Beim Auto verkauf Angeblich einen Getriebeschaden verschwiegen

Hallo erstmal..,

ich habe eben einen Anruf bekommen und bin mir gerade sehr unsicher und würde gerne einen Rat einholen.

zum Thema:

Ich habe gestern mein Auto Privat verkauft. Es war alles schön und gut, mein Vater musste noch kurz vorher etwas erledigen bis die Interessenten kamen (der Wagen wurde ungefähr 6km bewegt.

Die Interessenten waren da, und 2 Minuten später kam dann mein Vater mit dem Wagen an, welcher zu Verkaufen war. Alles schön und gut, die haben sich den Wagen rundrumm alles angesehen und ich habe die bekannten Mängel erzählt, und wir haben eine Probefahrt gemacht. Und zack, verhandelt und verkauft.

Heute erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt des Käufers, dass ich denen verschwiegen hätte dass das Auto ein Getriebe Problem hat, man könne das Auto so keinen Meter mehr bewegen. Ich dachte am Telefon wie bitte?! Ja es müsste wegen der hohen Laufleistung sofort eine Getriebespülung gemacht werden, sonst würde sich das Getriebe direkt verabschieden. (Ist ein Automatikgetriebe)

Der Käufer hat mich angerufen und möchte das ich mich an diesen Kosten beteilige. Ich meinte zu ihm hör mal, wir haben eine lange Probefahrt gemacht und so fährt das Fahrzeug immer. Neeeeeein meinte er, wir müssen von diesem Problem gewusst haben, deshalb hätten wir auch das Fahrzeug vor der Besichtigung warm gefahren damit dieses Problem nicht so auffällt. Das Auto fährt immer gleich, egal ob es warm oder kalt war..

Naja ihr könnt euch jetzt denken in welcher Situation ich mich gerade befinde, ich habe den Käufer über jeden bekannten Mangel aufgeklärt und bin sogar etwas vom Preis runter, weil der Motor etwas Öl verlor und die Bremsen erneuert werden mussten. Beim Verkauf haben die noch etwas am Tacho rumgespielt und es kamen 18 Fehler raus, wo er auch meinte komm ich weiß jetzt nicht was ist, deshalb bin ich ihm auch mit dem Preis entgegen gekommen.

Ich habe gesagt das ich mich nicht darann beteiligen werde, er meint er hätte dafür kein Geld mehr da er schon viel am Wagen gemacht habe wie die Stoßstange und die Bremssättel lackiert und neue Scheinwerfer eingebaut (und das alles innerhalb von einem Tag? Gestern war ein Feiertag).

Als Vorlage für den Kaufvertrag habe ich einen von Mobile.de benutzt. Da ich jetzt nicht zugestimmt habe möchte er mich verklagen. (Er meint er möchte es selbst nicht, aber der Fehler sei jetzt von ihm bemerkt worden und es könne ja nicht von jetzt auf gleich passieren)

Nun meine Frage, sollte ich mich lieber mit den xxx€ Beteiligen, (der Preis wurde mir von der Werkstatt genannt) oder sollte ich lieber etwas abwarten?

Da ich gerade etwas bedrückt bin entschuldige ich mich schonmal für den Wirwar wenn alles durcheinander geschrieben ist.

Ich bedanke mich schonmal...

Beste Antwort im Thema

Endlich einer der die Eier hat was zu tun und sich nicht jahrelang mit Gott und der Welt streitet. Ich wäre sogar einen Schritt weiter gegangen und hätte die Kennzeichen abmontiert und mitgenommen. Da hätte er mächtig Spaß gehabt 😉

Ich warte doch nicht bis sich bürokratische Mühlen mal bewegen nach Monaten. Weil in Deutschland ist Eigeninitiative und Denken NICHT erwünscht (würde sogar "nicht erlaubt" sagen) 😉

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 2. April 2018 um 14:07:06 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. April 2018 um 14:04:42 Uhr:



Dazu habe ich hier auf MT schon ganz andere Storys gelesen.
Manch einer hat schon einen gutgemeinten, handschriftlichen Zusatz oder das falsche Kreuz auf einem eigentlich sicheren Vertrag im Nachhinein teuer bezahlt.

Dieses Forum ist alles, nur keine solide und valide Quelle bei solchen Fragen. Auch wenn viele Benutzer glauben, man könne sich auf einzelne Beiträge berufen, so muss man doch zu äußerster Vorsicht raten.

Solange dein Einwand auch Beiträge wie "alles kein Problem, einfach zurücklehnen und ignorieren" ohne 100%ige Kenntnis der Sachlage betrifft, gebe ich dir uneingeschränkt recht.😉

Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten hier.

Im Kaufvertrag ist die Sachmängelhaftung ja ausgeschlossen, und bei weitere Schäden habe ich nur diverse Kratzer und Ölverlust rein geschrieben, da der Motor an einem Bauteil etwas Öl verlor. Evtl hätte ich mehr reinschreiben sollen, ich weiß es aber nicht.

Was mir eben noch eingefallen ist: Bei der Probefahrt hab ich ihm gesagt dass das Auto eine Typische Krankheit hat mit Drehzahlschwankungen (Wagen war ein E60, und zu diesem Thema habe ich schon sehr viele Beiträge gelesen welche schon bei einem relativ geringem Kilometerstand eintraten). Er meinte das ist dann so wenn nicht regelmäßig das Getriebe gespült wird.

Da der Wagen für seine Laufleistung mit fast 280.000km noch gut lief, egal ob im kalten oder warmen zustand macht mich die Diagnose von der Werkstatt ,(welche sich wohl ausschließlich BMW beschäftigt) etwas stutzig, wozu ja auch hier etwas geschrieben worden ist wegen der Getriebespülung. Er hat mir auch angeboten das ich gerne vorbeikommen und mir es anschauen kann, das hatte ich eigentlich auch vor aber davon wurde mir auch abgeraten.

Das blöde ist, dass ich das Auto angemeldet übergeben habe und wir Vertraglich festgelegt haben, das er den Wagen am 03.04 abmelden wird und mir die Kennzeichen vorbei bringt, wo ich dann leider auf ihn treffen werde. (Ich hoffe doch das er den Wagen abmeldet da ich ein anderes Fahrzeug anmelden möchte.

Einerseits kann ich den Käufer auch etwas verstehen, er meinte er ist gerade mal 100km gefahren und dann traten die Probleme auf, das der Wagen wohl im kaltem Zustand sehr unruhig läuft, welches aber so bei mir nie der Fall war. Evtl will er einfach etwas Geld gutmachen oder was auch immer.

Man kann sich hier den Mund fusselig reden, mal schauen was jetzt noch passiert. Es war mein erster Auto verkauf und aus evtl Fehlern kann man nur lernen..

Ich werde euch über den weitern Verlauf hier dann Informieren. Ich bedanke mich nochmals bei allen hilfreichen Antworten die hier gegeben wurden und auch noch evtl gegeben werden!

"
Das blöde ist, dass ich das Auto angemeldet übergeben habe und wir Vertraglich festgelegt haben, das er den Wagen am 03.04 abmelden wird und mir die Kennzeichen vorbei bringt,"
Auf die Kennzeichen kannst du ja theoretisch verzichten.
Was kostet ein Paar Schilder? 20€?
Lass dich nicht unterkriegen von solchen Gaunern.
Ja, der Typ ist ein Gauner, wenn er privat kauft und dann noch irgendwas nachverhandeln will. Einfach hart bleiben und norfalls Handy als Diktiergerät laufen lassen und mit Anzeige drohen, der Käufer hat keine rechtliche Handhabe, mobile-Vertrag, Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Haftung ist ausgeschlossen, Die Klausel braucht in Deinem Fall keine weiteren Diskusionen. Der Vertrag ist fix (Unterschrift von beiden) Was im nachhinein passiert soll Dir so egal sein, wie der sprichwörtliche Reissack in China. Wenn ein Anwaltschreiben von Ihm kommt, solltest Du reagieren, vorher nicht. Wenn so ein Schreiben kommt, geh zu deinem Anwalt. Der wird ihm schon ein entsprechendes Gegenschreiben zusenden. Dein Anwalt hat ja nunmal auch Jura studiert und weiß genauso gut bescheid. Dann sollte nix mehr kommen, Kommt dann noch immer was dann wird Dir dein Anwalt schon weiter helfen. Übrigens der ADAC hat Vertragsanwälte. Die geben Dir sogar als Mitglied eine kostenlose Erstberatung. Andere Automobilclubs haben das natürlich auch.

Und was die Schilder angeht: Laß Sie Ihm. Die brauchst Du nicht. Die sind ja entwertet. Wenn die schon ein paar Jahre alt sind, kannst Du die auf das neue Auto eh nicht schrauben (andere Norma, verbeult, zerkratzt etc.) Als Nachweis zur Abmeldung braucht Du sie nicht. Eine Um- bzw. Abmeldung kann Deine Zulassungsstelle in Ihrem System nachsehen. Wichtig ist das Du die Zulassungsstelle und Deine Versicherung über den Verkauf informierst. Bei einigen Kaufverträgen sind dazu entsprechende Postkarten beigefügt die mit Unterschrift versehen werden. Die schickt Du dann an die Zulassungsstelle und die Versicherung. Wenn er das Auto dann trotzdem nicht ab- bzw. ummeldet bist Du aber aus dem Schneider. Hast Du die Karten nicht ausgefüllt, dann reicht auch eine kurzfristige Info, am besten per Telefon. Ruf Deine Versicherung und Deine Zulassungsstelle an. Die wollen ggf. den Vertrag sehen aber den hast Du ja in Kopie.

Ähnliche Themen

Das sind halt die Typen die versuchen Privatverkäufer aus zu booten. Aussitzen und warten bis etwas von einem Anwalt kommt. Dann evtl. warten ob noch was kommt und dann falls es wirklich vor Gericht gehen sollte Rechtsschutz beantragen oder Anwalt einschalten.

Update: Auto wurde heute nicht wie besprochen abgemeldet (Ja, ich bin ein Idiot weil ich den Wagen so übergeben habe).
Verkauf wurde der Versicherung und der Zulassungsstelle schriftlich mitgeteilt.

Heute eine SMS geschrieben, dass er bitte den Wagen abmelden soll, er meint wie wenn das Auto inner Werkstatt ist, Vater, Bruder hat nen Auto womit die auch gekommen sind um den Wagen zu holen. (uuuund das Auto fährt ja eigentlich ohne Probleme, wie hat er sonst die Probefahrt gemacht und wie bin ich jeden Tag ohne Probleme zur Arbeit gekommen?)

Naja, er hat wohl morgen einen Termin bei seinem Anwalt. Ich hoffe doch das er den Wagen abmeldet, sonst hab ich (Idiot :/) wieder neue Probleme.

Weitere Updates folgen..

hi
wenn nicht kannst du dem gleich schreiben die Mehrkosten für Versicherung/Steuer willst du wieder haben wenn er wie Vertraglich abgemacht den Wagen nicht abmeldet . das kann er dann auch seinem Anwalt sagen.

Denn wenn er es nicht macht dauert es ca 4 Wochen bis er Zwangs abgemeldet wird und wenn in der Zeit ein Unfall ist bist du erst mal dran/Höherstufung usw.
Und dann muss die Polizei oder Ordnungsamt den Wagen auch finden für die Abmeldung und Einziehung der Kennzeichen .

Kann viel stres bedeuten .

Geh am besten direkt zur Zulassungsstelle und teil das denen mit oder ruf bei der versicherung an. Dann bist Du wenigstens da auf der sicheren seite. Die mehrkosten sind ja garnicht das Problem, was ist wenn was in der zteit passiert? Er baut nen Unfall oder wird geblitzt.

Update: Ich war direkt nach dem Verkauf bei meiner Versicherung und hab denen bescheid gegeben. (Dem Verkehrsamt ebenfalls eine Veräußerungsmitteilung geschickt.

Von seinem Anwalt kam bis heute nichts.

Leider hat er das Auto noch nicht abgemeldet... Meine Versicherung meinte die kümmern sich drumm, und beim Straßenverkehrsamt wollen die den Käufer nun anschreiben.

Seit wann ist den eine Wartung, wenn auch von BMW nicht vorgeschrieben weil Öl ja ewig hält (facepalm), von irgendwelchen Gewährleistungen abgedeckt? Ein Ölwechsel ist doch nix anderes als eine Wartung (auch wenn das Öl mit der Laufleistung schon 3x hätte gewechselt werden sollen).
Die Versicherung geht mit der Mitteilung an selbige auf den Käufer übrig, mit der Steuer könntest du noch etwas Geld verbrennen bis die Kiste entstempelt wird.

Gruß Metalhead

Zitat:

@james40 schrieb am 17. April 2018 um 12:27:22 Uhr:


Update: Ich war direkt nach dem Verkauf bei meiner Versicherung und hab denen bescheid gegeben. (Dem Verkehrsamt ebenfalls eine Veräußerungsmitteilung geschickt.

Von seinem Anwalt kam bis heute nichts.

Leider hat er das Auto noch nicht abgemeldet... Meine Versicherung meinte die kümmern sich drumm, und beim Straßenverkehrsamt wollen die den Käufer nun anschreiben.

Du kannst doch auch eine Zwangsstillegung durch die zuständige Zulassungsstelle beantragen.
Ich würde mir dieses Theater nicht so lange antun 😕

Leider brauchen die Behören ziemlich Lange für das Zwangsstillegen.

Heute hat ein Kumpel ihn gesehen und zur rede gestellt, er meinte wohl ich hätte im erlaubt zu fahren das ich nicht lache..

Ich habe eben das Auto gefunden und die Kennzeichen entsiegelt. Bin echt froh dass ich es nach etwas längerem suchen gefunden habe, und dass das Thema hoffentlich gegessen ist.

Wie hast Du das Kennzeichen entsiegelt?

Wie willst du abmelden?

Kinderkram was hier läuft.

Wieso Kinderkram? Ich habe ein Spachtel genommen und die Kennzeichen entsiegelt. So kann er nicht mehr mit den Kennzeichen fahren also nicht mehr auf meinen Namen punkt.

Trotzdem ist der Wagen dadurch immer noch nicht offiziell abgemeldet. Ob man die Kennzeichen selbst entsiegeln darf steht auch auf einem anderen Blatt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen