Beinaheunfall auf glatter Fahrbahn
Hallo,
da ich vor einigen Tagen gerade noch einen Vekehrsunfall verhindern konnte, würde mich die rechtliche Situation interessieren.
Zum Sachverhalt: Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt. Direkt beim Ortseingang war ein Kreuzung, wo ein Traktor auf der linken Seite wartete. Plötzlich fuhr dieser Traktor los, weil er anscheinend dachte er könnte noch schnell vor mir hineinziehen. Aufgrund der Glätte dürfte er jedoch die Kurve nicht bekommen haben und stand plötzlich schräg vor mir auf der Straße und konnte nicht mehr weiter. Ich leitete sofort eine Vollbremsung ein, da es jedoch glatt war, rutsche ich auf den Traktor zu. Ich dachte nicht mehr, dass sich das ausgeht. Zum Glück konnte ich einige Meter vor dem Traktor anhalten.
Meine Frage: Wenn es gekracht hätte, wäre der Traktor alleine schuld gewesen? Hätte ich eine Teilschuld bekommen, obwohl ich auf der Vorrangstraße war? Was meint ihr?
LG
41 Antworten
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 17. Dezember 2022 um 08:03:45 Uhr:
Wenn man sich nicht um Kopf und Kragen redet bekommt man auch keine Teilschuld.
wie kommst du da drauf? Glaubst du, die Polizei ist zu dämlich eine besondere Gefahrenlage durch Glatteis einzuschätzen?
Und das Thema erhöhte Geschwindigkeit bei Unfällen haben die sowas von drauf. Das tragen die immer am liebsten ein.
Schaut euch die Unfallstatistiken mal an.
Zitat:
@ranitegar schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:41:37 Uhr:
Der Traktor wäre alleine schuld gewesen und du hättest keine Teilschuld bekommen.r
Bei den Witterungsbedingungen und der Straßenglätte wäre durchaus eine Teilschuld möglich gewesen, da die Geschwindigkeit nicht den Witterungsbedingungen angepasst war.
Sehe ich auch so. Er war nicht in der Lage, vor einem auftauchenden Hindernis anzuhalten - > nicht angepasste Geschwindigkeit.
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Das ist den letzten Jahrzehnten millionefach fach passiert, ist halt so
Tom
Zitat:
@audijazzer schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:18:00 Uhr:
Du warst schlicht zu schnell.
Nö, war er offensichtlich nicht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Dezember 2022 um 11:52:59 Uhr:
Sehe ich auch so. Er war nicht in der Lage, vor einem auftauchenden Hindernis anzuhalten - > nicht angepasste Geschwindigkeit.
Auch hier gilt: Er war durchaus in der Lage rechtzeitig anzuhalten. Bitte nichts konstruieren was so nicht stattgefunden hat.
Leute, der Traktor hat als langsamfahrendes Fahrzeug die Vorfahrt mißachtet und hat aufgrund der Straßenverhältnisse die Kurve nicht gekriegt. Dadurch wurde das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug zur Vollbremsung gezwungen. Wenn hier einer schreibt, man muss ständig rechtzeitig anhalten können, wozu haben wir dann eine Vorfahrtsregelung? Jeder Anwalt zerpflückt den Traktorfahrer in Einzelteile. Edit: Und jeder real denkende Polizist wüsste, wer den Unfall verschuldet hätte, darf aber keine Wertung kundtun.
Zitat:
@Opelschraubi schrieb am 17. Dezember 2022 um 13:55:29 Uhr:
Leute, der Traktor hat als langsamfahrendes Fahrzeug die Vorfahrt mißachtet und hat aufgrund der Straßenverhältnisse die Kurve nicht gekriegt. Dadurch wurde das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug zur Vollbremsung gezwungen. Wenn hier einer schreibt, man muss ständig rechtzeitig anhalten können, wozu haben wir dann eine Vorfahrtsregelung? Jeder Anwalt zerpflückt den Traktorfahrer in Einzelteile!
Sehe ich auch so. Aber bei vielen hier gilt anscheinend die Regel „Der TE hat immer schuld“.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Dezember 2022 um 11:52:59 Uhr:
Sehe ich auch so. Er war nicht in der Lage, vor einem auftauchenden Hindernis anzuhalten - > nicht angepasste Geschwindigkeit.
? War er doch. Also in diesem Fall nicht zu schnell.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Dezember 2022 um 11:52:59 Uhr:
Sehe ich auch so. Er war nicht in der Lage, vor einem auftauchenden Hindernis anzuhalten - > nicht angepasste Geschwindigkeit.
Genau hier liegt die Crux, wenn es sich bewegt, das heißt "unberechtigt in den Weg fährt", dann kann man das nicht verlangen.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:16:17 Uhr:
Grundsätzlich kann man sagen, daß wenn man auf ein sich bewegendes Hindernis auffährt was dort nicht hingehört, keine Schuld hat. Klassscher Fall z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt.
Grundsätzlich kann man sagen dass das so pauschal gesagt falsch ist.
Es gibt zig Beispiele wo ein Vorfahrtberechtigter durchaus eine Mitschuld bekommen kann, einfach draufhalten ist halt auch nicht 😉
Und wer einem anderen hinten drauf fährt ist automatisch immer schuld und umgekehrt??
Falsch. Auch so ein Irrglaube. Musst mein Kumpel in Münster an einer Kreuzung schmerzlich lernen als im dort stehend von hinten ein LKW drauf geknallt ist.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:27:31 Uhr:
Grundsätzlich kann man sagen dass das so pauschal gesagt falsch ist.
Es gibt zig Beispiele wo ein Vorfahrtberechtigter durchaus eine Mitschuld bekommen kann, einfach draufhalten ist halt auch nicht 😉
Von "einfach draufhalten" spricht ja niemand, auch der TE nicht. Natürlich muss ich zum Vermeiden eines Unfalles, falls möglich, reagieren.
Wenn dem nicht grundsätzlich so ist, wie Du schreibst, braucht es ja keine Vorfahrtsregeln- und Schilder mehr und ich müsste mich selbst bei grüner Ampel in eine Kreuzung nur vorsichtig hereintasten.
Nochmal:
Man muss immer aufmerksam und reaktionsbereit sein, aber es besteht keine Verpflichtung, bei jeder Ortsdurchfahrt auf einer Vorfahrtsstraße damit zu rechnen, daß da jemand von rechts, links, vorne oder hinten angeschossen kommt.
Bei Glätte fährt man geschwindigkeitsreduziert, brems- und lenkbereit. Aber man fährt.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:41:56 Uhr:
Und wer einem anderen hinten drauf fährt ist automatisch immer schuld und umgekehrt??Falsch. Auch so ein Irrglaube. Musst mein Kumpel in Münster an einer Kreuzung schmerzlich lernen als im dort stehend von hinten ein LKW drauf geknallt ist.
Und was wurde Deinem Kumpel als Fehlverhalten vorgeworfen ?