Bei dieser Reparatursumme hört der Spaß auf.
Ich wurde auf dem Parkplatz angefahren- Versicherungsschaden
Ich ab zu Merc. und Gutachter bestellt. Gutachter Kosten rund 550€
Der Mercedesgutachter kamm auf eine Summe von 2650 €
Na, da lass ich mir das doch auszahlen, neues Rücklichtglas und eine Sprühdose
und schon ist der Schaden behoben. Std. Lohn bei Merc, 165€ gehts noch???
S. Bild
Beste Antwort im Thema
Bei Nicht- oder Teilreparatur hat der Wagen ja auch noch einen Wertverlust (beim Wiederverkauf), und selbst bei Komplettreparatur ist es dann ein Unfallwagen.
Insofern ist das für andere Zwecke verwendete Geld von der Versicherung keine unfaire Versicherungsabzocke zur Beitragserhöhung. (Und der Verursacher muß ja oft nun auch mehr zahlen [Rückstufung].)
Daß die USt. nicht ausgezahlt wird, ist m.E. dreist. Schließlich wird das anders ausgegebene Geld auch für Dinge ausgegeben, für die USt. fällig ist. Man betrügt das Unfallopfer um einen Teil seines Schadenersatzes.
Insbesondere, da bei älteren Kfz meist der Schaden sowieso nicht kostendeckend ersetzt wird, wegen dem oft zu niedrig angesetzten Wert vor dem Unfall oder der Totalschadengrenze.
Eigentlich ist das Unfallopfer immer angeschissen. Schon die Rennerei.
Dieter
30 Antworten
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 7. August 2018 um 11:09:59 Uhr:
Hallo,
@Drowner schrieb: "Abzüglich der Reparatur (Rücklichtgläser gibts übrigens nicht einzeln) bleiben dann noch immer gute 1500€ die man für andere Dinge ausgeben kann."Klar, für drastisch steigende Versicherungsbeiträge, oder dachtest Du, die Versicherungen haben eine andere Geldquelle? Zudem: abzügl. MwSt !
Wenn von meinem Hausdach 2 Dachziegel kaputt runter fallen, weil Kinder Steine drauf geworfen haben, dann will ich von den Eltern eine ganz neue Dacheindeckung haben. Ist doch ganz klar- oder? Immerhin unterscheiden sich neue Ziegel erheblich in der Farbtönung von den Alten. Muss ich das dulden?[...]
Gruss vom Asphalthoppler
Klar - dann lass reparieren wenn du die Mwst. nicht gestrichen haben willst. Abzüglich Mwst. gilt nur, wenn du es abrechnest weil du es eben nicht reparieren lassen willst / wo anders. Jeder normal denkende Mensch sollte wohl wissen, dass ein Schaden bei MB um ein vielfaches höher ausfällt als in einer anderen Werkstatt. Übrigens sind Versicherungen auch berechtigt bei alten Autos Stundensätze anzupassen / zu streichen.
Den Sinn von dem Ganzen hier habe ich noch immer nicht verstanden. Oder soll er aussagen, dass MB nun Schuld an den hohen Versicherungsbeiträgen ist? Weil sie ja ach so teuer sind ...
Bei Nicht- oder Teilreparatur hat der Wagen ja auch noch einen Wertverlust (beim Wiederverkauf), und selbst bei Komplettreparatur ist es dann ein Unfallwagen.
Insofern ist das für andere Zwecke verwendete Geld von der Versicherung keine unfaire Versicherungsabzocke zur Beitragserhöhung. (Und der Verursacher muß ja oft nun auch mehr zahlen [Rückstufung].)
Daß die USt. nicht ausgezahlt wird, ist m.E. dreist. Schließlich wird das anders ausgegebene Geld auch für Dinge ausgegeben, für die USt. fällig ist. Man betrügt das Unfallopfer um einen Teil seines Schadenersatzes.
Insbesondere, da bei älteren Kfz meist der Schaden sowieso nicht kostendeckend ersetzt wird, wegen dem oft zu niedrig angesetzten Wert vor dem Unfall oder der Totalschadengrenze.
Eigentlich ist das Unfallopfer immer angeschissen. Schon die Rennerei.
Dieter
So ist es Dieter, den Zeitaufwand, Rumtelefoniererei usw ist ja durch dem verschulden des Unfallverursachers anzulasten.
Da hätte ich für Kostenreduzieren auf >meine Kosten< keinerlei Verständniss.
Bei Mercedes in Frankfurt geht’s bis knapp 200€/h
Bloß die arnen Mitarbeiter dort sehen davon nur einen Bruchteil.
Hatte mir letztens einen Kostenvoranschlag für Mechanikerleistungen eingeholt: 1.079€ für 6Arbeitsstunden.
Die hammse se ja nicht mehr alle beisammen.
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Die müssen doch Ihre Glaspaläste abbezahlen.
Zitat:
@Klausern schrieb am 8. August 2018 um 12:28:20 Uhr:
Bei Mercedes in Frankfurt geht’s bis knapp 200€/hBloß die arnen Mitarbeiter dort sehen davon nur einen Bruchteil.
Hatte mir letztens einen Kostenvoranschlag für Mechanikerleistungen eingeholt: 1.079€ für 6Arbeitsstunden.
Die hammse se ja nicht mehr alle beisammen.
Richtig, die spinnen total! (Aber am Autoverkauf soll man kaum noch was verdienen, auch wenn der Wertverlust nach dem ersten Einsteigen immer noch 10.000€ sind.)
(Oder sie hatten keine Lust auf Deinen "Auftrag", also ein Abschreckungspreis.)
Dieter
Man liest immer wieder, bei klarer Schuld des Unfallgegners stehen einem Rechtsanwalt und Gutachter zu. Das mag wohl theoretisch stimmen, allerdings habe ich schon die Erfahrung machen müssen, dass die gegnerische Versicherung kürzt wo sie nur kann und weder für die Reparaturkosten noch für den Gutachter, noch für den Nutzungsausfall zahlt was angesetzt wurde. Immer mit dem Argument, irgendwo in der Timbuktu wäre es billiger gewesen.
Der Rechtsanwalt bezahlt dann natürlich trotzdem den Gutachter voll, aber halt vom eh schon reduzierten Betrag, den er von der Versicherung erhalten hat. Besonders ärgerlich finde ich, dass der Anwalt dann weiter am vom Gutachter festgelegten Kostenaufwand sein Honorar berechnet, entsprechend auch nicht von der Versicherung voll bezahlt wird und dann halt einfach einbehält, was er ursprünglich gerne gehabt hätte. Alles auf meine Kosten. Und trotz der anwaltlichen Zusicherung, mir würden keine Kosten entstehen.
Da ist normalerweise dann eine Verkehrsrechtschutz sehr hilfreich.
Selbst wenn ohne so eine Vers.,sollte man sich auf keine Diskusion einlassen und den fälligen Rechnungsbetrag einfordern ( lassen ). Es gibt schließlich Rechtsmittel.
Zitat:
@jay-to-the-g schrieb am 9. August 2018 um 14:32:59 Uhr:
Der Rechtsanwalt bezahlt dann natürlich trotzdem den Gutachter voll, aber halt vom eh schon reduzierten Betrag, den er von der Versicherung erhalten hat. Besonders ärgerlich finde ich, dass der Anwalt dann weiter am vom Gutachter festgelegten Kostenaufwand sein Honorar berechnet, entsprechend auch nicht von der Versicherung voll bezahlt wird und dann halt einfach einbehält, was er ursprünglich gerne gehabt hätte. Alles auf meine Kosten. Und trotz der anwaltlichen Zusicherung, mir würden keine Kosten entstehen.
Hallo,
ganz klare Aussage:
1. Du hast sogar dafür beim Rea unterschrieben! Also diesem Treiben zugestimmt! Vorher prüfen, nachfragen und ggf. abändern- oder 2..
2. einen anderen Anwalt bemühen
Aber! Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall drauf an. Natürlich will der Gutachter sein Geld in voller Höhe, schließlich hat er ja auch in voller Höhe geleistet. Woher Du das Geld dafür nimmst, geht ihn nichts an.
Gruß vom asphalthoppler
Uns ist vor 2 Woche auf einem Parkplatz
einer an der gleichen Stelle rechts hinten reingefahren und fast abgehauen.
Das hat uns der super nette Zeuge gesagt, der hinter dem Unfallverursacher hinterhergeschrien hat.
Der Kostenvoranschlag des Meisters von Mercedes beläuft sich auf 2200€ für den Austausch der Schürze und Erneuerung des Rücklichtes.
Habe ich das richtig verstanden, dass beider Rücklichter getauscht werden, um Farbabweichungen zu vermeiden?
Kann ich die beschädigten Teile eigentlich mitnehmen?
Zitat:
@klausram schrieb am 12. August 2018 um 16:52:20 Uhr:
Uns ist vor 2 Woche auf einem Parkplatz
einer an der gleichen Stelle rechts hinten reingefahren und fast abgehauen.
Das hat uns der super nette Zeuge gesagt, der hinter dem Unfallverursacher hinterhergeschrien hat.
Der Kostenvoranschlag des Meisters von Mercedes beläuft sich auf 2200€ für den Austausch der Schürze und Erneuerung des Rücklichtes.
Habe ich das richtig verstanden, dass beider Rücklichter getauscht werden, um Farbabweichungen zu vermeiden?
Kann ich die beschädigten Teile eigentlich mitnehmen?
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Es wird nur das beschädigte Rücklicht ausgetauscht.
Wenn du bescheid sagst, sollte man dir das Rücklicht aushändigen.
Meine Rep. Kosten beliefen sich auf 2.232,36 € ohne MWST.
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Zitat:
@klausram schrieb am 12. August 2018 um 16:52:20 Uhr:
Habe ich das richtig verstanden, dass beider Rücklichter getauscht werden, um Farbabweichungen zu vermeiden?
Kann ich die beschädigten Teile eigentlich mitnehmen?
Hallo,
es gibt Werkstätten, die solches dem Kunden vorschlagen. Selbst bei Fahrzeugen, die weit über 10 Jahre alt sind. Ich erachte dies als eine reine Geldmacherei, vorausgesetzt, daß die Originalteile erhältlich sind.
Wenn z.B. ein Mercedes produziert wird, dann suchen ja die Mitarbeiter am Band auch nicht zwei farblich passende Leuchten aus der Materialkiste heraus. Das stelle man sich mal vor!😁
Originalersatzteile gleichen einander. Daher ist davon auszugehen, dass keine Unterschiede erkennbar sind. Allerdings sollte die Alterung nicht vergessen werden. Innere Anhaftungen können z.B. eine scheinbare Farbabweichung bewirken. Das wird aber i.d.R. keine Versicherung bezahlen wollen. Zudem wäre dann eine Reinigung der alten Rückleuchte wahrscheinlich viel preiswerter.
Zum Thema: Wem gehören die Teile
Wenn Du Durst hast und triffst mich auf einer Strasse und ich gebe Dir eine Flasche Mineralwasser, wem gehört dann die Flasche/ Pfand? Klar, mir, denn ich habe Flasche und Wasser bezahlt.
Bezahlt die Versicherung, hat sie Anspruch auf die beschädigten Teile, auch als Nachweis der Werkstatt, daß auch gewechselt worden ist, was berechnet wurde. Etliche Werkstätten heben kostenintensive Austauschteile so lange auf, bis der Schadensfall abgeschlossen worden ist, die Rechnung bezahlt worden ist, bzw. rund vier Wochen nach Verbau. Hat der Versicherer o. Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Ansprüche an- gemeldet, gilt der Fall als erledigt und die Teile werden entsorgt. ( Es geht hier u.a. ggf. auch um Unfallbegutachtung, was aber i.d.R. vor Reparatur bei der Werkstatt angemeldet wird)
Kleinteile wandern im Normalfall sofort in den Müll. Nur in besonderen Zusammenhängen werden diese aufbewahrt, aber das sind spezielle Sonderfälle.
Einige Versicherer haben allerdings eine Klausel in den Verträgen, welche besagen, dass die Ersatzteile beim Versicherungsnehmer verbleiben, und zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet werden.
Das erachte ich als sehr fragwürdig und sollte ggf. rechtlich mal geprüft werden.
Würde bedeuten: Die Werkstatt tauscht zwei Rückleuchten wegen " Farbanpassung" aus, aber die Versicherung erstattet die Kosten für die Defekte vollständig, für die zweite ( intakte) Leuchte aber nur einen geringen Anteil- wenn überhaupt. Dafür darf der VN diese dann irgendwo "verhökern", wobei der wirtschaftliche Erfolg allein dem VN überlassen bleibt.
Kann ja bei Leuchten für einen Chevrolet Independence Roadster von 1929 sogar lukrativ sein, bei einem Kia Pride hingegen findet sich wahrscheinlich kaum ein Abnehmer.
Gruß vom Asphalthoppler
Lieben Dank für eure Antworten.
Ich habe schlechte Erfahrungen mit einer MB Niederlassung, die erst eine Tür tauschen wollte. Nur durch Zufall habe ich erfahren, dass man Spachteln und lackieren wollte.
Sollte am Ende Smart repair zum Einsatz kommen, habe ich heute ein Video erstellt auf dem ich 3 kleine Kerben an einer Stelle an das zu tauschende Teil eingebracht habe als Beweis.
Alles korrekt gelaufen!
Schürze getauscht Rücklicht neu.
Die alte Schürze hängt jetzt bei mir zurzeit noch im Keller
Für 50€ …