Bei Ebay gekauftes Auto
Hallo habe über ebay ein Auto gekauft. Kan es aber nicht bezahlen was kann der Verkäufer von mir einklagen?
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Abgesehen davon dass ich das auch nicht nett finde- versichtig gesagt, muss er das nicht. Er muss allerdings sehr wohl Schadensersatz zahlen (bemühe mal BGB wegen "unmöglicher Leistung"...). Viel mehr als die 200€ wird das aber nicht sein,Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Du hast einen Vertrag abgeschlossen.
Also kann er darauf bestehen das der Vertrag eingehalten wird.
Wieso "unmögliche Leistung"?
Wir klagen mal auf Vertragserfüllung,Schadensersatz für Lagerkosten (blockierte Garage, etc), Zinsausfall, usw, wetten das da mehr als 1400€ an Kosten rumkommen? Und was juckt mich die Pfändungsfreigrenze? Der Titel gilt 30 Jahre. Ich würde an mein Geld kommen wenn ich wollte.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von enginejunk
un warum zum geier hast du soviel geboten????sag jetz nich "falscher betrag eingegeben", "oma hat kein weihnachtsgeld gehabt" oder "papi hat mir nur die hälfte zum geburtstag bezahlt".
genau DIESE 3 ausreden habe ich allein in 3 monaten gehört, und mus sagen: solche menschen regen mich auf!
ich würd dich verklagen nach strich un faden (ausser es gibt einen GUTEN nachweisbaren grund)
Genau so würde ich es auch machen!
Man sollte sich vorher überlegen auf was man bietet. Man sollte die Sache, auf die man bietet auch bezahlen können.
Ich würde mir das Geld gnadenlos einklagen, dich bei Ebay als Spassbieter melden und Dir eine dementsprechende Bewertung geben! Genau solche Leute untergraben das Reizvolle und den Spass bei Ebay.
Sorry, hart aber gerecht....
Gruss
Hey super...
und bald darf man als Verkäufer solchen Spaßbietern nicht mal mehr eine negative Bewertung geben...
Wobei hier handelt es sich ja um größere Summen. Da ist das ja MINDESTE eine Löschung des Accounts seitens ebay.
Ich wurde auch schon Opefer von Spaßbietern. Allerdings bei einem Artikel mit Wert < 5 Euro. Also Meldung an ebay, Artikel nochmal kostenlos reingestellt und gut ist.
Bei diesen Beträgen würde ich mir als geschädigter Verkäufer wirklich überlegen einen Anwalt einzuschalten!
An den TE:
Die einzige Chance die du hast, ist es die Sache per Mail zu klären!
Entschuldige dich höflich, biete dem Käufer evtl. eine kleine Entschädigung an, und hoffe dass er animmt!
Wenn er mit dem Anwalt kommt, hat er beste Chancen dich in die Pfanne zu hauen!
Habe selbst auch mal was erlebt, da wollte ich Distanzplatten für 1 Euro Startpreis verkaufen bei ebay. Habe aber vorher was für sofprtkaufen verkauft und vergessen, dann auf Auktion zuu drücken. Ende vom Lied war für 1 Euro Sofortkauf reingesetzt. Gleich gemerkt, aber war schon zu spät. Habe dann dem käufer reden können und er hatte Einsicht. Aber nicht alle sind so nett.
Du hast immernoch nicht gesagt, warum du das Auto ersteigert hast, obwohl du nicht das Geld für hast.
Wenn dir nur ein paar hundert Euro fehlen, und du die in den nächsten Monaten ersparen könntest, dann nimm doch einen kleinen Kredit auf. Dann zahlst du zwar Zinsen, aber du kommst wenigstens noch halbwegs gut dabei weg...
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Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Wenn er mit dem Anwalt kommt, hat er beste Chancen dich in die Pfanne zu hauen!
Schön wär's ja eigentlich, aber leider wird bei weitem nicht immer zugunsten des Geschädigten entschieden.
Ich hatte exakt so einen Fall in der Familie (Roller per E***verkauft (Heinkel Tourist, 41 Jahre alt, Preis ca. 2800€), der erfolgreiche Bieter wollte ihn dann direkt nach Gewinn der Auktion doch nicht haben.
Was folgte war eine Klage auf Abnahme des Fahrzeugs, nachdem man sich nicht einigen konnte.
Dieser bestritt jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens plötzlich das Gebot selbst abgegeben zu haben (rel. eindeutig auf Anraten seines Rechtsbeistandes), wers denn war wollte und konnte er nicht erklären.
Hat das Gericht auch nicht interessiert.
Ergebnis der Verhandlung: Der Verkäufer war in der Pflicht zu beweisen, daß genau der beklagte Bieter in Persona das Angebot abgegeben hat,was bekanntermaßen eher schwer fällt und natürlich auch nicht gelang.
Der Bieter konnte damals nicht belangt werden und kam somit davon, und der Roller hat in dieser Auktion nicht den Besitzer gewechselt.
Zusätzlich zum nicht verkauften Roller wären dann für den unterlegenen Verkäufer noch mehrere hundert € für Anwalt und Gericht gekommen (Waren real immerhin 150 € SB für die RSV).
Soooo gute Chancen zu seinem Recht zu kommen hat der Verkäufer bei E*** - Auktionen also mitnichten.
P.S.: Ich selbst finde das Verhalten von Spaßbietern wie dem TE zum K*****, und würde als Betroffener alle Hebel in Bewegung setzen, solchen Burschen das Handwerk zu legen.
Aber eben nicht um jeden Preis!
Zitat:
Original geschrieben von kickman223
nein geld sorgen habe ich nicht kanns aus familien gründen nicht hollen.
Ja wo ist dann das Problem?!
Du weißt schon, dass man eigentlich so gut wie Alles von einer Spedition abholen lassen kann? Autos auf jeden Fall!
Beauftrage einfach einen Spediteur damit und gut ist! Sooo extrem teuer ist das nicht! Zumindest billiger, als die drohenden Gerichtskosten!
Oder sind die Familiären Gründe nur eine Ausrede? Dann solltest du diese dem Verkäufer sagen, nicht uns! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Du weißt schon, dass man eigentlich so gut wie Alles von einer Spedition abholen lassen kann? Autos auf jeden Fall!
Beauftrage einfach einen Spediteur damit und gut ist!
Es sei denn, seine Family will den Schrotthaufen nicht auf dem Hof haben ...
... lass mich raten ... - ... ein kleiner Geländewagen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Es sei denn, seine Family will den Schrotthaufen nicht auf dem Hof haben ...Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Du weißt schon, dass man eigentlich so gut wie Alles von einer Spedition abholen lassen kann? Autos auf jeden Fall!
Beauftrage einfach einen Spediteur damit und gut ist!
Stimmt! Auch ne Möglichkeit!
Aber auch widerum kein Problem:
Einfach die Kiste holen, und gleich darauf wieder verticken. (Notfalls per ebay, einfach die alte Auktion copy & paste 😉)
Auch wenn du dabei vielleicht sogar einen kleinen Verlust machst: immer noch besser als Klage, und vor allem gegenüber dem Verkäufer des Autos fairer!
Moin,
Die meisten Formulierungen bei Ebay bzgl. 10-20% vom Auktionspreis etc.pp. sind nicht durchsetzbar. Das EINZIGE was man im allgemeinen Einklagen kann ... ist der entstandene Schaden. Also im wesentlichen Angebotsgebühren, aber ggf. auch eine Autowäsche etc.pp. Eine Klage auf ABNAHME ... kriegst du in 90% aller Fälle nicht durch 😁 Ausnahme wäre, man kann als Verkäufer nachweisen, das der "Käufer" fahrlässig handelte, indem er einem dritten das Passwort überließ.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von venschla
Habe selbst auch mal was erlebt, da wollte ich Distanzplatten für 1 Euro Startpreis verkaufen bei ebay. Habe aber vorher was für sofprtkaufen verkauft und vergessen, dann auf Auktion zuu drücken. Ende vom Lied war für 1 Euro Sofortkauf reingesetzt. Gleich gemerkt, aber war schon zu spät. Habe dann dem käufer reden können und er hatte Einsicht. Aber nicht alle sind so nett.
das ist ein klassischer erklärungsirtum. also einfach den vertrag anfechten.
dasmit dem versuch zu sagen, dass man ja gar nicht geboten hat, hat sich beim threadstarter erledigt, indem er das gebot ja schon zugegeben hat.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Es sei denn, seine Family will den Schrotthaufen nicht auf dem Hof haben ...Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Du weißt schon, dass man eigentlich so gut wie Alles von einer Spedition abholen lassen kann? Autos auf jeden Fall!
Beauftrage einfach einen Spediteur damit und gut ist!... lass mich raten ... - ... ein kleiner Geländewagen? 😉
genau in der richtung🙂
Zitat:
Original geschrieben von kickman223
genau in der richtung🙂Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Es sei denn, seine Family will den Schrotthaufen nicht auf dem Hof haben ...
... lass mich raten ... - ... ein kleiner Geländewagen? 😉
dann kauf den, und verkauf den anschließend wieder.
ist am einfachsten, und sparst geld, zeit und nerven.
Ok, ich muß glaube ich meine "Spassbieter" - Anschuldigung von vorhin etwas relativieren!🙄
Solche "familiären" Gründe kenne ich zur Genüge, das kann einen zur Weissglut bringen, stimmts?!
Siehs mal so:
Der einklagbare finanzielle einklagbare Schaden für den Verkäufer bei so einem Prachtstück dieser Preisklasse dürfte sich in Grenzen halten (Der Schaden ist ja nicht der entgangene Kaufpreis, denn er hat ja sein Auto noch). Deine gebotenen 200€ dürften diesen mehr als decken!
Ob der Anbieter wegen so einer Summe von vielleicht tatsächlich ein Verfahren mit für ihn ungewissem Ausgang anstrengen wird?
Ich weiss nicht so recht...
Wenn Du aber den Rechtsweg scheust, dann schau Dir das Auto doch einfach mal an!
Ich bin sicher, daß sich bei einem Wagen für 1400 € der eine oder andere Mangel finden lässt, der explizit nicht genau so im Angebot beschrieben war, und der trotzdem über den "normalen" Verschleiss hinausgeht.
Tja und dann kommts darauf an, ob sich deine Wertminderungswünsche mit den Preisvorstellungen des Verkäufers decken!😉