Beim Autokauf betrogen :(
Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Rückgaberecht eines von Privat zu Privat gekauftem Fahrzeugs.
Gestern am 06.06 habe ich ein Fahrzeug gekauft wo mir nur Abgefahrene Reifen und ein Antriebswellengelenk als Mangel versichert wurde. Auch beim drunter schauen und Probefahren habe ich nix besonderes feststellen können wie z.B. Oel Verlust. Nach dem Kauf bin ich nach Hause gefahren (ca 150km) und musste dann zuhause feststellen das dass Lenkgetriebe kaputt ist, d.H. innerhalb kurzer Zeit ist das Ganze Servooel ausgelaufen. Bin dann gleich zu einem Freund in die Werkstatt gefahren um sich das anschauen zu können. Auf der Bühne haben wir festgestellt das nicht nur das eine Antriebswellengelenk kaputt ist sondern bei dem zweiten die Manschette auch schon kaputt ist und noch dazu das Lenkgetriebe. Mir wurde gesagt, dass ein Lenkgetriebe nicht von jetzt auf gleich kaputt gehen kann, sondern nur mit der Zeit und sich durch langsames Servooel verlust zeigt. Noch dazu wurde mir gesagt das ich sehr viel glück hatte auf der Autobahn, weil das ganze auto von unten + Reifen und Bremsen mit Oel bedeckt sind. Noch dazu ist uns auch aufgefallen das die Felgengröße (225) nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, sondern (205) obwohl er es beim ersttelefonat gesagt hat. Jetzt meine Frage dazu, ob ich das Auto auf Seine kosten Reparieren lassen kann oder sogar vom Kaufvertrag zurück treten. Ich gehe nämlich davon aus das er davon gewusst hat, und die Manschette vom Servogetriebe Manipuliert z.B. durch kleben oder Kabelbinder um es erstmal für den Verkauf dicht zu halten.Könnte man da jetzt unter arglistiger täuschung vorgehen? Auf meine Telefonanrufe und SMS Nachrichten antwortet er nach dem Verkauf nicht mehr.
Noch dazu ist zu erwähnen das er im Kaufvertrag einen anderen Namen eingetragen hat als der auf den das Fahrzeug angemeldet war, obwohl er meinte es sei nur auf Ihn zugelassen. Das habe ich leider erst zuhause gesehen...
Falls es wichtig ist, es Handelt sich um ein VW Passat 3B 1.9 TDI den ich für 3050,- gekauft
MFG
ligno18
Beste Antwort im Thema
Sorry: Aber wer hat hier wen betrogen?
Schon mal überlegt: Du dich vielleicht selbst? Weil deine (Wunsch)-Vorstellungen von so einem angeblich tollen Schnäppchen alle rationalen Vorgehensweisen beim Gebrauchtwagenkauf außer Gefecht gesetzt haben?
18 Antworten
antriebswellengelenk defekt+abgefahrene Reifen und dann 150km über BAB nach hause ?
ich glaub bei dir läuft grundsätzlich etwas nicht rund....
In diesem preissegment sollte man immer jemanden mitnehmen der ahnung hat.
kannst mit einem anwalt probieren.
wenn der gut ist, dann geht da evtl. was.
wie hast du festgestellt das das lenkgetriebe defekt ist?!
ein lenkgetriebe is dann defekt wen es gefressen hat, also man NICHT lenken kann. und das öl wird nicht zum "schmieren" sondern zu drücken (servo = lat -> servius = diener, sklave etc). es handelt sich ganz einfach um eine hydraulik pumpe und einen hydraulik zylinder. früher hast DU das lenkgetriebe antreiben müssen, heute macht das der zylinder den du mittels deiner lenkung ansteuerst. hat das ding zu wenig öl dann drückts halt weniger. is garkein öl drinne dann gehts halt schwerer weil der hydraulikdruck fehlt.
wen die manschette der servolenkung defekt ist dann is das zwar doof aber davon geht keine lenkung kaputt. zuminderst nicht wen man nicht 5 jahre lang durch die wüste gobi fährt.
das ist wieder ein typischer fall von "nicht gescheit angeschaut". wen du den karren privat unter ausschluss jedlicher gewährleistung gekauft hast dann isses essig.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
antriebswellengelenk defekt+abgefahrene Reifen und dann 150km über BAB nach hause ?ich glaub bei dir läuft grundsätzlich etwas nicht rund....
In diesem preissegment sollte man immer jemanden mitnehmen der ahnung hat.
kannst mit einem anwalt probieren.
wenn der gut ist, dann geht da evtl. was.
etwas ahnung hab ich ja schon so ist es nich, nur weil das auto tiefergelegt ist und felgen drauf sind ist es schwer zu erkennen ob die servo pisst oder nicht. gerade beim passat da ist das lenkgetriebe ja oben verbaut und nicht unten wie bei fast jedem anderen auto was das genaue anschauen erschwert. mit dem antriebswellengelenk da ist halt die manschette kaputt gewesen und dadurch hat das gelenk angefangen und knacken beim lenken aber das ist nicht so wild gerade auf geraden strecken....
naja, heute ist er dann endlich mal an sein telefon gegangen und hat natürlich behauptet, er hat davon nichts gewusst. ist blöde gelaufen aber mehr kann er auch nichts machen. Hab mir jetzt zu morgen n termin beim anwalt gehollt, mal schauen was er dazu sagen wird.
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wie hast du festgestellt das das lenkgetriebe defekt ist?!ein lenkgetriebe is dann defekt wen es gefressen hat, also man NICHT lenken kann. und das öl wird nicht zum "schmieren" sondern zu drücken (servo = lat -> servius = diener, sklave etc). es handelt sich ganz einfach um eine hydraulik pumpe und einen hydraulik zylinder. früher hast DU das lenkgetriebe antreiben müssen, heute macht das der zylinder den du mittels deiner lenkung ansteuerst. hat das ding zu wenig öl dann drückts halt weniger. is garkein öl drinne dann gehts halt schwerer weil der hydraulikdruck fehlt.
wen die manschette der servolenkung defekt ist dann is das zwar doof aber davon geht keine lenkung kaputt. zuminderst nicht wen man nicht 5 jahre lang durch die wüste gobi fährt.
das ist wieder ein typischer fall von "nicht gescheit angeschaut". wen du den karren privat unter ausschluss jedlicher gewährleistung gekauft hast dann isses essig.
man hat mich drauf hingewiesen das mein auto oel verliert, und auf den weg zur werkstatt hat dann das lenkrad angefangen geräusche zu machen. hab dan in den behälter geschaut und der war fast leer. so hab ich es dann abgestellt und nicht ganz kaputt gemacht. die werkstatt meinte das macht sich langsam bemerkbar aber nicht so schnell wie bei mir von jetzt auf gleich. stimmt das so?
Zitat:
Original geschrieben von Ligno18
[man hat mich drauf hingewiesen das mein auto oel verliert, und auf den weg zur werkstatt hat dann das lenkrad angefangen geräusche zu machen. hab dan in den behälter geschaut und der war fast leer. so hab ich es dann abgestellt und nicht ganz kaputt gemacht. die werkstatt meinte das macht sich langsam bemerkbar aber nicht so schnell wie bei mir von jetzt auf gleich. stimmt das so?
naja und somit hatsichs. du HÄTTEST das auto ja auchm trailer abholen können...😉 der ölverlust war ja bekannt. und wens schwerer geht dann fehlt eben die servounterstützung. abdichten, nachfüllen und weiterschauen.
Sorry: Aber wer hat hier wen betrogen?
Schon mal überlegt: Du dich vielleicht selbst? Weil deine (Wunsch)-Vorstellungen von so einem angeblich tollen Schnäppchen alle rationalen Vorgehensweisen beim Gebrauchtwagenkauf außer Gefecht gesetzt haben?
Es gibt einafch Leute die haben keine Ahnung und ihr Auto verkaufen ohne zu wissen was dran ist . Da hat man anls Käufer halt die Pflicht sich das Auto vor Ort so genau wie Möglich anzugucken und dann zu entscheiden ob man es kauft oder nicht.
Du must jetzt erstmal beweisen das der Verkäufer von den Mängeln wuste. Wenn er Beruflich Kfz- Mechaniker ist wird es in Erklärungsnöte kommen, ist er Bürohengst braucht er nichtmal ne Ausrede.
Setzen sie sich mal mit dem "orginalen Fahrzeugbesitzr in Verbindung wie er das Auto an den Verkäufer verkauft hat.
Üblich ist es, dass der Verkäufer die gröbsten Mängel angibt, aber über noch vorhandene kleine großzügig hinweg sieht. Wenn der TE von privat gekauft hat "wie besichtigt" und es unter Privatleuten bekanntlich keine Gewährleistung gibt, hat er schlechte Karten.
Ob da mit arglistiger Täuschung etwas zu machen ist, muss der RA klären. Die Sache ist m. E. schon von der Seite aus nicht ganz koscher, weil der Verkäufer augenscheinlich nur als Vermittler aufgetreten ist. Da hat er wieder die Naivität der Käufer ausgenutzt.
Mensch: Man kauft doch auch in der Größenordnung von € 3500 nicht ein Kfz. so wie man ein Baguette ein kauft, aber genau dieser Eindruck drängt sich auch ihn ähnlich gelagerten Fällen auf. Frage an Tante Google oder hier im MT hätte da gesagt, dass man als Anfänger oder technisch nicht so Bewanderter evtl. seinen Vater, einen Freund oder Kumpel zum Kauf mitnimmt. Vier Augen sehen mehr als zwei und bei später auftretenden strittigen Dingen hat man einen Zeugen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
und es unter Privatleuten bekanntlich keine Gewährleistung gibt
Ach ja? Das sagt wer noch mal? Was heutzutage so alles "bekannt" sein soll 😮
Zitat:
Original geschrieben von Ligno18
Noch dazu ist uns auch aufgefallen das die Felgengröße (225) nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, sondern (205) obwohl er es beim ersttelefonat gesagt hat.
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Noch dazu ist zu erwähnen das er im Kaufvertrag einen anderen Namen eingetragen hat als der auf den das Fahrzeug angemeldet war, obwohl er meinte es sei nur auf Ihn zugelassen. Das habe ich leider erst zuhause gesehen...
sorry, aber warum kaufst du blind ein Auto? Schaust nicht mal auf die Reifen, schaust dir scheinbar Papiere und Kaufvertrag nicht an...ich möchte wetten du hast auch nicht die Ident.-Nr. mit den Papieren verglichen und dir vom Verkäufer auch nicht den Ausweis zeigen lassen und weißt noch nicht mal ob das Auto und er derjenige ist der im Kaufvertrag steht oder ob da ein Phantasiename/-nummer eingetragen ist, stimmts? 😉
Nochmal sorry, das bist du aber alles sowas von selbst schuld...nimm es als Lehrgeld, lerne daraus und mach es das nächste mal besser...
Baujahr, km?
Was kostet sowas im Mittel?
Letztendlich ist doch kein Privatverkäufer mehr so Panne, dass er im Vertrag nicht jegliche Haftung wirksam ausschließt - was steht im Vertrag? Kein Vertrag? Mündliche Zusagen ohne Zeugen? Je nach Baujahr und Laufleistung werden die Karten für den Käufer ohnehin schlechter... denn wenn auch abgedroschen: Wer ein neues Fahrzeug will, muss halt ein neues kaufen. Wer auf ein älteres Garantie will, muss dafür bezahlen, bekommt mit Grarantie kein wirklich altes und damit billiges, hat auch eine eingeschränkte Garantie (s. übliche Versicherungsbedingungen) und ist auf Händler eingeschränkt.
Und nicht vergessen - bei Ersatzteilen gilt natürlich ein Abzug "neu für alt" - hat der Kübel von mir aus schon 250tkm weg... werden die auch z.B. bei dem Lenkgetriebe angerechnet, da bleibt nicht viel 😉
Dieses private Gewährleistungsrecht ist das dämlichste Gesetz der letzten Jahre - es führt nur zu einer Beschäftigungswelle für Anwälte, völlig absurden Vorstellungen bei Käufern und Ärger ohne Ende für alle Seiten. Ach ja... natürlich auch dazu, dass kaum noch preiswerte Altwagen auf dem (dt.) Markt sind, bestenfalls von naiven Privatverkäufern oder bei Fähnchendealern, wo ggf. nichts zu holen ist.
Der Hersteller sagt ja auch "Hält 2 Jahre und von mir aus 100tkm, dann is Essig (wobei im Fall der Fälle auch zig Dinge je nach km als "Mei, Verschleiss" abgelehnt werden) - im Gewährleistungsfall (Verkäufer) besteht nach 6 Monaten auch die Beweislastumkehr" Was soll da - von wem auch immer - bei einer ollen Möhre denn noch "garantiert" werden?
Ferner dieses Gesetz aller Erfahrung nach auch viele "redliche" Bürger auf dumme Gedanken bringt - denn dass mancher Verkäufer bei Drohung mit dem Anwalt selbst im Recht nachgibt (weil er sich den ganzen Zauber gar nicht antun will)... hat sich ja rumgesprochen. Irgendwas.. findet sich schon, quasi... also nicht persönlich nehmen, aber wer sagt uns hier, dass Du nicht durchaus mit einem Lächeln die Ölsoße und die Reifen gesehen hast? Mit dem Gedanken "Ui, der wird nochmal günstiger"? Könnte ja auch sein....
Da sollte man ggf. beim Gang zum Anwalt auch sehr ehrlich sein, betreffend der ganzen Umstände etc. - sonst geht der Schuss am Ende erst vor Gericht nach hinten los und dann wirds eine teure Idee 😉
Nicht, dass ich solchen Ärger nicht verstehen könnte - aber alte und billige Autos sind nunmal auch ein kleines bisserl Lottospiel, ohne Spielernatur (da kann man auchmal verlieren, ist halt so) besser die Finger weg. 🙂
Jedenfalls.. kostet die Manschette keinen Zehner, ein neues Lenkgetriebe keine 300 und eine neue Pumpe ggf. keine 100 Taler. Was davon nach Abzug "neu für alt" übrigbleibt, sei mal dahingestellt. Rückabwicklung... naja, ich schätze mal, Du willst den Karrn ja eigentlich doch behalten?
Zunächst ist zu klären, wer der Verkäufer ist. Dies ist offensichtlich nicht klar, da Verkäufer und Vorhalter unterschiedliche Personen sind.
Liegt hier ein Vermittlungsgeschäft vor oder gibt es einen nachvollziehbaren Grund für die Namensabweichung?
Wenn Vermittlungsgeschäft, dann muss dies im Vertrag erwähnt sein. Weitere Frage ist dann, ob dies nicht ein fingiertes Vermittlungsgeschäft ist, um Gewährleistungsrechte auszuschließen?
Erst wenn feststeht, wer welche Rolle bei dem Verkauf gespielt hat, kann darüber diskutiert werden, ob Rückabwicklung/ Gewährleitung eine Option sind.
@ Te
Frage den Vorhalter, ob er das Fahrzeug an Deinen "Verkäufer" verkauft hat oder ihm zur Vermittlung abgegeben hat, und frage, was er über den Zustand des Fahrzeuges wusste.
O.