Bekomme ich eventuell eine Teilschuld?

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 12:54

Hallo Leute.Ich habe mich hier schon sehr oft durchgelesen.Jetzt habe ich mal eine Frage.Mein Mann und ich hatten am 02.06.2016 einen Autounfall.Wir fuhren auf der Vorfahrtstraße mit 3Spuren(auf jeder Seite 3 spuren und der Gegenverkehr getrennt)Wir fuhren auf der Mittleren(auf der rechten standen geparkte Fahrzeuge)eine Frau wollte nach links abbiegen in die Nebenstraße.Auf der Vorfahrtstraße sind 60kmh erlaubt.Ich hatte Ca. 58kmh drauf.Da ich sie schon sah habe ich etwas gebremst und bin normal weitergefahren mit Ca.52kmh.und ich hab gesehen das sie stand.also bin ich auch weitergefahren und auf einmal passiert es.ca.10m(nur geschätzt) vor mir fährt sie los.Ich nur noch(versucht) eine Vollbremsung zu machen damit nicht noch schlimmeres passiert,leider konnte ich nichts mehr machen und es krachte.Die Airbags nicht aufgegangen da ich eine gute Reaktion hatte und wir "nur" mit knapp 25kmh in ihr Auto rein sind.leider konnte ich nichts mehr anderes tun als voll zu bremsen.Die Geschwindigkeit war jetzt nicht Mega und wenn man sich es anschaut von vorne denkt man.ist nicht so schlimm,aber trotzdem hat unser kleiner twingo ?? einen wirtschaftlichen Totalschaden.Polizei hat Unfall aufgenommen.Waren auch sehr freundlich.Ein von MIR beauftragter Sachverständiger hat nächsten Tag gleich alles an der Unfallstelle dokumentiert.RA hat auch schon alles.Polizei wollte von mir und meinen Mann nur Ausweiß und von mir noch Führerschein.Aber keine Zulassungsbescheinigung.Wird die nicht meistens verlangt bei VU?Und jetzt konkret zu meiner Frage.Kann es sein das ich eine Teilschuld bekomme?Sie hat mir ja die Vorfahrt genommen(mir ist immernoch unklar warum sie stehen bleibt und wenn ich so dicht schon dran bin noch losfährt) ich habe gemacht was ich konnte,wäre meine Reaktion nicht so gewesen hätte es schlimmer ausfallen können ??

Habe eine kleine Skizze erstellt

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51 Antworten
am 11. Juni 2016 um 16:32

Bei dem geschilderten Fall kann ich mir nur schwer vorstellen, daß dir eine Teilschuld eingeräumt wird. Aber wir geben nur Statements bzgl. des von dir geschilderten Unfallhergangs ab. Interessant wäre es, abschließend von dir zu hören, wie die Geschichte letzlich ausgeht. :)

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:33

Von der Versicherung der unfallverursacherin habe ich Post bekommen für den Schadensfall.Mein RA hat aber schon solch ein schreiben fertig gemacht und abgeschickt.das schreiben muss ich doch nicht beantworten oder?

am 11. Juni 2016 um 16:35

Hallo TE,

nein, lass sämtliche Kommunikation mit der gegn. Versicherung durch deinen RA laufen. Dafür ist er ja da und wird bezahlt.

Das wird alles seinen geregelten Weg gehen, keine Sorge!

rzz

am 11. Juni 2016 um 16:36

....aber du solltest alle Schreiben natürlich deinem RA vorlegen, selbstredend...

am 11. Juni 2016 um 16:41

Wenn dein RA bei der gegnerischen Versicherung Angaben zum Unfall gemacht hat, würde ich bei der Versicherung telefonisch auf dieses Schreiben verweisen.

Schlechter Rat! Mit der gegnerischen Versicherung telefoniert man nicht, insbesondere wenn man schon einen RA eingeschaltet hat. Wer weiß, was die einem sonst "aus der Nase kitzeln" oder plötzlich in ihrem Gesprächsprotokoll angeblich notiert haben. Vor allem würden die sich sicher freuen zu erfahren, dass die TE bezüglich einer möglichen Mitschuld unsicher ist.

Also lieber alle Schreiben dem RA geben und ihn das regeln lassen. Auch am Telefon auf den RA verweisen und sonst nichts sagen.

am 11. Juni 2016 um 18:22

Mit der gegnerischen Versicherung spricht man aus Eigenschutz aber auch nicht ein einziges Wort.

Dazu ist doch der RA da! Es heißt doch nicht umsonst RechtsVERTRETUNG.

rzz

am 11. Juni 2016 um 18:50

Zitat:

@LF117 schrieb am 11. Juni 2016 um 19:37:43 Uhr:

Schlechter Rat! Mit der gegnerischen Versicherung telefoniert man nicht, insbesondere wenn man schon einen RA eingeschaltet hat. Wer weiß, was die einem sonst "aus der Nase kitzeln" oder plötzlich in ihrem Gesprächsprotokoll angeblich notiert haben. Vor allem würden die sich sicher freuen zu erfahren, dass die TE bezüglich einer möglichen Mitschuld unsicher ist.

Also lieber alle Schreiben dem RA geben und ihn das regeln lassen. Auch am Telefon auf den RA verweisen und sonst nichts sagen.

Ich habe ja nicht behauptet, Einzelheiten über den Unfallhergang zu schildern, sondern lediglich auf die Stellungnahme des Anwalts zu verweisen. Da muss man sich ja nichts "aus der Nase kitzeln" lassen. Und mit Unsicherheit hat das aus meiner Sicht mal garnichts zu tun. Ein kurzer Verweis auf den beauftragten Anwalt, der die Angelegenheit regelt und gut is. Mehr braucht man auch gar nicht zu sagen.

Zitat:

@berlinerin108 schrieb am 11. Juni 2016 um 18:33:31 Uhr:

Von der Versicherung der unfallverursacherin habe ich Post bekommen für den Schadensfall.Mein RA hat aber schon solch ein schreiben fertig gemacht und abgeschickt.das schreiben muss ich doch nicht beantworten oder?

Nein. Reich den Brief an deinen Anwalt weiter. Der erledigt das schon. Dafür hast du ihn beauftragt.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@rockyzoomzoom [url=http://www.motor-talk.de/.../...uell-eine-teilschuld-t5717384.html?...]schrieb am 11. Juni 2016 um 17:56:54 Uhr

Letzendlich haben wir doch gegen die vier Lügner des AH gewonnnen, weil laut Richter "die Darstellung der Beklagten glaubwürdiger ist"

Grüße rzz

Womit wir wieder beim Thema "Märchenstunde" wären.

Je nach Laune des Unfallgegners kann sich so ein Verfahren auch trefflich in die Länge ziehen. Bei mir lag zwischen Tag des Unfalls und Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht knapp 14 Monate! Und das nur weil einer nicht die E*er in der Hose hatte zuzugeben das er viel zu schnell unterwegs war. Vermutlich hat er schlicht um seinen Führerschein gebangt, den er "als Wochenend Pendler und Vorarbeiter einer Maurertruppe" (O-Ton bei der Verhandlung) zwingend braucht und sich daher immer an die Verkehrsregeln hält und ich ihm eh nur eins auswischen will. :rolleyes:

Aber BTT:

Sämtlicher Schriftverkehr läuft ausschließlich über deinen Anwalt und nur über diesen! Sollte dich jemand von der Versicherung oder sogar der Gegner anrufen und nach Details zur Sache fragen, immer an den Anwalt verweisen, keine Auskunft geben! Dafür bezahlt man den Anwalt. Bei mir wollte die Gegnerische Versicherung auch das ich schriftlich Auskunft über den Unfallhergang mache und wollte dann ein paar Tage später das ganze dann durch die Blume am Telefon in Erfahrung bringen.

am 13. Juni 2016 um 21:20

@suffkiller: was meinst du mit "womit wir wieder beim Thema Märchenstunde wären?

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 13. Juni 2016 um 23:20:32 Uhr:

@suffkiller: was meinst du mit "womit wir wieder beim Thema Märchenstunde wären?

rzz

Na das selbst Glasklare Sachverhalte plötzlich eine ganz andere Wendung nehmen können, wenn die Gegenseite Märchen erzählt. Ich wollte damit NICHT sagen, das ich deinen Beitrag für ein Märchen halte. ;) Nur falls es irgendwie den Eindruck erweckt haben sollte.

Themenstarteram 15. Juni 2016 um 17:10

Habe heute mal bei meiner Versicherung angerufen.Da sind bis jetzt keine Ansprüche eingegangen von der Unfallverursacherin.Wüsste auch nicht warum sie das machen sollte,sie würde eh nichts bekommen.Aber das bringt meinen kleinen Flitzer auch nicht wieder ?? er hat seine letzte Ruhe in der Schrottpresse geschlossen ??

Naja, kannst vom Schadenersatz ja einen baugleichen kaufen. Wobei das immer bißchen Glückssache ist, ob der dann evtl. technisch schlechter als dein alter dasteht.

Ich bitte dich aber nochmals, hinter die Satzzeichen (Punkte, Kommas) ein Leerzeichen zu setzen. Nein, das ist nicht egal. Versteh bitte, dass es keiner witzig findet, wenn er dir helfen soll, aber du ihm das Lesen deiner Beiträge unnötig schwer machst.

Themenstarteram 15. Juni 2016 um 22:06

Ich habe doch Satzzeichen gesetzt .

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