Beinaheunfall auf glatter Fahrbahn

Hallo,

da ich vor einigen Tagen gerade noch einen Vekehrsunfall verhindern konnte, würde mich die rechtliche Situation interessieren.
Zum Sachverhalt: Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt. Direkt beim Ortseingang war ein Kreuzung, wo ein Traktor auf der linken Seite wartete. Plötzlich fuhr dieser Traktor los, weil er anscheinend dachte er könnte noch schnell vor mir hineinziehen. Aufgrund der Glätte dürfte er jedoch die Kurve nicht bekommen haben und stand plötzlich schräg vor mir auf der Straße und konnte nicht mehr weiter. Ich leitete sofort eine Vollbremsung ein, da es jedoch glatt war, rutsche ich auf den Traktor zu. Ich dachte nicht mehr, dass sich das ausgeht. Zum Glück konnte ich einige Meter vor dem Traktor anhalten.

Meine Frage: Wenn es gekracht hätte, wäre der Traktor alleine schuld gewesen? Hätte ich eine Teilschuld bekommen, obwohl ich auf der Vorrangstraße war? Was meint ihr?

LG

41 Antworten

Muss ich ihn noch mal fragen. Weiß nur das er die Welt nicht mehr verstanden hatte.

Ich glaub er ist bei grün nicht los gefahren.

Aber zurück. Was die Polizei als Grund/Gründe aufschreibt hast du keinen Einfluss drauf und wenn es vor Gericht geht weißt du auch nie genau wie es ausgeht.

Der TE frage ja ob ihm was u. U. angelastet werden könnte wenn es passiert wäre und ja das kann es.

Da bin ich mir 100% sicher. Aber es muss nicht so kommen, kann aber.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:41:56 Uhr:


Und wer einem anderen hinten drauf fährt ist automatisch immer schuld und umgekehrt??

Falsch. Auch so ein Irrglaube. Musst mein Kumpel in Münster an einer Kreuzung schmerzlich lernen als im dort stehend von hinten ein LKW drauf geknallt ist.

Das ist mit Sicherheit nur die halbe Geschichte...

War klar.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Dezember 2022 um 11:52:59 Uhr:


Sehe ich auch so. Er war nicht in der Lage, vor einem auftauchenden Hindernis anzuhalten - > nicht angepasste Geschwindigkeit.

Abgesehen davon, dass er im geschilderten Fall dazu in der Lage war- anhalten können muss man nicht vor einem “auftauchenden” Hindernis, sondern innerhalb der Sichtweite. Der Traktor befand sich ja nicht auf der Strasse, als der TE um die Ecke kam, sondern hat ihm die Vorfahrt genommen.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 17. Dezember 2022 um 15:24:56 Uhr:


... Was die Polizei als Grund/Gründe aufschreibt hast du keinen Einfluss drauf und wenn es vor Gericht geht weißt du auch nie genau wie es ausgeht. ...

Richtig, die Polizei schreibt nur Fakten auf, leitet erstmal gegen den Treckerfahrer einen Vorgang ein, Herbeiführung eines VU durch Mißachtung der Vorfahrtsregel § 8 (2).

Nur wenn dessen Haftpflichtversicherung noch klagen sollte, wird ein Richter die Schuldfrage abschließend klären. Da das ein Bagatellunfall ist, wenn kein Personenschaden vorliegt, nehmen ansonsten alle Versicherungen das so hin, alles andere kostet mehr Geld.

Hier mache ich mir nicht mehr den Kopf heiß. Mit einer Vollkaskoversicherung hat man in diesen Fällen nie Probleme. Jede Versicherung sendet ihren Gutachter und hinter unserem Rücken schütteln die sich die Hände!

Wenn es wirklich zum Unfall gekommen wäre, hätte hier wieder die goldene Regel gegriffen: Keine Aussagen zum Unfallhergang machen, auch wenn man der Überzeugung ist, keine (Teil-)Schuld zu haben.

Selbst wenn man etwas zu schnell dran war aufgrund der Straßenverhältnisse, auch wenn die Geschwindigkeit unter der höchstzulässigen Geschwindigkeit lag, muss die genaue Geschwindigkeit mit der man fuhr erst bestimmt werden. Was "angemessen" ist, ist wiederum auch ein sehr dehnbarer Begriff.
Zum anderen denke ich, dass auch der Traktorfahrer die Straßenverhältnisse erkennen hätte müssen und es daher mehr als leichtsinnig ist, hier knapp einzuscheren. Man weiß nie, welche Traktion der Traktor aufbaut und einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Bremsung zu nötigen sehe ich auch kritisch, noch kritischer als bei guten Straßenverhältnissen.

Schuld: Traktor
eventuell (Teil)-Haftung: TE

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:54:38 Uhr:


eventuell (Teil)-Haftung: TE

Und warum?

Jemand nimmt mir die Vorfahrt, ich kann nicht mehr bremsen und bekomme eine Teilhaftung? Das würde ich nicht einsehen, egal wie glatt die Straße ist.

wenn man das auf trockene Bedingungen anlegt, wäre ja jeder Unfall wo einem die Vorfahrt genommen wird, im Umkehrschluss eine "überhöhte Geschwindigkeit" des Vorfahrtsberechtigten.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. Dezember 2022 um 18:37:02 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:54:38 Uhr:


eventuell (Teil)-Haftung: TE

Und warum?

Jemand nimmt mir die Vorfahrt, ich kann nicht mehr bremsen und bekomme eine Teilhaftung? Das würde ich nicht einsehen, egal wie glatt die Straße ist.

wenn man das auf trockene Bedingungen anlegt, wäre ja jeder Unfall wo einem die Vorfahrt genommen wird, im Umkehrschluss eine "überhöhte Geschwindigkeit" des Vorfahrtsberechtigten.

Da musst Du die Justiz fragen, ich sehe es ja so wie Du.
Ein Kollege stand als erster an einer Ampel, ein Anderer ist ihm reingebrummt, er bekam eine anteilige Haftung auf Grund seiner Betriebsgefahr. Verstehe ich auch nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:06:46 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:41:56 Uhr:


Und wer einem anderen hinten drauf fährt ist automatisch immer schuld und umgekehrt??

Falsch. Auch so ein Irrglaube. Musst mein Kumpel in Münster an einer Kreuzung schmerzlich lernen als im dort stehend von hinten ein LKW drauf geknallt ist.

Das ist mit Sicherheit nur die halbe Geschichte...

glaub ich auch !!

Warum macht man ein Thema auf, für Sachen die NICHT stattgefunden haben ?? Paragraph 1 "immer mit der Dummheit der anderen rechnen".... lernt man in der Fahrschule ( DDR 1986 )..... zu schnell war er auch nicht, sonst hätte es " Knautschlack" gegeben.....die Polizei nimnt NUR den Unfall auf ( wenn passiert ) und den Fragebogen inkl. ausführlicher Skizze fordert die Versicherung.....nun kann die Regulierung stattfinden, ABER wenn einer damit nicht zufrieden ist, dann kann man noch in Widerspruch oder vor Gericht ziehen. So, und Richter Hold sagt "schuldig", Richterin Salesch "unschuldig"..... auch das ist alles möglich..... das Leben kann ganz schön bunt und verschieden sein

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2022 um 18:53:47 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. Dezember 2022 um 18:37:02 Uhr:


Und warum?

Jemand nimmt mir die Vorfahrt, ich kann nicht mehr bremsen und bekomme eine Teilhaftung? Das würde ich nicht einsehen, egal wie glatt die Straße ist.

wenn man das auf trockene Bedingungen anlegt, wäre ja jeder Unfall wo einem die Vorfahrt genommen wird, im Umkehrschluss eine "überhöhte Geschwindigkeit" des Vorfahrtsberechtigten.

Da musst Du die Justiz fragen, ich sehe es ja so wie Du.
Ein Kollege stand als erster an einer Ampel, ein Anderer ist ihm reingebrummt, er bekam eine anteilige Haftung auf Grund seiner Betriebsgefahr. Verstehe ich auch nicht.

Das wäre ich in Revision gegangen.

Und den Richter hätte ich beim Gesundheitsamt für unzurechnungsfähig gemeldet 😁

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