Beitragssatz gestiegen - berechnungshilfe

Hi

Meine Frage ist etwas ungewöhnlich :-)

Folgender Sachverhalt:

Ich hab in einen Unternehmen gearbeitet. Diese haben wir ein Auto zur Verfügung gestellt.
Versicherung lief auf das Unternehmen.
Ich hab mit dem Auto ein Unfall gebaut.

Die KFZ Versicherung betrug vor dem Unfall (dafür hab ich den Beleg der Allianz):

KFZ-Haftpflichtversicherung Beitragssatz 46% (Klasse SF5) - 26€ Monatlich
Kaskoversicherung Beitragssatz 46% (Klasse SF5) - 33€ Monatlich

Also monatlich knapp 60€ gesamt.

Fahrzeug war ein TT 8j Baujahr 2008 200PS.

Jetzt hab ich folgendes Problem.
Derjenige der mir das auto zur Verfügung gestellt hat, meinte das die Versicherung nach dem Unfall von:
KFZ-Haftpflichtversicherung Beitragssatz 46% auf 70% und
Kaskoversicherung Beitragssatz 46% auf 55% gestiegen ist.

Soweit so gut.
Nur sagt er, dass er durch den Anstieg jetzt Jährlich folgende Mehrkosten hat:
Haftpflicht von 44 % -70 % = jährliche Mehrkosten 523,00 €
Vollkasko von 44 % - 55 % = jährliche Mehrkosten 318,00 €

Kann das sein? Sind die Sprünge echt so hoch?
Der will mir teilweise, davon etwas in rechnung stellen. Für die nächsten 5 Jahre.
macht mir etwas kopfschmerzen.

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 25. Februar 2016 um 13:20:29 Uhr:


Warum nicht?

Wenn die Zahlen so stimmen, muss dabei (ca.) folgendes rauskommen:

KH von 871.- Euro um 60% erhöht auf 1.394.- Euro
VK von 1.274.- Euro um 25% erhöht auf 1.592.- Euro

Wo holst Du die Zahlen denn her?
Bisheriger Beitrag in KH - 26,- x 12 = 312,- bei 46%
Neuer Beitrag in KH - 39,57 x 12 = 474,84 bei 70%
Differenz - Mehrbeitrag pro Jahr = 162,84

Bisheriger Beitrag in VK - 33,- x 12 = 396,- bei 46%
Neuer Beitrag in VK - 39,46 x 12 = 473,52 bei 55%
Differenz - Mehrbeitrag pro Jahr = 77,52

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Zitat:

Außerdem kann dein Chef dich meines Wissens nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar machen. Und dann gibt's da sicher auch Grenzen. Was steht dazu in eurem Vertrag?

Das ist richtig, sofern die durchgeführte Fahrt berufliche Gründe hatte.

Hat ihm sein Chef den Wagen allerdings für eine Privatfahrt zur Verfügung gestellt, greifen diese Sachen nicht. Und dann kann er auch den Passus mit den 5 Jahren vertraglich festlegen.

Ich persönlich halte das auch für fragwürdig. Wenn sich sein Chef in den 5 Jahren einen anderen, versicherungstechnisch günstigeren Wagen holt, verdient er sogar an der Sache. Auch wenn die VK in eine TK umwandelt. Holt er sich allerdings einen teureren, kommt er damit natürlich nicht aus.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 25. Februar 2016 um 21:38:40 Uhr:



Zitat:

heute hast du dein korrintenkacker tag oder?
fakt ist, dass der TE in der Tat nur nach den "Sprüngen" gefragt hat.
Vielmehr interessant (uns sonst braucht es doch auch nur ein Pfurtz bis alle vom Thema abkommen) ob er überhaupt haftet.

Lerne erst einmal vernünftige Rechtschreibung! Und so etwas rühmt sich, bei einem Versicherer, sogar dem viertgrößten, zu arbeiten. Armes Deutschland! Arme Versicherungslandschaft!

Ich traue dem TE sehr wohl zu, einen Fahrzeugüberlassungsvertrag zu lesen.

sehr reifer kommentar.

ich schreibe wie ich will. wenns dir nicht passt, sei nicht genötigt meine kommentare zu lesen. Alternativ kannst du auch in dein kissen heulen oder sonst was. Interessiert niemanden.

Und wo rühme ich mich denn damit bei einem Versicherer zu arbeiten. Ich wüsste auch nicht wirklich was daran rühmlich sein soll, aber gut. Bleibt doch einfachmal bei der Wahrheit.

Du kannst halt nicht vernünftig gegenargumentieren bzw. erfahrungsgemäßg gleitest Du mit Verunglimpfungen (Reeeechtschreibung) und Lügen (Rum und Erre bei einer Versicherung zuarbeiten) vom Thema ab, weil Du augenscheinlich dem Gegenüber / den anderen nicht eingestehen kannst, dass er im Recht und das ist - mein lieber Freund - einfach nur arm, um es in Deinen Worten zu sagen.

Ich bitte Dich zukünftig es zu unterlassen mch in dieser Form anzusprechen / anzugehen und lügen über mich zu verbreiten. Gerne können wir das auch mit einem Mod klären. Null Problem!

Du befindest doch hier jederzeit in akuter Notwehr! Schau Dir mal Deinen Schreibstil an. Auch jetzt wieder. Und so etwas rühmt sich immer noch, beim viertgrößten Versicherer beschäftigt zu sein.

Und es steht Dir doch frei zu klingeln! Also mach es doch!

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Ähnliche Themen

Wenn der Beitragsschreiber angibt in welcher SF-Klasse (nicht %-te) er vor dem Schaden war und wie hoch die Prämie KH und VK separat vor dem Schaden war, kann man ihm ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden wäre. Dann müsste er sich nur mit seinem Chef einigen z.Bsp. 50/50.

Ich möchte doch ganz herzlich darum bitten, persönliche Differenzen außerhalb der Themen zu bereden. Weder dem TE noch der Allgemeinheit ist damit geholfen und das Kernproblem gerät aus dem Fokus.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Februar 2016 um 18:17:11 Uhr:


Wenn der Beitragsschreiber angibt in welcher SF-Klasse (nicht %-te) er vor dem Schaden war und wie hoch die Prämie KH und VK separat vor dem Schaden war, kann man ihm ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden wäre. Dann müsste er sich nur mit seinem Chef einigen z.Bsp. 50/50.

Ok.

Wenn ich Dir jetzt sage, dass ich in KH und VK vor der Rückstufung in der Klasse SF 10 war und der Betrag in KH 200.- Euro, in VK 300.- Euro betrug: Wie hoch ist mein Rückstufungsschaden im Folgejahr dann?

bei Rabattschutz 1% vom 100% Beitrag

Falsch! Meine Versicherung stuft weiter. Würde in dem Fall günstiger werden!

da bin ich jetzt neidisch

Was hier für ein Müll geschrieben wird geht auf keine Kuhhaut...

Ein Zitat!

Weder dem TE noch der Allgemeinheit ist damit geholfen und das Kernproblem gerät aus dem Fokus.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Februar 2016 um 18:17:11 Uhr:


Wenn der Beitragsschreiber angibt in welcher SF-Klasse (nicht %-te) er vor dem Schaden war und wie hoch die Prämie KH und VK separat vor dem Schaden war, kann man ihm ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden wäre. Dann müsste er sich nur mit seinem Chef einigen z.Bsp. 50/50.

Hi sorry, dass ich mich jetzt erst melde.

Also die SF vor dem Unfall war: SF 5 für die Haftplficht sowohl als auch für die Kaskoversicherung.
Die Beiträge vor dem Unfall waren:

Haftpflicht: 26,30€ Im monat
Kasko: 32,65€ Im monat

Ich habe euch mal die Police geschwärzt hochgeladen.
Vielleicht hilft es.
Lese auch gerade etwas von Zweitwagen :-(
Blick irgendwie nicht mehr durch.

Schönen Rest Sonntag euch noch.

ändert an der Ausgangslage nix, die neue bräuchte man auch

Das mit dem Zweitwagen sagt nur aus, das du 2 Jahre geschenkt bekommen hast

Wenn du so zurückgestuft wirst wie du es geschrieben hast, zahlst du 60 Euro mehr im 1/4 jahr

bei der HP ca 50% und bei der VK ca 20%

Zitat:

@Papers00 schrieb am 28. Februar 2016 um 19:58:10 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Februar 2016 um 18:17:11 Uhr:


Wenn der Beitragsschreiber angibt in welcher SF-Klasse (nicht %-te) er vor dem Schaden war und wie hoch die Prämie KH und VK separat vor dem Schaden war, kann man ihm ausrechnen wie hoch der Rückstufungsschaden wäre. Dann müsste er sich nur mit seinem Chef einigen z.Bsp. 50/50.

Hi sorry, dass ich mich jetzt erst melde.

Also die SF vor dem Unfall war: SF 5 für die Haftplficht sowohl als auch für die Kaskoversicherung.
Die Beiträge vor dem Unfall waren:

Haftpflicht: 26,30€ Im monat
Kasko: 32,65€ Im monat

Ich habe euch mal die Police geschwärzt hochgeladen.
Vielleicht hilft es.
Lese auch gerade etwas von Zweitwagen :-(
Blick irgendwie nicht mehr durch.

Schönen Rest Sonntag euch noch.

Ohne den AKB-Stand kann man leider die Rückstufung nicht sicher berechnen.
Die Zweitwagensondereinstufung spielt hierbei keine Rolle.

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