Bei rot hier halten

Moin
Folgende Situation: 4-Spurige Straße, kurz vor einer Kreuzung eine Einmündung in eine Nebenstraße, deswegen davor eine Haltelinie nur mit dem weißen Hinweisschild "bei rot hier halten"...

Ich bleibe bei rot immer schön brav an dem Schild stehen, allerdings beobachte ich immer wieder Leute, die einfach bis vor an die Ampel fahren und am erst an der eigentlichen Haltelinie zu halten. Begehen die gleich einen Rotlichtverstoß oder ist das schild nicht bindend?

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Slaine


Sie haben weder irgendeine Sicherheit, noch das Recht rauszufahren. Die, die aus der Seitenstraße kommen, haben da ja kein Schild stehen, daß sie bei Rot Vorfahrt haben. Die Hauptstraße ist ja nach wie vor die vorfahrtberechtigte Straße.

Genauso sieht es aus.

Ein Rotlichtverstoß besteht grundsätzlich erst dann, wenn bei rotem Signal in den gesperrten Bereich hinter der Ampel eingefahren wird.

tja, ist schon ärgerlich, wenn man sich selbst an die Regeln hält und ständig erleben muß, daß andere die Regeln ungestraft brechen

aber, was soll’s ?

Beides diese Woche erlebt an solch einer Ampel:
1. Fahre als erste auf diese Ampel zu, wird gerade gelb, dann rot, und noch bevor ich anhalten konnte, nach schätzungsweise 1-2 Sekunden (Häh?) rot schon wieder (rot/gelb, dann) grün!?

2. Ampel noch grün, wird grad gelb und dann halt rot. Der vor mir hält am "Bei rot hier halten"-Schild, ich dahinter natürlich auch. Der hinter mir überholt uns beide und stellt sich nach vorn an die Ampel!! 😠

So kann man doch wunderbar an nem Stau vor der Ampel vorbeifahren 😁

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Zitat:

Original geschrieben von the_deity


....dass es sich bei dem Schild nur um eine Empfehlung handelt, die man als Fahrer zwar anhalten sollte, aber eben nicht muss. Somit kein Rotlichtverstoß, solange man vor der roten Ampel irgendwie noch anhält 😉

Und warum fällt man dann in der praktischen führerscheinprüfung durch wenn man bei rot über das schild "bei rot hier halten" vorfährt bis zur richtigen ampel?

Selbst wenn ich nach diesem schild nach rechts oder links abbiegen will darf ich das nicht solange die ampel rot ist.

Also ist es doch ein rotlicht verstoß, da auch beide zeichen (das schild und die haltline) richtige verkehrszeichen der STVO sind.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Und warum fällt man dann in der praktischen führerscheinprüfung durch wenn man bei rot über das schild "bei rot hier halten" vorfährt bis zur richtigen ampel?

Du fällst durch, nicht weil Du angeblich ein Rotlichtverstoß begangen hast, sondern weil Du "lediglich" ein Haltelinienverstoß begangen hast. Die Haltelinie gilt für jeden Autofahrer, auch für den Abbieger!

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Du fällst durch, nicht weil Du angeblich ein Rotlichtverstoß begangen hast, sondern weil Du "lediglich" ein Haltelinienverstoß begangen hast. Die Haltelinie gilt für jeden Autofahrer, auch für den Abbieger!

Das würd ich dann nicht auf mir sitzen lassen, der fahrprüfer kann dich garnet durchfallen lassen weil es sich bei besagtem schild nur um ein hinweis und nicht um ein Vorschriftzeichen handelt.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat294.htm

*Sind bei Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich. Das Zusatzzeichen "Bei Rot hier Halt!" ist kein Vorschriftzeichen und daher allein nicht bußgeldbewehrt (beachte aber § 11 StVO).*

§ 11 :

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

---------------

Ich weiss nicht wie der fahrprüfer auf der grundlage jemanden durchfallen lassen will, aber die beründung würd ich gerne mal hören.

Zitat:

Original geschrieben von Pinky(m)


Das würd ich dann nicht auf mir sitzen lassen, der fahrprüfer kann dich garnet durchfallen lassen weil es sich bei besagtem schild nur um ein hinweis und nicht um ein Vorschriftzeichen handelt.

Dann schau mal dort ...

Haltelinie

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Also ist es doch ein rotlicht verstoß, da auch beide zeichen (das schild und die haltline) richtige verkehrszeichen der STVO sind.

 

Genauso kenne/kannte ich das auch.

ABER

Es scheint momentan vom jeweiligen Verkehrsrichter vor Gericht abzuhängen, ob das gleich als „als echter Rotlichtverstoß“ geahndet wird oder nur als unerlaubter „simpler Halte-, oder manchmal sogar selbst nur Wartelinienüberquerung“ zählt. Ganz ähnlich das Kreuzungs-Abkürzen über Tankstellen etc….

Beim „gurgeln“ habe ich nur die verschiedensten Beiträge angewandter Rechtsprechungserlebnisse aus Foren gesehen jedoch nicht eine offizielle Handhabung der „Bei Rot hier halten -Regelung“.

Vielleicht hat ja mal jemand mehr Glück eine offizielle Stellungnahme zu finden und zu posten. Das Regelprinzip der Haltelinie (im Allgemeinen) trifft die Problematik des „Zusatzschildes“ nämlich nicht wirklich.

Auf der sicheren Seit ist man jedenfalls, wenn man sich an das Gebot hält und nicht „vorsätzlich“ zuwider handelt.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


Vielleicht hat ja mal jemand mehr Glück eine offizielle Stellungnahme zu finden und zu posten. Das Regelprinzip der Haltelinie (im Allgemeinen) trifft die Problematik des „Zusatzschildes“ nämlich nicht wirklich.

 

*Nachtrag: ... da kam ja inzwischen doch eine Art Offizielles 😉 aus einem Anschreiben*

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


unerlaubter „simpler Halte-, oder manchmal sogar selbst nur Wartelinienüberquerung“

Ob Halte- oder Wartelinie sollte allerdings bei keinem Richter einen Spielraum lassen. Beide Linien sind deutlich voneinander zu unterscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


jedoch nicht eine offizielle Handhabung der „Bei Rot hier halten -Regelung“.

Siehe meinen Beitrag weiter oben, dort wird eine offizielle Stellungnahme gegeben.

"
Haftung bei Wartelinie an einer Fußgängerampel

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 31.07.2000 – Az.: 58 S 516/79; nach ZFS 2001, S. 8) hatte über einen Unfall bei Überfahren einer zurückversetzten Wartelinie bei Rotlicht einer Fußgängerbedarfsampel zu entscheiden.

In dem hier zu entscheidenden Fall befand sich rechts von einer Grundstücksausfahrt eine Fußgängerbedarfsampel und vor dieser eine zurückversetzte Wartelinie. In diesem Bereich kam es zu einem Unfall. Als bei Rotlicht der Fußgängerbedarfsampel eine Autofahrerin mit ihrem Pkw aus dem Grundstück über den Bereich der durch die Wartelinie vor der Ampel freigehalten werden sollte, in hier in zulässiger Weise nach links auf die Fahrbahn einbiegen wollte, näherte sich ein Motorradfahrer dieser Ampel. Der Motorradfahrer fuhr links an einem vor der zurückversetzten Wartelinie haltenden Fahrzeugs vorbei, überfuhr diese Wartelinie und kollidierte mit dem querenden Pkw. Das Amtsgericht, das über diesen Fall in I. Instanz zu entscheiden hatte, sah bei diesem Unfallgeschehen einen Rotlichtverstoß des Motorradfahrers, da dieser die zurückversetzte Wartelinie überfahren hatte. Dazu rechnete es den durch die Wartelinie frei zu haltenden Bereich vor der Ampelanlage zum Schutzbereich der Fußgängerbedarfsampel. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Das Berufungsgericht stellte zum einen fest, dass das Überfahren der zurückversetzten Wartelinie noch keinen Rotlichtverstoß darstelle. Denn diese Wartelinie (Zeichen 341) würde lediglich demjenigen, der warten muss, empfehlen hier zu warten. Daran würde auch das Zusatzschild „bei Rot hier halten“ nichts ändern. Dazu ging das Berufungsgericht, ähnlich wie in dem Fall der Taxifahrerin in München im zuvor beschriebenen Fall, davon aus, dass die Pkw-Fahrerin, die vom Straßenrand in die Straße eingefahren war, ihre aus § 10 StVO sich ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet habe. Auch hier konnte also die Autofahrerin, die den freien Bereich vor der roten Ampel durchfahren wollte nicht beweisen, dass der folgende Verkehrsunfall für sie unabwendbar gewesen wäre. Allerdings rechnete das Berufungsgericht dem Motorradfahrer eine Mithaftung wegen eines Verstoßes gegen § 1 II StVO (allgemeine Sorgfaltspflicht) in Höhe einer Quote von ¼ an. Dies wurde damit begründet, dass ein Kraftfahrer auf der Vorfahrtstraße bei Rotlicht vor der Fußgängerampel und zumindest einem dort haltenden Fahrzeug vor der Wartelinie, mit einbiegenden Fahrzeugen aus der Parkplatz- oder Grundstücksausfahrt hätte rechnen müssen und deshalb sein Fahrverhalten hierauf hätte einstellen müssen.

Die beiden Urteile zeigen, dass Wartelinie nicht gleich Wartelinie ist. Darüber hinaus zeigen sie aber auch, dass im Straßenverkehr jeder sich überlegt und vorausschauend verhalten muss, wenn er denn nicht zumindest mit einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall beteiligt sein will. Den Taxifahrern mögen zurückversetzte Wartelinien im Bereich von Standplätzen an Verkehrsampeln eine zusätzliche Hilfe sein, soweit sie denn von anderen Verkehrsteilnehmern überhaupt beachtet werden. Diese zurückversetzten Wartelinie verlangen gleichwohl vom Taxifahrer hohe Sorgfalt, wenn er sich vom Standplatz in den Verkehr einfädeln will. Kommt es zu einem Verkehrsunfall in einem derartigen Bereich, ist wohl immer mit einer Mithaftung zu rechnen. "

Ist zwar von 2000 aber naja...

Im grossen und ganzen würd ich sagen das sich da wohl die meinungen teilen, solange ich niemanden behinder oder eine straße/einfahrt blockiere werd ich auch weiter an dem schild vorbei fahren. Sollte ich mal eine strafe deswegen bekommen, freut sich die rechtschutz.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Ob Halte- oder Wartelinie sollte allerdings bei keinem Richter einen Spielraum lassen. Beide Linien sind deutlich voneinander zu unterscheiden.

Sollte ja, doch es sollte ja bei einheitlichen Gesetzen auch eine einheitliche Rechtssprechung geben.

Wegen der Linie ... sie ist manchmal bei Verwitterung nicht mehr erkennbar, ob nun durchgezogen oder gestrichelt ... dann kommt die Auslegung des Richters ob dies nun trotzdem erkennbar sein soll oder nicht 😉

@pinky(m)

Es gilt aber immer noch "Warteline is keine Haltelinie!"

@quattro-pit

Das mit der Erkennbarkeit ist ein andere Sache, da muss der Richter natürlich entscheiden. Dabei spielt zum Beispiel die Ortskenntnis des Fahrers mit rein und ähnliches. Wir gehen aber von dem regulären Fall aus, dass die Verkehrszeichen alle klar und deutlich zu erkennen sind.

EDIT: Mit dem "zu unterscheiden" im oberen Beitrag meinte ich lediglich, dass sie von ihrer Wirkung deutlich zu unterscheiden sind. Ob sie optisch immer leicht zu unterscheiden sind, darauf wollte ich eigentlich gar nicht eingehen. Und wie Du siehst, wird Wartelinie und Haltlinie gerne durcheinandergeworfen, denn auf eine Wartelinie zum Beispiel bezog sich obiges Urteil.

Ich vertrete weiterhin die meinung und werde es auch weiter so meinen fahrschülern beibringen wenn das zusatzschild "bei rot hier halten" da steht und man über die linen fährt begeht man einen rotlichverstoß, punkt aus.

Die nach hinten gezogene haltline hat für mich die gleiche aussagekraft wie die ampel die da vieleicht 10 oder 20m weiter vorn steht.

Die line ist ja nicht bloß aus langerweile dahingemalt wurden das hat ja auch eine bewantniss, das nämlich die fahrzeuge die aus den seitenstraßen kommen auch mal fahren können und nicht sinnloserweise von den "netten" autofahren daran gehindert werden die sich nämlich bis vor die ampel stellen und dann in 90% aller fälle die kreuzung durch dieses verhalten dicht machen.

Wir haben hier bei uns auch noch einen anderen fall wo nur eine haltline ca. 20m vor einer ampel ist, aber ohne das schild, in dem fall kann ich dann bis zur ampel vor fahren, wenn ich die kreuzung dann nicht blockieren würde.

Gruss
Maik

P.S. Und wer ne warteline nicht von ner haltline unterscheiden kann sollte mal zum optiker gehen oder gleich das fahren sein lassen 😁.

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