beim ausparken geschrammt...

Hallo,
vor ein paar Tagen bin ich beim rückwärts ausparken, was ich sehr vorsichtig gemacht habe weil das andere Auto leicht schräg stand, gegen einen parkenden wagen gekommen. Die "schramme" sah erst schlimmer aus aber als ich darüber wischte war nur noch ein tieferer Kratzer zu sehen. Und bei unserem wagen war , nach abwischen noch weniger zu sehen.
Wir haben die Polizei gerufen und ich habe fotos gemacht im zustand "vorher und nachher".
Mit dem "geschädigten auch telefoniert, dieser hat nun einen Gutachter beauftragt und angekündigt das vielleicht doch noch mehr schaden entstanden ist (Stoßfänger und Rad) Was ich stark bezweifle !
Da ich weiß das die Versicherungen sehr großzügig beim Schadensausgleich sind (beispiel: Zusendung der Unterlagen= Post "pauschal" 30,- Euro "vergüten"😉
fürchte ich das der Herr einen schönen reibach machen will und der tatsächliche Schaden viel höher angegeben wird ! Wie kann ich dagegen angehen ?
Ein gegengutachten meinerseits nutzt vor Gericht nichts, auch muss der geschädigte sich nicht darauf einlassen wenn ich meinerseits einen gutachter beauftragen wollte und ich kann nicht verlangen das er den Schaden so lange beläst bis die tatsächliche Höhe von meiner Seite festgestellt werden kann !
Ich habe einen Gutachter gefragt und dieser meinte nach meiner Beschreibung das ein Stoßfänger beim leichten schrammen nicht kaputt gehen dürfte ... Das dumme ist auch das wir nicht das nötige Geld haben um das Gutachten vor gericht anzufechten oder wegen Verdacht auf Versicherungsbetrug vor Gericht zu gehen.
Hat man in unserem Fall keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren ?

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich allerdings ernsthaft, was es da zu diskutieren gibt?
Du hast einen Schaden verursacht, vollkommen egal wie hoch er nun ist. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ausgleich seines Schadens, ohne wenn und aber. Stellt ein Gutachter die Schadenshöhe fest, dann gleicht die Versicherung das aus.

Wenn jemand Dein Auto beschädigt, möchtest Du doch auch nicht, dass man mit Dir wegen jeden 20 Cent anfängt zu verhandeln, oder? Ich habe mir auch schon in meinen Sportback eine ganz leichte Beule in den Stossfänger gefahren. Leider war er gerissen. Veranschlagter Schaden inkl. Lackierung: rund 600 EUR.
Ich habe einen Spot-Repair machen lassen, jetzt sieht man ebenso nichts mehr davon, aber das kannst Du von Deinem Unfallgegner nicht verlangen. Er hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung.

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Zitat:

Original geschrieben von fam- k.meyer


fürchte ich das der Herr einen schönen reibach machen will und der tatsächliche Schaden viel höher angegeben wird !

Nun, wenn der tatsächliche Schaden viel höher ist, dann sollte dieser auch entsprechend angegeben werden. 😉

Wie hoch ist eigentlich der tatsächliche Schaden?

Teile Deiner Versicherung Deine Bedenken mit. Da diese auch für die Abwendung unberechtigter Ansprüche zuständig ist, werden schon von dort aus geeignete Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen. Möglicherweise erhält man so aber letzten Endes die tatsächliche Schadenhöhe zum zweiten Mal schwarz auf weiß.

edit:

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Es ist diese Diskrepanz aus formaljuristischem Anspruch und tatsächlich, bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand sinnvollen und angemessenem Aufwand,

Dann stört es Dich also nicht, dass man Dir, wenn Du dein Fahrzeug in Zahlung gibst und den offenbarungspflichtigen Unfallschaden darlegst, sagen wir mal 500,-€ von Deiner Preisvorstellung abzieht, weil Dein Fzg. 1. ein Unfallfahrzeug ist und 2. ein Fachmann ohne Lupe aus 2 m die nicht fach- und sachgerechte Instandsetzung erkennt?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von os-m


Es ist diese Diskrepanz aus formaljuristischem Anspruch und tatsächlich, bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand sinnvollen und angemessenem Aufwand,
Dann stört es Dich also nicht, dass man Dir, wenn Du dein Fahrzeug in Zahlung gibst und den offenbarungspflichtigen Unfallschaden darlegst, sagen wir mal 500,-€ von Deiner Preisvorstellung abzieht, weil Dein Fzg. 1. ein Unfallfahrzeug ist und 2. ein Fachmann ohne Lupe aus 2 m die nicht fach- und sachgerechte Instandsetzung erkennt?

Wenn "man" meint, mir 500 Euro abziehen zu können, werde ich mir mit "man" nicht handelseinig werden. Glaubst Du daran, daß ein Händler, bei dem ich das Fahrzeug in Zahlung gebe, seinerseits dem nächsten Käufer einen - gegenüber dem "normalen Marktpreis" - um 500 Euro gemindertes Angebot macht?

zum Thema, die Versicherung kämpft für Dich und wehrt unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners zuverlässig ab:

http://www.motor-talk.de/.../das-1000-euro-kennzeichen-t1854849.html

Oliver

Moin,

genau auf den Blog wollte ich auch hinweisen: Diskrepanz aus formaljuristischem Anspruch und tatsächlich, bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand sinnvollen und angemessenem Aufwand, hier noch gepaart mit Unehrlichkeit des Geschädigten.

Ein Unfallscahden stellt eine Wertminderung dar. Ob es nun 500 Euro oder 250 euro sind ist ja egal, Händler und privatkäufer werden beide weniger zahlen, als für ein gleiches Fahrzeug ohne Schaden!!

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Hallo,

na hier bekommt mein Berufsstand ja mal wieder schön eine ab.

Zur Sache:

Die Versicherung ist zur Befriedigung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche verpflichtet.

Sollten Schadenschilderung und Hergang mit den eingereichten Schadensunterlagen wie KV oder Gutachten sowie Lichtbildern nicht plausibel sein, wird ein geübter SB diese Sache an die technischen Mitarbeiter im Hause weitergeben. Diese werden die Sache dann überprüfen.

Es ist bei weitem nicht so, dass Versicherer Kleinschäden so mir nichts dir nichts begleichen. Unplausiblen Kleinschäden wird genauso hinterher gegangen wie Großschäden.
Und bei Betrugsversuchen wird hier (zumindest in meiner Region) genauso konsequent vorgegangen wie bei größeren Aktionen.

Der TE sollte hier einmal abwarten, was den letztlich seiner Versicherung vorgelegt wird.

Pauschale Vorverurteilungen sind hier nicht dienlich. Ich kann Dellenzähler sowie Hafi545 in diesem Bezug nur zustimmen. Die subjektiven Emotionalitäten in der Schadensregulierung überschreiten manchmal sehr schnell die Grenzen einer sachlichen Diskussion. Vom Anstand ganz zu schweigen.

Mfg.

SV Stoll

Zitat:

Original geschrieben von os-m



zum Thema, die Versicherung kämpft für Dich und wehrt unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners zuverlässig ab:

http://www.motor-talk.de/.../das-1000-euro-kennzeichen-t1854849.html

Oliver

In der Tat ein schönes Beispiel, wie schnell jemand Vorverurteilt wird. Hier ist es mal die Böse Versicherung, die alles ohne jede Prüfung sofort bezahlt.

Bei Aufmerksamen lesen des Artikel müsste dem geneigen Leser eigentlich auffallen, dass Sie dies bisher noch gar nicht getan hat. Alles andere wurde Gemutmaßt und hinein Interpretiert.

Was hat die Versicherung bisher gemacht ? Nun Sie hat sicher den Geschädigten aufgefordert seine Schadenersatzansprüche zu konkretisieren respektive zu belegen, z.b. durch einen KVA (Logisch, ist billiger wie ein Gutachten 😁) und hat mitgeteilt das Sie in die Regulierung eintritt. Es wird aber nicht mitgeteilt wann dies der Fall sein wird.

Sicher erst dann, wenn alle Parameter für die Regulierung erfüllt wurden.

Nicht früher.

Und das ist hier noch lange nicht der Fall.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Versicherung hier 1000 Euro auf einen KVA ohne Bilder bezahlen würde oder wird.

Den Ablauf hat Kollege Stoll ja schon richtig beschrieben... 🙂

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von os-m



zum Thema, die Versicherung kämpft für Dich und wehrt unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners zuverlässig ab:

http://www.motor-talk.de/.../das-1000-euro-kennzeichen-t1854849.html

Oliver

In der Tat ein schönes Beispiel, wie schnell jemand Vorverurteilt wird. Hier ist es mal die Böse Versicherung, die alles ohne jede Prüfung sofort bezahlt.

Bei Aufmerksamen lesen des Artikel müsste dem geneigen Leser eigentlich auffallen, dass Sie dies bisher noch gar nicht getan hat. Alles andere wurde Gemutmaßt und hinein Interpretiert.

In dem verlinkten Thead hat die Versicherung bislang Desinteresse an den Zweifeln des Schädigers gezeigt (Blog Eintrag vom 05.06.2008 21:55) und angekündigt, den Schaden zu regulieren (Blog Eintrag vom 06.06.2008 08:09). Ich denke, diese Sachlage deckt sich ganz gut mit meiner Mutmaßung, daß Versicherungen nicht regelmäßig unberechtigte Ansprüche der Geschädigten zuverlässig abwehren.

Möglich, daß sich die Geschichte noch weiterentwickelt und die Versicherung umlenkt.

Oliver

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