Bei Tempo 180 2m Sicherheitsabstand
Hi,
war letze Nacht (logischerweise dunkel und noch dazu nass) mit ca. 180km/h auf der linken Spur unterwegs.
Bin links mitgeschwommen rechts ca. 120km/h.
Da ich unverschämterweise zum Vordermann einen Sicherheitsabstand von ca. 120-150m eingehalten habe (wie gesagt, dunkel naß und vorne war der Abstand auch nicht so berauschend) war der hinter mir der Meinung daß ich unverzüglich auf 120km/h runterzubremsen habe und ihn gefälligst vorbeizulassen haben.
Wurde dann zu einem Abstand von max. einer halben Autolänge (bei 180km/h).
Frage: Bringt da 'ne Anzeige was?
Habe Kennzeichen Ort, Zeit und ein Zeuge saß auf dem Beifahrersitz.
Bin sonst keiner der andere anzeigt, aber das war das stärkste Stück das sich bislang einer geleistet hat.
Wie sieht das aus wenn der Halter dann sagt "ich bin nicht gefahren und weiß nicht wer es war"? Beschreiben kann ich den Fahrer logischerweise nicht.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Das wird im Sande verlaufen. Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte (was eh nicht zu erwarten ist), wird man dich fragen, woher du das so genau mit den 2 Metern weißt.
Und du wirst nichts als Scherereien haben. Ob der andere überhaupt bestraft wird oder ob er nicht den Spieß rumdreht und behauptet, dass du ihm einfach vors Auto gefahren bist, als er mit 180 km/h angeflogen kam und er dir beinahe drauf gefahren wäre.
Das sind alles die netten Begleiterscheinungen des Schnellfahrens.
Begegnen sich zwei Schnellfahrer, wird es für beide stressig, weil keiner nachgeben will. Denn man lebt ja im Land der "Freien Fahrt für Freie Bürger"
Mir persönlich geht es so auf den S***, wenn ich mal mit dem PKW unterwegs bin, was auf der Autobahn abgeht.
Fährt man in Frankreich oder BeNeLux wo ein Tempolimit von 120/130 gilt, fahren alle total enstspannt. Es gibt dort keine Drängler, niemand reg sich auf, wenn mal ein LKW überholt, im Gegenteil es wird dem LKW aufgeblendet, um ihm zu signalisieren, dass er ausscheren kann.
Nur in Deutschland werden sich auf der BAB die Köpfe eingehauen und dann noch gejammert.....
Fährt man in Deutschland auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn mit 130 (Richtgeschwindigkeit) und überholt eine Kolonne langsamerer Fahrzeuge, dann wird man ja von den Hintermännern regelmäßig fast gelyncht!
110 Antworten
Zusatz:
Kommt mir ja nicht mit dem tempolimtierten Ausland.
Da bin ich zb 120 bis 130 rechts gefahren und da gaben es sich links auch welche mit gut 200 m und 5m Abstand.
Alles schon gesehen.
Das waren defintiv keine Deutschen.
Einmal sah ich sogar einen Deutschen (selbst gut 200 drauf) vorne und hinten einen Ausländer hinten draufkleben.
Nur weil der Deutsche nicht gleich in die Minilücke von ca 5 sek in die Mitte wechselte.
Echt krank
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
In was für einer bunten Märchenwelt doch der Ein oder Andere hier lebt ist verblüffend.Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Wir wissen nicht, wie hoch der Abstand war. Wir wissen auch nicht, wie es auf der rechten Spur aussah. Eventuell war die auch komplett frei. Sind die 2m geschätzt oder so aus der Erinnerung abgerufen, damit hier jemand sein gefühltes Recht bekommt? Ist da eventuell jemand auf die linke Spur ausgeschert und hat den Folgeverkehr zum Abbremsen gezwungen? Es bleibt Spekulation und am Ende steht Aussage gegen Aussage.
ob es nun "geschätzte" 2 Meter Abstand waren oder nur 5 Meter ist doch egal. Fakt ist, dass der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes betragen hat.Sollte der TE eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich die Anzeige durchziehen.
Sollte es doch im Sand verlaufen, weil der Fahrer nicht feststellbar war, oder er "urplötzlich" einen Zeugen aus dem Hut zaubert und dem TE das Gegenteil anhängen wollen, ist es jedenfalls ein Schuß vor den Bug.
Sollte er es dann nicht kapiert haben und der Drängler fährt innerhalb kürzester Zeit bei jemand anderem erneut so dicht auf und kassiert die nächste Anzeige... dann ist es sowieso vorbei.
Wir wissen nicht, ob es Fakt ist. Nichts gegen den TE, aber sein Bericht beleuchtet nur eine Sicht der Dinge. Die andere kennen wir nicht.
Deine Meinungen, Hobbyjuristereien und persönlichen Vorverurteilungen kannst du ja kundtun, auch gern beruhend auf einseitigen Schilderungen. Unser System dagegen funktioniert zum Glück ein bisschen anders 😉
Die Frage, die man sich immer stellen sollte: Wie würde der objektive Dritte die Situation beurteilen?
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Wir wissen nicht, ob es Fakt ist. ...Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
In was für einer bunten Märchenwelt doch der Ein oder Andere hier lebt ist verblüffend.
ob es nun "geschätzte" 2 Meter Abstand waren oder nur 5 Meter ist doch egal. Fakt ist, dass der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes betragen hat.Sollte der TE eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich die Anzeige durchziehen.
Sollte es doch im Sand verlaufen, weil der Fahrer nicht feststellbar war, oder er "urplötzlich" einen Zeugen aus dem Hut zaubert und dem TE das Gegenteil anhängen wollen, ist es jedenfalls ein Schuß vor den Bug.
Sollte er es dann nicht kapiert haben und der Drängler fährt innerhalb kürzester Zeit bei jemand anderem erneut so dicht auf und kassiert die nächste Anzeige... dann ist es sowieso vorbei.
Auf Grund täglicher Erlebnisse und Erfahrungen ist der Bericht des TE mehr als realistisch.
Ich sehe keinen Grund die 2 Meter anzuzweifeln.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Herrlich. Das Thema ruft die absolut fehlerfrei fahrende Law & Order Fraktion wieder auf den Plan. Es bringt mich immer wieder zum Schmunzeln 😛
Ob du auch schmunzeln würdest, denn dir der Idiot so im Genick gesessen hätte?? Fehler machen wir alle, aber so ein Kamikaze-Fahrer ist für mich schon ein halber Verbrecher. Findest du ein solches leichtsinniges/fahrlässiges/vorsätzliches Fahren für ok? Es hat ja den Anschein, dass der Drängler diese seine Fahrweise täglich praktiziert, es ist GsD oder leider bisher nichts passiert. Das ist so ähnlich wie mt dem an den Hals gehaltenen Messer - eine falsche Bewegung und dann wird aus dem Spaß tödlicher Ernst.
Einen Denkzettel hätte der Drängler wohl verdient, aber nach dem Studium bisheriger Beiträge gehört Mut und Durchhaltevermögen dazu.
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Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Bin sonst keiner der andere anzeigt, aber das war das stärkste Stück das sich bislang einer geleistet hat.
Wie sieht das aus wenn der Halter dann sagt "ich bin nicht gefahren und weiß nicht wer es war"? Beschreiben kann ich den Fahrer logischerweise nicht.Gruß Metalhead
Die Frage ist da eigentlich nicht OB du dies anzeigen sollst, die Frage ist WEN Du anzeigen willst!
Spätestens an dieser Stelle sollten dir die Erfolgsaussichten einer Anzeige klar geworden sein.
Sofern der Fahrzeughalter keine Aussage macht (was sein gutes Recht ist),wirst Du wohl keinen finden, den Du anzeigen könntest.
Wenn der betoffene Fahrer nicht "ich wars" ruft wirst Du keine Chance haben, den Fahrer zu benennen.
Somit Rennerei, und nach ein paar Wochen die Nachricht dass die Ermittlungen eingestellt worden sind.
Kann man machen, muss man nicht.
Der Fahrer wird sich verplappern:
Pol: "Wo waren Sie am Tag Xy zu der und der Uhrzeit ?"
Fahrer: "Da bin ich von Ort Xy nach Ort Yx gefahren !"
Uuuuupppsss.
Könnte sich auch so zutragen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auf Grund täglicher Erlebnisse und Erfahrungen ist der Bericht des TE mehr als realistisch.
Ich sehe keinen Grund die 2 Meter anzuzweifeln.
Als Privatperson dein gutes Recht. Nur wie gesagt: Unser System funktioniert anders. Behaupten kann theoretisch jeder. Aus diesem Grund ist Anzeige nicht gleich Verurteilung der Gegenseite. Sollte klar sein 😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ob du auch schmunzeln würdest, denn dir der Idiot so im Genick gesessen hätte?? Fehler machen wir alle, aber so ein Kamikaze-Fahrer ist für mich schon ein halber Verbrecher. Findest du ein solches leichtsinniges/fahrlässiges/vorsätzliches Fahren für ok? Es hat ja den Anschein, dass der Drängler diese seine Fahrweise täglich praktiziert, es ist GsD oder leider bisher nichts passiert. Das ist so ähnlich wie mt dem an den Hals gehaltenen Messer - eine falsche Bewegung und dann wird aus dem Spaß tödlicher Ernst.Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Herrlich. Das Thema ruft die absolut fehlerfrei fahrende Law & Order Fraktion wieder auf den Plan. Es bringt mich immer wieder zum Schmunzeln 😛
Einen Denkzettel hätte der Drängler wohl verdient, aber nach dem Studium bisheriger Beiträge gehört Mut und Durchhaltevermögen dazu.
Spekulation. Hörensagen. Vermutung. Hätte, wäre, könnte.
Ich finde Drängeln auch nicht okay. Aber: Genauso finde ich es nicht okay, hier Unbekannte zu kriminalisieren, obwohl wir 1. den Hergang nicht zweifelsfrei kennen und 2. schon gar nicht dabei waren. Zudem den ganzen (letztlich unbekannten) Sachverhalt noch mit Vorsatz oder mit Waffengewalt gleichzusetzen, erscheint mir doch sehr nach unterstem Stammtischgebahren.
Wir können gern nen Thread aufmachen mit "Was ist, wenn jemand xy macht" und dann beobachten, wie sich die Story hochschaukelt bis hin zu "Da find ich die Adresse raus und mach den platt".
Im konkreten Fall aber würde ich mal den Ball flach halten, solange nicht Näheres bekannt ist 😉 Wenn der TE Anzeige erstatten möchte, soll er das tun und berichten, was dabei herauskommt.
Was ich machen würde, falls mich jemand bedrängelt? Eigentlich OT, aber ganz einfach: Gas geben und möglichst bald auf die rechte Spur gehen. Ärgerlich, aber so ist das nunmal.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Die Frage ist da eigentlich nicht OB du dies anzeigen sollst, die Frage ist WEN Du anzeigen willst!Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Bin sonst keiner der andere anzeigt, aber das war das stärkste Stück das sich bislang einer geleistet hat.
Wie sieht das aus wenn der Halter dann sagt "ich bin nicht gefahren und weiß nicht wer es war"? Beschreiben kann ich den Fahrer logischerweise nicht.
Das war ja genau die Ausgangsfrage des Threads. Aber was willste da machen?
Gut, die Abfahrt die er runter ist führte direkt durch die Stadt, da hätte ich den zu 99,99% schon gekriegt, aber naja, macht man sowas?
Gut wenn sich das bei einem Fahrzeug häufen sollte daß da unbekannte Fahrer anzeigen kassieren wird da wohl schon ein Fahrtenbuch
verordnet werden (ist aber IMHO auch bei Ab- und Anmeldung des Fahrzeuges wieder weg). Mitkriegen wird man da wohl aber nix, also auch nix gewonnen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ob du auch schmunzeln würdest, denn dir der Idiot so im Genick gesessen hätte??
Natürlich kann man da ganz gelassen schmunzeln. Denn er ist ja HINTER mir, könnte mir demnach ziemlich egal sein, wie dicht hinter mir er versauert.
Einfach mal nicht aus der Ruhe bringen lassen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Natürlich kann man da ganz gelassen schmunzeln. Denn er ist ja HINTER mir, könnte mir demnach ziemlich egal sein, wie dicht hinter mir er versauert.Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ob du auch schmunzeln würdest, denn dir der Idiot so im Genick gesessen hätte??
Einfach mal nicht aus der Ruhe bringen lassen. 😉
Es sei denn man ist ein Esel, denn das sind Fluchttiere 😉
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Spekulation. Hörensagen. Vermutung. Hätte, wäre, könnte.Zudem den ganzen (letztlich unbekannten) Sachverhalt noch mit Vorsatz oder mit Waffengewalt gleichzusetzen, erscheint mir doch sehr nach unterstem Stammtischgebahren.
Ab drei Sekunden ist dicht Auffahren eine Vorsatztat, rechts Überholen auf der BAB sowieso. Der Vorgang ist hervorragend gerichtsfest bewiesen, also alles andere als 'unbekannt'.
Der TE und sein Mitfahrer sind in diesem Verfahren der Wahrheit verpflichtet, da sie Zeugen sind. Eine Falschaussage wäre eine Straftat. Wenn durch die Anzeige des TE der Fahrer zweifelsfrei ermittelt wird, dann ist der dran, auch wenn er das Gegenteil behauptet. Er müsste beweisen, dass es anders war, als die Zeugen behaupten.
So lange, wie niemand erhebliche Zweifel an den Angaben des TE glaubhaft geltend macht, sind diese Angaben als zutreffend anzunehmen. Keiner der user kann also hier die Angaben des TE anzweifeln, denn sie waren alle nicht dabei. Damit könnte die Hälfte der Diskussion gelöscht werden.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Wenn durch die Anzeige des TE der Fahrer zweifelsfrei ermittelt wird, dann ist der dran, auch wenn er das Gegenteil behauptet.
Es kann nur der Halter zweifelsfrei ermittelt werden, der behauptet dann einfach das er nicht gefahren ist und macht von seinem Zeugenaussageverweigerungsrecht gebrauch, weil er kein Familienangehörigen belasten muss.
Und nun ?
... bleibt immer noch festzustellen wer der Fahrer war und da ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Vor Gericht konnte ich den Fahrer nicht identifizieren. Ich war mir zwar im klaren, dass es DER da saß NICHT war, nur 100% behaupten konnte ich es auch nicht. Und dann? Verfahren eingestellt!
Ich glaube kaum, dass jemand bei dem vom TE geschilderten Tempo und bei Dunkelheit sich den Hintermann genau anschaut. Da habe ich in dem Moment ganz andere Probleme, auch wenn ICH den Nerv habe cool zu bleiben ohne nasse Hose.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ich glaube kaum, dass jemand bei dem vom TE geschilderten Tempo und bei Dunkelheit sich den Hintermann genau anschaut. Da habe ich in dem Moment ganz andere Probleme, auch wenn ICH den Nerv habe cool zu bleiben ohne nasse Hose.
Mal abgesehen davon daß es halt zappenduster war.
Gruß Metalhead
ich sehe hier eine gratwanderung zwischen der oftmals erforderlichen anzeige gegen rowdys aller art und dem damit verbundenen zeitaufwand mit dem ausblick auf null erfolg.
die folge ist, dass sich die rüpel immer wieder durchsetzen (können).