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Beim Umwechseln Schaden an Sommerreifen festgestellt- Gewährleistung?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 26. April 2011 um 19:53

Hallo,

habe heute beim Autohaus um die Ecke meine Sommerreifen aufziehen lassen wollen. Wagen im Dezember 2010 gekauft. Nun waren die Sommereifen (inkl. Felgen) mitverkauft worden und lagen bei Kauf im Kofferraum in Plastiktüten. Sie sind von mir natürlich noch nicht genutzt worden. Es sind gebrauchte Reifen. Auf einem dieser Reifen stellte man heute einen langen Schlitz fest und einen Nagel, der im Reifen steckt. Der Wagen wurde in Nordfriesland beim Mercedes Händller gekauft, mit Garantie. Ich hab Fotos vom Schaden gemacht und erhoffe mir Gewährleistung, weil der Schaden ja schon bei Kauf vorlag. Das man Reifen dann nur paarweise tauscht ist ja hinlänglich bekannt. Was meint ihr, hab ich die Chance auf Gewährleistung?

Beste Antwort im Thema

Ich würde dich zum Teufel jagen, wenn ich der Händler wäre. Da könnte ja jeder kommen, der sich einen Nagel rein fährt und das Auto bei mir gekauft hat.

Argumentation: Du könntest dir den Nagel ja genausogut selber reingefahren haben, und wieder zurückwechseln auf Winterreifen um ein Paar neue Sommerreifen umsonst zu bekommen.

Also ich versteh beim besten Willen nicht, worauf die Leute heutzutage alles Gewährleistung wollen, und das nach mehreren Monaten, nur weil sie es versäumen, den Kaufgegenstand genau anzuschauen.

Als du das Auto gekauft hast war der Tank voll...zwischenzeitlich ist er immer wieder leer.... kannst ja mal Kulanzanfrage machen ;-)

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am 27. April 2011 um 21:39

Zitat:

 

Original geschrieben von C3PO V3.0

 

ich würde den Händler anrufen und den Sachverhalt erklären.

 

 

 

einen Anspruch auf Gewährleistung hast Du nicht, da nicht beweisbar ist,

 

dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

 

 

 

Gruss

 

 

 

C3PO V3.0

 

ZITAT:

 

Innerhalb der ersten sechs Monate trägt die Beweislast der Händler. Dazu würde ich von einem versteckten Mangel ausgehen, und der bestimmungsgemäße Verwendungszeitpunkt liegt nunmal erst im April/Mai...

 

 

 

leider nicht ganz richtig...

 

 

 

 

 

Wenn der TE die Reifen als Draufgabe bekommen hat und diese nicht explizit Teil des Kaufvertrages waren, gibt es keine Gewährleistung

(einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul)

oder auch "versteckter Mangel bei Geschenk"????

Hätte er das Fahrzeug ohne die zusätzlichen Räder nicht genommen, wäre die Sache anders, da die Räder dann maßgeblicher Bestandteil des Kaufvertrages wären.

 

Gruss

 

C3PO V3.0

Also ich würde auch erst einmal nett fragen und nicht gleich mit dem "Gesetzbuch" und einer Maximallösung um die Ecke kommen. Ein Händler möchte doch auch zufriedene Kunden haben, muss aber auch zusehen, dass er am Ende des Monats eine schwarze Zahl im Buch hat und nicht nur verschenkte Reifen und verschleuderte Gebrauchtwagen.

Zwei neue Reifen vom Händler sind das was maximal rausspringen könnte und gar nichts ist das was im schlechtesten Fall dabei rauskommt. Irgendwo dazwischen ist doch sehr viel Spielraum für nette Gespräche, einen Kaffee im Showroom - doof nur, dass der so weit weg ist.

Gruß und viel Erfolg

Sebo

Zitat:

Original geschrieben von eule1969

Wie dem auch sei, ärgere ich mich erstmal über 400,- Kosten....

grüße

jens

Würdest noch ein hunderteer drauflegen, könntest von mir vier neue haben ;-)

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