Bekomme ich eventuell eine Teilschuld?

Hallo Leute.Ich habe mich hier schon sehr oft durchgelesen.Jetzt habe ich mal eine Frage.Mein Mann und ich hatten am 02.06.2016 einen Autounfall.Wir fuhren auf der Vorfahrtstraße mit 3Spuren(auf jeder Seite 3 spuren und der Gegenverkehr getrennt)Wir fuhren auf der Mittleren(auf der rechten standen geparkte Fahrzeuge)eine Frau wollte nach links abbiegen in die Nebenstraße.Auf der Vorfahrtstraße sind 60kmh erlaubt.Ich hatte Ca. 58kmh drauf.Da ich sie schon sah habe ich etwas gebremst und bin normal weitergefahren mit Ca.52kmh.und ich hab gesehen das sie stand.also bin ich auch weitergefahren und auf einmal passiert es.ca.10m(nur geschätzt) vor mir fährt sie los.Ich nur noch(versucht) eine Vollbremsung zu machen damit nicht noch schlimmeres passiert,leider konnte ich nichts mehr machen und es krachte.Die Airbags nicht aufgegangen da ich eine gute Reaktion hatte und wir "nur" mit knapp 25kmh in ihr Auto rein sind.leider konnte ich nichts mehr anderes tun als voll zu bremsen.Die Geschwindigkeit war jetzt nicht Mega und wenn man sich es anschaut von vorne denkt man.ist nicht so schlimm,aber trotzdem hat unser kleiner twingo ?? einen wirtschaftlichen Totalschaden.Polizei hat Unfall aufgenommen.Waren auch sehr freundlich.Ein von MIR beauftragter Sachverständiger hat nächsten Tag gleich alles an der Unfallstelle dokumentiert.RA hat auch schon alles.Polizei wollte von mir und meinen Mann nur Ausweiß und von mir noch Führerschein.Aber keine Zulassungsbescheinigung.Wird die nicht meistens verlangt bei VU?Und jetzt konkret zu meiner Frage.Kann es sein das ich eine Teilschuld bekomme?Sie hat mir ja die Vorfahrt genommen(mir ist immernoch unklar warum sie stehen bleibt und wenn ich so dicht schon dran bin noch losfährt) ich habe gemacht was ich konnte,wäre meine Reaktion nicht so gewesen hätte es schlimmer ausfallen können ??
Habe eine kleine Skizze erstellt

51 Antworten

Sofern der Gegner nicht Anfängt Märchen zu erzählen und auch der Gutachter deutlich macht, das der Unfall höchst wahrscheinlich wie geschildert stattgefunden hat, wird man keine Teilschuld bekommen.

Was allerdings passiert wenn jemand anfängt Märchen zu erzählen und der Gutachter den Unfallhergang nur zu 60% reproduzieren kann, habe ich selbst erlebt. Trotz das der Gegner laut Gutachter die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h deutlich überschritten hat und mir trotz Vollbremsung noch mit einer Differenz von ca. 35 - 40 km/h ins Heck gefahren ist, hätte ich lt. Richter vor meinem angeblichen Spurwechsel sehen müssen das er zu schnell angeflogen kommt. Weil der Gegner behauptet hat, ich wäre sehr knapp ohne zu Blinken von der Mitte nach Links gewechselt und ich keine Zeugen hatte die meine Version bestätigt haben, nämlich das ich gerade dabei war von Links auf die Mitte zu wechseln als es geknallt hat, ging die Sache 50/50 aus. Lt. Gutachten war meine Version zu 60% Wahrscheinlich, die des Gegners zu 40%. Zu erkennen anhand der Beschädigungen beider Fahrzeuge bei mir hinten links, beim Gegner vorne Rechts. Nur war anhand des Versatzes der Schäden nicht zweifelsfrei zu erkennen ob ich von der Mitte nach links oder von links in die Mitte gewechselt bin. Meiner Meinung nach und auch nach der meines Anwalts, hat der Richter die deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Gegners nicht genug "gewürdigt". Trotzdem war nach dem Landgericht Schluss, weil es für weitere Klagen an neuen Beweisen fehlte. Immerhin habe ich noch 1600€ dadurch mehr erhalten, weil das Landgericht wenigstens meine Schadenshöhe voll anerkannt hat.

Jedenfalls lange Rede kurzer Sinn:

Solange der Gegner nicht anfängt Märchen zu erzählen, sollte der TE keinerlei Teilschuld bekommen.

Die Story gibt nicht viel Potential für (glaubhafte) Märchen her.

Gruß Metalhead

Was bei solchen Dingern als einzige Chance für die Gegenseite bleibt ist deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten oder bewusstes draufhalten auf das wartepflichtige Fahrzeug. Das müsste aber von der Gegenseite bewiesen werden, einfache Behauptungen reichen da nicht aus. Und auch kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen von 10km/h bei erlaubten 60km/h reichen da nicht aus. Zumal bei einer Schätzung nur aufgrund der Spurenlage extrem große Toleranzen berücksichtigt werden müssen.

Also trifft der Sachverhalt wie geschildert zu, kann man sich da beruhigt zurücklehnen. Der erste Anschein spricht für die alleinige Schuld des Wartepflichtigen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Juni 2016 um 10:47:47 Uhr:


Die Story gibt nicht viel Potential für (glaubhafte) Märchen her.

Gruß Metalhead

Richtig. Nur das ist fast immer so. Vielleicht fehlen in der Story aber auch (unbewusst) ein paar Elemente, die dann die Darstellung der Gegenseite nicht gleich als Märchen dastehen lässt. Wenn das so war, wie es die TE geschildert hat, dann trifft sie keine Schuld. Wenn! Es geht nur um dieses Wort. Da aber keiner von uns weiß, wie es tatsächlich war, erstaunen mich immer Aussagen, die ohne wenn und aber getroffen werden und dem Fragesteller den Eindruck vermitteln, sein "Fall" sei ja glasklar. Das kann man frühestens, wenn man auch die andere Seite gehört hat.

Grüße vom Ostelch

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Yep.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2016 um 15:41:48 Uhr:


... wenn das geschilderte so zutrifft ...

Gruß Metalhead

So wie ich es geschildert habe stimmt es.Ich konnte nur noch bremsen damit nicht noch was schlimmeres passiert.mehr konnte ich leider nicht machen.Mir ist immer noch unklar wie sie als ich schon nah dran war noch losgefahren ist.Hat sich tausendmal entschuldigt am Unfallort und sagte es tut ihr leid.die Str ist so gut einzusehen ??

Zitat:

@berlinerin108 schrieb am 10. Juni 2016 um 12:02:41 Uhr:


So wie ich es geschildert habe stimmt es.Ich konnte nur noch bremsen damit nicht noch was schlimmeres passiert.mehr konnte ich leider nicht machen.Mir ist immer noch unklar wie sie als ich schon nah dran war noch losgefahren ist.Hat sich tausendmal entschuldigt am Unfallort und sagte es tut ihr leid.die Str ist so gut einzusehen ??

Fehler passieren nun mal. Menschen übersehen Autos und schätzen Geschwindigkeiten falsch ein. Sonst würden ja nie Unfälle passieren. Ganz nüchtern betrachtet wäre jeder Unfall vermeidbar.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2016 um 00:10:55 Uhr:



Wenn du meinen Text noch mal liest, wirst du erkennen, dass es unter der Voraussetzung, dass man der TE glauben schenkt, nichts zu zerpflücken gibt.

Sorry - aber das bringst Du jetzt ein wenig durcheinander.

Ich hatte meine Antwort hierauf

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2016 um 18:04:06 Uhr:



Wer eine Klageschrift liest, kann sich in der Regel auch beim besten Willen nicht vorstellen, warum der Kläger das Verfahren verlieren sollte - bis die Klageerwidrung da ist. Man sollte aufgrund der Sachverhaltsdarstellung nur einer Seite mit endgültigen Aussagen immer etwas vorsichtig sein. Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muss sie billig hören beede, wussten schon die Altvorderen. Audiatur et altera pars sagten die alten Römer dazu. 😉

Grüße vom Ostelch

bezogen.
Da meine Antwort unmittelbar unter deinem Beitrag steht und sich logischerweise auch darauf bezieht, habe ich bewusst auf ein Quote verzichtet.

Und in dem Beitrag steht nichts zu dem eigentlichen Thread, da kann ich den Text noch ein-, zwei- oder dreimal lesen. 😉

Aber ist ja auch egal.
Wenn ich meine Meinung zu einem geschilderten Vorgang abgebe, dann gehe ich immer davon aus, dass es sich auch so zugetragen hat.

Hallo TE,

du hast das Recht dir auf Kosten des Unfallverursachers einen RA zu nehmend er deine Rechte vertritt.
Grundsätzlich sollte man bei JEDEM Unfall bei dem man Geschädigter ist

- die Polizei rufen
- seinen RA informieren
-Zeugenaussagen sichern

Nur so wird gewährleistet das einen niemand so leicht über den Tisch ziehen kann, sei es nun der Unfallverursacher, dessen Versicherung oder sonst wer.
Wir haben schon die übelsten Dinge erlebt wenn wir es ohne Polizei und ohne RA versucht haben.
Man wird da dann nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans,

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 10. Juni 2016 um 16:35:19 Uhr:


Hallo TE,

du hast das Recht dir auf Kosten des Unfallverursachers einen RA zu nehmend er deine Rechte vertritt.
Grundsätzlich sollte man bei JEDEM Unfall bei dem man Geschädigter ist

- die Polizei rufen
- seinen RA informieren
-Zeugenaussagen sichern

Nur so wird gewährleistet das einen niemand so leicht über den Tisch ziehen kann, sei es nun der Unfallverursacher, dessen Versicherung oder sonst wer.
Wir haben schon die übelsten Dinge erlebt wenn wir es ohne Polizei und ohne RA versucht haben.
Man wird da dann nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans,

rzz

Der Gutachter der von mir beauftragt wurde war gleich nächsten Tag am Unfallort und RA ist auch eingeschaltet.Hat schon die Schadensersatzansprüche an die gegnerische Versicherung gestellt.Ist jetzt nicht die 1000de aber mal schauen ob die sich da querstellen ??Mein Mann hat mit im Auto gesessen und andere helfer kamen angeblich erst später.Ich bin jetzt erstmal 2Wochen krankgeschrieben und dann wird es wohl noch 1 Woche ??

Zitat:

@berlinerin108 schrieb am 10. Juni 2016 um 18:49:18 Uhr:



Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 10. Juni 2016 um 16:35:19 Uhr:


Hallo TE,

du hast das Recht dir auf Kosten des Unfallverursachers einen RA zu nehmend er deine Rechte vertritt.
Grundsätzlich sollte man bei JEDEM Unfall bei dem man Geschädigter ist

- die Polizei rufen
- seinen RA informieren
-Zeugenaussagen sichern

Nur so wird gewährleistet das einen niemand so leicht über den Tisch ziehen kann, sei es nun der Unfallverursacher, dessen Versicherung oder sonst wer.
Wir haben schon die übelsten Dinge erlebt wenn wir es ohne Polizei und ohne RA versucht haben.
Man wird da dann nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans,

rzz


Polizei wurde gerufen.Die waren auch noch bei mir und meinem Mann im Krankenhaus und haben uns die vorgangsnummer gegeben und haben gefragt ob wir Anzeige gegen der Verursacherin wegen Körperverletzung stellen wollen ??Der Gutachter der von mir beauftragt wurde war gleich nächsten Tag am Unfallort und RA ist auch eingeschaltet.Hat schon die Schadensersatzansprüche an die gegnerische Versicherung gestellt.Ist jetzt nicht die 1000de aber mal schauen ob die sich da querstellen ??Mein Mann hat mit im Auto gesessen und andere helfer kamen angeblich erst später.Ich bin jetzt erstmal 2Wochen krankgeschrieben und dann wird es wohl noch 1 Woche

Ihr habt offenbar bis jetzt alles richtig gemacht, also sei bitte unbesorgt.

Danke für eure Antworten.Na mal schauen was da rauskommt.Mein Rechtsanwalt hat Die Schadensersatzansprüche erstmal zu der Versicherung geschickt.Mal schauen ob die sich querstellen.Aber wegen so einem Betrag vor Gericht da würden die sich ja als Versicherung in Grund und Boden schämen müssen ??

@ du glaubst ja gar nicht, was es alles gibt. Es gibt sogar Audi Autohäuser, die trotz klarer schriftlicher Vereinbarung und mit dem Satz "mündliche Nebenabreden sind unwirksam und bedürfen für Wirksamkeit der Schriftform in diesem Vertrag" trotzdem sich was zusammenlügen und dann denken sie kommen mit 3 oder 4 Zeugen mehr als ich auzubieten habe damit vor Gericht zum Erfolg.

Der Richter hat tätsächlich alle Zeugen genauestens verhört, und auf den Einwurf meines RA, das im Kaufvertrag derssen AGBs vom Autohaus selbst fomuliert wurden drinne steht das "mündliche Nebenabreden unwirksam sind" das Autohaus auch 100 Zeugen vorbringen und es trotzdem unrecht hat weil es im KV eben nicht vermerkt wurde,
da erwiederte der Richter: Nein, so einfach ist es nicht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, das man in den KV reinschreiben kann was man will, wenn man ihn zu seinen Gunsten abwenden will muß man nur viele Zeugen bringen die alle lügen dann gewinnt man !!

Dies beweißt einmal mehr die Qualifikation von Richtern an Amzsgerichten.

Letzendlich haben wir doch gegen die vier Lügner des AH gewonnnen, weil laut Richter "die Darstellung der Beklagten glaubwürdiger ist"

Grüße rzz

....ich vergas hinzuzufügen: Es ist ja so, das viele Urteile von AGs sehr oft von höheren Instanzen (LGs / OLGs) wieder kassiert werden weil sie einfach abstrus sind in der Urteilsbegründung und Einschätzung der Beweislage.
rzz

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