Bei Ebay den Wagen verkauft und nun Streß mit dem ANWALT
Habe den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben nichts verheimlicht. Der Wagen war in Belgien zugelassen und hatte TÜV.
Der Käufer kam am 25.09.2011, hat den Wagen mit seinen 2 Söhnen begutachtet und bezahlt im Kaufvertrag steht keine Garantie oder Gewähr und wie heute geprüft und für gut befunden so verkauft.
Dann kam am 24.11.2011 eine Liste mit defekten und Fehlern die der Kaufer selbst erstellt hat.
Ich werde diese später einstellen.
Was glaubt Ihr heute kommt ein Schreiben vom Anwalt das er 1600.- €ronen zurück fordert.
Was haltet Ihr davon
Der Kaufvertrag fand in Belgien statt und ist so vermerkt, und wie seht Ihr die Situation soll ich blechen oder was denkt Ihr zu solchen Betrügern.
Danke
Beste Antwort im Thema
die ganze Geschichte koennte sich auch am Niederrhein abgespielt haben 😁
66 Antworten
was ich hier nicht verstehe, dem Kaeufer faellt nach 2 Monaten auf, dass es kein 7 Sitzer ist, er keine Standheizung hat, und die Reifen abgefahren sind.
Federbruch kann schon beim Kauf gewesen sein, kann aber auch in seinem Besitz passiert sein.
Fehlende Mutter, keine Ahnung, koennte vielleicht wirklich erst jetzt aufgefallen sein.
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, und beraten lassen.
so wie fleibaka schrieb.... am geilsten wäre ja noch er hat das auto vorm bieten angeschaut... 😁 es gibt fosten auf diesem planeten... das unglaublich...
gebrochene federn sind bei mercedes nicht festzustellen.. das weiß jeder der damit einige zeit rumgefahren ist....und ob ne mutter fehl... ja meine güte...
noch was.... t modelle sind alle als 7 sitzer eingetragen... das heißt nicht das die reihe vorhanden sein muß...
Hallo,
Zitat:
Verkauft ein Unternehmer ( § 14 BGB) an einen Verbraucher ( § 13 BGB) eine bewegliche Sache, ist eine Beschränkung der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Lediglich die Verjährung der Haftung für gebrauchte Sachen kann gemäß § 475 Abs. 2 BGB auf ein Jahr reduziert werden. Dies gilt für Individualverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!
Quelle:
GewährleistungsausschlußJetzt ist die Frage, hast du einen Vertrag gemacht in dem steht dass er das Auto wie gesehen gekauft hat und du für keine Mängel haftest? Oder steht das nur in deinem Ebay-Text?
Grüsse
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Das es keine 3 Sitzreihe gab ist doch sofort zu erkennen.
Das es keine Standheizung gab ist auch erkennbar, das es einen Federbeinbruch gab wusste ich nicht, und im nachhinein kann das jeder behaupten.
Die Frage ob ich im Kaufvertrag "wie gesehen und für gutbefunden" eingesetzt habe?
Ja das habe ich.
Aber es geht doch um das Rechtliche, kann man einfach so im nachhinein jeden Verkäufer anschwärzen um dann den Preis zu drücken.
O Zitat des Anwalt:
"Mein Mandant bietet einen Vergleichsvorschlag, nämlich Zahlung eines Betrages in Höhe von 1600.-€ zur Abgeltung sämtlicher gerügter Mängel und Erteilung wechselseitiger Generalquittung nch Zahlung des Vergleichbetrages, noch bis zum 15.03.2012"
Ich finde es zum kotzen, denn ich verpflichte doch nimanden ein für gut befundenes Auto dann schlecht zu reden ist ganz einfach es gibt immer etwas auszusetzen, und wenn nicht dann schraube ich es mal schnell an.
Die Reifen sind schnell mal auf alt und verschliessen gemacht, und so hole ich mir die Kohle für neue rein.
Wahnsinn!
Zitat:
Original geschrieben von Manbearpig
Servus!Die Frage ist halt meiner Meinung nach grundsätzlich, ob die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren (muss der Käufer beweisen) und ob darauf hingewiesen wurde. Sollte darauf nicht hingewiesen worden sein und der Mangel hat zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits bestanden, dann meine ich, dass das Gewährleistungsrecht auch bei Privatpersonen ganz normal greift. Zumindest wäre das mein Rechtsverständnis. Eine Gewährleistung grundsätzlich auszuschließen funktioniert meiner Ansicht nach nicht. Irre ich mich da?
Wie konkret die Mängel einzuschätzen und zu bewerten sind, bzw. ob der Käufer wegen der Besichtigung allein schon davon hätte Kenntnis haben müssen ist vermutlich Ansichts- und Auslegungssache.
Beste Grüße
Hello !
Ja da irrst Du dich.
Im Gegensatz zum ordentlichen Kaufmann, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, die Gewährleistung aus zu schließen.
Gruß adisenator
Hallo,
die Anschuldigungen deines Käufers sind lächerlich (abgefahrene Reifen...). Anwalt nehmen und zurücklehnen. Heutzutage kommt man ohne eine gute Rechtsschutzversicherung echt nicht mehr aus!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von la-coupe
Die Frage ob ich im Kaufvertrag "wie gesehen und für gutbefunden" eingesetzt habe?
Ja das habe ich.
Zitat:
Im Gegensatz zum ordentlichen Kaufmann, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, die Gewährleistung aus zu schließen.
Da du das getan hast, und für den Rest praktisch nix kannst, kann man von dir nichts verlangen.
Hast du ne KFZ-Rechtschutz? Frag die mal.
Wenn ich mir ne absolute Rostlaube kaufen würde, kann ich mich später auch nicht darüber beschweren und sagen, ich wusste vorher nicht dass Rost schädlich ist und das hätte mir der Privatverkäufer sagen sollen!
Grüsse
Wie Ich immer sage bei Ebay ist man nicht in bester Gesellschaft
Bestätigt mich nur mal wieder solche beiträge
Mfg
Das sieht aus nach: Versuchen wir es doch einmal - es wird darauf gehofft, das Du allen Ärger aus dem Weg gehen willst und schnell bezahlst.
Diese Masche kommt ja öfters vor.
Ich würde auch einen Anwalt einschalten, dann macht er entweder einen Rückzieher oder ist ein Depp und hat hinterher die Kosten noch dazu.
Dummerweise versuchen viele Richter die Parteien mit Vergleichen abzuspeisen anstatt vernünftige Urteile zu fällen.
MoinMoin,
ich denke auch, als Privatmann kannst Du (und solltest sogar) die Gewährleistung ausschliessen! Wichtiger ist meiner Meinung nach, der Forderung des Anwalts schriftlich zu widersprechen. Er stellt, so wie es aussieht eine Forderung an Dich, mit einer Frist. Deswegen würd ich erstmal ein Schreiben verfassen, daß Du sowohl die Vorwürfe bestreitest und die Forderung ablehnst, bzw ihr widersprichst.
Das ganze fristgerecht. Nicht, daß die Forderung noch rechtens wird, nur dadurch, weil Du ihr formell nicht widersprochen hast.
Schreib dem Anwalt einen Brief, daß die vorgeworfenen Mängel keine sind, da der Käufer sich hätte VOR dem Ersteigern hätte durch Sichtprüfung schlau machen können und zum anderen nach zwei Monaten die Mängel auch beim Käufer entstanden sein konnten. Beweispflicht schliesst Du ja mit der gewährleistung aus.
Und wie mein Vorredner schon schreibt. Die 7-Sitzer geschichte oder die Reifen hätte der Käufe gleich bei Abname des Autos bemängeln können und müssen. Nachverhandlungen widersprechen sogar den Grundsätzen von ebay.
Du kannst Dich ja auch mal mit ebay in Verbnindung setzen, Problem melden, etc.
Wichtig ist meiner Meinung nach erstmal, daß Du dem Anwalt einen Widerspruch schickst, formell und fristgerecht! Am besten mit Einschreiben mit Rückschein. Dann warte mal die Reaktion ab, dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen. Ich denke, de Anwalt ist sich seiner Erfolglosigkeit bewusst und Du hörst nichts mehr von ihm. Versuchen kann man es ja immer mal, mancher kriegt Schiss und zahlt was zurück! Dein Käufer hätte schliesslich auch über ebay an Dich ran treten können! Warum hat er das wohl nciht getan???🙄
Gruss Sascha
also die spekulationen sind ja haarsträubend. wenn ich alleine das lese "gekauft wie gesehen", in einem der ersten postings, wirds mir schwarz vor augen. 🙄
anwalt einschalten, entweder für verkehrschutz oder du findest einen der sich auf ebay spezialisiert hat, ist wohl die einzige gescheite antwort, ohne rechtanwaltschaftliches wissen.
ich, als laie, aber nicht als doowi, würde einen brief schreiben, in dem du alle schuld von dir weisst. such dir die besten argumente aus dem tread, oder besser, goggel nach einem forum für solche fälle und frag da nach.
(ich hatte mal problem mit dem ausländeramt. bin dann zu info4alien gekommen. mit deren hilfe ich dann meiner ausländerbehörde mal richtig das fürchten beigebracht habe! lol)
den ersten brief hast du ja frei. wenn dann ne klage kommt, gehste halt zum anwalt.
aber zahlen würde ich zum verrecken nicht, zumindestens freiwillig!
Moin Moin !
Bist du Gewerbetreibender ? Dann kannst du das Gewährleistungsrecht nicht ausschliessen !
Bist du in einem Angestellten oder vergleichbaren Arbeitsverhältniss ?
Dann konntest du ,wie du ja gemacht hast ,die Gewährleistung ausschliessen. Und damit ist für dich der Drops gelutscht !
Was du auf gar keinen Fall machen darfst : Irgendwie auf das anwaltliche Schreiben reagieren !!! Alles ,was du dorthin schreiben würdest ,kann und wird ev. gegen dich verwendet werden ! Anwälte können schreiben,was sie wollen ,eine rechtliche Konsquenz hat kein solches Schreiben ! Erst auf ein Schreiben vom Gericht oder Staatsanwalt musst du reagieren ,dann aber nur dein Anwalt ! Nur wird ein solches Schreiben nie kommen ! Also ganz entspannt zurücklehnen ,wenn noch Briefe vom Anwalt kommen sollten ,diese aufbewahren ,aber ansonsten rein gar nichts unternehmen ,um so schneller hört das auf.
MfG Volker
Da will dich einer klar abzocken!
Für mich ist das Betrug reinster Güte! Wie ich solches Gezücht hasse! 😠
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !Bist du Gewerbetreibender ? Dann kannst du das Gewährleistungsrecht nicht ausschliessen !
Bist du in einem Angestellten oder vergleichbaren Arbeitsverhältniss ?
Dann konntest du ,wie du ja gemacht hast ,die Gewährleistung ausschliessen. Und damit ist für dich der Drops gelutscht !
Was du auf gar keinen Fall machen darfst : Irgendwie auf das anwaltliche Schreiben reagieren !!! Alles ,was du dorthin schreiben würdest ,kann und wird ev. gegen dich verwendet werden ! Anwälte können schreiben,was sie wollen ,eine rechtliche Konsquenz hat kein solches Schreiben ! Erst auf ein Schreiben vom Gericht oder Staatsanwalt musst du reagieren ,dann aber nur dein Anwalt ! Nur wird ein solches Schreiben nie kommen ! Also ganz entspannt zurücklehnen ,wenn noch Briefe vom Anwalt kommen sollten ,diese aufbewahren ,aber ansonsten rein gar nichts unternehmen ,um so schneller hört das auf.MfG Volker
genau meine meinung!
ABER gilt das auch so, wenn er in belgien sitzt, über einen belgischen ebay-account das auto verkauft und nach belgischem recht ein kauvertrag abschließt ? ? ?
da währe ich absolut vorsichtig! da hilft nur ein echter fachanwalt.
klar, in doitschland kann und sollte man unter den gegebenen voraussetzung bis zum mahnbescheid gemütlich abwarten