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beim Rückwärts ausparken Auto "angestuppst"

Themenstarteram 23. April 2012 um 18:34

Hallo,

mir ist gestern abend an der Tankstelle etwas völlig besch... passiert.(Natürlich mit dem Audi meines Mannes....)

Nachdem Bezahlen setze ich mich wieder ins Auto, mein Kind erzählt mir irgendwas, mein Mann (Beifahrersitz) erzählt mir irgendwas von einem LKW und meine Tochter weint in der Babyschale, ich lege den Rückwärtsgang ein (Automatik) und lass das Auto rollen (ohne das Gas zu berühren) , ich rolle gefühlte 5cm zurück und dann macht es "Bummm"! Mein Mann hats gar nicht mitbekommen, ich gleich ausgestiegen, meine Stoßstange natürlich am Kennzeichen des hinteren Autos.

Ich muss dazu sagen, sie hat uns so dermaßen eingeparkt das sich das Rad unseres Audis nicht mal komplett drehen konnte, geschweige den ich hätte den Kofferraum öffnen können.

Die Halterin kam gleich und meinte nur "ich sage jetzt und hier mal gar nichts, da muss die Stoßstange erneuert werden!" Ich habe mich natürlich erstmal entschuldigt, habe ihr meine Daten gegeben und sie wollte sich melden wenn sie bei der Werkstatt war. Mein Mann bestand dann noch darauf Fotos zu machen. Man sieht weder an unserem Audi irgendwelche Schäden noch an Ihrem Auto, speziell am Kennzeichen ist nichts zu sehen. Der Stoß war ja auch fast nicht zu spüren. Die Dame war etwas irriert das wir Fotos machen.

Heute nun meldet sie sich und meinte sie war in der Werkstatt, der Meister dort hat wohl nichts gesehen, nur wären wohl die Halterungen der Stoßstange "geknickt/beschädigt". Da Sie aber sowieso nächste Woche zum Reifenwechsel in der Werkstatt ist lässt sie dann da nochmal geneuer nach schauen ob noch was ist und meldet sich dann.

Jetzt sitze ich hier und weiß nicht so recht was ich davon halten soll!

Zu allererst, ICH WEIß DAS ICH SCHULD BIN UND DEN SCHADEN ZU BEZAHLEN HABE!!!!! ... es geht mir jetzt hier auch nicht ums Geld oder um Schuldzuweisungen, NUR die Dame kann doch nicht noch zwei Wochen in der Gegend rum fahren und lässt dann mal drunter schauen! Und wenn das Kennzeichen meine Stoßstange berührt hat, kann dann die Halterung der Stoßstange hinüber sein??????

Sie gibt mir weder Ihren Namen noch Ihre Daten, für eventl. Rückfragen.

Und was soll ich tun, wenn Sie mich nächste Woche anruft und sagt "ich habe alle reparieren lassen, zahlen sie mir mal die Rechnung!"??????????

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Erst nicht aufpassen und dann noch Forderungen stellen?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich würde nie eine smarte Variante akzeptieren, sondern nur eine vollwertige Reparatur.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Nächstes mal beim Rückwärtsfahren einfach mal die Augen auf, dann hat man den ganzen Stress erst gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ist doch auch so, wieso kann man sich nicht einmal während dem Autofahren konzentrieren?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Sie kann froh sein, dass hinter ihr nur ein Auto stand und nicht z.B. ein kleines Kind.

Hier trifft sich offensichtlich die Elite der fehlerfreien Menschenfreunde. Bei Lesen dieser Beiträge bekomme ich unwillkürlich Lust, den Kopf an die Wand zu schlagen... nicht meinen, sonder jew. Euren.

Das Thema des Threads wurde von der der TE im ersten Beitrag definiert, Ihr antwortet auf Fragen die niemand gestellt hat und verätzt Eure Umwelt mit Euren giftigen, mißgünstigen Gedanken. Bleibt das gute Wissen, daß Euer Umgang mit anderen Menschen irgendwann auf Euch zurückfällt. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Weil Gott > Bundeskanzler.

Schon der zweite, der hier Gott spielen will. Der andere Typ...

Zitat:

Zitat aus Hartz4Fahrers Sig

Nennt mich Gott und betet mich an.

... beherrscht noch nichtmal den Genitiv (s.o.)- in meinen Augen ein Ausschlußkriterium, um sich als (i.A. fehlerlosen) Gott hinzustellen. Es ist wohl diese Verblendung, die aus manch ansonsten netten Menschen ein abstoßendes Ekelpaket macht.

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Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

Und was soll ich tun, wenn Sie mich nächste Woche anruft und sagt "ich habe alle reparieren lassen, zahlen sie mir mal die Rechnung!"??????????

Sag ihr, daß sie den Schaden über deine KFZ-Haftpflichtversicherung abwickeln soll. Wenn die Versicherung der Ansicht ist, daß die Ansprüche überzogen oder ungerechtfertigt sind, wird sie diesen Anspruch zurückweisen und du bist dann komplett außen vor.

Wenn die Versicherung den Schaden begleichen sollte und es günstiger wäre, wenn du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst, anstatt deinen Schadenfreiheitsrabatt hochstufen zu lassen, wird dir deine Versicherung am Jahresende ein Angebot für den "Schadensrückkauf" unterbreiten.

Darum lasse ich mir IMMER erst den Namen des Unfallgegners geben... ;)

Du hast doch sicherlich das Kennzeichen aufgeschrieben bzw. auf Foto. Darüber solltest du sie doch bestimmt ausfindig machen können...

Ich würde mir da keinen Streß machen. Versicherungen sind dafür da, daß sie die "Unannehmlichkeiten" solcher Vorfälle regeln. Die Mitarbeiter dort verfügen auch über das notwendige Fachwissen und beauftragen notfalls einen Gutachter, falls es Zweifel am Schadensumfang gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

...NUR die Dame kann doch nicht noch zwei Wochen in der Gegend rum fahren...

warum sollte sie dies nicht können? :confused:

die geschädigte hat immerhin 3jahre zeit, den schaden bei dir geltend zu machen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

die geschädigte hat immerhin 3jahre zeit, den schaden bei dir geltend zu machen!

Allerdings sollte sie den Schaden rechtzeitig feststellen lassen. Sonst wird das nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich würde mir da keinen Streß machen. Versicherungen sind dafür da, daß sie die "Unannehmlichkeiten" solcher Vorfälle regeln. Die Mitarbeiter dort verfügen auch über das notwendige Fachwissen und beauftragen notfalls einen Gutachter, falls es Zweifel am Schadensumfang gibt.

Darauf wuerde ich nicht vertrauen! Mir ist vor etlichen Jahren was aehnlich bloedes passiert:

Zurueckgesetzt, ohne einen im Halteverbot geparkten Golf dabei wirklich auf dem Plan zu haben (der stand da aber nun mal!) und beim Stoppen mit (den letzten 0,01 km/h) mit meiner Stossfaengerecke, in der Mitte zwischen Fahrertuer und Radlauf, die Seitenwand getroffen und leicht eingedrueckt (Stossleiste am Golf ist dabei auch "abgesprungen").

M.M.n kein Schaden in dem Sinne, da zu 99% keine aufwaendige Reparatur zur Beseitigung des Schadens notwendig gewesen waere:

Ruecksitzbank komplett und Innenverkleidung ausbauen, von Hand die Delle rausdruecken, alles wieder einbauen und die Stossleiste wieder aufrasten.

Das hatte ich in der Schadensmeldung an meine Versicherung auch so beschrieben. Und was kam dann? - Nun, der Brief von der Versicherung, mit dem Inhalt, das der Schaden mit einem Betrag von ca. 2.500 DM reguliert worden sei :eek:

Das Ganze vor dem Hintergrund, das der Golf vom Gesamtzustand her eigentlich eine Katastrophe war, mit etlichen provisorisch ausgebesserten Lack- und Blechschaeden, wohl etwa der Gegenwert fuer das ganze Fzg..

Hinterher habe ich mich gefragt, wieso ich nicht einfach weggefahren bin, aber sowas macht man einfach nicht! - Punkt!

Geaergert habe ich mich trotzdem darueber, das die Versicherung den Schaden kritiklos in der Hoehe beglichen hatte :(

Da es aber meiner eigenen Nachlaessigkeit geschuldet war, musste ich halt auch dazu stehen.

Meine VS hat auch mal irgendwo drölfzehntausend Euro wo hin überwiesen und wollte meine Prämie anpassen.

Mein Rechtsanwalt konnte das mit dem Schadensfreiheitsrabatt retten und am Schluss hatte ich ne neue Versicherung und es gab n paar Euro Schadensersatz, aber, warum und weswegen hab ich nie heraus bekommen.

Machen Versicherungen schonmal, muss man aber als Kunde nicht mitmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

Sie gibt mir weder Ihren Namen noch Ihre Daten, für eventl. Rückfragen.

Hat sie sich geweigert, oder hast Du nicht danach gefragt?

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Meine VS hat auch mal irgendwo drölfzehntausend Euro wo hin überwiesen und wollte meine Prämie anpassen.

Mein Rechtsanwalt konnte das mit dem Schadensfreiheitsrabatt retten und am Schluss hatte ich ne neue Versicherung und es gab n paar Euro Schadensersatz, aber, warum und weswegen hab ich nie heraus bekommen.

Machen Versicherungen schonmal, muss man aber als Kunde nicht mitmachen.

Zu so einer Aktion hatte ich damals (trotz RSV) weder die Zeit, noch den Nerv, weil meist auf Montage bei Kunden im In- und Ausland unterwegs, und deshalb froh war, wenigstens ab und an mal Frau und Kind zu sehen!

Die Versicherung besteht immer auf ein Schadengutachten von TÜV, Dekra, usw.

Ohne das wird die Versicherung nicht bezahlen. 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

...NUR die Dame kann doch nicht noch zwei Wochen in der Gegend rum fahren...

warum sollte sie dies nicht können? :confused:

die geschädigte hat immerhin 3jahre zeit, den schaden bei dir geltend zu machen!

Das ist zwar grundsaetzlich richtig, was Du schreibst, gilt aber nur fuer objektiv - direkt nach dem Unfall - festgestellte und dokumentierte Schaeden am Fzg.! - Der TE duerfte es demach doch sehr schwer fallen, bei, einem spaeter an dem Fzg. in dem Bereich entstandenen Schaden, (dessen, dann ungerechtfertigte Regulierung) durch ihre HP abzuwehren!

IMHO: Entweder ist ein Schaden entstanden und wird umgehend entsprechend diagostiziert und dokumentiert (was in dem Fall offensichtlich nicht wirklich geschah), oder er ist es nicht!

Ergo, keine Beweise vorhanden, dann gibt es auch keine Regulierung ueber die Versicherung mehr, weil der Anspruch fuer den "alten Schaden" von der "Gegenseite" einfach nicht mehr zweifelsfrei belegbar ist!

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Die Versicherung besteht immer auf ein Schadengutachten von TÜV, Dekra, usw.

Ohne das wird die Versicherung nicht bezahlen. 

Das ist durchaus richtig, aber ob die Forderung an die HP-Versicherung, generell von der Hoehe her gesehen, gerechtfertigt ist, geht daraus i.A. nichts hervor!

Da wird der eigentliche Schaden begutachtet, wobei nicht mal unbedingt die Umstaende zur Schadensentstehung, noch der allgemeine Zustand des Fzgs. zu dem Zeitpunkt, zur Debatte stehen muessen!

Schreib:

Wenn man sich nicht selbst gegen (vermeintlich?) ungerechtfertigte Forderungen des/der Geschaedigten aktiv wehrt, wird die eigene HP-Versicherung - wohl im Vertrauen auf das vorliegende Gutachten dazu - immer den gemeldeten Schaden begleichen!

am 23. April 2012 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Die Versicherung besteht immer auf ein Schadengutachten von TÜV, Dekra, usw.

Oder von einem der unzähligen freien KFZ-Sachverständigen… es sei denn es handelt sich um einen Bagatellschaden, dann reicht auch ein KVA von der Werkstatt.

am 24. April 2012 um 4:22

Erst nicht aufpassen und dann noch Forderungen stellen?

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