Beitragsrechnung Haftpflicht 105 Euro für 1 Woche !
Folgender Fall:
Hatte jahrelang mein Kfz bei der Asstel versichert.
Diese Versicherung wurde aufgelöst, da von der Gothaer Versicherung übernommen.
Habe im Juli mein Fahrzeug gewechselt , und das Neue unbedarft bei der Gothear versichert.
Da mir aber der Versicherungsbeitrag viel zu teuer war, hab ich kurzerhand fristgerecht gekündigt,
und mein Fahrzeug jetzt bei Bavaria Direkt angemeldet.
Nun flatert vorgestern von der Gothaer eine Rechnung über Haftpflicht vom 18.7.-25.7. ohne Angaben von
Versicherungsklasse und Beitragssatz i.H.v. 105 Euro ins Haus!
Ich fahre übrigens einen Renault Megane 1.2, und keinen Ferrari o.ä.
Da stimmt doch irgendwas nicht, hatte mit 20-30 Euro gerechnet.
Wie seht Ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich finde das frech!
Was ist besser, Frechheit oder Dummheit? 😁
36 Antworten
Hättest mal vorher tarife vergleichen müssen!
Es kann auch sein das die *asstel* dein sfr nicht gemeldet hat und daher du in sf 0 gestuft wurdest.
frag sie doch auf welcher grundlage sie den beitrag ermittelt haben. Rechne aus, was Du hättest für die Woche prt zahlen müssen und lass die Versicherung erläutern, wie die Differenz zu stande gekommen ist. Die wollen doch was von Dir. Dann sollen die sich auch äußern.
Kurztarife gibt es seit einigen Jahre nicht mehr. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass die verboten sind, hab da aber nichts belastbares. Insbesondere vor diesem Hintergrund wäre mal die Tarifierungsgrundlage - auch für persönlich - interessant.
Gru0
Zumindest gibt es noch Kurztarife für Wohnwagen (Vollkasko). Eigentlich müsste in den AKB stehen, wie ein nach 1 Woche gekündigter Vertrag berechnet wird.
Mir scheint es so, dass der Versicherer nach seinen ABG für diese kurze Deckungszusage eine Geschäftsgebühr erhebt. Also nicht nach Tarif.
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Gar nicht, denn mal hatte ja Versicherungsschutz bis zum Widerruf. Die Leistung wurde also erbracht und muss bezahlt werden. Allenfalls ein direkter Widerruf ohne Nutzung der eVB und Zulassung des Fahrzeugs wäre kostenfrei.
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. August 2017 um 11:59:34 Uhr:
Mir scheint es so, dass der Versicherer nach seinen ABG für diese kurze Deckungszusage eine Geschäftsgebühr erhebt. Also nicht nach Tarif.
Würde das nicht einen Widerruf für den Kunden unattraktiv machen? Ein Widerruf soll doch dazu dienen, irrtümlich eingegangene Geschäfte rückgängig machen zu können. Natürlich darf der Verkäufer eine Nutzung berechnen, aber in meinem Verständnis darf er dabei nicht irgendwelche Sonderkonditionen zugrunde legen. Oder ist das bei Versicherungsverträgen anders?
Vielleicht ist der eigentliche Versicherungsvertrag noch gar nicht zustande gekommen und die Abrechnung betrifft nur den eigenständigen Vertrag über die vorläufige Deckung... Vielleicht äußert sich die Gothaer ja noch dazu! Ich habe aus dem Stegreif keine Ahnung, was hierzu in den AKB steht...
In der AKB der HUK steht folgendes:
Auszug:
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
B.3.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz,
endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang
Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.3.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir
Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags
Solange der Versicherungsbeitrag noch nicht bezahlt wurde, gilt der vorläufige Versicherungsschutz
Hab noch gar keinen Vertrag bei der Gothaer abgeschlossen, hab nur ein Angebot bekommen. Daraufhin hab ich 1Woche später bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Aber die Gothaer hat ja noch meine Daten von der vorigen,zugehörenden Asstel.
Es wäre ein leichtes für den Sachbearbeiter gewesen, diese für die eine Woche zu übernehmen. Ab nein, da wird einfach mit SF0 abgerechnet.
Und nun heißt es im Nachhinein, sie haben meine SF bereits an die neue Versicherung abgetreten. Wollen die mich verarschen???
Zitat:
@paddy3103 schrieb am 22. August 2017 um 20:56:58 Uhr:
Hab noch gar keinen Vertrag bei der Gothaer abgeschlossen, hab nur ein Angebot bekommen
...
War dein Fahrzeug, egal für welchen Zeitraum, bei der Gothaer versichert?
Hier die AKB der Gothaer:
https://www.gothaer.de/.../215881?scope=gothaer_scope
Sonst hätte ich mein neues Fzg. erst gar nicht zulassen können. Habe von denen auch eine EVBÜ Nr. bekommen.
Wollte den Wagen wie mein Vorgängerfzg. mit dem gleichen Tarif wieder bei der Asstel versichern.
Da hieß es, ab sofort bin ich ei der Gothaer. Als das Angebot kam, hab ich gewechselt, der neue Wagen war aber schon bereits 1 Woche zugelassen.
Im Nachhinein bin ich froh das in diesem Zeitraum nichts passiert ist, ich habe tel.der Gothaer gesagt, das ich wieder VK haben will, nun steht auf der Rechnung nur Hapfpflicht.
Das hätte im Schadensfall mächtig Theater gegeben....
Ich würde deinen Fall mal in einer Verbraucherberatunsstelle besprechen.
Da scheint ein Sachbearbeiter einen rechten Dickkopf raushängen zu lassen.
Möglicherweise können die dir helfen.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 23. August 2017 um 08:53:08 Uhr:
Ich würde deinen Fall mal in einer Verbraucherberatunsstelle besprechen.
Da scheint ein Sachbearbeiter einen rechten Dickkopf raushängen zu lassen.
Möglicherweise können die dir helfen.Moorteufelchen
Nein da lief alles richtigm evt ist aber der preis zu hoch.😉
Bei evb austellung hat man auch nur hp. Wenn man vk muss man das extra *nachtragen* lassen. Da reicht es nicht nur aus beim antrag vk anzugeben. Dies muss man extern zum antrag schriftlich bestätigt bekommen.
Ausserdem muss der versicherer einen vk antrag nicht annehmen!