Bei Diebstahl Teilkasko. Und bei entstandenen Schäden während des Diebstahls?

Hallo allerseits!

Es klingt vielleicht nach einer komischen Frage und mir ist glücklicherweise auch noch nie ein Fahrzeug abhanden gekommen. Dennoch interessiert mich das Thema. In meinen Versicherungsbedingungen konnte ich nichts dergleichen finden und bevor ich jetzt meine Versicherung frage, dacht ich mir, dass das Thema ja vielleicht auch hier interessieren und beantwortet werden könnte.

Mir war allgemein neu, dass ein Diebstahl nicht von der Vollkasko, sondern von der Teilkasko übernommen wird. Das hat wiederum den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nach der Regulierung nicht steigt (so zumindest mein Denken, bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt).

Wie aber ist es, wenn das Fahrzeug geklaut wird und folgendes Szenario entsteht?

Ich melde den Diebstahl der Polizei und kann sogar übermitteln wo mein Auto gerade fährt (ein Dank an die moderne Technik). Jetzt nehmen wir weiter an, die Polizei versucht den Dieb zu stellen, dabei gerät alles etwas außer Kontrolle und der Dieb fährt mit meinem Fahrzeug weiter. Hierbei eckt der Dieb mit meinem Fahrzeug hin und wieder irgendwo an und beschädigt es, vielleicht zerstört er es sogar. Der Dieb entkommt und kann entsprechend nicht haftbar gemacht werden.

Was greift in einem solchen Fall für eine Versicherung? Auch die Teilkasko oder doch die Vollkasko, da das Fahrzeug ja eigentlich nicht mehr gestohlen ist, sondern „nur noch“ kaputt ist?

Falls das der Fall sein sollte, wäre es für mich und meinen Geldbeutel ja eigentlich „besser“ gewesen den Diebstahl erst zu melden, wenn das Fahrzeug definitiv auf keinem Radar mehr erscheint und wohl oder übel für immer weg ist. Denn andernfalls, also bei der Regulierung des entstandenen „Schadens“ über meine Vollkasko, hab ich im schlimmsten Fall a) einen Unfallwagen und b) diesen Schaden dann auch noch selbst bezahlt.

Wenn man es weiterspinnen möchte, könnte man sich auch noch die Frage stellen, was ist mit den Schäden, die vom Fahrzeug angerichtet wurden. Nehmen wir also an, dass mein Fahrzeug andere Fahrzeuge beschädigt hat (schlimmeres möchte ich jetzt erst einmal außen vor lassen). Könnte hier vielleicht auch noch meine Haftpflicht dafür aufkommen müssen? Das würde wiederum bedeuten, dass die Prämie der Haftpflicht auch noch steigt.

Was in meinen Versicherungsbedingungen zu lesen ist, dass beispielsweise Glasbruch aufgrund eines Einbruchs im Fahrzeug ebenfalls von der Teilkasko übernommen werden würde, aber wie ist es wirklich bei den geschilderten Fällen?

Vielleicht weiß hier ja jemand besser Bescheid, ist jetzt nicht lebensnotwendig so was zu wissen, dennoch finde ich den Gedanken ganz interessant.

Viele Grüße

15 Antworten

Ist mir jetzt wieder eingefallen.
Mit der Anzeige des Diebstahls endet der Vertrag.
Aus diesem Grunde wird der Bestohlene / Versicherungsnehmer nicht zurückgestuft.

Deine Antwort
Ähnliche Themen