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Beim Autoverkauf fälschlicherweise falsche Laufleistung angegeben - Käufer fordert Schadenersatz

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Themenstarteram 6. März 2024 um 7:43

Hallo zusammen, ich suche nach euren Erfahrungen.

Habe online mein Auto verkauft, leider mit Fehler in der Km Angabe.

Vor der Übergabe gemerkt, Käufer angerufen und Sachlage geschildert, dass der Kaufvertrag so nicht passt.

Er fordert jetzt Schadensersatz.

Ist das rechtens?

Vg Andy

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26 Antworten

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 6. März 2024 um 13:26:24 Uhr:

obwohl der Fehler gleich bemerkt und noch vor Kaufpreiszahlung gemeldet wurde.

….

Das hat mit dem Zahlungstermin gar nix zu tun. Das Ding ist doch rum, der Verkäufer hat vertraglich den falschen km-Stand zugesichert

Ich sage nur, dass man nicht übertreiben muss und die Kirche im Dorf belassen sollte, wenn noch nichts passiert ist!!

 

Wenn du an der Stelle des TE stündest, würde ich darauf wetten, dass du den Sachverhalt plötzlich anders bewerten würdest. @CivicTourer

 

An dieser Stelle entgleist leider der Beitrag. Ohne Angaben vom TE können wir hier nichts ausrichten und wir sind kein juraforum.

@ChrisH1978: Deine Ansichten teile ich und sind ja auch normal-menschlich.

Juristisch ist das aber naiv, tut mir leid - der Schaden ist da, wie hoch, müsste man beziffern (und das kann man ganz sicher8 - es könnten durch das ja schon andere Autos weg sein oder man hat den Wiederverkauf schon geplant und Käufer nun abgesprungen etc.).

Ist eh nen theroetischer Wert, der dann im Vergleich halbiert wird. Vielleicht ist der Verkäufer nur darauf auf, weil das alles sehr offensichtlich war - oder er meint es bierernst.

Wird man sehen, würde wie gesagt erstmal ablehen und abwarten, was da kommt und wie ernst er es meint. Rest machen Fachjuristen dann.

Ich habe ja eingangs gesagt, dass wenn schon etwas eingetreten ist was einen bezifferbaren Schaden (zB Spedition), der Schadenersatzanspruch geprüft von einem RA werden müsste. Alles andere ist reine Spekulation.

 

Ich sage nicht, dass dadurch kein Schaden eintreten kann, ich bin nur nicht dafür mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, wenn faktisch noch kein Verlust realisiert wurde. Wir wissen doch gar nicht, ob der Kaufpreis überhöht war. …und mahne deswegen zur Vorsicht und verweise immer wieder auf einen Rechtsanwalt. ;)

Der Schaden ist das nicht gelieferte Objekt mit den zugesagten Eigenschaften - zum Beispiel der Differenzbetrag zu am Marekt befindlichen Objekten gleicher Art mit dem zugesagten KM-Stand...nur als Beispiel. Kanonen auf Spatzen ist jetzt sofort zum RA zu rennen, einfach locker bleiben und schauen, wie ernst er es meint.

Reagieren muss man, indem man die Forderung schriftlich und nachweisbar abweist.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 6. März 2024 um 13:31:18 Uhr:

Ich sage nur, dass man nicht übertreiben muss und die Kirche im Dorf belassen sollte, wenn noch nichts passiert ist!!

Wenn du an der Stelle des TE stündest, würde ich darauf wetten, dass du den Sachverhalt plötzlich anders bewerten würdest. @CivicTourer

An dieser Stelle entgleist leider der Beitrag. Ohne Angaben vom TE können wir hier nichts ausrichten und wir sind kein juraforum.

Ich bin auf gar keiner Seite. Klar ist aber - jede Seite hat unterschiedliche Ziele. Und ich finde es halt verständlich, dass der TE so einfach und billig wie möglich raus kommen will. Aber wenn ich neutral bewerte muss ich eben sagen - ich verstehe auch den Käufer, der sich uU verarscht vorkommen könnte und dem jetzt ein Geschäft entgeht. Und leider sehe ich die besseren Chancen auf irgendwas halt eher beim Käufer - der TE hat 2x schriftlich einen um 100k niedrigeren km-Stand bestätigt.

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 6. März 2024 um 13:44:34 Uhr:

 

Ist eh nen theroetischer Wert, der dann im Vergleich halbiert wird. Vielleicht ist der Verkäufer nur darauf auf, weil das alles sehr offensichtlich war - oder er meint es bierernst.

Warum gehst Du von einem Vergleich aus? Wenn ich mich im Recht fühle und davon überzeugt bin - warum sollte ich höhere Gebühren zahlen und mit der Hälfte zufrieden sein? Ich bin geschäftlich immer wieder mal vor Gericht, mit mir gibts keinen Vergleich. Bin ich unsicher = dann habe ich den vorher schon aussergerichtlich angestrebt. Bin ich sicher Recht zu haben = dann lasse ich das auch durch ein Urteil bewerten.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 6. März 2024 um 14:05:08 Uhr:

.

Ich sage nicht, dass dadurch kein Schaden eintreten kann, ich bin nur nicht dafür mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, wenn faktisch noch kein Verlust realisiert wurde. Wir wissen doch gar nicht, ob der Kaufpreis überhöht war. …

Der Kaufpreis ist doch egal. Keiner hier würde sagen „ja nun, sind 100k mehr. Passt aber noch gerade mit dem Preis“, oder?

Auch das „es ist kein Schaden entstanden“ sehe ich etwas anders. Der Käufer hat Zeit investiert. Vielleicht nicht viel, aber er hat Zeit aufgewendet um das Angebot zu besprechen und den Vertrag aufzusetzen. Und dieser Schaden ist doch entstanden?

Letztlich halte ich abwarten für falsch. Damit blockiert man nur den Verkauf des Wagens. Ich würde das auf schnellstmögliche Weise versuchen zu klären, und vor allem den Vertrag aufzulösen

Weil ein Vergleich ein übliches Mittel ist - aber ist doch eh Glaskugel, ob es überhaupt zu einem echten Rechtstreit kommt.

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 6. März 2024 um 15:53:51 Uhr:

Weil ein Vergleich ein übliches Mittel ist - aber ist doch eh Glaskugel, ob es überhaupt zu einem echten Rechtstreit kommt.

Wenn ihn beide Seiten wollen.

Logisch, aber ein Richter macht einem das schon klar, was eine bessere Wahl in der Regel ist. Natürlich ganz uneigennützig :D

Bevor hier noch gefühlte 1000 Meinungen ohne fundamentale, rechtsverbindliche Verlässlichkeit hin und her geschrieben werden ... würde ich als TE

- um das ganze abzukürzen

- auf der (rechts)sicheren Seite zu sein

- vernünftig und rechtssichter auf den Käufer zugehen zu können

- wieder ruhig schlafen zu können

und

- um hier nicht weiter einem Rätselraten weiter beizuwohnen (nicht negativ gemeint)

zeitnah die (wahrscheinlich nicht sehr aufwendige) Beratung beim Fachanwalt einholen.

...und uns alle hier vom Ergebnis berichten.

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