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Bei einem Unfall, Gegner fährt ohne Stempel, Zulassung bzw. Versicherung

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 6:11

Guten Morgen,

Freund von mir erzählte mir gerade, bei ihm in der Straße steht ein 3er Golf ohne Stempel aufm Kennzeichen, wird aber bewegt.

Nur mal rein hypothetisch, wenn er nun einen Unfall verursacht, wer zahlt?

Bin ich, wenn ich der Geschädigte bin, erst mal über meine eigene Versicherung versorgt?

Wenn ja, Teil- oder Vollkasko? Wird man hochgestuft?

Grundsätzlich, der Wagen wurde wohl schon durch einen Nachbarn bei der Polizei gemeldet, wurde aber noch nicht aus dem Verkehr gezogen.

Grüße Lon

Beste Antwort im Thema

Hallo, OO--II--OO,

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 27. Juni 2016 um 13:21:53 Uhr:

... hat auch gleich an der Tankstelle schon so ein oberschlauer Übergenauer die Polizei gerufen.

wenn Dir mal jemand Deinen PKW mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug schrottet, wirst Du Dir wünschen, dass so ein oberschlauer Übergenauer rechtzeitig die Polizei gerufen hätte, denn Du hättest dann unnötigen Ärger und vermutlich unnötige Kosten am Hals.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Juni 2016 um 22:10:00 Uhr:

...ich versteh nicht, warum hier alle gleich mit Verkehrsopferhilfe, usw. ankommen.

Als erstes ist grundsätzlich einmal der an der Reihe, welcher das nicht zugelassene Fahrzeug im offentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen hat und den Unfall gebaut hat.

Soll heißen, derjenige wird mit seinem Privatvermögen und auf Jahre mit seinem Einkommen bis runter zu den Pfändungsfreigrenzen haften.

Blöd ists halt wenn derjenige finanziell vorher schon bis auf die Grundmauern abgebrannt ist oder angesichts der Forderungen die Erwerbstätigkeiten komplett oder bis auf Höhe der Pfändungsfreigenzen einstellt.

Das Glück, dass der Unfallgegner, der mit einem unversicherten Fahrzeug unterwegs war ausgerechnet Millionär ist und den Schaden problemlos begleichen kann ist dabei halt leider eher weltfremd.

Und genau aus diesem Grund kann man bei dieser Konstellation gleich die Verkehrsopferhilfe ins Spiel bringen, da die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigung vom Verursacher gegen 0 tendiert...:p:D:D

am 28. Juni 2016 um 20:30

...stimmt schon, aber wenn man den Thread so liest und dazu keine Ahnung von der rechtlichen Seite hat, könnte so mancher auf den Trichter kommen - Haftpflichtversicherung, wozu?

Spar ich mir und fahr ohne Versicherung und wenns knallt, dann gibts da so Organisationen, etc. wie irgendwelche Fonds, Verkehrsopferhilfe, usw. die zahlen das dann ja... laufen heutzutage genügend so verpeilte Vögel rum.

Deshalb denke ich ist ein fetter Hinweis absolut nicht falsch ist, dass da als erstes einmal Haus & Hof bis zur letzen Unterhose und auf Jahre hinaus das Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze, von demjenigen auf dem Spiel steht, der den Crash mit einem nicht versicherten Fahrzeug gebaut hat.

Hallo, OO--II--OO,

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 28. Juni 2016 um 11:54:36 Uhr:

Uhu, is echt schlimm mit Dir, bist'n notorischer "aber-hätte-wäre-wenn-Schwarzseher" oder wie ?

nö, ich bin kein Schwarzseher, sondern jemand, der aufgrund beruflicher Erfahrungen schon oft genug mitbekommen hat, was für einen Ärger Unfallopfer nach einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug haben.

Es mag ja sein, dass man vielleicht irgendwann einmal von irgendjemandem sein Geld bekommt, aber in der zeit muss man erst einmal zusehen, dass man wieder mobil wird und somit entweder einen Kredit aufnehmen oder an sein Erspartes gehen.

Dazu die ganze Rennerei mit Anwalts - und Gerichtsterminen usw.

Es ist weder Aufgabe noch das recht eines Verkehrsteilnehmers, nachzuprüfen, ob jemand berechtigt oder unberechtigt mit einem Fahrzeug ohne Zulassungsstempel unterwegs ist und er kann auch bei Vorlage der von Dir genannten Papiere nicht zweifelsfrei feststellen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Selbst wir als Polizeibeamte haben nicht selten Schwierigkeiten, einwandfrei festzustellen, ob ein Fahrzeug so weiter fahren darf und im Zweifelsfall wird dann eben die Weiterfahrt untersagt.

Das kann der VT eben nicht und würdest Du tatsächlich warten, bis die Polizei eintrifft, wenn der VT Dich darum bittet?

Viele Grüße,

Uhu110

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